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V/0164/2005/1

Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005

Vorlage 14.03.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 14

Hauptvorlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage

1374 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005
Beratungsfolge
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestsetzung der Fahrpreise der Verkehrsgemein-
schaft Münsterland (VGM) für das Gebiet der Stadt Münster zum 01.08.2005 entsprechend der
Anlage zu.
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster
GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Begründung:
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 des
Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die
Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befin-
den.
Einzelheiten können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage Nr.
5/2005), die in der Anlage beigefügt ist, entnommen werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat am 03.03.2005 der Vorlage an den Aufsichts-
rat Nr. 5/2005 zugestimmt.
I. V.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Vorlagen-Nr.:
V/0164/2005
Auskunft erteilt:
Herr  Heilemann
Ruf:
492 20 35
E-Mail:
Heilemann@stadt-muenster.de
Datum:
04.03.2005
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 -

Ergänzungsvorlage Beschluss

2296 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anpassung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zum 01. August 2005 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestsetzung der Fahrpreise der Verkehrsgemein-
schaft Münsterland (VGM) für das Gebiet der Stadt Münster zum 01.08.2005 entsprechend der 
Anlage mit der Maßgabe zu, die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH zu 
ermächtigen, bei Einzelmaßnahmen unter dem Grundsatz der Beibehaltung der Ergie-
bigkeit der Gesamtmaßnahme nachverhandeln und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat 
der Stadtwerke Münster GmbH beschließen zu können. Bei weitergehenden Änderungen 
wird auch die Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. des Rates eingeholt. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. 
 
Begründung: 
 
Die in der Zwischenzeit bekannt gewordenen Beschlussfassungen eines Großteils der übrigen 
Partner der Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) und der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe 
(VRL) ergeben ein unterschiedliches Bild. So sind in der Mehrzahl der Gremien zwar zustimmende 
Beschlüsse zu der Gesamtmaßnahme erfolgt, gleichwohl ist aber vereinzelt der Wunsch nach 
Nachverhandlungen zu einzelnen Bestandteilen des Tarifes (Firmen-Abo, Fun-Karte, 4er-Karte) 
geäußert worden. 
 
Vor diesem Hintergrund wird der unter Tz. 1 vorgesehene Beschlussvorschlag auch für das Gebiet 
der Stadt Münster dahingehend ergänzt, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster 
GmbH ermächtigt wird, bei Einzelmaßnahmen unter dem Grundsatz der Beibehaltung der Ergie-
bigkeit der Gesamtmaßnahme nachverhandeln und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH beschließen zu können. Sollten darüber hinausgehende Vereinbarun-
gen getroffen werden, bedürfen auch diese der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. des Rates. 
 
In Vertretung  
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
Vorlagen-Nr.: 
V/0164/2005/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Frohne 
Ruf: 
492 20 06 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0164/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
14.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37