3202/2024
Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 3202/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2024 Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Bezirk 9 West Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Naturschutzwacht-Bericht 2023 Bezirk 9 (West) – Herr Enger Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2023 der Naturschutzwacht Mülheim West, Bezirk 9 zur Kenntnis gegeben. Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich für die gute Zusammen- arbeit und das Engagement von Herrn Enger. Zu den im Jahresbericht angesprochenen Beobachtungen nimmt die Untere Naturschutzbe- hörde wie folgt Stellung: Durch das Naturschutzgebiet Am grünen Kuhweg führt als offizielle Wegeführung eine ein- zige Straße („Grüner Kuhweg“) südlich der ehemaligen Kiesgrube. Eine weitere Öffnung durch einen Rückschnitt von Bäumen würde zu einer stärkeren Nutzung und Frequentierung des Gebietes führen. Diese würde dem Schutzzweck entgegenstehen und soll nicht gefördert wer- den. Eine Aussichtsplattform ist nicht in Planung. Die Verwaltung prüft, ob der Zaun zurückgebaut werden kann oder erneuert werden muss. Durch Aufwachsen eines Brombeergebüsches wird der Zugang zum NSG ohnehin verhindert, was die Notwendigkeit eines Zaunes erübrigen würde. Aktuell wird eine neue Beschilderung aller Naturschutzgebiete der Stadt Köln umgesetzt. Ent- sprechende Zusatzschilder sowie Naturschutzgebietsschilder im NSG Grüner Kuhweg werden bis Ende 2024 aufgestellt werden. Im Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue wird die neue Beschilderung mit Zusatzschildern und Naturschutzgebietsschildern in den nächsten Wochen umgesetzt. Die offizielle Wegefüh- rung ist durch Holzpfähle mit roter Spitze gekennzeichnet worden und für alle Besuchenden des Naturschutzgebietes ersichtlich. Für eine zusätzliche Aufklärung der Öffentlichkeit sind Karten mit der offiziellen Wegeführung des NSGs auf der Internetseite der Stadt Köln zu fin- den (Naturschutzgebiet Flittarder Rheinaue - Stadt Köln (stadt-koeln.de)). Die alten traditionell genutzten Wege entlang des Rheins sind bereits seit 30 Jahren nicht mehr zulässig. Die offiziellen Wege und das Betretungsverbot des weiteren Naturschutzgebie- tes dienen dem Schutz und der Funktion des Naturschutzgebietes sowie dem Erhalt der Le- bensräume seltener Pflanzen und Tiere. Dies ist entsprechend über den Landschaftsplan der Stadt Köln geregelt und reglementiert. Die Freigabe und Öffnung des Rheinufers steht dazu im Widerspruch. 2 Die Idee einer Fährverbindung zwischen Niehl und Stammheim wurde bereits im letzten Jahr intensiv zwischen den Initiatoren und den entsprechenden Behörden diskutiert. Der Bau eines Anlegers mit der dazugehörigen Infrastruktur ist im Naturschutzgeiet jedoch nicht genehmi- gungsfähig.
