3611/2022
Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks
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Anlage 1: Wichtige Zusatzinformation zu TOP 1.3 Einwohnerfrage, Entfernung Flora-Gärten zum Spielplatz Johannes-Giesberts-Park beträgt 750 Meter
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An Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Bezirksrathaus Köln-Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln per Email an diana.siebert@stadt-koeln.de sowie per Email an alle Fraktionen und Mitglieder der Bezirksvertretung Köln-Nippes sowie per Email an die Geschäftsleitung der Bezirksvertretung Nippes Köln, den 29.10.2022 Wichtige Zusatzinformation zu TOP 1.3 Einwohnerfrage zu TOP 9.1.14, 3020/2022, Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park, in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.11.2022: Zeichnerischer Nachweis der tatsächlichen Entfernung zwischen dem Bauprojekt „Flora-Gärten“ an der Amsterdamer Straße in Köln-Riehl und dem geplanten Standort des neu anzulegenden Kinderspielplatzes im Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit reiche ich Ihnen als Einwohner des Stadtbezirks Nippes sowie als Beauftragter der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park eine maßgebliche Zusatzinformation zu meiner Einwohnerfrage (EWF) vom 26.10.2022 nach. Ich bitte in Anbetracht des späten Zeitpunktes freundlich um Berücksichtigung. Dieser resultiert aus dem Umstand, dass unsere Bürgerinitiative von den verantwortlichen Personen der Fachverwaltung schlichtweg nicht vorab informiert worden ist. Unter Bezugnahme auf die Unterfrage 2 der EWF zum TOP 9.1.14, 3020/2022, Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park, siehe unten, der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung wird hiermit ergänzend vorgetragen: Unterfrage 2: Da die Verwaltung in ihrer Antwort auf die EWF vom 15.09.2016 die Entfernung vom Spielplatz zu den „Flora-Gärten“ mit 650 Metern beziffert hat, und es nicht plausibel erscheint, dass ein Kind von 7 Jahren in der Lage ist, diese Wegstrecke innerhalb von 7 Minuten Fußweg zurückzulegen, stelle ich hiermit die Frage, wie wird diese Behauptung mit Fakten belegt? Die korrekte und zeitnahe Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung ist als maßgeblich anzusehen, da die in der heranzuziehenden DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen 1/3 - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ angegebene zulässige Maximal-Entfernung zwischen Wohnung und Spielplatz für Kinder über 6 Jahren Lebensalter mit 400 Metern Fußweg angegeben wird bzw. der Spielplatz in einem Zeitraum bis 10 Minuten fußläufig erreichbar sein muss. Es bestehen begründete Zweifel hinsichtlich der Korrektheit der von der Fachverwaltung behaupteten Entfernung von 650 Metern. Folgerichtig wird auch die angegebene Zeitspanne von 7 Minuten für das Zurücklegen des Fußwegs in Zweifel gezogen. Begründung: Mit nicht nachvollziehbarer Hartnäckigkeit beharrt die Fachverwaltung auf dem Standort des Spielplatzes im Norden des Parks, obwohl das Regelwerk DIN 18034 konkrete Aussagen zur zulässigen Entfernung eines ausgelagerten Spielplatzes zur Lage der Wohnung trifft. Im Raume steht die nicht belegte Behauptung, eine erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung hätte diesen Standort favorisiert. Diese ist vollständig unzutreffend, da die Standortwahl selektiv erfolgt ist. Sie wurde maßgeblich in Richtung der Interessen der Bewohner der Clouth-Siediung manipuliert. Die Belange der Mehrzahl der Parkbesucher blieben unberücksichtigt. Die Stadt hat seit dem Jahr 2013 zahlreiche erfolglose Anstrengungen unternommen, den Johannes-Giesberts-Park der Siedlung anzugliedern. Nunmehr beabsichtigt die Fachverwaltung unter dem Vorwand einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, den gesamten Park nach beschriebener Vorgehensweise „umzugestalten“. Zu diesem Zwecke will man nun den hierfür zwingend benötigten Beschluss der Bezirksvertretung erlangen. Um begründeten Widerstand zu vermeiden, haben die verantwortlichen Personen die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park nicht über diesen wiederholten Übernahmeversuch informiert. Es