Mandari Insight

0968/2021

Minimierung der negativen Folgen von Starkregen in Rondorf;

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.03.2021, TOP 7.2.11.1

Top 7.2.11.1 Anlage 1

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Top 7.2.11.1 Anlage 1

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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
BLZ: 370 501 98 
Konto Nr.: 430 329 60 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
 
 
 110200 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 ꞏ 51077 Köln 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
 
Ostmerheimer Straße 555 ꞏ 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Lea Steyer 
Zimmer:     Geb. 90 Raum 248 
fon 0221 221 - 23601 
fax 0221 221 -  
e-mail: lea.steyer@steb-koeln.de 
 
 
Stadt Köln 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
 
Industriestraße 161 
50999 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
04.02.2021 StEB/TP/13 Spit 09.03.2021 
 
Anfrage CDU zur Sitzung 15.03.2021 AN/0402/2021 Minimierung der negativen Folgen 
von Starkregen in Köln-Rondorf 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zur kommenden Sitzung der BV-Rodenkirchen am 15.03.2021 hat die Fraktion der CDU die 
nachfolgende Anfrage an die Stadt Köln gestellt: 
Einwohnerinnen und Einwohner von Köln-Rondorf beklagten bei einem Starkregenereignis im 
Jahre 2019, dass mehrere Kellerräume an der R ondorfer Hauptstraße überflutet worden sei-
en. Bei dem Starkregenereignis am 30.01.2021 in Köln-Rondorf erläuterte eine zu einer Kel-
lerentfeuchtung hinzugezogene Fachfirma erneut, dass ursächlich für die Überflutung die zu 
geringen Querschnitte der Abwasserrohre an der Rondorfer Hauptstraße seien. Da die Mini-
mierung von Auswirkungen bei Starkregenereignissen für Einwohnerinnen und Einwohner 
Priorität genießen sollte, wird die Verwaltung gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 
1. Ist es zutreffend, dass bereits heut e bei Starkregenereignissen die vorhandenen 
Querschnitte der Abwasserrohre für Anlieger an  der Rondorfer Hauptstraße (insbesondere 
Hausnummern 1 - 56) zu gering bemessen sind oder liegen – ggf. zusätzlich - andere Gründe 
für die festgestellten Überflutungen vor? 
2. Können zukünftig am „tiefsten Punkt“ in  der Geländetopographie des Plangebietes 
Rondorf Nordwest (RNW) bei der geplanten Grundstücksbebauung am neuen Quartiersplatz, 
(in unmittelbarer Nähe der Rondorfer Haupt straße) die vorhandenen Kanalquerschnitte die 
Regenmengen - auch bei Starkregenereignissen - aufnehmen? 
3. Der Gesamtbedarf an Retentionsflächen für das Plangebiet RNW soll bereits unter-
sucht worden sein. An welchen Orten des Plangebietes sind Retentionsflächen zur Minimie-
rung der Auswirkungen von Starkregenereignissen vorgesehen? 
 
Dass es zu Überflutungen und Durchfeuchtungen von Kellerräumen in der Rondorfer Haupt-
straße infolge eines Starkregenereignisses im Jahr 2019 kam, bedauere ich. Auch mir ist die 
Schadensminimierung durch Starkregenereignisse wichtig und das Thema wird bei den StEB

