Mandari Insight

3045/2024

Sachstand Green Bond Berichterstattung

Mitteilung Ausschuss 08.10.2024

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Anlage_Allokations- und Wirkungsbericht_2024_endgültig

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage_Allokations- und Wirkungsbericht_2024_endgültig

31312 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 1 von 16 
 
 
 
 
 
 
Allokations- und 
Wirkungsbericht 2024 
 
 
 
zum ersten Green Bond als Schuldschein 
der Stadt Köln 
 
entsprechend 
den Vorgaben des Frameworks von 09/2023

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 2 von 16 
Impressum 
 
 
 
 
 
Herausgeberin 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
www.stadt-koeln.de 
 
 
 
Inhalte 
Stadt Köln 
Konzernfinanzierung 
 
 
 
 
 
Stand 
September 2024

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 3 von 16 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .................. 3 
1 Einführung ................................ ................................ ................................ ...................... 4 
2 Berichterstattung ................................ ................................ ................................ ............ 4 
3 Finanzierte Projekte ................................ ................................ ................................ ....... 5 
4 Allokationsbericht ................................ ................................ ................................ ........... 7 
5 Wirkungsbericht................................ ................................ ................................ .............. 9 
5.1 Projekt 1: Neubau der Gesamtschule IGIS ................................ ................................ ... 9 
5.2 Projekt 2: Neubau des Königin-Luise-Gymnasiums ................................ ....................11 
5.3 Projekt 3: Neubau der Willy-Brandt-Gesamtschule ................................ .....................12 
5.4 Projekt 4: Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen ................................ .......14

Die Oberbürgermeisterin 
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1 Einführung 
Die Stadt Köln hat am 01.02 .2024 erfolgreich ihr erstes grünes Schuldscheindarlehen am 
Markt platziert. Das grüne Schuldscheindarlehen hat ein Volumen von 150 Mio. Euro und stieß 
auf positive Resonanz  bei einer großen Anzahl von Investoren aus unterschiedlichen Bran-
chen.  
Mit ihrem ersten aufgelegten grünen Schuldschein setzt sich die Stadt Köln für eine nachhal-
tige Entwicklung der Stadt Köln ein und ermöglicht gleichzeitig auch Investoren sich ökologisch 
und nachhaltig zu betätigen.  
Die Stadt Köln hat sich in ihrem Framework  (Rahmenwerk) dazu verpflichtet, ausschließlich 
zur Verbesserung der Klimabilanz geeignete Projekte zu refinanzieren. 
Aus diesem Grund erfolgt über dieses Reporting die Darstellung der vollständigen Zuordnung 
der Erlöse zu den finanzierten nachhaltigen Projekten.  
Zudem wird anhand von Kennzahlen der Nachhaltigkeitseffekt, entsprechend der Ausführun-
gen im Framework, in einem Wirkungsbericht nachgewiesen.  
Entsprechend der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ setzt sich die Stadt Köln für das 
Wohlergehen der Bevölkerung, der nachhaltigen Entwicklung der Stadt und der Unterstützung 
der deutschen Wirtschaft ein. Die Auflage des ersten grünen Schuldscheins unterstützt dieses 
Vorhaben. 
 
2 Berichterstattung 
Im Rahmen der Emission hat sich die Stadt Köln verpflichtet bis zur vollständigen Allokation 
über die nachhaltigen Finanzierungen zu berichten.  
Diese Berichte werden den Investoren und de r interessierten Öffentlichkeit auf der Internet-
seite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.  
Nach der Auflage des grünen Schuldscheins ist dies der erste Allokations - und Wirkungsbe-
richt für das Jahr 2024. Da die Erlöse des Schuldscheins bereits im ersten  Jahr vollständig 
den finanzierten Projekten zugewiesen werden konnten, wird in den Folgejahren kein Bericht 
erstellt, es sei denn, es ergeben sich wesentliche Änderungen.  
Die vollständige Zuordnung der Erlöse zu den finanzierten nachhaltigen Projekten wi rd über 
den Allokationsbericht dargestellt. Mit dem Wirkungsbericht wird Auskunft über die Verbesse-
rung der Klimabilanz anhand ausgewählter Kennzahlen gegeben.

Die Oberbürgermeisterin 
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3 Finanzierte Projekte  
 
Projekt 1: Neubau der Gesamtschule IGIS 
 
Bild: Michael Bause/Stadt Köln 
 
Projekt 2: Neubau des Königin-Luise-Gymnasiums 
Der Neubau für die Integrierte Gesamtschule Innenstand (IGIS) am Severinswall wurde im 
Rahmen der ersten grünen Schuldscheinemission finanziert, da es sich bei diesem Schulbau 
um ein nachhaltiges Gebäude im Sinne der Green Bond Principles handelt.  
Die Gesamtprojektplankosten belaufen sich auf rund 33,8 Mio. €. Die tatsächlichen Kosten 
betrugen rund 34,9 Mio. €. 
Ebenfalls wird der Neubau des Königin-Luise-Gymnasiums mit dem Erlös der grünen Emis-
sion finanziert, weil auch dieses Gebäude alle Regulatorik zur Nachhaltigkeit einhält.  
Die Gesamtprojektplankosten belaufen sich auf rund 24,4 Mio. €. Die tatsächlichen Projekt-
kosten belaufen sich auf rund 24,7 Mio. €. 
Bild: www.koenigin-luise-schule.de/bilder

