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0111/2022

Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Beschlussvorlage Ausschuss 14.01.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.01.2022, TOP 2.3.3

Begleitschreiben 511

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Ansehen

Beratungskonzepte

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Foerdergrundsaetze_Ausbau_spezialisierter_Beratung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Begleitschreiben 511

3893 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
■■Stadt Köln
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Exemplarisch
An die Träger Lobby für Mädchen, 
Kinderschutzbund Köln und Zartbitter 
gegangen
Ihr Schreiben Mein Zeichen
511/2 He
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1,51103 Köln
Auskunft Herr Hensel, Zimmer 4C15
Telefon 0221 221-31510, Telefax 0221 221-25446
E-Mail jugendamt@stadt-koeln.de
Internet www.stadt-koeln.de
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr
und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
KVB Linien 1,9, 159
Haltestelle Kalk Post (rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 150
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)
Datum
26.04.2021
Begleitschreiben im Antragsverfahren zur Förderung spezialisierter Beratung bei se- 
xualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch das Ministerium für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Jugendamt der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich die durch das Ministerium für Kinder, 
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geplante Förderung der 
spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Der Bedarf 
an Spezialberatung in Köln nimmt stetig zu'und ist durch die kommunale Förderung nicht 
abzudecken.
In einem durch die hiesige Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Familienberatung begleiteten 
Verfahren haben sich die in der Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendli­
chen erfahrenen Jugendhilfeträger
Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum, Bonner Straße 151, 50968 Köln
Lobby für Mädchen e.V., Fridolinstraße 14, 50823 Köln
Zartbitter e.V., Sachsenring 2, 50677 Köln
bereit erklärt, ihre bestehende Spezialberatung auszubauen und neue dringend erforderliche 
Beratungsangebote in Köln zu schaffen. Die Jugendhilfeträger erfüllen dieses Vorgehen mit 
ihren Förderanträgen.
Die Konzeptionen der vorgenannten Jugendhilfeträger sind in die kommunale Jugendhilfe­
planung integriert, aufeinander abgestimmt und bilden in ihrer Gesamtheit eine einmalige 
und fachlich herausragende Erweiterung der Spezialberatung bei sexueller Gewalt für Kinder 
und Jugendliche mit Leuchtturmcharakter für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei 
entsprechender Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­
tegration des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Jugendamt der Stadt Köln die Qualitäts­
entwicklung der Spezialangebote im Dialog, mit den Jugendhilfeträgern fachlich unterstützen. 
Mit den Jugendhilfeträgern ist abgestimmt, dass die Auswertungen des Qualitätsentwick­
lungsprozesses dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes 
Nordrhein-Westfalen und interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Bei positiver Rückmeldung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­
tegration des Landes Nordrhein-Westfalen im Interessenbekundungsverfahren wird das Ju-
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant­
wortet Ihnen montags - freitags von 7 -18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
12

Die Oberbürgermeisterin
___ _ _■ .. r\
Seite 2
gendamt der Stadt Köln, die Förderantrage und beschriebenen Angebote der genannten 
Jugendhilfeträgerfristgerecht vor Antragstellung dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln 
zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend wird die Stadt Köln wohlwollend prüfen, ob 
der Eigenanteil durch kommunale Fördermittel bezuschusst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag
Klaus-Peter Völlmecke
Abteilungsleiter Pädagogische und Soziale Dienste
Stellvertretender Amtsleiter

Beratungskonzepte

30943 Zeichen

Z~oZ>Z)4f fiic jjäo/dtzn
Antrag zur Finanzierung einer Stelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter 
Gewalt gegen Mädchen und jungen Frauen an das Ministerium für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Träger:
LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V., Fridolinstr. 14, 50823 Köln
Hier: Mädchenberatungsstelle, Fridolinstr. 14, 50823 Köln
Ansprechpartnerin: Beatrice Braunisch ’
Tel. 0221 - 45 35 56 57
beatrice-braunisch@lobby-fuer-maedchen.de
www.lobby-fuer-maedchen.de
LOBBY FÜR MÄDCHEN e^V. bietet seit 1989 in Köln ein verlässliches, mädchenspezifisches, 
parteiliches und vielfältiges Hilfeangebot für Mädchen und junge Frauen nach Gewalterfah­
rungen und in Krisensituationen an und ist damit fester Bestandteil der Hilfestruktur und 
kompetente Ansprechpartnerin für Köln.
Gemäß der Konzeption des Trägers LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. zeichnet sich die Arbeit 
durch eine enge Verzahnung verschiedener Bereiche aus: konkrete Beratungs-, Präven- 
tions- und Offene Mädchenarbeit auf der einen Seite mit Netzwerktätigkeit und gesell­
schaftspolitischer Positionierung und Stellungnahmen zu den vielfältigen Gewaltformen, 
denen Mädchen und junge Frauen ausgesetzt sind, auf der anderen Seite. Das Ziel der 
Arbeit liegt darin, Mädchen und junge Frauen nach Gewalterfahrungen und in ihrem Recht 
auf Selbstbestimmung individuell zu unterstützen und passgenaue Hilfen und Lösungen zu 
finden. Darüber hinaus wirken wir seit über 30 Jahren maßgeblich daran mit, einen ge­
samtgesellschaftlichen Veränderungsprozess über (feministische) Diskurse mitzugestalten, 
um jede Form von Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen zu beenden und Geschlech- 
tergerechtigkeit, gerechte Teilhabemöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen sowie viel­
fältige gleichwertige Lebens- und Geschlechterrollenmodelle zu ermöglichen.
Als Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt unterstützt die LOBBY FÜR MÄDCHEN 
betroffene Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 27 Jahren als Erstanlaufstelle, 
aber auch durch langfristige Beratung und therapeutische Begleitung. Die Beratung ist 
parteilich, freiwillig und kostenfrei. Die Beraterinnen sichern allen Klientinnen Verschwie­
genheit zu sowohl im Hinblick auf ihre persönlichen Daten als auch auf die Inhalte der 
Beratungsgespräche. Nur mit Zustimmung der Klientin nehmen sie Kontakt zu Eltern oder 
anderen Bezugspersonen, Ärztinnen, Therapeutinnen, Lehrerinnen oder anderen Einrich­
tungen auf bzw. geben Informationen auf Anfragen Dritter. Jeder eventuell erforderliche 
Schritt wird gemeinsam mit der Betroffenen besprochen und erfolgt mit ihrem Einverständ­
nis. Nur wenn die Klientin oder eine andere involvierte Person in einer lebensbedrohlichen 
Situation zu sein scheint, wird von diesem Arbeitsprinzip abgewichen. Auf Wunsch kann 
auch eine anonyme Beratung erfolgen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt 
(egal welcher Altersgruppe, Geschlech'tszugehörigkeit und weiterer Differenzierungskate­
gorien) ist, dass das Unterstützungsangebot so beschaffen und so erreichbar ist, dass die
LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 1

