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AN/1330/2025

Genehmigung der Erhöhung der Einfriedung zur Sicherung und zum Vandalismusschutz des Bouleplatzes Köln-Widdersdorf

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 17.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 01.12.2025, TOP 8.1.6

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion FDP/Volt

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Sachstandsbericht BV

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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion FDP/Volt

2273 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion Fraktion  
FDP/Volt Fraktion 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf 
 
Herr Bezirksbürgermeister 
Roland Schüler 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Köln, den 17. November 2025 
 
Genehmigung der Erhöhung der Einfriedung zur Sicherung und zum 
Vandalismusschutz des Bouleplatzes Köln -Widdersdorf 
 
Sehr geehrter Herr Schüler , 
 
bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung 
Lindenthal für die Sitzung am 1. Dezember 2025. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung: 
Eine Erhöhung der Einfriedung (Hecke und Zaun) am Bouleplatz 
Widdersdorf ("Boulodrome-Neue Sandkaul") von der bisher 
vorgesehenen Festsetzung von 1,20 m auf bis zu 2,50 m zu 
genehmigen. 
 
Begründung: 
 
Der Bouleplatz in Köln-Widdersdorf, Neue Sandkaul, wurde durch den Verein 
SV Lövenich/Widdersdorf 1986/27 e.V. mit erheblichen finanziellen Mitteln und 
großem privatem Engagement eingerichtet. 
 
Leider wird der Platz regelmäßig durch Vandalismus, insbesondere in den 
Nachtstunden, beschädigt. Zur Unterbindung dieser Sachbeschädigungen und 
zum besseren Schutz der Anlage beabsichtigt der Verein, den Platz mit einer 
höheren Umfriedung besser zu sichern und ihn nachts unzugänglich zu machen.  
 
Der Verein hat bereits zugesichert, die entsprechende Öffnung und Schließung 
des Platzes tagsüber zuverlässig zu gewährleisten, wie es bereits am Sportplatz 
an der Peter-Schönenborn-Straße erfolgreich gehandhabt wird. 
 
Die Erhöhung der Einfriedung ist daher eine sinnvolle und notwendige 
Maßnahme, um die durch ehrenamtliches Engagement geschaffene

Sportanlage langfristig zu erhalten. 
 
Über die sportliche Nutzung hinaus hat der Bouleplatz eine wichtige soziale 
Funktion im Stadtteil: Wie auch in der Presse mehrfach dargestellt, dient der 
Platz als „sozialer Rückhalt“ und „Auffangstation“ für zahlreiche Widdersdorfer 
Bürgerinnen und Bürger und fördert die generationsübergreifende 
Gemeinschaft, was seine Erhaltung besonders schützenswert macht. 
 
 
gez. Michael Olligschläger   gez. Friedhelm Hilgers gez. Klaus Reinartz  
CDU-Fraktion Fraktion  SPD-Fraktion Fraktion FDP/Volt

Sachstandsbericht BV

1308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1330/2025
Stand: 19.02.2026 
Sachstandsbericht  
Genehmigung der Erhöhung der Einfriedung zur Sicherung und zum 
Vandalismusschutz des Bouleplatzes Köln-Widdersdorf 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion FDP/Volt 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung:  
Eine Erhöhung der Einfriedung (Hecke und Zaun) am Bouleplatz Widdersdorf ("Boulodrome-
Neue Sandkaul") von der bisher vorgesehenen Festsetzung von 1,20 m auf bis zu 2,50 m zu 
genehmigen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung genehmigt die Errichtung eines zwei Meter hohen Zauns. Für Zaunanlagen ab 
einer Zaunhöhe von zwei Metern ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ohne Vorliegen einer 
Baugenehmigung ist eine Erhöhung daher lediglich bis zur Höhe von zwei Metern zulässig. 
Die Finanzierung der Erhöhung auf diese Höhe kann aber weder über das Stadtverschöne-
rungsprogramm noch mit anderen städtischen Mitteln erfolgen, da die derzeit gültige Bewirt-
schaftungsverfügung vorsieht, lediglich pflichtige bzw. unabweisbare Leistungen zu finanzie-
ren, zu denen die Erhöhung des Zaunes nicht zu zählen ist. 
Die bestehende Hecke darf bis zu einer Höhe von zwei Metern wachsen.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1330/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
17.11.2025
Erstellt
17.11.2025 12:26