Die Oberbürgermeisterin 
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Projekt 3: Neubau der Willy-Brandt-Gesamtschule 
 
Bild: Jörg Hempel 2021, Architekt 
 
Projekt 4: Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen 
 
Bild: www.kvb.koeln/neue_stadtbahnen 
 
Als drittes Projekt wurden Teile der Emissionserlöse für den Bau der Willy-Brandt-Gesamt-
schule eingesetzt. Auch dieses Projekt, unterstützt durch die grundsätzliche Anlehnung an 
den Passivhausstandard, die Nachhaltigkeitseffekte der Vorgaben des Rahmenwerkes.  
Die Gesamtprojektplankosten belaufen sich auf rund 112 Mio. €, wovon rund 48,9 Mio. € fi-
nanzierungsrelevant waren. Zum Berichtszeitpunkt beliefen sich die IST-Kosten auf rund 
86,5 Mio. €. 
Mit der grünen Schuldscheinemission wird über gewährte Gesellschafterdarlehen an die 
KVB die Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen finanziert.  
Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf rund 560 Mio. €, wovon rund 42,9 Mio. € für 
den Green Bond SSD relevant sind und für die Beschaffung der zuvor genannten Stadt-
bahnwagen genutzt werden.

Die Oberbürgermeisterin 
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4 Allokationsbericht 
Durch das Rahmenwerk zur grünen Finanzierung in Form eines Schuldscheines hat sich die 
Stadt Köln verpflichtet, die Erlöse aus der Emission ausschließlich zur vollständigen oder teil-
weisen Refinanzierung für die im Rahmenwerk festgelegten Projekte zu verwenden.  
Der Allokationsbericht liefert eine detaillierte Übersicht über die Verteilung der Emissionserlöse 
auf die geeigneten festgelegten Projekte innerhalb der Stadt Köln. Dabei werden Informatio-
nen wie Projektbeschreibung, Gesamtfinanzierungsvolumen des Projektes, Anteil der grünen 
Finanzierung, Allokationsanteil in Mio. € sowie in Prozent aufgeführt.  
Bei der Zuordnung wurden Zuwendungen von Dritten (z.B. Konjunkturpakt III) in Abzug ge-
bracht. Ein Ausschluss von Doppelfinanzierungen wird über die Anwendung der Richtlinie für 
Investitionskredite der Stadt Köln (Nr. 1.2 der Richtlinie) gewährleistet. Gemäß der Gemein-
deordnung NRW hat die Kommune vor Aufnahme von Darlehen zunächst alle anderen Ein-
nahmequellen auszuschöpfen. Im Falle der Fördermittel nach Konjunkturpakt III ist dies nach-
weislich erfolgt. Da es sich bei allen finanzierten Projekten um Refinanzierungen handelt, ist 
eine 100 %-ige Allokation bereits erfolgt. Aus diesem Grund hat keine weitere Berichterstat-
tung zu erfolgen.  
Im Rahmenwerk der Stadt Köln hat sich die Stadt dazu verpflichtet über mögliche Risiken 
(ESG) sowie deren Minimierung zu berichten. Die ausgewählten Projekte für den Green Bond 
SSD wurden durch Beteiligungen der Stadt Köln (Gebäudewirtschaft und Kölner Verkehrsbe-
triebe) durchgeführt. Beide Unternehmen haben ein Risikomanagementsystem implementiert.  
Bei den Kölner Verkehrsbetrieben wird regelmäßig geprüft und berichtet1, ob Verzögerungen 
bei der Auslieferung der bestellten Stadtbahnwagen eintreten. Die Risi ken werden benannt 
und wenn möglich Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bei den refinanzierten Stadtbahnwagen be-
stand kein Risiko, da die Auslieferung und der Einsatz der Stadtbahnwagen bereits vollzogen 
war. Es sind keine ESG-Risiken aufgetreten.  
Die Gebäudewirtschaft betreibt ebenfalls ein Risikomanagementsystem. Dabei werden für je-
des Projekt regelmäßig 10 Risikokategorien geprüft und festgehalten. Diese Risikokategorien 
bilden die Basis für das Risikomanagement bei Bauprojekten 2. Bei den finanzierten Schulen 
handelt es sich ebenfalls um 100 %-ige Refinanzierungen. Mit Abschluss der Maßnahmen ist 
eine Risikobetrachtung obsolet, insoweit ergaben sich auch für diese Projekte keine nennba-
ren Risikofaktoren.   
                                                
1 Risiken- und Chancenbericht (stadtwerkekoeln.de) 
2 Mitteilung (stadt-koeln.de)

Die Oberbürgermeisterin 
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Darstellung der Allokation 
Die Stadt Köln hat zum Emissionszeitpunkt am 01.02.2024 ein Gesamtvolumen in Höhe von 150 Mio. Euro über den grünen Schuld-
schein platzieren können. Die Mittelzuteilung auf Projektebene erfolgte im Anschluss wie folgt: 
 
(Investitionen in Mio. €) 
ICMA Kategorie 
- Projekt 
2020 2022 2023 
Summe der  
allokierten  
Investitionen  
in € 
Allokation  
in % 
SDG - Kategorie 
Umweltfreundliche Gebäude 
Neubau der Gesamtschulde IGIS  33,8  33,8 22,5  
Neubau des Königin-Luise-Gym-
nasiums  24,4  24,4 16,3  
Neubau der Willy-Brandt-Ge-
samtschule 48,9   48,9 32,6  
Nachhaltiges Verkehrsmanagement 
Beschaffung von niederflurigen 
Stadtbahnwagen 24,9  18,00 42,9 28,6  
 
Gesamtsumme der zu finan-
zierenden Investitionen     150,0 100 %  
Emissionserlöse Green SSD    150,0   
Nicht allokierte Mittel    0,00   
Eine Veröffentlichung der Allokation erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes unter https://www.stadt-koeln.de/politik-
und-verwaltung/finanzen.