Zielgruppe es trotz zahlreicher themenimmanenter Hürden wie z.B. Scham und Angst an­
nehmen kann. .
Durch die Spezialisierung auf die Bedarfe, Anliegen und Problemlagen von Mädchen und 
jungen Frauen und die Spezialisierung auf das Thema sexualisierte Gewalt, bringt die 
LOBBY FÜR MÄDCHEN sowohl die langjährige Erfahrung vielfältiger Zugangswege zur Ziel­
gruppe mit als auch vielfältige Formen der Information, Prävention und Intervention.
Wir bieten Mädchen und jungen Frauen viele niedrigschwellige Zugangswege zu Hilfe, Un­
terstützung und Beratung an. Gerade bei dem Thema sexualisierte Gewalt ist die Vielfäl­
tig Keit der Zugangswege ein wichtiger Garant für die Inanspruchnahme von Unterstützung 
insbesondere bei der Zielgruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. So kann der 
individuell gewählte Zugangsweg zu Hilfe’und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt er­
folgen über:
• Offene Beratung (Face-to-Face, aber ohne vorherige Terminvereinbarung)
• Face- to- Face-Beratung mit vorheriger Terminvereinbarung
• Telefonische Beratung (mit und ohne vorherige Terminvereinbarung)
• Online-Beratung .
• Beratung über Video-Chat (mit und ohne vorherige Terminvereinbarung)
• Aufsuchende Beratung
• Traumasensible Einzel- und Gruppenangebote in der Offenen Mädchenarbeit
Des Weiteren bieten zielgruppenspezifische Informationsseiten auf der Website der LOBBY 
FÜR MÄDCHEN - auch als Ergänzung der.Online-Beratung - einen niedrigschwelligen Zu­
gang zu Informationen zum Thema (sexualisierte) Gewalt. So kann schon das Lesen von 
Texten zum Thema Gewalt oder auch von Fragen und Antworten zum Thema eine Ausei­
nandersetzung mit der eigenen Situation und der eigenen Gewaltbetroffenheit in Gang 
setzen. Darüber hinaus erfahren Mädchen und jungen Frauen von den Hilfe- und Unter­
stützungsangeboten der LOBBY FÜR MÄDCHEN über:
• Präventionsveranstaltungen an Regel- und Förderschulen und in Einrichtungen der 
Jugend- und Behindertenhilfe
• Offene Mädchenarbeit
• Online-Präsenz auf Instagram, Facebook, YouTube etc.
Der Prävention von sexualisierter Gewalt widmet sich die LOBBY FÜR MÄDCHEN mit unter­
schiedlichen Bausteinen, Schwerpunkten und Zielgruppen. Zum einen werden Präventions­
veranstaltungen mit der Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen mit dem Ziel durch­
geführt, individuelle und soziale Risikofaktoren abzubauen und individuelle und soziale 
Schutzfaktoren auszubauen und die Kenntnis und Motivation zu stärken, sich bei Bedarf 
Unterstützung bei Erwachsenen und kompetenten Institutionen zu holen.
Zum anderen werden Informations- und Fortbildungsangebote mit der Zielgruppe der Un­
terstützungspersonen, Angehörigen, Fachleuten und Multiplikatorlnnen durchgeführt, da­
mit diese sowohl die Betroffenheit von sexualisierter Gewalt erkennen als auch Sicherheit 
gewinnen, um hilfreich zu unterstützen bzw. sich im Bedarfsfall an spezialisierte Fachbe­
ratungsstellen zu wenden. .
Hier ist es wichtig, immer wieder für die verschiedensten Opfer-Täter-Konstellationen und 
verschiedene Kontexte, in denen sexualisierte Gewalt vorkommen kann, zu sensibilisieren 
LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 2

und aufzuräumen mit auch heute noch existierenden Vorstellungen von Täter- (in gerin­
gerem Umfang auch Täterinnen) Stereotypen und Vergewaltigungsmythen. Durch die Auf­
deckung der massenhaften Verbreitung fotorealistischer Darstellungen sexualisierter Ge­
walt an Kindern, die gesellschaftlich als besonders abscheulich angesehen werden, ist der 
Blick oft auf Kinder gerichtet. Wichtig ist es allerdings auch zu berücksichtigen, dass es 
langjährigen Missbrauch gibt, der in der Kindheit anfängt und bis ins Jugendalter und junge 
Erwachsenenalter anhält oder erst im jugendlichen Alter beginnt. Hier sind andere Kon­
zepte gefragt als die, die für Kinder passend sind.
Mädchen und jungen Frauen erleben sexualisierte Gewalten sowohl im familiären Kontext 
als auch im öffentlichen Raum, jugendliche Mädchen erleben sexualisierte Gewalt aber sehr 
häufig auch durch jugendliche Täter, wie Freunde/Ex-Freunde, mit der dazugehörigen spe­
ziellen Dynamik, sie erleben sexualisierte Gewalt durch Mitschüler und gerade in der Zeit 
der Pubertät im öffentlichen und privaten Raum eine stärkere Sexualisierung ihrer Person. 
In Hinblick darauf gibt es noch sehr viel Verunsicherung und mangelnde Kenntnis von pri­
vaten und professionellen Bezugspersonen (z.B. in Familie und Schule).
Diese sehr verschiedenen Konstellationen, Auftretenswahrscheinlichkeiten, Risikofaktoren 
und Schutzfaktoren müssen spezifisch berücksichtigt werden bei Aufklärung, Prävention 
und Beratung.
Aufbauend auf diesen Ausführungen stellen wir beim Ministerium für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgendes Antrag, um dazu 
beizutragen, dem großen Bedarf an spezialisierter Unterstützung für von sexualisierter Ge­
walt betroffene Mädchen und junge Frauen gerecht zu werden
Die LOBBY FÜR MÄDCHEN möchte sich in ihrem Antrag auf die folgenden beiden Zielgrup­
pen fokussieren:
1. Mädchen und junge Frauen mit einer schwerwiegenden geistigen und/oder körperli­
chen Behinderung:
Gerade diese Mädchen und jungen Frauen sind im erheblichen Maße von verschiedensten 
Gewaltformen betroffen. Sie gehören einer Risikogruppe an, wenn es um das Erleben se­
xualisierter Gewalt im Lebensverlauf geht. Statistiken berechnen zusätzlich eine hohe 
„Dunkelziffer" mit ein, die aufgrund z.B. fehlender Artikulationsfähigkeit und eingeschränk­
tem Erinnerungsvermögen der Betroffenen nicht genau beziffert werden kann. Die Täter 
und seltener auch Täterinnen sind nicht selten Verwandte oder stammen aus dem profes­
sionellen Unterstützer-Kreis, die nach außen meist Schutz und Hilfe suggerieren. Das 
macht es für Betroffene besonders schwer, sich bei Übergriffen Hilfe zu holen. Alles in allem 
bleiben Gewalterlebnisse von Mädchen und jungen Frauen mit schwerwiegenden Behinde­
rungen oftmals im Verborgenen. Viele der betroffenen Mädchen und jungen Frauen haben 
darüber hinaus einen erschwerten Zugang zu Informationen,, werden nur mangelhaft auf­
geklärt und erfahren Sexualität als Tabuthema - häufig einhergehend mit Fremdbestim­
mung und Abhängigkeitsverhältnissen. Wenn Mobilitätseinschränkungen, Barrieren in der 
Kommunikation und mangelndes Selbstbewusstsein, vorhanden sind, kann sich dies eben­
falls gewaltbegünstigend auswirken. Neben mangelnder Barrierefreiheit von Hilfeangebo­
ten erschweren diese Faktoren sowohl die Suche als auch die Inanspruchnahme von Un­
terstützungsangeboten im Kontext Gewalt.
LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 3

