0968/2021
Minimierung der negativen Folgen von Starkregen in Rondorf;
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Top 7.2.11.1 Anlage 1
10061 Zeichen
/ 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Konto Nr.: 430 329 60 IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 110200 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 ꞏ 51077 Köln Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 ꞏ 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Lea Steyer Zimmer: Geb. 90 Raum 248 fon 0221 221 - 23601 fax 0221 221 - e-mail: lea.steyer@steb-koeln.de Stadt Köln Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Industriestraße 161 50999 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 04.02.2021 StEB/TP/13 Spit 09.03.2021 Anfrage CDU zur Sitzung 15.03.2021 AN/0402/2021 Minimierung der negativen Folgen von Starkregen in Köln-Rondorf Sehr geehrte Damen und Herren, zur kommenden Sitzung der BV-Rodenkirchen am 15.03.2021 hat die Fraktion der CDU die nachfolgende Anfrage an die Stadt Köln gestellt: Einwohnerinnen und Einwohner von Köln-Rondorf beklagten bei einem Starkregenereignis im Jahre 2019, dass mehrere Kellerräume an der R ondorfer Hauptstraße überflutet worden sei- en. Bei dem Starkregenereignis am 30.01.2021 in Köln-Rondorf erläuterte eine zu einer Kel- lerentfeuchtung hinzugezogene Fachfirma erneut, dass ursächlich für die Überflutung die zu geringen Querschnitte der Abwasserrohre an der Rondorfer Hauptstraße seien. Da die Mini- mierung von Auswirkungen bei Starkregenereignissen für Einwohnerinnen und Einwohner Priorität genießen sollte, wird die Verwaltung gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es zutreffend, dass bereits heut e bei Starkregenereignissen die vorhandenen Querschnitte der Abwasserrohre für Anlieger an der Rondorfer Hauptstraße (insbesondere Hausnummern 1 - 56) zu gering bemessen sind oder liegen – ggf. zusätzlich - andere Gründe für die festgestellten Überflutungen vor? 2. Können zukünftig am „tiefsten Punkt“ in der Geländetopographie des Plangebietes Rondorf Nordwest (RNW) bei der geplanten Grundstücksbebauung am neuen Quartiersplatz, (in unmittelbarer Nähe der Rondorfer Haupt straße) die vorhandenen Kanalquerschnitte die Regenmengen - auch bei Starkregenereignissen - aufnehmen? 3. Der Gesamtbedarf an Retentionsflächen für das Plangebiet RNW soll bereits unter- sucht worden sein. An welchen Orten des Plangebietes sind Retentionsflächen zur Minimie- rung der Auswirkungen von Starkregenereignissen vorgesehen? Dass es zu Überflutungen und Durchfeuchtungen von Kellerräumen in der Rondorfer Haupt- straße infolge eines Starkregenereignisses im Jahr 2019 kam, bedauere ich. Auch mir ist die Schadensminimierung durch Starkregenereignisse wichtig und das Thema wird bei den StEB 2 / 3 Köln intensiv bearbeitet. Gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Fragen und gehe vorab auf das genannte Regenereignis am 30.01.2021 in Köln-Rondorf ein. Die Prüfung der Regenschreiber der StEB Köln hat ergeben, dass es am 30.01.2021 in Köln- Rondorf und dessen Umkreis zu keinem Star kregenereignis kam. Demnach handelt es sich um Niederschläge, die das Kölner Kanalnetz i.d.R. schadlos ableitet. Da mir ein genaues Datum zu dem genannten Starkregenereignis im Jahr 2019 nicht vor- liegt, ist zu dessen Ereignisstärke leider keine Angabe möglich. 1. Ist es zutreffend, dass bereits heute bei Starkregenereignissen die vorhandenen Quer- schnitte der Abwasserrohre für Anlieger an der Rondorfer Hauptstraße (insbesondere Haus- nummern 1 - 56) zu gering bemessen sind oder liegen – ggf. zusätzlich - andere Gründe für die festgestellten Überflutungen vor? Die technischen Regelwerke der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft und Abwasser (DWA) und die europäischen Normen (EN) legen die Mindestanforderungen an das hydrauli- sche Abflussvermögen und an die Bemessung von Abwasseranlagen, insbesondere von Kanälen und Pumpwerken fest. Diese Regelwerke geben Wiederkehrhäufigkeiten vor, nach denen die öffentliche Kanalisation auszulegen ist, um den Regeln der Technik zu entspre- chen. Das Kanalnetz in der Rondorfer Hauptstraße entwässert als Teil eines Tiefgebiets über ein Mischwasserpumpwerk in der Adlerstraße, welches die Abflüsse aus dem Einzugsgebiet in einen höher liegenden Kanal in der Adlerstraße fördert. Kommt es zu einem weiteren Anstieg des Wasserspiegels im Tiefgebiet, kann der Abfluss über ein weiteres Pumpwerk in der Ka- pellenstraße aus dem Einzugsgebiet gefördert werden. Die Pumpwerke und das Kanalnetz sind in der Rondorfer Hauptstraße für die Bemessungs- lastfälle (gemäß der technischen Regelwerke wird ein 5-jährliches Niederschlagsereignis als Wiederkehrintervall zugrunde gelegt) ausreichend bemessen. Die Betriebsabteilung wurde beauftragt zu prüfen, ob Verstopfungen vorliegen und die Pumpwerke funktioniert haben. Das Ergebnis liegt leider noch nicht vor. Meldungen zu auf der Straße stehendes Wasser liegen allerdings ebenfalls nicht vor. Daher wird ein Aufstau im Kanalnetz vermutet. Die Kellerflutungen können durch eine fehlende oder nicht funktionierende Rückstausi- cherung entstanden sein. Tief liegende Räume, die über Entwässerungsanlagen ohne Rückstauschutz verfügen, können durch