Die Oberbürgermeisterin 
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5 Wirkungsbericht 
Im Rahmenwerk zur Emission des ersten grünen Schuldscheins verpflichtete sich die Stadt 
Köln im Rahmen eines Wirkungsberichtes über die Nachhaltigkeitswirkung der finanzierten 
Projekte zu berichten. Dies erfolgt mit Hilfe wesentlicher Kennzahlen, je nach Projektkategorie, 
die nachfolgend dargestellt sind:  
 
ICMA – Kategorie Wirkungskennzahl 
Umweltfreundliche Gebäude Optimierung des Endenergiebedarfs < 67 
kWh/(m²) 
Erfüllung der Passivhausstandards in Bezug 
auf Wärmedämmung, Luftdichtigkeit und 
Wärmerückgewinnung 
Reduzierung der CO2-Emissionen in kg/m² 
Nachhaltiges Verkehrsmanagement Reduzierung des Stromverbrauchs in kWh 
zum vorherigen Transport 
Indirekte CO2 -Einsparung in tCO2 im Ver-
hältnis zum vorherigen Transport 
 
 
Die Wirkungsberichterstattung erfolgt je Projekt entsprechend der zuvor genannten Kennzah-
len.  
 
5.1 Projekt 1: Neubau der Gesamtschule IGIS 
Der Neubau für die In tegrierte Gesamtschule Innensta dt (IGIS) am Severinswall konnte im 
Herbst 2022 fertiggestellt und von der Schulgemeinschaft bezogen werden. Das neue Schul-
gebäude bietet auf rund 5.592 Quadratmetern (inkl. Außenfläche) genügend Platz für die Um-
setzung neuer pädagogischer Konzepte. Großen Wert  wurde auf eine gute Klimabilanz des 
Gebäudes gelegt. Dazu gehört die Nutzung von Fernwärme, Photovoltaikanlagen zur Strom-
gewinnung und die an die Außentemperatur gekoppelte Sonnenschutzeinrichtung sowie die 
Wärmerückgewinnung über die Lüftungsanlagen.  
Das Gebäude wurde in Anlehnung an die Passivhausbauweise gebaut . Zu dieser Bauweise 
hat sich die Stadt Köln durch politische n Beschluss vom 24.06.2021 durch die „Energieleitli-
nien“ verpflichtet3. Die Energieleitlinien legen explizit fest, welcher Standard bei Neubauten 
und Sanierungen in der Bauausführung zu verwenden ist.  
Mit Mitteilung vom 30.01.2023 wurde eine Weiterentwicklung der Energieleitlinien umgesetzt, 
die eine nachträgliche Zertifizierung bzw. Ökobilanzierung zum Ziel hat. Dazu gehört auch der 
Neubau der Gesamtschule IGIS4.  
Die wesentlichen Energieträger sind Fernwärme und 100 % Ökostrom. Es handelt sich bei der 
Finanzierung um eine 100 %-ige Refinanzierung. 
Dieses Projekt wurde aufgrund des bereits im Vergleichsrahmen liegenden E ndenergiebe-
darfs, sowie der Bauweise nach dem Passivhausstandard für den Green Bond ausgewählt.  
Seit Baufertigstellung bis zum Zeitpunkt der Emission konnten die nachfolgenden Nachhaltig-
keitswirkungen erzielt werden:  
 
 
                                                
3 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=809586&type=do 
4 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=913600&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
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Wirkungsbericht: Umweltfreundliche Gebäude – Projekt 1 
ICMA Kategorie Innenflä-
che in m² 
Anforderungs-
wert Primär - und 
Endenergiebe-
darf nach EnEV 
Primär-
energiebe-
darf 
Endenergie-
bedarf 
Wärme 
Energieein-
sparung* 
CO2 - Ein-
sparung 
Integrierte Ge-
samtschule In-
nenstadt 
4.627 106 kWh/(m²) / 
67 kWh/(m²) 
30 kWh/(m²) 62 kWh/(m²) 70 kWh/(m²) 11,5 kg/(m²) 
* zum Vergleichswert nach EnEV/GEG 
 