Die LOBBY FÜR MÄDCHEN Arbeit seit Januar 2021 in einem 3-jährigen Modellprojekt für 
das MKFFI daran die Hürden in der Jugend- und Behindertenhilfe für einen gelingenden 
Gewaltschutz abzubauen und das private und das professionelles Hilfesystem zum Thema 
Gewalt zu sensibilisieren und über Hilfe- und Unterstützungsangebote zu informieren.
Mit einer 0,5-Vollzeitstelle könnten wir die Beratung der Mädchen und jungen Frauen mit 
einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung und deren Bezugspersonen zum Thema 
sexualisierte Gewalt sinnvoll und notwendig ausbauen. Die damit hinzugewonnen Perso­
nalausstattung soll für ein besonders niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungs­
angebot im Kontext sexualisierter Gewalt im Einzel- oder Kleingruppenkontakt in Koope­
ration mit Förderschulen geistige und körperliche Entwicklung und für junge Frauen in 
Werkstätten für behinderte Menschen eingesetzt werden.
2. Von organisierter und ritueller Gewalt betroffenen Mädchen und junge Frauen:
In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwe­
rer sexualisierter Gewalt (in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt) an Kin­
dern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter und Tä­
terinnen bzw. Täter- und Täterinnen-Netzwerke ermöglicht und ist häufig verbunden mit 
kommerzieller sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution, Handel mit Kindern, fotorealis­
tische Darstellung von sexualisierter Gewalt an Kindern). Dient eine Ideologie zur Begrün­
dung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet.
Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeu­
tung von Menschen durch Mind-Control-Methoden beinhalten. Die planmäßig wiederholte 
Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziation bzw. eine gezielte Aufspal­
tung der kindlichen Persönlichkeit. Die entstehenden Persöhlichkeitsanteile werden für be­
stimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine in­
nere Struktur, die durch die Täter jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später 
die Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat. Für Mädchen und junge Frauen 
mit diesen Erfahrungen ist es besonders schwer, Schutz und angemessene Unterstützung 
zu erhalten.
Mit einer Aufstockung um eine 0,5-Vollzeitstelle könnten wir die Beratung der von organi­
sierter und ritueller Gewalt betroffenen Mädchen und junge Frauen sinnvoll und notwendig 
ausbauen und die damit hinzugewonnen Kapazitäten nutzen, um sehr niedrigschwellige 
anonyme Beratung als Intervention verstärkt anbieten zu können (z.B. auch verstärkt über 
Online-Beratung ohne Speicherung der IP-Adressen), gerade weil der anonyme Zugang oft 
als erste Möglichkeit gewählt wird organisierte und rituelle Gewalt offenzulegen.
Wir beantragen eine Vollzeitstelle mit der Vergütung TVöD SuE 14 Stufe 4. Das entspricht 
einem Jahresgehalt (Arbeitgeber-Brutto) von 62.300 €. Gefördert werden 80 % einer Per­
sonalstelle, das entspricht einer Fördersumme von 49.840 € pro Jahr.
LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 4

&
KlM0ER.S(H(/TI-ZtWTK(/M
Kinderschutzbund Köln • Kinderschutz-Zentrum • Bonner Straße 151 • 50968 Köln
Ausbau spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt ge­
gen Kinder und Jugendliche (Konzept für MKFFI)
Inhalt
1. Inhalte.............................................................................................................................................1
2. Personalbedarf.............................................................................................................................5
3. Perspektive....................................................................................................................................5
1. Inhalte
Wir sehen im Rahmen des Förderaufrufs den Bedarf, in Köln das Angebot speziali­
sierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in drei ver­
schiedenen Handlungsfeldern auszubauen:
a) Angebot der Beratung, Begleitung und therapeutischen Behandlung von 
jungen Menschen nach erlebter sexualisierter Gewalt
Das Kinderschutz-Zentrum Köln unterstützt junge Menschen nach erlebter sexua­
lisierter Gewalt durch Beratung und Begleitung und bietet, im Gegensatz zu ande­
ren Familienberatungsstellen, auch therapeutische Unterstützung der jungen 
Menschen an. Dieses Angebot ist aktuell aus freiwilligen Spenden finanziert und 
daher lediglich eingeschränkt verfügbar.
Warum sollte ein Träger der Jugendhilfe therapeutische Hilfen anbieten? Hierzu 
gibt es einige fachlich stichhaltige Gründe. In der Regel werden die Familien bei 
Therapiebedarf auf die Leistungen des Gesundheitssystems verwiesen. Unsere 
Erfahrung ist diesbezüglich, dass diese Leistungen in Fällen sexualisierter Gewalt 
gegen Kinder in vielen Fällen nicht gut wirken. Es ist z.B.:
- bei vielen niedergelassenen Therapeutinnen eine erhebliche Unsicherheit im 
Umgang mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“ vorhanden, so dass die Be­
troffenen unter Umständen lange suchen müssen bzw. die Suche schnell auf­
geben;
- häufig der Fall, dass die Familien nicht in der Lage sind, die Teilnahme der 
Kinder an den Therapien unter den Bedingungen des Gesundheitssystem zu 
gewährleisten (Termine zuverlässig und dauerhaft wahrnehmen);
1