Bodenabläufe, Waschbecken und andere Öffnun- gen überflutet werden. Um dies zu verhindern, ist eine Rückstausicherung zwingend erfor- derlich. Denn steigt der Wasserstand im Kanal, so kann es gemäß dem Prinzip der kommunizieren- den Röhren dazu führen, das Wasser aus dem öffentlichen Kanalnetz in angrenzende Haus- anschlussleitungen zurückgedrückt wird. In diesem Fall spricht man von einem Kanalrück- stau. Kanalrückstau ist ein gewöhnlicher Vorgang und kann auch bei leichtem Regen oder bei trockenem Wetter auftreten. Die StEB Köln sind als Betreiber der Kanalisation dazu be- rechtigt, das Kanalnetz zu Stauzwecken zu nutzen. Allgemein kann es zu hohen Wasser- ständen im Kanalnetz bei Starkregen und Störfäll en kommen. Genau für solche Fälle, ist es zwingend erforderlich, dass ein funktionier ender Rückstauschutz vorhanden ist, um Überflu- tungen zu vermeiden. Die technischen Regelwerke (DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN 1986 Teil 100) und die Ab- wassersatzung in Köln (§ 4 Absatz 8) schreiben vor, dass Hauseigentümer*innen alle Ent- wässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene gegen Kanalrückstau sichern müs- sen. Die Höhe der Rückstauebene entspricht dabei dem höchsten Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück (§ 4 Absatz 7 Abwassersatzung). Der Einbau und die regelmäßige Wartung einer Rückstausicherung sind verpflichtend. Eine fehlende oder defek- te Rückstausicherung ist leider einer der häufigsten Gründe für Kellerüberflutungen. 3 Der „Leitfaden Wassersensibel planen und bauen in Köln “ der StEB Köln enthält zahlreiche Tipps zu baulichen Maßnahmen, sowie ein eigenes Kapitel (ab S. 26) zum Thema Kanal- rückstau mit Schaubildern, Lösungsvorschlägen und einer Einschätzung, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. 2. Können zukünftig am „tiefsten Punkt“ in der Geländetopographie des Plangebietes Rondorf Nordwest (RNW) bei der geplanten Grundstücksbebauung am neuen Quartiers- platz, (in unmittelbarer Nähe der Rondorfer Hauptstraße) die vorhandenen Kanalquerschnitte die Regenmengen - auch bei Starkregenereignissen - aufnehmen? Die Planung der Entwässerung des Plangebiets Rondorf-Nordwest ist noch nicht abge- schlossen und befindet sich in Abstimmung zwischen dem Planer und den StEB Köln. Natür- lich werden auch dabei die Kanäle des Planungsgebiets auf die entsprechenden Lastfälle dimensioniert. Es wird zudem ein Überflutungsnachweis für das Erschließungsgebiet er- bracht. Dieser stellt sicher, dass das anfallende Regenwasser bei einem 30-jährlichen Stark- regenereignis schadlos zwischengespeichert werden kann. 3. Der Gesamtbedarf an Retentionsflächen für das Plangebiet RNW soll bereits unter- sucht worden sein. An welchen Orten des Plangebietes sind Retensionsflächen zur Minimie- rung der Auswirkungen von Starkregenereignissen vorgesehen? Das Plangebiet RNW erhält voraussichtlich zahlreiche kleinere Flächen, die für den Rückhalt von Starkregen konzipiert sind. Der größte Teil soll im nördlichen Quartierspark an dessen Rändern liegen. Spielplatzflächen sollen nicht für den Starkregenrückhalt in Anspruch ge- nommen werden. Zusätzlich sind zwei straßenbegleitende Mulden vorgesehen. Im südlichen Plangebiet sind drei weitere Retentionsflächen jeweils am Rand des Plangebietes vorgese- hen. Der Quartiersplatz im südlichen Plangebiet stellt zusätzlich eine Freifläche dar, die in die Starkregenvorsorge eingebunden werden soll. Als multifunktionale Fläche müssen hier die Ansprüche der Menschen an den Quartiersplatz mit dem Schutz der Grundstücke vor Überflutung vereint werden. Klimaprognosen zeigen, dass künftig mit einer Zunahme von Starkregenereignissen nicht ausgeschlossen werden kann. Das Kanalnetz ist entsprechend der einschlägigen Regelwer- ke dafür ausgelegt den sogenannten „Bemessungsregen“ schadlos über die Kanalisation zu entwässern. Ereignisse, die diesen Bemessungsniederschlag übersteigen, können nicht voll- ständig von der Kanalisation aufgenommen werden, sodass Überschwemmungen auftreten können. Daher fordern die Regelwerke für solche Ereignisse entsprechende Nachweise die für das Plangebiet geführt werden Gerne bieten wir Ihnen und auch den betroffenen Anwohnern in Rondorf weitere Informatio- nen und würden gerne eine Informationsveranstaltung anbieten. In Anbetracht der aktuellen Situation ist dies, derzeit leider nur digital möglich. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte und verbleibe, mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Henning Werker (Leiter Geschäftsbereiche Planung und Bau)
Beantwortung einer Anfrage (BV)
502 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 0968/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Minimierung der negativen Folgen von Starkregen in Rondorf; Beantwortung der Verwaltung der Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.03.2021 Die Beantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ist als Anlage beigefügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Ostmerheimer Straße 555
- Industriestraße 161
- Rondorfer Hauptstraße
- Adlerstraße
- Eggerbachstraße
- Hauptstraße
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0968/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 10.03.2021 14:55