V/0335/2014
Neubestellung eines Stadtheimatpflegers/einer Stadtheimatpflegerin
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Beschlussvorlage
2705 Zeichen
V/0335/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Neubestellung eines Stadtheimatpflegers/einer Stadtheimatpflegerin Beratungsfolge 02.07.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Herr Heinz Heidbrink wird mit Wirkung vom 02.07.2014 zum Stadtheimatpfleger bestellt. 2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen gemäß § 58 Abs. 3 letz- ter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen den Stadtheimatpfleger als Sachverständigen zu Fragen seines Fachbereiches zu hören. 3. Dem Stadtheimatpfleger sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Si t- zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 4. Der Stadtheimatpfleger wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadtheimatpfleger erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 Euro jährlich. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Tei l- nahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheima t- bundes e.V. am 03.04.2014 haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, Herrn Heinz Heidbrink erneut als Stadtheimatpfleger vorzuschlagen. Vorlagen-Nr.: V/0335/2014 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492-3300 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 20.06.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0335/2014 Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen im Bereich der Heimat - und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll ihm/ihr die Möglichkeit gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturau s- schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zu me lden und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. In der vergangenen Wahlperiode wurde die Aufgabe des Stadtheimatpflegers auch von Herrn Heinz Heidbrink wahrgenommen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0335/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.06.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37