- in einigen Fällen für den Therapieerfolg immament wichtig mit den Eltern zu 
arbeiten, was von niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen-Psychothera- 
peut*innen in der Regel nicht leistbar ist bzw. nicht angeboten wird;
- häufig der Fall, dass die Übergänge zwischen Beratung, Begleitung und The­
rapie fließend sind, zeitlich variieren können und eine klinische Indikation nicht 
zwingend durchgehend vorliegt. Im Rahmen des Gesundheitssystems würde 
eine Therapie an dieser Stelle beendet werden, während der Prozess bei uns 
bis zum endgültigen Ende w'eitergeführt wird.
Wir machen leider auch die Erfahrung, dass Familien vor anstehenden Strafpro­
zessen zu sexualisierter Gewalt anwaltlich geraten wird, den Kindern keine thera­
peutischen Angebote zu machen. Dies beruht auf der Annahme, dass eine Thera­
pie die Aussagen der Kinder beeinflusst und sich damit negativ auf die Glaubhaf­
tigkeitseinschätzung vor Gericht auswirkt. Der Zeitraum zwischen einer Anzeige 
mit der Erstvernehmung durch die Ermittlungsbehörden und der Gerichtsverhand­
lung kann leicht 1 bis 2 Jahre betragen, in denen die Kinder keine therapeutische 
Hilfe erhalten! Nach Abschluss des Strafverfahrens geraten die Kinder dann häu­
fig schnell aus dem Blick. Gründe hierfür sind, dass die Erwartung verschiedener 
Berufsgruppen hinsichtlich der Beteiligung von Kindern an der Aufklärung von 
Vorfällen endet, und Eltern und Jugendhilfe aufgrund der schwierigen Thematik 
nur eingeschränkt in der Lage sind die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen. Auch 
hier wirkt sich unser freiwilliges Angebot positiv im Sinne der betroffenen Kinder 
aus.
Daher sind wir der Überzeugung, dass auf spezialisierte Angebote der Jugend­
hilfe in Form von Beratung und Begleitung, auch Angebote in Form von Therapie 
über längere Zeiträume und in höherer Frequenz erforderlich sind. Wie es Gerd 
Höhner von der Psychotherapeutenkammer NRW im Unterausschuss „Kommis­
sion zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderschutzkommission) des 
Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 23. November 2020 gesagt hat: 
„Hier wurde mehrfach gesagt, man brauche in der Betreuung der Kinder eine ver­
lässliche und langfristige Bindung. Ich will es einmal andersherum formulieren: 
Hilfe für diese Kinder ohne langfristige Bindung - nicht nur Verbindung, sondern 
Bindung - ist eigentlich gar nicht möglich! Die Kinder haben in ihrer Geschichte 
gelernt, niemandem zu vertrauen, und jetzt sollen sie mir als Mitarbeiter des Ju­
gendamtes, nur weil ich so freundlich bin, nach zwei Terminen vertrauen? Die An­
nahme wäre falsch. Wenn es gelänge, hier längerfristige Betreuungsstrukturen 
aufzubauen, dann wären wir einen wesentlichen Schritt weiter“.
Nicht zuletzt wegen der sich abzeichnenden Pandemiefolgen rechnen wir mit ei­
nem erhöhten Bedarf an therapeutischen Angeboten. Aufgrund der öffentlichen 
Aufmerksamkeit und dem Ausbau der Ermittlungsbehörden werden zukünftig 
mehr Fälle sexualisierter Gewalt Sichtbarwerden. Und jeder Fall bedeutet, dass 
ein oder mehrere Kinder Hilfe benötigen, die wir derzeit nicht leisten könnten.
b) Erstellung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten
Das Kinderschutz-Zentrum führt Fortbildungen zum Thema “Institutionelle Kon­
zepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ durch. 
Die Zahl der Anfragen übersteigt hier bei weitem die Kapazitäten. Mit zusätzlichen 
2

Mitteln könnten deutlich mehr Fortbildungen durchgeführt werden. Insbesondere 
in Schulen und im Offenen Ganztag, aber auch in Vereinen und anderen ehren­
amtlichen Zusammenhängen, sehen wir in Köln erhebliche Unsicherheiten und 
großen Unterstützungsbedarf durch Fortbildungs- und Informationsveranstaltun­
gen. Zudem halten wir es für dringend erforderlich, dass die Institutionen kontinu­
ierlich bei der Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte begleitet werden. 
Viel zu häufig werden Schutzkonzepte in Eigenregie erstellt, aber nicht gelebt. 
Nicht nur die Leitungsebene, sondern alle Mitarbeiter*innen-Teams - haupt- und 
ehrenamtliche Kolleginnen - sollten in den Prozess eingebunden werden. 
Schließlich würden wir die Umsetzung der Schutzkonzepte in Elternabenden und 
in Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (Informationsveranstaltungen oder 
Veranstaltungen zu speziellen Themen) unterstützen.
Auftakt zur Entwicklung von Schutzkonzepten könnte eine zweiteilige Veranstal­
tung sein, die das Kinderschutz-Zentrum Köln im Rahmen des Fortbildungsange­
bot konzipert hat und an der mehrere Einrichtungen gleichzeitig teilnehmen kön­
nen. Je nach dem Stand der Entwicklung können einzelne Teile auch übersprun­
gen werden.
Im ersten Teil, einer 6-stündigen Fortbildung zum Thema „institutionelle Schutz­
konzepte“, erfolgt eine Einführung in das Thema. Folgende Bausteine eines insti­
tutionellen Schutzkonzepts werden je nach Bedarf besprochen:
• Haltung und Leitbild
• Personalauswahl und -entwicklung
• Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
• Analyse von Risiko- und Schutzfaktoren, Verhaltenskodex für Mitarbei­
terinnen
• Interventionsplan bei Anhaltspunkten für Gewalt von Mitarbeiterinnen ge­
gen junge Menschen
• Partizipation von jungen 'Menschen in der Einrichtung
• Beratungs- und Beschwerdewege
• Sexualpädagogisches Konzept
Nach der Information über fachliche und rechtliche Aspekte der jeweiligen Bau­
steine wird die Einführung eines. Schutzkonzepts vorbereitet, indem die verschie­
denen Maßnahmen passend für die jeweilige Einrichtung bewertet und vorgeplant 
werden. Dabei sind folgende Leitfragen maßgeblich:
• Welche Bausteine des institutionellen Schutzkonzepts gibt es schon?
• Welche Maßnahmen und Schritte sind in unserer Einrichtung vorrangig, 
welche haben noch etwas Zeit?
• Wie sind die verschiedenen Hierarchieebenen an der Einführung und Um­
setzung zu beteiligen?
• Was ist Leitungsaufgabe, was wird gemeinsam diskutiert und entschie­
den?
• Wie sind die verschiedenen Personengruppen zu beteiligen: Mitarbei­
terinnen, Eltern, Kinder,-Jugendliche?
3