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Köln intensiv bearbeitet. Gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Fragen und gehe vorab auf 
das genannte Regenereignis am 30.01.2021 in Köln-Rondorf ein. 
Die Prüfung der Regenschreiber der StEB Köln hat ergeben, dass es am 30.01.2021 in Köln-
Rondorf und dessen Umkreis zu keinem Star kregenereignis kam. Demnach handelt es sich 
um Niederschläge, die das Kölner Kanalnetz i.d.R. schadlos ableitet. 
Da mir ein genaues Datum zu dem genannten Starkregenereignis im Jahr 2019 nicht vor-
liegt, ist zu dessen Ereignisstärke leider keine Angabe möglich.  
1. Ist es zutreffend, dass bereits heute bei Starkregenereignissen die vorhandenen Quer-
schnitte der Abwasserrohre für Anlieger an der Rondorfer Hauptstraße (insbesondere Haus-
nummern 1 - 56) zu gering bemessen sind oder liegen – ggf. zusätzlich - andere Gründe für 
die festgestellten Überflutungen vor? 
Die technischen Regelwerke der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft und Abwasser 
(DWA) und die europäischen Normen (EN) legen die Mindestanforderungen an das hydrauli-
sche Abflussvermögen und an die Bemessung von Abwasseranlagen, insbesondere von 
Kanälen und Pumpwerken fest. Diese Regelwerke geben Wiederkehrhäufigkeiten vor, nach 
denen die öffentliche Kanalisation auszulegen ist, um den Regeln der Technik zu entspre-
chen.  
Das Kanalnetz in der Rondorfer Hauptstraße entwässert als Teil eines Tiefgebiets über ein 
Mischwasserpumpwerk in der Adlerstraße, welches die Abflüsse aus dem Einzugsgebiet in 
einen höher liegenden Kanal in der Adlerstraße fördert. Kommt es zu einem weiteren Anstieg 
des Wasserspiegels im Tiefgebiet, kann der Abfluss über ein weiteres Pumpwerk in der Ka-
pellenstraße aus dem Einzugsgebiet gefördert werden. 
Die Pumpwerke und das Kanalnetz sind in der Rondorfer Hauptstraße für die Bemessungs-
lastfälle (gemäß der technischen Regelwerke wird ein 5-jährliches Niederschlagsereignis als 
Wiederkehrintervall zugrunde gelegt) ausreichend bemessen. Die Betriebsabteilung wurde 
beauftragt zu prüfen, ob Verstopfungen vorliegen und die Pumpwerke funktioniert haben. 
Das Ergebnis liegt leider noch nicht vor. Meldungen zu auf der Straße stehendes Wasser 
liegen allerdings ebenfalls nicht vor. Daher wird ein Aufstau im Kanalnetz vermutet. 
Die Kellerflutungen können durch eine  fehlende oder nicht funktionierende Rückstausi-
cherung entstanden sein. Tief liegende Räume, die über Entwässerungsanlagen ohne 
Rückstauschutz verfügen, können durch Bodenabläufe, Waschbecken und andere Öffnun-
gen überflutet werden. Um dies zu verhindern, ist eine Rückstausicherung zwingend erfor-
derlich. 
Denn steigt der Wasserstand im Kanal, so kann es gemäß dem Prinzip der kommunizieren-
den Röhren dazu führen, das Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz in angrenzende Haus-
anschlussleitungen zurückgedrückt wird. In diesem Fall spricht man von einem Kanalrück-
stau. Kanalrückstau ist ein gewöhnlicher Vorgang und kann auch bei leichtem Regen oder 
bei trockenem Wetter auftreten. Die StEB Köln sind als Betreiber der Kanalisation dazu be-
rechtigt, das Kanalnetz zu Stauzwecken zu nutzen. Allgemein kann es zu hohen Wasser-
ständen im Kanalnetz bei Starkregen und Störfäll en kommen. Genau für solche Fälle, ist es 
zwingend erforderlich, dass ein funktionier ender Rückstauschutz vorhanden ist, um Überflu-
tungen zu vermeiden. 
Die technischen Regelwerke (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986 Teil 100) und die Ab-
wassersatzung in Köln (§ 4 Absatz 8) schreiben vor, dass Hauseigentümer*innen alle Ent-
wässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene gegen Kanalrückstau sichern müs-
sen. Die Höhe der Rückstauebene entspricht dabei dem höchsten Punkt der öffentlichen 
Verkehrsfläche vor dem Grundstück (§ 4 Absatz 7 Abwassersatzung). Der Einbau und die 
regelmäßige Wartung einer Rückstausicherung sind verpflichtend. Eine fehlende oder defek-
te Rückstausicherung ist leider einer der häufigsten Gründe für Kellerüberflutungen.