handelt sich um einen Täuschungsversuch der engagierten Bürgerinnen und Bürger. Widersprüchlich hierzu gibt man sich jedoch den Anstrich von Bürgernähe und gewünschter Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Vorlage ist in auffälliger Weise unpräzise formuliert, um für den Umbau des Parks weitgehende Handlungsfreiheit zu erhalten. Zusätzlich wird der konkrete Versuch unternommen, das Abstimmverhalten der Abgeordneten mit viel Geld der Kölner Grün Stiftung zu beeinflussen: die Stiftung hätte signalisiert, die in der Vorlage „aufgeführten Maßnahmen weiterhin mit einer großzügigen Spende im sechsstelligen Bereich zu unterstützen“. Ein identisches Vorgehen der Verantwortlichen konnte beim erfolgten Umbau des Lohse-Parks in Köln-Nippes zu einer Sportanlage festgestellt werden. Über das amtliche Internet-Portal Geobasisdaten NRW, tim-online.de, wird im Anhang zu dieser Email der zeichnerische Nachweis erbracht, dass die tatsächliche Entfernung zwischen dem im Jahre 2016 fertiggestellten Bauprojekt „Flora-Gärten“ an der Amsterdamer Straße in Köln-Riehl und dem Standort des von der Stadt Köln geplanten Kinderspielplatzes im Johannes-Giesberts- Park auf dem möglichst kurz wählbaren Fußweg über die vorhandenen Wege über 750 Meter beträgt. 2/3 Der tatsächliche Wegstrecke ist somit nahezu doppelt so groß wie der in der DIN 18034 als zulässig angegebene Wert. Folgerichtig kann der Spielplatz von einem siebenjährigen Kind auch nicht in 7 Minuten Wegezeit erreicht werden. Die Entfernung wurde von der Fachverwaltung erheblich zu klein angegeben. Da diese unzutreffenden Angaben eines erheblichen Sachverhaltes in Öffentliche Dokumente eingetragen worden sind, welche die Sitzungsniederschriften einer Bezirksvertretung unzweifelhaft darstellen, kann hier die naheliegende Fragestellung aufgeworfen werden, inwieweit der Tatbestand einer bzw. mehrer Falschbeurkundungen im Amt, siehe StGB $ 348, erfüllt werden könnte. Die Missachtung der Bestimmungen der DIN 18034 gefährdet überdies die Sicherheit der betroffenen Kinder. Insofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschlussvorlage 3020/2022, Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park, begründet erscheinen, fordere ich die Mitglieder der Bezirksvertretung hiermit auf, der Vorlage ihre Zustimmung zu verweigern. Ich appelliere ferner an die Geschäftsleitung der Bezirksvertretung Nippes, die Beschlussvorlage bis zur Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen von der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.11.2022 zu streichen. Freundliche Grüße, Anhang Zeichnerischer Nachweis, Umfang 2 Seiten 33
Anlage 2: Zeichnerischer Nachweis der tatsächlichen Entfernung zw. Flora-Gärten und Spielplatz im Giesbertspark, 30.10.2022
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Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Michael Brückner Florastraße 21 50733 Köln Zeichnerischer Nachweis der tatsächlichen Entfernung zwischen dem Bauprojekt „Flora-Gärten“ an der Amsterdamer Straße in Köln-Riehl und dem geplanten Standort des neu anzulegenden Kinderspielplatzes im Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes. Dem Nachweis zugrunde liegt die amtliche Web-Seite TIM-online.de. TIM-online ist ein Internetangebot des Landes Nordrhein-Westfalen, um amtliche Karten und sonstige amtlichen Daten bereitzustellen. Betreiber des Dienstes ist die Abteilung 7 – Geobasis NRW in der Bezirksregierung Köln. Der Messung zugrunde liegt das Luftbild der Bezirksregierung Köln von 02.06.2021.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3611/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks - Einwohnerfrage zur Sitzung am 03.11.2022 - Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: An Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Bezirksrathaus Köln-Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln per Email an diana.siebert@stadt-koeln.de sowie per Email an alle Fraktionen und Mitglieder der Bezirksvertretung Köln-Nippes Köln, den 26.10.2022 Einwohnerfrage zu TOP 9.1.14, 3020/2022, Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park, in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.11.2022 