• Was ist für ein von allen „gelebtes“ Schutzkonzept zu beachten, im Ge­
gensatz zu einem Schutzkonzept „für die Schublade“?
Im zweiten Teil, einem 6-stündigen Workshop, werden Erfahrungen bei der Ent­
wicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte ausgetauscht und besprochen. 
Maßgebliche Leitfragen des Workshops sind:
• Was ist in der Umsetzung gut gelungen, was war nicht so einfach?
• Welche Erfahrungen bei der Beteiligung der verschiedenen Personen­
gruppen und Hierarchieeben gab es? Welche Rückmeldungen gab es?
• Was hat sich in der Einrichtung durch das Schutzkonzept geändert?
• Welche Fragen und Themen sind noch offen?
• Was sind die nächsten Schritte?
Aufbauend auf diesen beiden Veranstaltungen würden wir die weitere Entwick­
lung von Schutzkonzepten durch fachliche Beratung der Leitung und der für das 
Konzept Verantwortlichen, Beratung einzelner Teams, Durchführung von Work­
shops und Fortbildungsveranstaltungen sowie eine gemeinsame Überprüfung und 
Weiterentwicklung des Konzepts auf der Grundlage von Interventionsfällen be­
gleiten.
c) Präventive Elternarbeit *
Einen ganz besonderen Bedarf sehen wir in der präventiven Arbeit mit Eltern. Kin­
der müssen sich nach Erfahrungen sexualisierter Gewalt häufig mehrfach äußern, 
bevor sie von Eltern und anderen Erwachsenen gehört und verstanden werden. 
Es fehlt an breiteren Angeboten, die Eltern gezielt für das Thema sensibilisieren 
und informieren, etwa in Form von Elternabenden. Neben dem Thema „Schutz 
vor sexueller Gewalt“ sollten den Eltern auch Angebote zu den Themen „Sexual­
erziehung“, „Aufklärung“ und allgemein „Sexualpädagogik“ gemacht werden. Ein 
sicherer Umgang mit dem Thema rund um die - häufig missverstandene - kindli­
che Sexualität befähigt Eltern, mit ihren Kindern angemessen zu sprechen und 
trägt zu Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt bei. Der Kinderschutzbund 
möchte zunächst Angebote im Rahmen der Elternarbeit im Stadtteil, im Rahmen 
der Kooperation mit Kindertagessstätten und Familienzentren sowie in Einrichtun­
gen bereitstellen, die wir bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen. 
Je nach Kapazität planen wir eine Ausweitung der Angebote.
Der Kinderschutzbund würde gemeinsam mit den Fachkräften der Einrichtungen 
Elternabende zu folgenden Themen anbieten:
• Wie entwicklet sich die Sexualität vom Neugeborenen bis ins Jugend- und 
Erwachsenenalter?
• Was sind die fundamentalen Unterschiede zwischen der kindlichen und 
der Erwachsenen-Sexualität?
• Was ist normale kindliche Neugier und was sind Grenzverletzungen unter
Kindern? '
• Was probieren viele Kinder aus und was ist eher ungewöhnlich?
4

• Wie gelingt es Erwachsenen besonnen mit dem Thema umzugehen, wenn 
es zu Grenzverletzungen gekommen ist?
• Warum gibt es unter jüngeren Kindern keine Opfer und Täter und keinen
Missbrauch? •
• Welche Haltungen von Eltern erleichtern ihnen eine körperfreundliche Se­
xualerziehung?
• Wie spricht man mit Kindern verschiedenen Alters über Sexualität?
• Wie sprechen Eltern und Fachkräfte über kindliche Sexualität?
• Wie stärkt man Kinder, u-m sie vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen?
2. Personalbedarf
Zu 2.a) eine Fachkraft /1 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Pädagogik oder vergleichbarer 
Abschluss mit Kinder- und Jugendtherapeutischer Zusatzausbildung
Zu 2.b) eine Fachkraft / 0,5 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Sozialpädagogik/Sozialarbeit o­
der vergleichbarer Abschluss mit praktischer Erfahrung im Kinderschutz
Zu 2.c) eine Fachkraft / 0,5 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Sozialpädagogik/Sozialarbeit o­
der vergleichbarer Abschluss mit praktischer Erfahrung im Kinderschutz und Elternar­
beit
3. Perspektive .
Laut Förderaufruf werden die notwendigen Personalstellen zu 80% aus den Förder­
mitteln des MKFFI getragen. Für die fehlenden 20% der Personalkosten sowie für die 
einhergehenden Sach- und Overheadkosten muss eine tragfähige Lösung gefunden 
werden.
Das Jugendamt der Stadt Köln hat in seinem Begleitschreiben zum Interessensbe­
kundungsverfahren signalisiert, eine kommunale Bezuschussung des Eigenanteils 
wohlwollend zu prüfen. Aufgrund der Aktualität der Thematik besteht die begründete 
Hoffnung, dass eine dauerhafte Finanzierung beschlossen wird.
Köln, 07.01.2022 '
5

I'bihr etZ
Sexuelle Übergriffe gegen Kinder im Vor- und Grundschulalter
• Hilfen für betroffene und sexuell übergriffige Kinder
• Prävention .
Psychologen (100%) (w/m/d)
Seit 1995 ist die Beratung in Fällen sexueller Übergriffe durch Kinder einer der Schwerpunkte des 
Zartbitter-Beratungsangebotes für kölner Mädchen und Jungen sowie für ihre Familien und 
pädagogischen Fachkräfte. Die Beratungsnachfrage hat in den letzten Jahren kontinuierlich 
zugenommen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass bei Eltern und Fachkräften von Schule 
und Jugendhilfe das Problembewusstsein bezüglich sexueller Übergriffe durch Kinder im Vor- und 
Grundschulalter gestiegen ist, zugleich aber auch ein Anstieg durch von Kindern verübter digitaler 
sexueller Gewalt bereits in Kindertagesstätten und ersten Grundschuljahren zu beobachten ist.
Während bis zum Lockdown die meisten Beratungsanfragen von Fachkräften kamen und sich auf 
sexuelle Übergriffe in Kitas, Grundschulen und OGS bezogen, melden sich im Augenblick vorrangig 
Eltern betroffener Kinder, die aufgrund des Loqkdowns sich geschützt fühlten und den Mut fanden, 
über sexuelle Gewalterfahrungen auch in Institutionen zu sprechen. Auch beziehen sich zunehmend 
Anfragen auf Fälle sexueller Übergriffe im familialen Umfeld (zum Beispiel durch Geschwister, 
Cousins/Cousinen, Nachbarskinder). Es ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft zunehmend 
Fachkräfte an Zartbitterwenden werden, denen Kinder sexuelle Übergriffe durch Geschwister oder 
gleichaltrige Mädchen und Jungen des familialen Umfelds anvertraut haben.
Als Antwort auf diesen Bedarf hat Zartbitter neben vielfältigen Präventionsangeboten sowohl für 
Kinder im Vor- als auch Grundschulalter und Eltern in den letzten 10 Jahren zahlreiche Fortbildungen 
und Fachtagungen für Fachkräfte angeboten. Diese werden außerordentlich gut angenommen - 
ebenso digitale Angebote, die Zartbitter für Eltern und Fachkräften macht (digitale 
Informationsmaterialien, Online-Workshops).
Durch die starke Zunahme an Beratungsanfragen musste Zartbitter das Beratungsangebot in 
Einzelfällen stark begrenzen. War es bis vor zwei Jahren noch möglich, in besonders komplexen 
Fällen betroffene und auch übergriffige Kinder therapeutische Begleitung anzubieten, so können wir 
inzwischen nur noch ein Clearing anbieten. Insbesondere die Hilfe für übergriffige Kinder und ihrer 
Eltern ist jedoch häufig sehr zeitintensiv. Zartbitter hatte die wenigen Therapieplätze für Familien 
vorgehalten, die aufgrund besonderer familialer Belastungen bzw. Konstellationen ein relativ 
niedrigschwelliges Beratungsangebot brauchen und kaum Zugang zu Angeboten niedergelassener 
Therapeutinnen finden.
Inzwischen kann Zartbitter aufgrund der hohen problemspezifischen Nachfrage an Fachberatungen 
durch Schulen, Kitas, Familienhelferinnen, Sozialarbeiterinnen ... in Fällen sexueller Übergriffe 
durch Kinder nur noch in Ausnahmefällen betroffenen und sexuell übergriffigen Kindern und deren 
Eltern ein umfassendes Beratungsangebot machen. Meist beschränkt sich das Angebot auf 
Krisenintervention/Clearing nach Aufdeckung der sexuellen Übergriffe.

