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2055/2020

"Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten Krisensituationen"

Mitteilung Ausschuss 18.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 25.08.2020

Anlage - Aktuelle Antragszahlen

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Anlage - Aktuelle Antragszahlen

749 Zeichen

Anlage zur Mitteilung 2055/2020 Status Notfallfonds Stand: 18.08.2020
Aktuelle Antragszahlen :
Notfallfonds A Anträge Antragssumme Bescheide Zuschüsse Bemerkungen
Institutionelle Förderung 11 350.000 € 9 270.000 € Modell vorgezogener Abschlagszahlungen war zur Liquiditätsicherung oftmals erfolgreich
Projektförderung 8 95.000 € 5 65.000 €
Ablehnungen u. a. 3 20.000 € 3 vorrangige Anträge bei der Wirtschaftsförderung oder Lösung über Aufstockung vorhandener 
Förderung
Summe 22 465.000 € 17 335.000 €
Notfallfonds B
Anträge 17 690.000 € 12 430.000 €       
Ablehnungen u. a. 5 123.000 € 5 Absagen mangels künstlerischer Bedeutung, mangelndem Köln-Bezug oder Antrag 
zurückgezogen
22 813.000 € 17 430.000 €       
Gesamt 44 1.278.000 € 34 765.000 €

Mitteilung Ausschuss

2373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  18.08.2020 
 2055/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
 
"Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten 
Krisensituationen" 
Stand der Anträge und Bewilligungen: 
 
Zu dem vom Kulturamt für die Kölner Kulturszene eingerichteten Notfallfonds sind in den Program-
men A und B bis 18.08.2020 insgesamt 44 Anträge im Gesamtvolumen von rund 1.278.000€ einge-
gangen. 
Bislang konnten 26 Anträge bzw. 765.000€ bewilligt werden; 8 Anträge bzw. rund 143.000€ konnten 
mit anderen Zuschussarten gelöst werden, wurden zurückgezogen oder waren nach den Kriterien des 
Notfallfonds abzulehnen. 
 
Anzumerken ist, dass im Programm A für bereits institutionell geförderte Zuschussnehmende die 
kurzfristige Liquidität regelmäßig schon durch die Möglichkeit vorgezogener Abschlagszahlungen 
erreicht werden konnte.  
Beim Programm B für bislang nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine besteht mit Blick 
auf die bislang zuwendungsfernen Antragstellenden oftmals ein hoher Beratungs- und komplexer 
Abstimmungsaufwand zur Begründung eines auch tatsächlichen Liquiditätsbedarfs. 
 
Weitere Informationen zu den Kriterien des Notfallfonds bietet die Webseite des Kulturamtes unter: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/notfallfonds-zur-struktursicherung-
freier-kulturinstitutionen-corona-bedingten-krisensituationen  
 
Aktuelle Antragszahlen siehe Anlage. 
 
 
Mittelquellen: 
 
In der letzten Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur wurde ein Informationsbedarf zur Mittelher-
kunft des Notfallfonds geäußert.  
 
Das für den Notfallfonds reservierte Budget von bis zu 3 Mio. Euro stammt zu 1,8 Mio. Euro aus Mit-
teln des Dezernates Kunst und Kultur durch eine Umschichtung aus „Urbane Intervention Köln (UIK) 
und zu 1,2 Mio. Euro aus Projektmitteln des Kulturamtes. Die 1,2 Mio. Euro speisen sich aus allen 
Transferbudgets des Kulturamtes. Die Kulturverwaltung prüft eine Verlängerung der Antragsfrist und 
des Betrachtungszeitraumes für eine Notfallfondsförderung bis Ende Oktober 2020. Sofern die 3 Mio. 
Euro nicht ausgeschöpft werden, werden diese Mittel wieder für ihren bisherigen Zweck – wie unter-
jährige Projektförderung - freigegeben. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2055/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.08.2020
Erstellt
07.07.2020 16:13