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit reiche ich Ihnen als Einwohner des Stadtbezirks Nippes sowie als Beauftragter der Bürgerini- tiative Johannes-Giesberts-Park eine Einwohnerfrage (EWF) samt vier Unterfragen nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln fristgerecht zwecks Beant- wortung in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.11.2022 ein. Die EWF bezieht sich auf den TOP 9.1.14, 3020/2022, Umgestaltung Johannes-Giesberts-Park (JGP), der heutigen Sitzung, sowie dessen Rechtmäßigkeit. Erläuterung des Sachverhaltes (für das Verstehen der Einwohnerfrage notwendig): Seit dem Umbau des Clouth-Industriegeländes im Jahr 2013 steht der JGP aufgrund verschiedener 2 Aneignungsversuche von Teilflächen des Parkgeländes durch Investoren umliegender Bauvorhaben im Fokus der Öffentlichkeit. Dieser Umstand wird auf der Internetseite www.giesbertspark.de doku- mentiert. So wurde im rechtskräftigen Clouth-Bebauungsplan ein Anspruch auf 1.250 Quadratmeter Parkfläche zur Errichtung von gesetzlich festgelegtem Kinderspielplatz-Bedarf der Clouth-Siedlung erhoben, ob- wohl der Park klar außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt. Erst durch den hartnäckigen Einsatz der Bürgerinitiative JGP hat die Stadt Köln von diesem rechts- widrigen Vorgehen Abstand genommen, siehe hierzu die Niederschrift der Sitzung vom 15.09.2022, TOP 1.1, letzter Satz der Antwort. Bei der Realisierung des Spielplatzes gibt es zahlreiche weitere Fragestellungen, die der Klärung durch die Verwaltung bedürfen. Zunächst gilt es jedoch festzustellen, dass im JGP zurzeit kein offizieller Spielplatz existiert. Folgerichtig handelt es sich bei dem geplanten Kinderspielplatz um eine Neuanlage. Die Begriffe Erweiterung oder Aufwertung der vorhandenen Spielfläche sind daher unzutreffend und irreführend, auch in juristischer Hinsicht. Bei der Neuanlage des Spielplatzes spielt der Vorhaben- und Erschließungsplan 67478/02 eine maß- gebliche, zu berücksichtigende Rolle: die Stadt Köln hat im Jahr 2014 mit dem Investor des Baupro- jekts „Flora-Gärten“ an der Amsterdamer Straße, der Projekton Immobilien GmbH, einen Durchfüh- rungsvertrag geschlossen, welcher die Auslagerung von 300 Quadratmetern gesetzlich vorgeschrie- bener Spielfläche für Kinder über 6 Jahren Lebensalter in den JGP regelt. In Bezug auf die Lage des Spielplatzes wurden bis heute folgende Einwohnerfragen von Vertretern unserer Bürgerinitiative im Ratsinformationssystem der Stadt Köln dokumentiert: 1. Gefährdung von Kindern & Sicherstellung von Spielplätzen bei Auslagerung in Öffentlichen Raum, TOP 1.1 der BV Nippes-Sitzung vom 15.09.2016 (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=579362&type=do) Die Formulierung „Gefährdung von Kindern“ wurde hierbei unverständlicherweise von der Verwaltung verändert zu „ Gefährdung von Kunden“. 2. Einwohnerfrage zur Planung und Bau eines Kinderspielplatzes im Johannes-Giesberts-Park, TOP 1.1 der BV Nippes-Sitzung vom 19.09.2019 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=740086&type=do) Ferner existiert die Anfrage AN/1466/2016, Realisierung des Spielplatzes im Johannes-Giesberts- Park, der Fraktion der Grünen in der BV Nippes vom 08.09.2016. Diese wurde von der Verwaltung in der BV Nippes-Sitzung vom 31.01.2019 beantwortet, also erst nach über zwei Jahren. Alleine dieser Umstand verdeutlicht, dass die Verwaltung die Angelegenheit offensichtlich verschleppt. (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=699639&type=do) In der Beantwortung wird der Vorhaben- und Erschließungsplan 67478/02 in Auszügen zitiert. Hauptfrage: Da das Bauvorhaben „Flora-Gärten“ bereits im Jahr 2016 fertiggestellt wurde, jedoch der zugehörige Spielplatz für Kinder über 6 Jahre Lebensalter mit 300 Quadratmetern Fläche im JGP bis zum heuti- gen Tage nicht, drängt sich hinsichtlich dessen Fertigstellungstermins die Frage auf, wie diese erheb- liche Verzögerung von mindestens 6 Jahren zum Nachteil der betroffenen Eltern und ihrer Kinder seitens der Stadt Köln begründet wird? 3 Anmerkung: Da es sich bei dieser maßgeblichen Fragestellung um ein Anliegen von Öffentlichem Interesse handelt, fordere ich hiermit im Rahmen meiner Einwohnerfrage und unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheits-Gesetz NRW (IFG NRW) die vollständige Offenlegung des bezeichneten Durchführungsvertrages mit der Projekton Immobilien GmbH ein. Unterfrage 1: In der Antwort der Verwaltung auf die EWF vom 19.09.2019, Unterfrage 3 zur räumlichen Entfernung des Spielplatzes zu den „Flora-Gärten“, Seite 13 der Sitzungsniederschrift, Absätze 4, 5 und 6, lässt sich die Verwaltung wie folgt ein: „So mag also der in der DIN 18034 bezeichne maximale Fußweg von 400 m zwischen Wohngebiet und Spielplatz für den zugrundeliegenden Bauplan und die zuständige Fachstelle bindend sein. (...) Ergänzend ist noch auf folgendes hinzuweisen: Die DIN 18034 sieht vor, dass der Spielplatz in einer Entfernung bis 400 m Fußweg oder in einem Zeitraum bis 10 Mi- nuten erreichbar sein muss. Bei einem Ortstermin wurde der geplante Standort des Spielplatzes innerhalb von 7 Minuten erreicht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Fußweg von der Wohnsiedlung zu dem Spielplatz ausschließlich durch das Wohngebiet selber und den Park führt. Die Kin- der müssen zu keinem Zeitpunkt eine viel befahrene Straße überqueren.“ Da es aufgrund der lokalen Gegebenheiten, also der vorhandenen Wege nicht möglich ist, auf diese Weise von den „Flora-Gärten“ zum geplanten Spielplatz zu gelangen, erfrage ich hiermit die genauen Umständen und Daten des Ortstermines, wobei insbesondere die Frage nach dem exakten Fußweg von der Wohnsiedlung zu dem Spielplatz mittels einer Skizze zu belegen ist. Unterfrage 2: Da die Verwaltung in ihrer Antwort auf die EWF vom 15.09.2016 die Entfernung vom Spielplatz zu den „Flora-Gärten“ mit 650 Metern beziffert hat, und es nicht plausibel erscheint, dass ein Kind von 7 Jahren in der Lage ist, diese Wegstrecke innerhalb von 7 Minuten Fußweg zurückzulegen, stelle ich hiermit die Frage, wie wird diese Behauptung mit Fakten belegt? Unterfrage 3: Vor dem rechtlichen Hintergrund, dass der einstimmig gefasste Beschluss 3344/2013 zum JGP vom 27.03.2014 (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=431838&type=do) die Wege im Park eindeutig und unmissverständlich festlegt und ein gefasster Beschluss nicht durch einen weiteren Beschluss zum identischen Sachverhalt abgeändert werden darf, ohne den ursprüng- lichen Beschluss zuerst aufzuheben, stelle ich hiermit die Frage, inwieweit die aktuelle Beschlussvor- lage 3020/2022 in Widerspruch zum Beschluss 3344/2013 steht, insbesondere im Punkte „Erweite- rung und Verlagerung der Wegebeziehungen …“, und inwiefern dieser Umstand einen formellen Rechtmäßigkeitsfehler darstellen und folgerichtig zur Nichtigkeit des aktuell angestrebten Beschlus- ses führen wird? Unterfrage 4: An welcher Stelle im Park befindet sich der in der Beschlussvorlage erwähnte und zu erhaltene Hub- schrauberlandeplatz und mit welchen Dokumenten wird dessen Existenz belegt? 4 Insofern eine nachvollziehbare und umfassende Antwort der Fachverwaltung zum Sitzungstermin 03.11.2022 nicht vorliegen sollte, fordere ich Sie, sehr verehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Nip- pes unmissverständlich auf, Ihre Beschlussfassung auf einen Zeitpunkt zu vertagen, nach welchem die aufgeworfenen Fragestellungen plausibel beantwortet worden sind. Zum jetzigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung durch die vorliegen- de, sehr ungenau formulierte Beschlussvorlage zur Umgestaltung des Johannes-Giesberts-Parks mit dem angestrebten Beschluss mit einem nicht wünschenswerten Gestaltungsspielraum ausgestattet werden würde. Dieser Umstand würde die Mehrzahl der langjährigen Parkbesucher benachteiligen. Lediglich die Bewohner der Clouth-Siedlung würden hiervon profitieren. Diese wurden bereits in der Vergangenheit bei der Spielplatzplanung durch eine gelenkte „Öffentlichkeitsbeteiligung“ einseitig bevorzugt, was alleine aus der geplanten Lage des Spielplatzes möglichst nahe am Clouth-Areal und unter Missachtung des Durchführungsvertrages mit der Projekton Immobilien GmbH sowie den Best- immungen der DIN 18034 deutlich wird. Freundliche Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3611/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.11.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 11:42