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2754/2018

Zuschuss zu den Betriebskosten des Beratungscafés „Proberaum“ im Sozialpsychiatrischen Zentrum Rodenkirchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.27

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3941 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2754/2018 
Freigabedatum 
03.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss zu den Betriebskosten des Beratungscafés „Proberaum„ im Sozialpsychiatrischen 
Zentrum Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt eine jährliche Förderung zu den Betriebskosten des Beratungscafés „Proberaum“ 
im Sozialpsychiatrischen Zentrum Rodenkirchen in Höhe von 123.000 € im Haushaltsjahr 2018 zzgl. 
einer jährlichen Tarifsteigerung ab 2019ff. für Personalaufwendungen. 
 
Hierzu beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2018 einen Zuschuss von 123.000 € und genehmigt 
einen entsprechenden Mehrbedarf im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste bei Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen. 
Der Mehrbedarf wird finanziert durch Einsparungen innerhalb desselben Teilergebnisplanes bei glei-
cher Teilplanzeile.  
 
Die notwendigen Mittel für die Weiterführung des Zuschusses zzgl. der jährlichen Tarifsteigerung für 
Personalaufwendungen werden in der Haushaltsplanung 2019 ff. berücksichtigt. 
 
Alternative 
Der Rat stimmt dem Mehrbedarf für den Zuschuss zu den Betriebskosten des Beratungscafés „Pro-
beraum“ im Sozialpsychiatrischen Zentrum Rodenkirchen nicht zu. 
 
Gesundheitsausschuss 13.09.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  123.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    126.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Allgemein aufgebaute Hilfen und Maßnahmen bei der psychiatrischen Versorgung greifen die Prob-
lematik junger Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht ausreichend auf. Bei der Alters-
gruppe der über 18 bis 27-jährigen gibt es daher nur wenige Angebote.  
Das Beratungscafé „Proberaum“ im Sozialpsychiatrischen Zentrum Rodenkirchen bietet hier ein gutes 
Angebot für junge Menschen. Der „Proberaum“ ist ein niedrigschwelliges Angebot der Alexianer Köln 
GmbH, das dieser Altersgruppe die Möglichkeit gibt, mit anderen Betroffenen in Kontakt zu treten und 
bei Bedarf eine Einzelfallberatung zu erhalten.  
Ursprünglich wurden die Betriebskosten für das Beratungscafé durch einen Zuschuss der Aktion 
Mensch mit einer Laufzeit von insgesamt drei Jahren bis zum 31.05.2016 gedeckt. Nach dem Auslau-
fen dieser Förderung wurde über den Veränderungsnachweis zum Doppelhaushalt 2016/2017 ein 
Betriebskostenzuschuss der Stadt zur Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes gewährt. In diesem 
Veränderungsnachweis war eine Verstetigung der Zuschüsse für die Folgejahre nicht enthalten, so 
dass ab dem Jahr 2018 ff. eine Fortsetzung der Beratungstätigkeit gefährdet ist. 
 
Zur Finanzierung: 
Mit Ratsbeschluss vom 28.09.2017 zur Vorlage 2360/2017 wurden zum Betrieb eines Drogenkon-
sumraums in Mülheim für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € eingestellt. 
Die Inbetriebnahme des Drogenkonsumraums verzögert sich voraussichtlich um einige Monate, so 
dass Minderaufwendungen bei den Betriebskosten in Höhe von 123.000 € zu erwarten sind. Diese 
eingesparten Mittel können daher zur Deckung des Mehrbedarfs verwendet werden. 
In der Haushaltsplanung 2019 ff. sind Mittel für die Förderung des Beratungscafés in Höhe von 
126.000 € berücksichtigt.

Beratungsverlauf (4)

13.09.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2754/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.09.2018
Erstellt
20.08.2018 13:24