Beim Neubau der Gesamtschule Innenstadt am Severinswall wurde aufgrund der Anlehnung 
an den Passivhausstandard auf verschiedene Aspekte Wert gelegt, wie zum Beispiel die Nut-
zung von Fernwärme, Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, optimierte Ge-
bäudeautomation, entsprechende Standards in Bezug auf die Wärmedämmung, die Wärme-
rückgewinnung über die Lüftungsanlagen sowie die Luftdichtigkeit. In diesem Bereich wird die 
geforderte Überprüfung gemäß Rahmenwerk voll erfüllt. Siehe hierzu die  Vorgaben zu den 
zuvor genannten Energieleitlinien der Stadt Köln.  
Des Weiteren soll der Primär- und Endenergiebedarf innerhalb der Vorgaben laut EnEV bzw. 
GEG liegen:  
Der Anforderungswert der Gesamtschule für den Primärenergiebedarf liegt laut EnEV bei 106 
kWh/m². Der Primärenergiebedarf der Gesamtschule liegt bei 30 kWh/m² und somit innerhalb 
der Anforderungswerte. Der Endenergiebedarf (Wärme) liegt laut Energieausweis bei 62 
kWh/m² und entspricht damit der laut Rahmenwerk für die Wirkungskennzahl geforderten 67 
kWh/m².  
Im Zuge einer vergleichenden Berechnung zur Energieeinsparung konnte seit Fertigstellung – 
aufgrund der Anlehnung an den Passivhausstandard - eine Einsparung von 70 kWh/m² er-
reicht werden. Dies entspricht einer CO2-Einsparung von rund 11,5 kg/m².  
Diese Berechnung wird im Nachfolgenden näher erläutert:  
Im jährlichen Energiebericht5 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden die Verbräuche – 
für die einzelnen Bauten – gesondert dargestellt. Als Vergleichsjahr wurde das Jahr 2023 her-
angezogen, da erst mit diesem Jahr ein volles Ermittlungsjahr (Fertigstellung des Baus 2022) 
zur Verfügung stand. Ein Vergleich erfolgte anhand der Vergleichswerte laut EnEV in Bezug 
auf Schulbauten mit gleicher Fläche in m².  
Die Ermittlung stellt sich wie folgt dar: 
Energieverbrauch Wärme 2023: 83 kWh 
Vergleichswert Wärme 2023:  125 kWh  Differenz: 42 kWh 
 
Energieverbrauch Strom 2023: 24 kWh 
Vergleichswert Strom 2023:  17 kWh  Differenz: - 7 kWh 
 
Für zwei Jahre ergibt sich demnach rechnerisch eine Verbesserung des Gesamtenergiever-
brauchs von 70 kWh (35 kWh pro Jahr).  
                                                
5 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=997829&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
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Die Ermittlung des Impactes der zuvor dargestellten Energ ieeinsparung erfolgte anhand der 
durch die Gebäudewirtschaft mitgeteilten CO2-Äquivalente in (g/kWh) – getrennt nach der je-
weiligen Versorgungsart. Da das IGIS als wesentlichen Energieträger Fernwärme aufweist lag 
der Umrechnungsfaktor im Jahr 2023 bei 138 g/kWh.  
Daraus abgeleitet ergibt sich nachfolgende Berechnung:  
Einsparung Wärme pro Jahr in g: 5.796 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Einsparung Strom pro Jahr in g: - 70 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Ergibt gesamt eine kombinierte CO2-Einsparung aus Wärme und Strom von 11,45 kg/m². 
Insgesamt betrachtet kann damit nachgewiesen werden, dass  die Wirkungskennzahlen für 
das Projekt – Green Bond Gesamtschule Innenstadt – eingehalten bzw. erfüllt wurden.  
 
5.2 Projekt 2: Neubau des Königin-Luise-Gymnasiums 
Der Neubau de s Gymnasiums wurde im März 2022  abgeschlossen. Mit dieser Maßnahme 
wurden am Schulstandort 740 Schulplätze gesichert und knapp 200 neue Schulplätze ge-
schaffen.  
Der Bau an der Palmstraße zeigt besonders deutlich, dass alle schulischen, baurechtlichen 
aber auch städtebaulichen Anforderungen auch in einem verdichteten Gebiet in Einklang zu 
bringen sind. Das gesamte Gebäude ist barrierefrei und bietet eine Gesamtfläche von 4.954 
Quadratmetern. Auf dem Dach des Gymnasiums wurde eine Photovoltaikanlage errichtet. Der 
gesamte Neubau wurde maximal klimaschonend nach den hohen Energiestandards der Pas-
sivhausqualität gebaut. Dieses Vorgehen wurde ebenfalls in den Energieleitlinien der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln verankert. Die wesentlichen Energieträger des Gymnasiums sind 
Fernwärme und 100 % Ökostrom. Es handelt sich um eine 100 % Refinanzierung.  
Die Refinanzierung des Gymnasiums durch die g rüne Emission erfolgte zum einen a ufgrund 
des bereits im Vergleichsrahmen laut EnEV bzw. GEG liegenden Primär- und Endenergiebe-
darfs sowie aufgrund der Bauweise in Anlehnung an den Passivhausstandard.  
Seit Baubeginn bis zum Zeitpunkt der Emission konnten die nachfolgenden Nachhaltigkeits-
wirkungen erzielt werden:  
 
Wirkungsbericht: Umweltfreundliche Gebäude – Projekt 2 
ICMA Kategorie Innenflä-
che in m² 
Anforderungs-
wert P rimär- und 
Endenergiebe-
darf nach EnEV 
Primär-
energiebe-
darf 
Endenergie-
bedarf  
Energieein-
sparung* 
CO2 - Ein-
sparung 
Königin-Luise-
Gymnasium 
4.485 83 kWh/(m²) / 
67 kWh/(m²) 
30 kWh/(m²) 57 kWh/(m²) 160 kWh/(m²) 23,4 kg/m² 
* zum Vergleichswert nach EnEV/GEG 
 