Jahresbericht 2023
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Jahresbericht Naturschutzwacht Köln-Mülheim West - 2023 Weiterhin steht für mich der Interessenkonflikt zwischen Naturschutz mit den für Flora und Fauna erforderlichen Einschränkungen für uns Menschen und dem Bedürfnis, sich in der Natur vor Ort möglichst frei zu bewegen im Zentrum meiner Beobachtungen und Gespräche mit Passanten und Initiativen vor Ort. Leider sind die zur Transparenz und zum Verständnis hilfreichen Maßnahmen, wie Beschilderun- gen und Informationstafeln noch nicht vollständig umgesetzt worden. Es ist eine zunehmende kritische bis ablehnende Haltung vieler Menschen bezogen auf den Natur- und Umweltschutz, wenn damit Einschränkungen verbunden sind, zu beobachten. Schilder wer- den übermalt oder entfernt, Anleinpflicht bei Hunden und Betretungsverbote, sofern sie überhaupt ersichtlich sind, werden übergangen (der Hornpott ist hierbei eine positive Ausnahme). Zur Erweiterung meiner Kenntnisse und Kontakte im Naturschutz habe ich an einer ganztägigen Tagung des NABU-Dachverbandes teilgenommen. Auch hier war der Tenor, dass der Naturschutz und deren Vertreter nicht nur in der Bevölkerung sondern auch in der Politik immer weniger Be- rücksichtigung finden oder offen angefeindet werden. Um mich nicht selber zu gefährden (ich bin allein unterwegs), und manche Verbote in ihrer Aus- schließlichkeit von mir aus auch nicht vermittelbar sind, nehme ich oft eine eher beobachtende Rolle ein, oder schalte ggf. hierfür zuständige Stellen ein. Andererseits ist das bleibend hohe Bewusstsein von Verantwortung für die Naturräume zu beob- achten: Meldungen von Auffälligkeiten, Müllbeseitigung (von einzelnen oder organisiert), Interesse an Führungen und Schautafeln u. a.. Mit der Stadt Köln (Naturschutzbehörde) und den Naturschutzverbänden hat es mehrere Vorort- termine gegeben. Grüner Kuhweg: -die verbliebenen leeren und aufgeschnittenen Kabelhüllen konnten in einer zweiten Aktion mit der NABU in Zusammenarbeit mit der AWB beseitigt werden. -Das gezielte Freischneiden des südlichen Dünenhanges erfolgt regelmäßig durch die NABU und wird von mir aktiv unterstützt. -Das ursprünglich asphaltierte Gelände hat durch Absenkungen einige kleine Tümpel herausge- bildet, die nach stärkerem Regen gut gefüllt sind und von der Tierwelt (z. B. Frösche und Kröten) entsprechend genutzt werden. Durch die regelmäßigen Niederschläge in 2023 bestanden gute Überlebenschancen, was in den Vorjahren eher nicht der Fall war. -Der Schutzzaun auf der Nordseite des Weges als Abgrenzung der unter Naturschutz stehenden Kiesgrube ist weiterhin an mehreren Stellen defekt und unvollständig. Dies ist u. a. durch umge- stürzte Bäume verursacht. M. E. müsste der Zaun erneuert werden. Die kleine Aussichtshütte kann wegen Baumumsturz nicht mehr erreicht und genutzt werden. Hier wäre auch ein Rück- schnitt der Bäume davor erforderlich, um den Blick auf den See und dessen Vogelwelt wieder zu ermöglichen. Alternativ könnte etwa 70 Meter weiter westlich eine Erhebung genutzt werden, für den Bau ei- ner kleinen Aussichtsplattform. Hier gibt es bereits einen kurzen Trampelpfad zu einer Stelle, von der man einen recht guten Blick über den Kiessee hat. Ich nutze ihn regelmäßig, um einen schnellen Überblick über den See zu bekommen. Einmal konnte ich von hier aus bei niedrigem Wasserstand und der Herausbildung einiger Inseln über 100 Kormorane zählen. -Zusätzlich begehe ich das Naturschutzgelände von der Nordseite, wo der Mutzbach entlang fließt. Die davon nördlich gelegenen Wiesen zwischen Bahn und Autobahn werden gelegentlich von einigen wenigen männlichen Anhängern der FKK-Szene genutzt, die dort und auch über den Mutzbach hinunter zum See Pfade begehen und möglicherweise auch vereinzelt ein kurzes Bad im See genießen. Es gibt keinerlei Hinweisschilder oder Abgrenzungen. Hier sind allerdings keine Müllrückstände zu verzeichnen. -Ein Schwanennest mit ca. 3 Jungvögeln konnte ich hier beobachten. -Ich habe an einer vogelkundlichen Begehung des Mädchenbusch und des umliegenden Gelän- des teilgenommen. -Die Beschilderung ist insgesamt in diesem NSG verbesserungsbedürftig. Eine Infotafel könnte sinnvoll sein, andererseits besteht die Gefahr, dass dadurch nichteingezäunte Bereiche interes- sant und damit möglicherweise verstärkt begangen werden, obwohl dies der Naturschutz nicht zulässt, da hier keine offiziellen Wege existieren. NSG am Hornpott: -Diese ehemalige Kiesgrube ist durch die steilen Hänge, den Elektrozaun und die Beweidung verbunden mit der regelmäßigen Betreuung durch den Tierhalter Herrn Dernerth besonders ge- schützt. Gleichzeitig bietet der Rundweg um das Gelände einen sehr guten Einblick von den verschiedenen Seiten. Besondere Beachtung finden die Wasserbüffel, deren Anzahl auf etwa 5 Exemplare erhöht wurde. -Bei einer ganztägigen Veranstaltung der NABU - Naturstation Lev.