In Fällen, in denen das sexuell übergriffige Verhalten bereits nach den ersten Vorfällen von 
pädagogischen Fachkräften und Eltern gestoppt wurde und sich folglich noch nicht verfestigt hat, ist 
die Fachberatung von pädagogischen Fachkräften und zum Beispiel Familienhelfer*innen sowie 
Krisenintervention/Beratung für Eltern hinsichtlich der Stabilisierung der betroffenen als auch 
übergriffigen Kinder oftmals ausreichend. In diesem Fällen haben sich in den letzten Monaten die 
digitalen Zartö/tter-Materialen im Sinne einer ergänzenden Information bereits außerordentlich 
bewährt - sowohl inhaltlich als auch arbeitsökonomisch. Sie werden nicht nur von Eltern und 
Fachkräften als unterstützend erlebt, sondern tragen in konkreten Fällen auch häufig zur 
Versachlichung konfliktreicher Dynamiken in Fällen sexueller Übergriffe durch Kinder zwischen Eltern 
bei. (siehe www.sinaundtim.de )
Allerdings reichen die skizzierten Angebote in Fällen eines bereits verfestigten sexuell übergriffigen 
Verhaltens von Kindern im Vor- und Grundschulalter keineswegs aus. In diesen Fällen ist - sofern 
keine angemessene Hilfe angeboten werden kann - zumindest langfristig von einer möglichen 
Kindeswohlgefährdung auszugehen. In der Regel resultiert die Verhaltensauffälligkeit aus mehreren 
biographischen Belastungen des jungen Kindes.(zum Beispiel eigene sexuelle Gewalterfahrungen, 
Kindesvernachlässigung, Überforderung durch einen allzu kognitiv orientierten Erziehungsstil im 
Elternhaus, häusliche Gewalt, körperliche Gewalt, Mobbing, Traumatisierung durch besondere 
Belastungen der Familie, Bindungsabbrüche, sexuell grenzverletzende Gruppennormen, 
Vortraumatisierungen der Eltern). Demzufolge besteht nicht nur ein Bedarf einer sorgfältigen 
Verlaufsdiagnostik in Kooperation mit pädagogischen Fachkräften und Eltern, sondern neben der 
oftmals verhaltens- und traumatherapeutischen Arbeit mit dem Kind auch der Bedarf einer 
intensiven langfristigen Elternberatung. Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass die Väter in den 
Beratungsprozess einbezogen werden.
Über die Absicherung der beantragten Stelle einer therapeutisch qualifizierten Beraterin könnte 
Zartbitter wieder einzelne Kindertherapieplätze und längerfristige Beratungsangebote für Eltern als 
auch Fachberatung der pädagogischen Fachkräfte anbieten. Zudem soll die Aufstockung der 
personellen Kapazitäten dazu genutzt werden, das Präventionsangebot gegen sexuelle Übergriffe 
Sina und Tim zu erweitern. Die Nachfrage übersteigt bei weitem die bisherigen Kapazitäten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1632 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0111/2022
Stand: 25.07.2024 
Sachstandsbericht  
Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge 
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter 
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die benannten drei Beratungsstellen leisten innerhalb der bestehenden Beratungs-
struktur in der Stadt Köln aktuell ein unverzichtbares Beratungsangebot für die Ziel-
gruppe der Kinder und Jugendlichen, die von sexualisierten Gewalterfahrungen betrof-
fen sind. Die Beratungskapazitäten werden vollumfänglich ausgeschöpft. Es besteht 
eine kontinuierliche Nachfrage von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Das Thema 
ist inzwischen gesellschaftlich betrachtet sehr präsent und perspektivisch auch weiter-
hin zu verfolgen. Insofern unterstützt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Um-
setzung der wichtigen Beratungsarbeit der Träger ausdrücklich zum Schutz der Ziel-
gruppe.  
Das Land NRW fördert die Personalressourcen im Umfang von 80% der Arbeitgeber-
Bruttopersonalkosten im Jahr. Der verbleibende Anteil im Umfang von 20% ist im 
Rahmen der Förderrichtlinie des Landes NRW jeweils von den kommunalen Jugend-
ämtern zu übernehmen. 
 
Nächste Schritte: 
Die spezialisierte Beratungsarbeit der benannten Beratungsstellen wird im Rahmen 
der fortlaufenden Qualitätsentwicklungsdialoge mit dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie jeweils erörtert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.03.2026

Foerdergrundsaetze_Ausbau_spezialisierter_Beratung

6728 Zeichen

1 
 
„Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt 
gegen Kinder und Jugendliche“ 
 
 
I. Förderziele und Rechtsgrundlagen 
Ziel der Landesregierung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt 
zu schützen und schnelle Hilfe  für Betroffene und ihre Familien  zu ermöglichen. Hierzu 
sollen u. a. vorhandene spezialisierte Beratungsstrukturen und -angebote ausgebaut so-
wie zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden. 
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Ge-
walt geworden sind, sowie ihre Familien sollen durch die spezialisierte Fachberatung er-
reichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale 
Beratung und/ oder Therapieangebote erhalten. Zugleich sollen Jugendämter und freie 
Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen auf spezialisierte Fachbera-
tungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen können. 
Dazu gewährt des Land den freien und öffentlichen Trägern von Familienberatungsstel-
len nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung 
NRW (LHO NRW) und der dazu gehörend en Regelungen sowie unter Berücksichtigung 
der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbera-
tungsstellen vom 17.12.2014 einen Zuschuss zu den Personalkosten. 
 