Mit dem Neubau (Erweiterungsbau) des Königin-Luise-Gymnasiums wurde in der Palmstraße 
nicht nur eine Baulücke durch Blockrandbebauung geschlossen, sondern der Bau erfolgte 
auch maximal klimaschonend nach den hohen Energiestandards der Passivhausqualität. Die 
Festlegung der Bauweise in Anlehnung an den Passivhausstandard erfolgte durch die Ener-
gieleitlinien6 der Stadt Köln. Insoweit konnten hier die gesetzten Vorgaben des Rahmenwerkes 
eingehalten werden.  
                                                
6 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=809586&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
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Gemäß Rahmenwerk war zu überprüfen, ob das gewählte Projekt wirklich nachhaltig ist, indem 
eine Einhaltung der Primär- und Endenergiebedarfe gemäß der Vorgabe der EnEV bzw. des 
GEG erfolgt. Die Ermittlung der Anforderungswerte erfolgte auf Basis der EnEV, welche zum 
Vergleich herangezogen werden.  
Der Anfor derungswert für den Primärenergiebedarf lieg t damit für das Gymnasium bei 83  
kWh/m². Bei einem Primärenergiebedarf von 30 kWh/m² wird dieser erreicht. Der Anforde-
rungswert für den Endenergiebedarf liegt ebenfalls bei 67 kWh pro m². Bei einem aktuellen 
Wert von 57 kWh pro m² wird dieser ebenfalls erreicht und erfüllt somit die Bedingungen des 
Rahmenwerkes.  
Im Zuge der vergleichenden Berechnung konnte eine Energieeinsparung seit Fertigstellung 
von 160 kWh/m² erzielt werden. Dies entspricht einer CO2 – Einsparung von rund 23,4 kg/m². 
Diese Berechnung wird im Nachfolgenden näher erläutert:  
Im jährlichen Energiebericht7 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden die Verbräuche – 
für die einzelnen Bauten – gesondert dargestellt. Als Vergleichsjahr wurde hier ebenfalls das 
Jahr 2023 herangezogen, da erst mit diesem Jahr ein volles Ermittlungsjahr (Fertigstellung 
des Baus 2022) zur Verfügung stand. Ein Vergleich erfolgte anhand der Vergleichswerte laut 
EnEV in Bezug auf Schulbauten mit gleicher Fläche in m².  
Die Ermittlung stellt sich wie folgt dar: 
Energieverbrauch Wärme 2023: 40 kWh 
Vergleichswert Wärme 2023:  125 kWh  Differenz: 85 kWh 
 
Energieverbrauch Strom 2023: 22 kWh 
Vergleichswert Strom 2023:  17 kWh  Differenz: - 5 kWh 
 
Für zwei Jahre ergibt sich demnach rechnerisch eine Verbesserung des kombinierten Gesam-
tenergieverbrauchs aus Wärme und Strom von 160 kWh (80 kWh pro Jahr).  
Die Ermittlung des Impactes der zuvor dargestellten Energieeinsparung erfolgte anhand der 
durch die Gebäudewirtschaft mitgeteilten  CO2-Äquivalenten in (g/kWh) – getrennt nach der 
jeweiligen Versorgungsart. Da das Königin-Luise-Gymnasium als wesentlichen Energieträger 
Fernwärme aufweist lag der Umrechnungsfaktor im Jahr 2023 bei 138 g/kWh.  
Daraus abgeleitet ergibt sich nachfolgende Berechnung:  
Einsparung Wärme pro Jahr in g: 11.730 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Einsparung Strom pro Jahr in g: - 50 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Ergibt gesamt eine kombinierte CO2-Einsparung aus Wärme und Strom von 23,36 kg/m². 
 Damit konnten die Auflagen des Rahmenwerkes für das Projekt - Königin-Luise-Gymnasium 
– sämtlich eingehalten werden.  
 
5.3 Projekt 3: Neubau der Willy-Brandt-Gesamtschule 
Der Neubau der Willy-Brandt-Gesamtschule im rechtsrheinischen Köln ist im Dezember 2020 
fertiggestellt worden. Die Willy-Brandt-Gesamtschule verfolgt seit der Gründung das pädago-
gische Konzept der Jahrgangscluster. 12 bis 15 Lehrkräfte bilden mit ihren vier bis sechs Jahr-
gangsklassen innerhalb der Schule jeweils eine kleine, überschaubare Schuleinheit. Dies spie-
                                                