-Köln mit Herrn Dernerth konnte ich und die anderen Teilnehmer (viele Mitarbeiter von UNBs aus dem Umland) Informa- tionen zur Beweidung mit Wasserbüffeln und zur notwendigen Eingrenzung und Umzäunung des Gebietes erhalten. Weitere Themen waren der Umgang mit problematischen Pflanzen (z. B. Traubenkirsche) und die Vernetzung mit den angrenzenden Naturbereichen. -Eine mehrmalige Anfrage eines privaten Waldbesitzers über die UNB an mich, ihn bei der Durchsetzung seiner Interessen zu unterstützen habe ich abgelehnt, auch die Weitergabe mei- ner persönlichen Kontaktdaten. -Abends konnte ich den Laubfrosch hören und mit Eintritt der Dunkelheit viele Glühwürmchen beobachten. Beides habe ich zur Erfassung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. Flittarder Rheinaue -Situationsbeschreibung: Dieses Naturschutzgebiet ist sehr weitläufig und verfügt über keinerlei Einzäunungen. Einzelne Naturschutz- und Fußgängerschilder weisen auf Betretungsmöglichkeiten und -verbote hin. Wei- terhin sind die geplanten Infotafeln mit Wegekarten nicht aufgestellt, Es existieren eine Vielzahl von („illegalen“) Trampelpfaden und auch das Rheinufer wird als zugänglich wahrgenommen. Allerdings gilt für das gesamte Rheinufer vom Stammheimer Ruderclub bis zum Bayerwerk ein ganzjähriges Betretungsverbot. Dies scheint bei der Bevölkerung auf Unverständnis und Ableh- nung zu stoßen. Deutlich wird as auch den Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die bei Verstößen Bußgelder erteilen und sich in Rechtfertigungszwang sehen. -In meiner Funktion als Mittler zwischen Naturschutz und Bevölkerung vertrete ich weiterhin die Haltung, dass es im Sinne der Bevölkerung und des Naturschutzes wäre, einen eindeutig ein- gegrenzten Abschnitt des Rheinufers freizugeben. Als Zugangsbereich bietet sich m. E. das Ufer in Höhe des Dükers an. Dort besteht bereits ein Zugang und es gibt Bestrebungen von hier aus die frühere Fußgängerfähre nach Niehl wieder einzurichten. Bisher werden von Seiten des Naturschutzes diese Anliegen abgelehnt. -Vermüllung der Überschwemmungszonen: Diese ist weiterhin eher gering, durch entsprechende Sammelmaßnahmen und das veränderte Bewusstsein und Verhalten vieler Menschen, die das NSG nutzen. Auch Jugendliche der Party- scene, die von einer östlich gelegenen Autobahnunterführung zum Rhein kamen, konnte ich gut ansprechen und zu einem akzeptablen Umgang mit ihrem Müll animieren. Anschließend konnte ich die AWB einsalten, die die Müllsäcke abholte. -Teilname an einer vogelkundlichen Führung über die Naturstation Stammheim. -2013 wurden die Wanderwege mit rot markierten Holzpfählen kenntlich gemacht und die Weg- führung den vorliegenden Gegebenheiten angepasst und damit verbessert. Da ich mich auch für die Gebiete in meinem Einzugsbereich interessiere und einsetze, die keine ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind, habe ich u. A. folgende Initiative ergriffen: Kontaktaufnahme zur Stiftung Rheinische Kulturlandschaft in Bonn. Diese ist Eigentümerin ver- schiedener Wald- und Wiesengelände im Umfeld vom NSG Hornpott. Sie führt Maßnahmen zur Renaturierung durch. Dabei können insbesondere größere Baumfällungen und Betretungseinschränkungen auf das Un- verständnis der Bevölkerung treffen. Um dem entgegen zu wirken habe ich eine Begehung vor Ort angeregt, an der Vertreter verschiedener Interessengruppen teilnehmen sollen. Leider kann dies nun erst 2024 nach Durchführung der Maßnahmen stattfinden. gez. Jürgen Enger Köln-Mülheim, 07.08.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3202/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 16.10.2024 13:37