AN/1816/2022
Green Bond
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FDP)
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Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.12.2022 AN/1816/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 08.12.2022 Green Bond hier: Gemeinsamer Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Vorlage AN/1520/2022 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 08. Dezember 2022 zu setzen. Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird wie folgt ergänzt, Änderungen sind kursiv: Der Rat beauftragt die Verwaltung: die Auflage eines Green Bond nach den Green Bond Principles zu konzipieren, wel- cher z.B. Großprojekte aus den Bereichen Umwelt und Verkehr aus der Mitteilung 3165/2022 der städtischen Großprojekte oder weitere Projekte finanzieren könnte. für die Konzeptionierung besonders die entstehenden Kosten, Chancen und Risiken einer Bond Auflage in Form einer Anleihe auszuarbeiten. Es ist beabsichtigt, eine kleine Stückelung für Privatanleger zu ermöglichen, dies sollte bei einem Vorschlag für ein Vergabeverfahren an Kreditinstitute berücksichtigt und geprüft werden. Als Vergleich soll auch die Auflage eines Schuldscheins als Gegenüberstellung ausgear- beitet werden. den Finanzausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand der Konzepterstellung zu informieren. Über die Beauftragung zur Auflage eines Green Bond wird erst nach Vorlage des Konzeptes entschieden. Begründung: - 2 - Der Klimawandel wartet nicht. Wir müssen, trotz angespannter Haushaltslage, in dem Klima- schutz investieren. Darum benötigt die Stadt neue, innovative Finanzierungsmöglichkeiten mit Hilfe des Kapi- talmarktes, um den Ausbau des Klimaschutzes zu forcieren. Mit der Ausgabe eines Kölner Green Bonds können nicht nur große und institutionelle Investoren, sondern auch Kleinanle- gerinnen und Kleinanlegern an der Entwicklung nachhaltiger Projekte in unserer Stadt teilha- ben und ihren Beitrag zu Klimaschutz leisten. Nach Information der Sparkasse KölnBonn haben Berechnungen der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ergeben, dass sich das jährliche Emissionsvolumen von 2010 bis 2019 von 2,5 auf 250 Mrd. Dollar verhundertfacht hat. Diese Nachfrage sollte die Stadt Köln für ihre Klimaschutzziele nutzen. Die Nutzung des Kapitalmarktes einer Kommune für mehr Investitionen in dem Klimaschutz durch Auflegen eines Klima Bonds (nachhaltigen Anleihe) ist innovativ, aber nicht neu. Als erste deutsche Stadt hat Hannover im Jahr 2018 mit einem grünen Schuldschein insge- samt rund 100 Mio. € Kapital eingesammelt. Münster hat in diesem Jahr einen Schuldschein mit ebenfalls 100 Mio. € Gesamtvolumen begeben und diesen aufgrund der Hohen Nachfra- ge um 40 Mio € auf insgesamt 140 Mio € aufgestockt. Die Stadt München hat 2020 eine An- leihe als Social Bond begeben hat die Ausgabe eines Green Bonds geplant (Stand Mai 2021). International spielen Kommunen noch eine recht kleine Rolle im globalen Markt mit Green Bonds. Es gibt jedoch international auch erfolgreiche Beispiele, an welchen die Chancen, die sich für Kommunen aus dem Geschäft mit Green Bonds ergeben können, deutlich werden. Paris und Johannesburg als globale Metropolen zu nennen sind jedoch auch Göteburg, Ile de France und Östersund. Göteburg sammelte mit den Green Bonds 2,5 Mrd. € innerhalb von 5 Jahren ein und finanzierte so beispielsweise die Elektrifizierung der städtischen Bus- flotte. Die Emittierung einer nachhaltigen Anleihe wie einem Green Bond zeigt den Weg. Kapital- sammelstellen wie Lebensversicherungen, aber auch andere Institutionen der Altersvorsorge wie unsere städtische Zusatzversorgungskasse (ZVK) suchen einen „sicheren Hafen“ für ihre Anlagen, deren Nachfrage wir mit der Ausgabe eines kommunalen Green Bonds befriedigen würden. Bedeutsam für den Einsatz von dem Green Bond ist, exakte Kriterien zu schaffen, welche heranzuziehen sind, um festzustellen, welche Investition eine nachhaltige ist und mithin durch Green Bonds finanziert werden darf und welche nicht. Hierfür bieten sich beispielswei- se die sog. „Green Bond Principles“ oder die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung an. Mit freundlichen Grüßen Gez. Lino Hammer Niklas Kienitz Grünen-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Mike Homann Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Linke-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite Lucas Sickmöller FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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Orte (1)
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1816/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (FDP/KSG)
- Datum
- 07.12.2022
- Erstellt
- 19.10.2022 15:55