7 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=997829&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 13 von 16 
gelt sich auch in der Gebäudekonzeption durch z.B. ein lineares Lernhaus und einen innenlie-
genden Lichthof wieder. Das Schulgrundstück liegt am Rande eines Wohngebietes in direkter 
Waldlage. Der dreigeschossige Schulbau bietet einen Lärmschutz für Anwohner, da der Schul-
hof hinter dem Gebäude liegt.  
Zum Neubau gehörte auch ein Klimaschutzkonzept, indem nicht nur, wie bei nahezu allen 
städtischen Gebäuden, die Bauweise an die Passivhausbauweise angelehnt wurde, sondern 
es wurde auch ein Schulgarten und ein „grünes“ Klassenzimmer integriert. Weitere Nachhal-
tigkeitswirkungen können durch effiziente Wärmedämmung, spezielle Fenster mit Dreifachver-
glasung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, eine hohe Luftdichtigkeit und eine weit-
gehende Wärmebrückenfreiheit erreicht werden.  
Die gesamten Projektkosten beliefen sich auf rund 112,3 Mio. €, wovon rund 60 Mio. € aus 
dem Konjunkturpaket III zur Finanzierung dienen. Der Anteil des Refinanzierungsvolumens 
durch den grünen Schuldschein wurde auf 48,9 Mio. € (aufgrund bereits bestehender anderer 
Förderungen) begrenzt. Damit ist eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen. Durch die Berück-
sichtigung nur des nicht-geförderten Anteils der Baukosten für die Kreditfinanzierung werden 
die Bestimmungen des § 77 GO NRW in Verbindung mit § 86 GO NRW sowie 1.2 der Richtlinie 
der Stadt Köln für die Aufnahme von Investitionskrediten eingehalten. Diese sehen vor, dass 
zunächst alle anderen Mittel zum Einsatz zu bringen sind, bevor eine Kreditaufnahme zulässig 
ist.  
Das Gebäude erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 19.522 Quadratmeter und als wesent-
liche Energieträger dienen Erdgas und 100 % Ökostrom. Bei den Finanzierungskosten ver-
bleibt nach Abzug der Förderungen noch ein 44 %-tiger Refinanzierungsanteil durch die grüne 
Schuldscheinemission. Dieser wird zu 100 % refinanziert. 
Die Refinanzierung der Gesamtschule durch den Green Bond SSD erfolgte zum einen auf-
grund des bereits im Vergleichsrahmen laut EnEV bzw. GEG liegenden Primär- und Endener-
giebedarfs sowie aufgrund der Bauweise in Anlehnung an den Passivhausstandard.  
Seit Baubeginn bis zum Zeitpunkt der Emission konnten die nachfolgenden Nachhaltigkeits-
wirkungen erzielt werden:  
 
Wirkungsbericht: Umweltfreundliche Gebäude – Projekt 3 
ICMA Kategorie Innenflä-
che in m² 
Anforderungs-
wert Primär - und 
Endenergiebe-
darf nach EnEV 
Primär-
energiebe-
darf 
Endenergie-
bedarf  
Energieein-
sparung* 
CO2 - Ein-
sparung 
Willy-Brandt-
Gesamtschule 
23.227 97 kWh/(m²) / 
67 kWh/(m²) 
92 kWh/(m²) 67 kWh/(m²) 72 kWh/(m²) 32 kg/m² 
* zum Vergleichswert nach EnEV/GEG 
 
Der Neubau der Willy -Brandt-Gesamtschule wurde nicht nur mit dem Schulbaupreis NRW 
2023 gewürdigt, sondern erfüllt auch , wie nahezu alle städtischen Schulbauten die strengen 
Standards für den Kl imaschutz durch die Bauweise nach P assivhausqualität. Aus diesem 
Grund werden die Wirkungskennzahlen aus dem Rahmenwerk zu Wärmedämmung und Wär-
merückgewinnung sowie zur Luftdichtigkeit eingehalten. Wie bereits bei den anderen Projek-
ten beschrieben, ergibt sich die Verpflichtung zur Bauweise in Anlehnung an den Passivhaus-
standard aus den Energieleitlinien8 der Stadt Köln. Diese werden stetig weiterentwickelt. Für 
die Gesamtschule ist eine nachträgliche Öko-Zertifizierung vorgesehen.  
                                                
8 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=809586&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 14 von 16 
Eine weitere Wirkungskennzahl des Rahmenwerkes ist die Einhaltung und ggf. Optimierung 
des Endenergiebedarfs sowie die Einhaltung des Primärenergiebedarfs gemäß EnEV/GEG.  
Der Anforderungswert des Primärenergiebedarfs laut EnEV liegt für die Gesamtschule bei 97 
kWh pro m². Der er zielte Primärenergiebedarf liegt bei 92 kWh/m² und damit innerhalb des 
Anforderungswertes. Der Anforderungswert für den Endenergiebedarf liegt bei 67 kWh/m². Die 
Willy-Brandt-Gesamtschule erreicht einen Endenergiebedarfswert von 67 kWh/m² und liegt 
damit im geforderten Bereich.  
Im Zuge der vergleichenden Berechnung konnte eine Energieeinsparung seit Fertigstellung 
von 72 kWh/m² erzielt werden. Dies entspricht einer CO2 – Einsparung von rund 32 kg/m².  
Diese Berechnung wird im Nachfolgenden näher erläutert:  
Im jährlichen Energiebericht9 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden die Verbräuche – 
für die einzelnen Bauten – gesondert dargestellt. Als Vergleichsjahr wurde hier ebenfalls das 
Jahr 2023 gewählt, damit keine Divergenzen in den Vergleichsjahren bestehen. Der Vergleich 
erfolgte anhand der Vergleichswerte laut EnEV in Bezug auf Schulbauten mit gleicher Fläche 
in m².  
Die Ermittlung stellt sich wie folgt dar: 
Energieverbrauch Wärme 2023: 77 kWh 
Vergleichswert Wärme 2023:  121 kWh  Differenz: 44 kWh 
 
Energieverbrauch Strom 2023: 46 kWh 
Vergleichswert Strom 2023:  26 kWh  Differenz: - 20 kWh 
 