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Der „Leitfaden Wassersensibel planen und bauen in Köln “ der StEB Köln enthält zahlreiche 
Tipps zu baulichen Maßnahmen, sowie ein eigenes Kapitel (ab S. 26) zum Thema Kanal-
rückstau mit Schaubildern, Lösungsvorschlägen und einer Einschätzung, mit welchen Kosten 
Sie rechnen müssen. 
2. Können zukünftig am „tiefsten Punkt“ in der Geländetopographie des Plangebietes 
Rondorf Nordwest (RNW) bei der geplanten Grundstücksbebauung am neuen Quartiers-
platz, (in unmittelbarer Nähe der Rondorfer Hauptstraße) die vorhandenen Kanalquerschnitte 
die Regenmengen - auch bei Starkregenereignissen - aufnehmen? 
Die Planung der Entwässerung des Plangebiets Rondorf-Nordwest ist noch nicht abge-
schlossen und befindet sich in Abstimmung zwischen dem Planer und den StEB Köln. Natür-
lich werden auch dabei die Kanäle des Planungsgebiets auf die entsprechenden Lastfälle 
dimensioniert. Es wird zudem ein Überflutungsnachweis für das Erschließungsgebiet er-
bracht. Dieser stellt sicher, dass das anfallende Regenwasser bei einem 30-jährlichen Stark-
regenereignis schadlos zwischengespeichert werden kann. 
3. Der Gesamtbedarf an Retentionsflächen für das Plangebiet RNW soll bereits unter-
sucht worden sein. An welchen Orten des Plangebietes sind Retensionsflächen zur Minimie-
rung der Auswirkungen von Starkregenereignissen vorgesehen? 
Das Plangebiet RNW erhält voraussichtlich zahlreiche kleinere Flächen, die für den Rückhalt 
von Starkregen konzipiert sind. Der größte Teil soll im nördlichen Quartierspark an dessen 
Rändern liegen. Spielplatzflächen sollen nicht für den Starkregenrückhalt in Anspruch ge-
nommen werden. Zusätzlich sind zwei straßenbegleitende Mulden vorgesehen. Im südlichen 
Plangebiet sind drei weitere Retentionsflächen jeweils am Rand des Plangebietes vorgese-
hen. Der Quartiersplatz im südlichen Plangebiet stellt zusätzlich eine Freifläche dar, die in 
die Starkregenvorsorge eingebunden werden soll. Als multifunktionale Fläche müssen hier 
die Ansprüche der Menschen an den Quartiersplatz mit dem Schutz der Grundstücke vor 
Überflutung vereint werden. 
Klimaprognosen zeigen, dass künftig mit einer Zunahme von Starkregenereignissen nicht 
ausgeschlossen werden kann. Das Kanalnetz ist entsprechend der einschlägigen Regelwer-
ke dafür ausgelegt den sogenannten „Bemessungsregen“ schadlos über die Kanalisation zu 
entwässern. Ereignisse, die diesen Bemessungsniederschlag übersteigen, können nicht voll-
ständig von der Kanalisation aufgenommen werden, sodass Überschwemmungen auftreten 
können. Daher fordern die Regelwerke für solche Ereignisse entsprechende Nachweise die 
für das Plangebiet geführt werden 
 
Gerne bieten wir Ihnen und auch den betroffenen Anwohnern in Rondorf weitere Informatio-
nen und würden gerne eine Informationsveranstaltung anbieten. In Anbetracht der aktuellen 
Situation ist dies, derzeit leider nur digital möglich.  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte und verbleibe, 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
 
Henning Werker  
(Leiter Geschäftsbereiche Planung und Bau)

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0968/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
 
Minimierung der negativen Folgen von Starkregen in Rondorf; 
Beantwortung der Verwaltung der Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.03.2021 
Die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ist als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Industriestraße 161
  • Rondorfer Hauptstraße
  • Adlerstraße
  • Eggerbachstraße
  • Hauptstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0968/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.03.2021
Erstellt
10.03.2021 14:55