3057/2020
Anfragen aus der Sitzung vom 31.08.2020 zur Mitteilung Netzwerk gegen häusliche Gewalt-Statistik 2019 (DS Nr.2450/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3457 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 26.10.2020 3057/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 Anfragen aus der Sitzung vom 31.08.2020 zur Mitteilung Netzwerk gegen häusliche Gewalt- Statistik 2019 (DS Nr.2450/2020) Im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 31.08.2020 bezüglich Netzwerk gegen häusliche Gewalt – Statistik 2019 2450/2020 werden folgende Fragen ge- stellt: 1. Herr Cremer nimmt Bezug auf den Passus „seit 2015 können die bis dahin von der Kölner Polizei zur Verfügung gestellten Daten aufgrund von geänderten Landesvor-gaben nicht mehr geliefert werden“ und erkundigt sich, woher die Daten nun stammen. Darüber hinaus bittet er um Erläuterung, aus welchem Grund diese nicht mehr geliefert werden können. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Polizei Köln stellt nur Zahlen zur Verfügung, die in der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik enthalten sind. In dieser Gesamtstatistik wird kein separater Deliktschlüssel für „ Häusliche Gewalt“ mehr geführt. Die vorliegenden Daten werden durch die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt erhoben und jährlich der Verwaltung zur Verfügung gestellt. 2. Herr Cremer nimmt darüber hinaus Bezug auf die in Anlage 1 aufgeführten Staatsangehö- rigkeiten der Opfer im Jahr 2019. Hier habe es 706 Opfer deutscher Staatsangehörigkeit und 788 Opfer mit sonstiger Staatsangehörigkeit gegeben. In der zweiten Anlage sei von „Opfern mit Migrationshintergrund“ die Rede. Er erkundigt sich, ob hier Personen mit deut- scher Staatsangehörigkeit sowie Migrationshinter-grund gemeint seien und ob diese bei den zuvor erwähnten Zahlen unter „deutsch“ oder unter „sonstige“ geführt werden. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Interventionsstellen erheben sowohl den Migrationshintergrund als auch die Staatsangehörigkeit, um daraus Rückschlüsse auf die Bedarfe in der Beratung ziehen zu können, vor allem bezüglich des kulturellen und sprachlichen Hintergrundes der Beraterinnen oder Dolmetscherinnen In Rücksprache mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Diakonie Michaelshoven ist anlässlich der Rückfrage von Herrn Cremer jedoch deutlich geworden, dass in der Spalte „Opfer mit Migrationshintergrund“ unterschiedliche Abfragemodalitäten zugrunde gelegt wurden. Aus diesem Grund ist die Abfrage dieser Zahlen für die Gesamtstadt nicht mehr aussagekräftig und wird zukünftig aus der Statistik entfernt. Die seit 2018 in die Statistik aufgenommenen Zahlen zur Abfrage der deut- schen und der sonstigen Staatsangehörigkeiten werden dagegen aufgrund ihrer höheren Aussage- kraft in der Statistik verbleiben. 2 3. Herr Cremer bittet um Erläuterung, was in Bezug auf die Täter-Opfer-Konstellation mit „sonstige Konstellationen“ gemeint sei. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Unter „sonstige Konstellationen“ werden weitere Gruppierungen aufgeführt, die gegeneinander Ge- walt ausüben, beispielsweise Enkel gegen Großeltern, erwachsene Geschwister gegeneinander, Töchter/Söhne gegen Eltern etc. Da der prozentuale Anteil der unterschiedlichen Gruppierungen ver- gleichsweise gering ausfällt, werden die entsprechenden Zahlen unter „sonstige Konstellationen“ zu- sammengefasst. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 3057/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 19.10.2020 12:25