II. Fördergegenstand 
Fördergegenstand ist der personelle Ausbau vorhandener sowie neuer spezialisierter Be-
ratungsangebote und -strukturen mit zusätzlichen geeigneten Fachkräften. Die Förde-
rung wird in Höhe von mindestens 0,5 VZÄ pro Fachkraft gewährt. 
Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. 
Eine Förderung kann ab dem laufenden bzw. dem folgenden Haushaltsjahr beantragt 
werden. Träger, die beabsichtigen einen Antrag zu stellen, müssen zuvor in einem vor-
gelagerten Verfahren ihr Interesse bekunden. 
 
III. Fördervoraussetzungen 
Folgende Anforderungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein: 
- Die Träger der Beratungsstellen erhalten eine Förderung gemäß den R ichtlinien 
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstel-
len vom 17.2.2014 (SMBI. NRW 21630) oder 
bei Trägern, die bislang keine Landesförderung nach den Richtlinien über die Ge-
währung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen vom 
17.2.2014 (SMBI. NRW 21630) erhalten, muss der jeweilige Trägerverband bei 
der Antragstellung prüfen und rechtsverbindlich bestätigen, dass die Fördervo-
raussetzungen der o. g. Richtlinien für Beratungsstellen für Kinder -, Jugendliche

2 
 
und Eltern- / Erziehungsberatungsstellen (Nr. 4.3.1 der Richtlinien) oder für Anlauf- 
und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Miss-
brauch von Kindern (Nr. 4.3.4 der Richtlinien) erfüllt sind. 
Geförderte Einrichtungen müssen ihre Beratungsarbeit auf der Grundlage freiwilliger Inan-
spruchnahme und ohne Erhebung eines Leistungsentgelts leisten, soweit nicht Ansprüche 
gegen andere Kostenträger gegeben sind (Nr. 4.1 der Richtlinien). 
- Bei bereits bestehenden Beratungsstellen ist das Personal zusätzlich einzustellen. 
Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 0,5 VZÄ betragen. 
- Bei neu einzurichtenden Beratungsstellen sind mindestens 1,5 VZÄ zu beantragen 
und ist ein Team aus mindestens drei Fachkräften sicherzustellen. 
- Das zusätzlich eingestellte Personal verfügt  über eine psychologische, sozialpä-
dagogische/sozialarbeiterische, heilpädagogische  oder pädagogisch -therapeuti-
sche Qualifikation i.S.d. Nr. 4.3.1 der o.g. Richtlinien. 
- Für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre mit 
sexualisierten Gewalterfahrungen sowie Familien mit Kindern unter 21 Jahren ist 
eine entsprechende Fort- bzw. Weiterbildung der einzustellenden Fachkräfte ge-
mäß den Regeln des fachlichen Könnens im Beratungswesen ( Nr. 1.2 d er o.g. 
Richtlinien) zu gewährleisten. Der Anteil der Fachkräfte mit einer traumatherapeu-
tischen Zusatzqualifikation soll erhöht werden. 
- Der beantragte Aus - bzw. Aufbau der Beratungsstruktur trägt vorrangig zum flä-
chendeckenden Ausbau des Beratungsangebots in NRW bei . Nach Vorlage der 
Anträge entscheidet zunächst die regionale Verteilung. Die Beratungstätigkeit soll 
die Bedarfe über die kom munalen Grenzen hinaus abdecken.  Im Antrag ist das 
erwartete Versorgungsgebiet (anhand der Jugendamtsbezirke bzw. PLZ/Ort) darzu-
stellen. 
- Das beantragte Beratungsangebot muss Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung 
sein. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des 
Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maß-
nahmen nach § 8a SGB VIII soll dem Antrag beigefügt werden. Der Beschluss ist 
spätestens alle fünf Jahre erneut beizubringen. 
- Die Einbindung in regionale Netzwerkarbeit mit Partnern anderer Systeme wie Po-
lizei, Justiz, Gesundheitswesen, etc. ist zu gewährleisten. 
- Es ist sicherzustellen, dass spezialisierten Fachkräften ein fachspezifischer kolle-
gialer Austausch und Intervision sowie die Teilnahme a n Vernetzungstreffen mit 
anderen spezialisierten Fachkräften im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kin-
der und Jugendliche ermöglicht werden. 
- Es ist zu gewährleisten, dass die durch präventive Arbeit entstehend en Bedarfe 
(Beratung, Intervention etc.) bedient werden können. 
- Gefördert werden Angebote der Prävention, Intervention, Diagnostik (im Sinne ei-
ner psychosozialen diagnostischen Abklärung)  sowie Aufgabenwahrnehmung in

3 
 
der therapeutischen Begleitung, Nachsorge , Stabilisierung von Bezugspersonen  
sowie bei der Erarbeitung von Stellungnahmen. 
- Um die Qualität der spezialisierten B eratung sicherzustellen, ist dem Antrag  ein 
Beratungskonzept beizufügen, das über die o.g. Vorgaben der Richtlinien hinaus 
auch die derzeit vorhandene Expertise und damit verbu ndenen Erkenntnisse der 
spezialisierten Beratungsstellen  gegen sexualisierte Gewalt  berücksichtigt. Bei-
spielhaft wird auf die aktuell gültigen Qualitätsmerkm ale der Fachverbände ver-
wiesen. 
 
IV. Empfänger der Fördermittel 
 
Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Träger der öffentlichen und freien Jugend-
hilfe. 
Gefördert werden auch Verbünde bzw. Kooperationen von Beratungsstellen, die die Ver-
sorgung überregional sicherstellen. 
 
V. Berechnungsgrundlage, Auszahlung 
 
Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Landschaftsverbände. 
Für die Förderung der VZÄ setzt das zuständige Ministerium analog der 5.4.1 der o.g. 
Richtlinien Förderpauschalen fest. Die Festlegung erfolgt jährlich in Höhe von 80% der 
nach Satz 2 ermittelten Grundlage. 
 
 
VI. Schlussbestimmung 
 
Die Fördergrundsätze treten am 17.02.2021 in Kraft.