Für drei Jahre ergibt sich demnach rechnerisch eine Verbesserung des kombinierten Gesam-
tenergieverbrauchs aus Wärme und Strom von 72 kWh (24 kWh pro Jahr).  
Die Ermittlung des Impactes der zuvor dargestellten Energieeinsparung erfolgte anhand der 
durch die Gebäudewirtschaft mitgeteilten CO2-Äquivalente in (g/kWh) – getrennt nach der je-
weiligen Versorgungsart. Da die Willy-Brandt-Gesamtschule als wesentlichen Energieträger 
Erdgas aufweist lag der Umrechnungsfaktor im Jahr 2023 bei 247 g/kWh.  
Daraus abgeleitet ergibt sich nachfolgende Berechnung:  
Einsparung Wärme pro Jahr in g: 10.868 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Einsparung Strom pro Jahr in g: - 200 (Eingesparter Verbrauch multipliziert mit Umrechnungsfaktor) 
Ergibt gesamt eine kombinierte CO2-Einsparung aus Wärme und Strom von 32,004 kg/m². 
 
Damit konnten auch hier die Auflagen des Rahmenwerkes für das Projekt „Willy -Brandt-Ge-
samtschule“ sämtlich eingehalten werden.  
 
5.4 Projekt 4: Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen 
Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Metropolen kommt eine wichtige Auf-
gabe im Rahmen des Klimaschutzes zu. Der Umstieg vom Auto auf Bahnen und Busse trägt 
maßgeblich dazu bei, den schädlichen CO2-Ausstoß zu verringern, die Luftreinwerte und da-
mit die Lebensqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern.  
                                                
9 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=997829&type=do

Die Oberbürgermeisterin 
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Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2018 beschlossen, dass die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zur Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes sowie der Siche-
rung und Verbesserung der Betriebsqualität die bisherige (veraltete) Flotte von Stadtbahnwa-
gen gegen neue hoch- und niederflurige Stadtbahnwagen austauschen. Die Finanzierung wird 
durch Gesellschafterdarlehen der Stadt Köln sichergestellt.  
Mit der neuen Flotte soll nicht nur die Beförderungskapazität gesteigert werden, um eine indi-
rekte Einsparung von CO2 herzustellen (Umstieg vom Auto auf die Bahn), sondern es soll 
auch eine direkte Einsparung durch neu verbaute Technologien erreicht werden. Dazu gehö-
ren u.a. intelligente Heiz- und Kühlkennlinien zur Klimatisierung, Nutzung der Antriebswärme 
zur Reduktion des Heizbedarfes sowie optimierte Fahrzeugisolierung für den reduzierten Heiz- 
und Kühlbedarf.  
Das Gesamtfinanzierungsvolumen für den gesamten Austausch inkl. etwaiger Optionsfahr-
zeuge wird bei rund 560 Mio. € liegen. Für die Finanzierung durch den Green Bond sind rund 
42,8 Mio. € als 100 % Refinanzierung von bereits ausgereichten Gesellschafterdarlehen rele-
vant. 10 
Wirkungsziel der Umstellung der Flotte ist die Reduzierun g des Stromverbrauchs sowie die 
Steigerung der Beförderungskapazität, um damit insgesamt indirekt CO2 einzusparen.  
Mit den bereits im Einsatz befindlichen Stadtbahnwagen konnten die nachfolgenden Nachhal-
tigkeitswirkungen erzielt werden: 
 
Wirkungsbericht: Nachhaltiges Verkehrsmanagement – Projekt 4 
ICMA Kategorie Reduzierung Stromverbrauch CO2 –Einsparung  
Nachhaltiges Verkehrsmanagement 560.000 kWh/a 19,2 t/a 
 
Durch die Umstellung der Flotte von Stadtbahnwagen auf effizientere Modelle können zum 
einen jährlich 390.000 kWh Strom durch die Absenkung der Heizkennlinien in den Stadtbahn-
wagen erreicht werden und zum anderen durch die Umrüstung auf LED-Technik nochmal wei-
tere 170.000 kWh jährlich. Dies entspricht – unter Einbeziehung der Vorkette (Ökostrom  
0,0343 kg Co2/kWh) – einer CO2-Ersparnis von 19,2/t jährlich unterteilt nach Absenkung der 
Heizkennlinien mit 13,4 t CO2 und der Umrüstung der LED-Technik mit 5,8 t CO2. Der Anteil 
an CO2 –Einsparung wird sich laufend erhöhen, da bei weiteren Auslieferungen von Fahrzeu-
gen, entsprechende Einsparungen erzielt werden und zusätzlich Einsparungen auch durch die 
Umstellung der Motorenkühlung generiert werden können.  
Die neuen Bahnlinien gewährleisten eine Auslastungshöhe von 388 Fahrgästen je Langzug 
NF 12. Dadurch wird mehr Personen die Möglichkeit geboten, den ÖPNV zu nutzen. Eine 
direkte CO2 Ersparnis kann hierbei nicht errechnet werden, eine indirekte besteht insofern, 
dass andere „klimaschädlichere“ Transportmittel nachrangig genutzt werden.  
  
                                                
10 42,8 Mio. € bereits als Gesellschafterdarlehen ausgezahlt, diese werden durch den SSD zu 100 % refinanziert

Die Oberbürgermeisterin 
 Seite 16 von 16 
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fältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig erachtet werden. Für deren Richtigkeit, Voll-
ständigkeit und Aktualität kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Sämtlic he in die-
sem Dokument getroffenen Aussagen dienen nur der Information.

