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V/0335/2014

Neubestellung eines Stadtheimatpflegers/einer Stadtheimatpflegerin

Vorlagen 20.06.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2014, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2705 Zeichen

V/0335/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubestellung eines Stadtheimatpflegers/einer Stadtheimatpflegerin 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Herr Heinz Heidbrink wird mit Wirkung vom 02.07.2014 zum Stadtheimatpfleger bestellt. 
 
2. Den Fachausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen sowie dem Kulturausschuss, wird empfohlen gemäß § 58 Abs. 3 letz-
ter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen den Stadtheimatpfleger 
als Sachverständigen zu Fragen seines Fachbereiches zu hören. 
 
3. Dem Stadtheimatpfleger sind die Tagesordnungen und Niederschriften der öffentlichen Si t-
zungen der oben genannten Gremien zuzuleiten. 
 
4. Der Stadtheimatpfleger wird für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Stadtheimatpfleger erhält einen pauschalierten Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 500 Euro 
jährlich. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Sitzungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Tei l-
nahme an den Sitzungen, in denen Themen der Stadtheimatpflege beraten werden. 
Die Mittel werden aus der Produktgruppe 0102 zur Verfügung gestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Durch Ratsbeschluss vom 12.03.1980 wurde die Stelle eines Stadtheimatpflegers eingerichtet. Die 
Stelle wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Rates besetzt. Die Wahl erfolgt aufgrund des 
Vorschlags des Stadtheimatbundes in Münster. Auf der Mitgliederversammlung des Stadtheima t-
bundes e.V. am 03.04.2014 haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, Herrn Heinz Heidbrink 
erneut als Stadtheimatpfleger vorzuschlagen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0335/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-3300 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.06.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0335/2014 
Der/die Stadtheimatpfleger/in soll bei der Vorbereitung, Beratung und Koordinierung von Initiativen 
im Bereich der Heimat - und Stadtbildpflege im weitesten Sinne hinzugezogen werden. Es soll 
ihm/ihr die Möglichkeit  gegeben werden, sich in den entsprechenden Sitzungen des Kulturau s-
schusses und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zu me lden 
und zu Spezialfragen ggf. einen Fachvertreter mitzubringen. 
 
Der/die Stadtheimatpfleger/in kann von Fall zu Fall für seine/ihre Arbeit auf städtische Dienststellen 
zurückgreifen. Er/sie ist dem Kulturamt zugeordnet. 
 
In der vergangenen Wahlperiode wurde die Aufgabe des Stadtheimatpflegers auch von Herrn 
Heinz Heidbrink wahrgenommen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

02.07.2014 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0335/2014
Typ
Vorlagen
Datum
20.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37