2434/2020
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019
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Anlage - Veranstaltungszentrum-Jahresabschluss-31.12.2019
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2434/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln mit einer Bilanzsumme von 330.059.657,81 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 2.252.338,29 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2019 von 2.252.338,29 Euro auf das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2019 benannte und von der Gemeindeprü- fungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW (alte Fassung) i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW bestellte Prüfer für den Jahresabschluss 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Verlust von 2.252.338,29 Euro (Vorjahr: 811.460,76 Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 16.605.051,68 Euro (Vorjahr: 14.551.698,50 Euro) standen dabei Erträge von 14.352.713,39 Eu- ro (Vorjahr: 13.740.237,74 Euro) gegenüber. Da der Verlust 2019 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser erneut auf neue Rechnung vorzutra- gen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 19.795.089,66 Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2019 ein kumulierter Gesamtverlust von 22.047.427,95 Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Ei- genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch bestimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die sepa- rate Vorlage Nr. 2435/2020, die in gleicher Sitzung behandelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2019 – bei Verrech- nung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2019 – 169.708.506,54 €, wobei 21.000.000,00 Euro auf das Stammkapital, 168.503.596,20 Euro auf die Kapitalrücklage und -19.795.089,66 Euro auf die aus den Vorjahren auf- gelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung selbst unmittelbar keine eigene unternehmerische Tätigkeit entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation durch die Ergebnisse, die aus dem Be- trieb der an die KölnKongress GmbH und die KölnMusik GmbH verpachteten Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen, Flora und Philharmonie resultieren, geprägt. Die Übernahme des Verlustes der Köln- Musik GmbH von 5.531.563,18 Euro führt beim Veranstaltungszentrum zu einer entsprechenden Ab- wertung der Finanzanlage. Auch die KölnKongress GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 ei- nen Verlust von 2.030.972,13 Euro, der aufgrund des in 2019 noch bestehenden Ergebnisabfüh- rungsvertrages in voller Höhe von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausgeglichen wurde. Neben der Verlustübernahme der Tochtergesellschaften KölnMusik GmbH und KölnKongress GmbH wird das Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums nach wie vor insbesondere bestimmt von den Zinsaufwendungen (2.929.418,08 Euro) und den Abschreibungen auf Sachanlagen 3 (3.665.433,38 Euro), die aus den in den einzelnen Objekten in der Vergangenheit durchgeführten Investitionen herrühren. Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 durchge- führten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungs- zentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2019 wiederum einen Verlust erwirtschaftet. Dieser konnte je- doch durch den Veräußerungsgewinn in Höhe von 1.602 Tsd. € aus dem Verkauf der städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH deutlich geschmälert werden. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2019 wieder gegen das Eigenkapital verrech- net werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital mit rd. 167,5 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 50,7%, jedoch als auskömmlich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsgesellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Bericht- erstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sitzung des Betriebsausschusses am 07.09.2020. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 ergeben sich aus der beigefügten Anlage, insbe- sondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. Die Erstellung des abschließenden Vermerks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erfolgt auf Basis des Feststellungsbeschlusses des Rates der Stadt Köln. In den Vorjahren hat die GPA den vom Wirt- schaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk wie folgt ergänzt: „Aufgrund seiner Struktur ist der Betrieb dauerhaft auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen“ Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen Bericht des Jahresabschlussprü- fers mit gesonderter Post. Anlage: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2434/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 10.08.2020 06:50