V/0164/2005/1
Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005
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Hauptvorlage
1374 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005 Beratungsfolge 16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestsetzung der Fahrpreise der Verkehrsgemein- schaft Münsterland (VGM) für das Gebiet der Stadt Münster zum 01.08.2005 entsprechend der Anlage zu. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befin- den. Einzelheiten können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage Nr. 5/2005), die in der Anlage beigefügt ist, entnommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 03.03.2005 der Vorlage an den Aufsichts- rat Nr. 5/2005 zugestimmt. I. V. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0164/2005 Auskunft erteilt: Herr Heilemann Ruf: 492 20 35 E-Mail: Heilemann@stadt-muenster.de Datum: 04.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 -
Ergänzungsvorlage Beschluss
2296 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005 Beratungsfolge 16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestsetzung der Fahrpreise der Verkehrsgemein- schaft Münsterland (VGM) für das Gebiet der Stadt Münster zum 01.08.2005 entsprechend der Anlage mit der Maßgabe zu, die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH zu ermächtigen, bei Einzelmaßnahmen unter dem Grundsatz der Beibehaltung der Ergie- bigkeit der Gesamtmaßnahme nachverhandeln und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH beschließen zu können. Bei weitergehenden Änderungen wird auch die Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. des Rates eingeholt. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Begründung: Die in der Zwischenzeit bekannt gewordenen Beschlussfassungen eines Großteils der übrigen Partner der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) und der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) ergeben ein unterschiedliches Bild. So sind in der Mehrzahl der Gremien zwar zustimmende Beschlüsse zu der Gesamtmaßnahme erfolgt, gleichwohl ist aber vereinzelt der Wunsch nach Nachverhandlungen zu einzelnen Bestandteilen des Tarifes (Firmen-Abo, Fun-Karte, 4er-Karte) geäußert worden. Vor diesem Hintergrund wird der unter Tz. 1 vorgesehene Beschlussvorschlag auch für das Gebiet der Stadt Münster dahingehend ergänzt, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt wird, bei Einzelmaßnahmen unter dem Grundsatz der Beibehaltung der Ergie- bigkeit der Gesamtmaßnahme nachverhandeln und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH beschließen zu können. Sollten darüber hinausgehende Vereinbarun- gen getroffen werden, bedürfen auch diese der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. des Rates. In Vertretung Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0164/2005/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 20 06 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0164/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37