Mitteilung Ausschuss

4410 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer 08.10.2024 
 3045/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 12.11.2024 
 
Sachstand Green Bond Berichterstattung 
Ausgangslage 
 
Mit dem im Januar 2022 veröffentlichten Arbeitsprogramm hat die Verwaltung angekün-
digt, sich mit alternativen Finanzierungsinstrumenten auseinanderzusetzen, die speziell 
für die grüne Transformation genutzt werden können. Hierzu gehören z.B. „Green 
Bonds“, die als Anleihen oder Schuldscheine konzipiert werden können. Die Verwaltung 
hat dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 die Ergebnisse ihrer 
Analyse in einem Grundsatzpapier vorgestellt (Mitteilung 4110/2022). Weiter haben die 
Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt den Antrag (AN/1816/2022) im Rat 
gestellt und die Verwaltung mit der Konzeptionierung der Auflage eines „Green Bond“ 
nach den Green Bond Principles beauftragt. Zum Sachstand der Ausgabe eines „Green 
Bond“ in Form eines Schuldscheindarlehens wurde der Finanzausschuss am 20. März 
2023 informiert (Mitteilung 0663/2023). Auf die entsprechenden Unterlagen wird ver-
wiesen.  
 
Über den Projektverlauf wurde fortlaufend berichtet. Hierzu wird auf die Ausführungen 
der Mitteilungen 2683/2023 und 3280/2023 verwiesen.  
 
Mit Mitteilung 0513/2024 wurde über das Vermarktungsergebnis informiert und mitge-
teilt, dass aufgrund der Nachhaltigkeitsaspekte des Bonds nach vollständiger Allokation 
der Mittel sowie Erreichung der nachhaltigen Ziele laut Rahmenwerk darüber zu berich-
ten ist.  
 
Mit dieser Mitteilungsvorlage wird der Finanzausschuss über die Einhaltung der Be-
richtspflichten aus dem Rahmenwerk in Form der Vorlage des Allokations - und Wir-
kungsberichtes informiert.   
  
Allokations- und Wirkungsbericht 
 
Im Rahmen der Emission wurde durch das Rahmenwerk die Stadt Köln zur Berichter-
stattung in Bezug auf die nachhaltige Finanzierung verpflichtet.  
 
Dabei wird die vollständige Zuordnung der Erlöse des grünen Schuldscheins zu den 
finanzierten nachhaltigen Projekten durch den Allokationsbericht dargestellt. Über den

2 
 
Wirkungsbericht wird Auskunft über die Verbesserung der Klimabilanz anhand ausge-
wählter im Rahmenwerk der Ausschreibung festgelegter Kennzahlen gegeben.  
 
Der Allokationsbericht liefert eine detaillierte Übersicht über die Verteilung der Emissi-
onserlöse auf die festgelegten Projekte innerhalb der Stadt Köln. Dabei werden Infor-
mationen wie die Projektbeschreibung, das Gesamtfinanzierungsvolumen des Projek-
tes, der Anteil der grünen Finanzierung sowie der Allokationsanteil dargestellt. Der Al-
lokationsbericht stellt fest, dass die Mittel vollständig allokiert worden sind.  
 
Der Wirkungsbericht hat den Nachweis der Wirkungskennzahlen zu den ICMA-Katego-
rien „Umweltfreundliche Gebäude“ und „Nachhaltiges Verkehrsmanagement“ zum In-
halt. Für jedes Projekt erfolgt eine ausführliche Beschreibung sowie die Darstellung der 
Energie- und CO2-Einsparung. Mit den durch das grüne Schuldscheindarlehen finan-
zierten Projekten konnten bisher insgesamt rund 67 kg/m² CO2 in den Schulen und 
rund 19 t/a CO2 durch die Erneuerung der Stadtbahnen eingespart werden.  
 
Prüfungsbericht der Nachhaltigkeitsagentur imug rating GmbH 
 
Die Nachhaltigkeitsagentur imug rating GmbH hat den als Anlage beigefügten Allokati-
ons- und Wirkungsbericht in Bezug auf die Einhaltung der Berichtspflichten und Eig-
nungskriterien sowie auf die Allokation der Erlöse und der Nachhaltigkeitskennzahlen 
geprüft und ist zu dem Prüfergebnis gelangt, dass die Berichterstattun g zum grünen 
Schuldschein der Stadt Köln mit den im Rahmenwerk vom September 2023 beschrie-
benen Berichtspflichten übereinstimmt.  
 
Sowohl der Allokations- und Wirkungsbericht der Stadt Köln als auch der Prüfbericht 
der imug rating GmbH wurden auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht.  
Mit dieser Veröffentlichung ist die Emission erfolgreich zum Abschluss gelangt.  
 
Da sowohl die Allokations - als auch die Wirkungsziele bereits jetzt vollständig erfüllt 
sind, erfolgt in den Folgejahren keine weitere Berichterstattung zu dieser Emission.  
 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich um eine erfolgreiche Emission handelt, da 
nicht nur wirtschaftliche Vorteile erzielt werden konnten, sondern die Stadt einen weite-
ren Beitrag zu einer besseren Klimabilanz geleistet hat.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3045/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.10.2024
Erstellt
01.10.2024 18:49