Beschlussvorlage Ausschuss

7442 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0111/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und 
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei 
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der JHA beschließt, dass die benannten Träger in ihrer Antragstellung beim MKFFI NRW mit dieser 
zustimmenden Beschlussfassung unterstützt werden, damit der Ausbau von spezialisierter Beratung 
bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Köln und landesweit vorangetrieben und 
gefördert werden kann. 
Die zustimmende Beschlussfassung des JHA wird dann von den betreffenden Trägern dem MKFFI 
NRW im Rahmen des Förderaufrufes zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im 1. Quartal 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (kurz: MKFFI) 
NRW über die Landesinitiative zum Ausbau und zur Förderung der spezialisierten Beratung bei sexu-
alisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Form eines Förderaufrufes über den Verteiler der 
Landesjugendämter informiert. 
Hintergrund der Landesinitiative ist das Vorhaben die strukturellen Rahmenbedingungen für speziali-
sierte Beratungsanliegen bei Vorliegen von sexualisierter Gewalt und den Schutz von Betroffenen 
deutlich und dauerhaft zu verbessern. Bereits bestehende, spezialisierte Beratungsangebote sollen 
entweder ausgebaut oder neue, zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden. 
Zielrichtung ist, dass diese spezialisierten Beratungsangebote für die Zielgruppen gut und schnell 
erreichbar sind, und diese die erforderlichen Hilfen, Beratungen oder Therapien erhalten können. 
Ferner sollen die Jugendämter, sowie die Träger und Dienste im Feld der Jugendhilfe auf die spezia-
lisierte Form der Beratung und Unterstützung zugreifen können, um die Herausforderungen in diesem 
hoch sensiblen Beratungsbereich in verbesserter und qualifizierter Form wahrnehmen zu können. 
Das Land beteiligt sich nicht an der Finanzierung bereits in diesem Feld auf Initiative der kommunalen 
Jugendhilfe bestehenden Angeboten. Lediglich darüber hinausgehende neue Angebote können zu 
Förderung beantragt werden. 
Das Land fördert ausschließlich die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte. Diese müssen min-
destens in einem Volumen von über 0,5 VZÄ beantragt werden. Der Förderanteil beträgt nach den 
Richtlinien des Landes 80% der Personalkosten. 
Weitere Informationen können aus der Anlage „Information des MKFFI zum Förderaufruf“ entnommen 
werden.  
Im Rahmen des Förderaufrufs des MKFFI NRW haben sich folgende Beratungsstellen in der Sitzung 
der AG § 78 Familienberatung am 11.03.2021 bereit erklärt, in einem mit 511 abgestimmten Verfah-
ren Anträge auf Fördermittel beim MKFFI zu stellen: 
- Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum 
- Lobby für Mädchen – Mädchenhaus Köln e.V. 
- Zartbitter e.V.  
Die interessierten Beratungsstellen haben zur weiteren Abstimmung Kurzkonzepte der geplanten 
Angebote eingereicht. 
Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum:

3 
2,0 VZÄ; Angebot der Beratung, Begleitung und therapeutischen Behandlung von jungen Menschen 
nach erlebter sexualisierter Gewalt; Erstellung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten; 
Präventive Elternarbeit. 
 
 
Lobby für Mädchen – Mädchenhaus Köln e.V.: 
1,0 VZÄ; spezialisiertes Beratungsangebot für Mädchen und junge Frauen mit einer schwerwiegen-
den geistigen und/oder körperlichen Behinderung; von organisierter und ritueller Gewalt betroffenen 
Mädchen und junge Frauen. 
Zartbitter e.V.: 
1,0 VZÄ; sexuelle Übergriffe gegen Kinder im Vor- und Grundschulalter - Hilfen für betroffene und 
sexuell übergriffige Kinder; Prävention. 
Weitere Informationen können aus der Anlage „Beratungskonzepte“ entnommen werden.  
In einer Videokonferenz am 19.04.2021, unter Beteiligung der drei o.g. Beratungsstellen und der Ju-
gendverwaltung (511), wurden die von den Trägern eingereichten Kurzkonzepte erörtert und ein für 
Köln abgestimmtes Verfahren zur Antragstellung vereinbart. Die Beratungsstellen wurden im Rahmen 
der Interessensbekundungen für ihre Förderanträge mit einem gleichlautenden Begleitschreiben un-
terstützt.  
Das Schreiben kann dem Anhang „Begleitschreiben Interessenbekundungsverfahren MKFFI“ ent-
nommen werden. 
Zu den Antragsvoraussetzungen des MKFFI zählen u.a. die Vorlage eines Beschlusses des zustän-
digen Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche 
Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII. 
Alle drei Beratungsträger erfüllen die Anforderungen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwen-
dungen zur Förderung von Familienberatungsstellen. 
Nach Auffassung der Jugendverwaltung erfüllen die eingereichten Beratungskonzepte inhaltlich und 
qualitativ den Anspruch, die bereits bestehenden Beratungsangebote in Köln sinnvoll zu ergänzen. 
Konkurrenzen sind durch den enorm gestiegenen Beratungsbedarf bei sexualisierter Gewalt gegen 
Kinder und Jugendliche nicht zu erkennen. 
Die Konzeptionen der vorgenannten Jugendhilfeträger sind in die kommunale Jugendhilfeplanung 
integriert, aufeinander abgestimmt und bilden in ihrer Gesamtheit eine einmalige und fachlich heraus-
ragende Erweiterung der Spezialberatung bei sexueller Gewalt für Kinder und Jugendliche mit 
Leuchtturmcharakter für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei entsprechender Förderung 
durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen wird die Jugendverwaltung der Stadt Köln die Qualitätsentwicklung der Spezialangebote im 
Dialog mit den Jugendhilfeträgern fachlich unterstützen. Mit den Beratungsträgern ist abgestimmt, 
dass die Auswertungen des Qualitätsentwicklungsprozesses dem Ministerium für Kinder, Familie, 
Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und interessierten Kommunen zur Ver-
fügung gestellt werden. 
Mit allen drei Beratungsträgern wurden Kinderschutzvereinbarungen nach § 8a SGB VIII abgeschlos-
sen. Außerdem sind die Beratungsträger im Rahmen der Zuwendungsverträge zur Einhaltung der 
Grundsätze des Kinderschutzes verpflichtet und nehmen ihre Beratungstätigkeit als insoweit Erfahre-
ne Fachkräfte wahr. 
Die Jugendverwaltung vertritt die Auffassung, dass die formale Abstimmung mit der örtlichen Jugend-
hilfe nach den Gesprächen mit dem Jugendamt erfolgt sei und im Rahmen des Antragsverfahrens 
bescheinigt werden kann. 
Bei einem positiven Bescheid des MKFFI NRW entstehen der Kommune keine Kosten. Die Jugend-
verwaltung hat zugesagt, anschließend die Bezuschussung des Eigenanteils durch kommunale För-

4 
dermittel wohlwollend zu prüfen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit der Beschlussfassung in der Sitzung des JHA am 25.01.2022 ist gegeben, da das 
Ministerium vor der Sitzung der darauffolgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.03.2022 
bereits über die Anträge der benannten Träger entscheidet und der aktuelle Beschluss insoweit vor-
liegen muss.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0111/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.01.2022
Erstellt
10.01.2022 15:10