0111/2022
Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Begleitschreiben 511
3893 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin ■■Stadt Köln Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln Exemplarisch An die Träger Lobby für Mädchen, Kinderschutzbund Köln und Zartbitter gegangen Ihr Schreiben Mein Zeichen 511/2 He Amt für Kinder, Jugend und Familie Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1,51103 Köln Auskunft Herr Hensel, Zimmer 4C15 Telefon 0221 221-31510, Telefax 0221 221-25446 E-Mail jugendamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung KVB Linien 1,9, 159 Haltestelle Kalk Post (rollstuhlgerecht) Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 150 Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht) S-Bahn S 12, S 13, RB 25 Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht) Datum 26.04.2021 Begleitschreiben im Antragsverfahren zur Förderung spezialisierter Beratung bei se- xualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Das Jugendamt der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich die durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geplante Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Der Bedarf an Spezialberatung in Köln nimmt stetig zu'und ist durch die kommunale Förderung nicht abzudecken. In einem durch die hiesige Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Familienberatung begleiteten Verfahren haben sich die in der Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendli chen erfahrenen Jugendhilfeträger Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum, Bonner Straße 151, 50968 Köln Lobby für Mädchen e.V., Fridolinstraße 14, 50823 Köln Zartbitter e.V., Sachsenring 2, 50677 Köln bereit erklärt, ihre bestehende Spezialberatung auszubauen und neue dringend erforderliche Beratungsangebote in Köln zu schaffen. Die Jugendhilfeträger erfüllen dieses Vorgehen mit ihren Förderanträgen. Die Konzeptionen der vorgenannten Jugendhilfeträger sind in die kommunale Jugendhilfe planung integriert, aufeinander abgestimmt und bilden in ihrer Gesamtheit eine einmalige und fachlich herausragende Erweiterung der Spezialberatung bei sexueller Gewalt für Kinder und Jugendliche mit Leuchtturmcharakter für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei entsprechender Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In tegration des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Jugendamt der Stadt Köln die Qualitäts entwicklung der Spezialangebote im Dialog, mit den Jugendhilfeträgern fachlich unterstützen. Mit den Jugendhilfeträgern ist abgestimmt, dass die Auswertungen des Qualitätsentwick lungsprozesses dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Bei positiver Rückmeldung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In tegration des Landes Nordrhein-Westfalen im Interessenbekundungsverfahren wird das Ju- Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant wortet Ihnen montags - freitags von 7 -18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 12 Die Oberbürgermeisterin ___ _ _■ .. r\ Seite 2 gendamt der Stadt Köln, die Förderantrage und beschriebenen Angebote der genannten Jugendhilfeträgerfristgerecht vor Antragstellung dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend wird die Stadt Köln wohlwollend prüfen, ob der Eigenanteil durch kommunale Fördermittel bezuschusst werden kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Klaus-Peter Völlmecke Abteilungsleiter Pädagogische und Soziale Dienste Stellvertretender Amtsleiter
Beratungskonzepte
30943 Zeichen
Z~oZ>Z)4f fiic jjäo/dtzn Antrag zur Finanzierung einer Stelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und jungen Frauen an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Träger: LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V., Fridolinstr. 14, 50823 Köln Hier: Mädchenberatungsstelle, Fridolinstr. 14, 50823 Köln Ansprechpartnerin: Beatrice Braunisch ’ Tel. 0221 - 45 35 56 57 beatrice-braunisch@lobby-fuer-maedchen.de www.lobby-fuer-maedchen.de LOBBY FÜR MÄDCHEN e^V. bietet seit 1989 in Köln ein verlässliches, mädchenspezifisches, parteiliches und vielfältiges Hilfeangebot für Mädchen und junge Frauen nach Gewalterfah rungen und in Krisensituationen an und ist damit fester Bestandteil der Hilfestruktur und kompetente Ansprechpartnerin für Köln. Gemäß der Konzeption des Trägers LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. zeichnet sich die Arbeit durch eine enge Verzahnung verschiedener Bereiche aus: konkrete Beratungs-, Präven- tions- und Offene Mädchenarbeit auf der einen Seite mit Netzwerktätigkeit und gesell schaftspolitischer Positionierung und Stellungnahmen zu den vielfältigen Gewaltformen, denen Mädchen und junge Frauen ausgesetzt sind, auf der anderen Seite. Das Ziel der Arbeit liegt darin, Mädchen und junge Frauen nach Gewalterfahrungen und in ihrem Recht auf Selbstbestimmung individuell zu unterstützen und passgenaue Hilfen und Lösungen zu finden. Darüber hinaus wirken wir seit über 30 Jahren maßgeblich daran mit, einen ge samtgesellschaftlichen Veränderungsprozess über (feministische) Diskurse mitzugestalten, um jede Form von Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen zu beenden und Geschlech- tergerechtigkeit, gerechte Teilhabemöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen sowie viel fältige gleichwertige Lebens- und Geschlechterrollenmodelle zu ermöglichen. Als Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt unterstützt die LOBBY FÜR MÄDCHEN betroffene Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 27 Jahren als Erstanlaufstelle, aber auch durch langfristige Beratung und therapeutische Begleitung. Die Beratung ist parteilich, freiwillig und kostenfrei. Die Beraterinnen sichern allen Klientinnen Verschwie genheit zu sowohl im Hinblick auf ihre persönlichen Daten als auch auf die Inhalte der Beratungsgespräche. Nur mit Zustimmung der Klientin nehmen sie Kontakt zu Eltern oder anderen Bezugspersonen, Ärztinnen, Therapeutinnen, Lehrerinnen oder anderen Einrich tungen auf bzw. geben Informationen auf Anfragen Dritter. Jeder eventuell erforderliche Schritt wird gemeinsam mit der Betroffenen besprochen und erfolgt mit ihrem Einverständ nis. Nur wenn die Klientin oder eine andere involvierte Person in einer lebensbedrohlichen Situation zu sein scheint, wird von diesem Arbeitsprinzip abgewichen. Auf Wunsch kann auch eine anonyme Beratung erfolgen. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt (egal welcher Altersgruppe, Geschlech'tszugehörigkeit und weiterer Differenzierungskate gorien) ist, dass das Unterstützungsangebot so beschaffen und so erreichbar ist, dass die LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 1 Zielgruppe es trotz zahlreicher themenimmanenter Hürden wie z.B. Scham und Angst an nehmen kann. . Durch die Spezialisierung auf die Bedarfe, Anliegen und Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen und die Spezialisierung auf das Thema sexualisierte Gewalt, bringt die LOBBY FÜR MÄDCHEN sowohl die langjährige Erfahrung vielfältiger Zugangswege zur Ziel gruppe mit als auch vielfältige Formen der Information, Prävention und Intervention. Wir bieten Mädchen und jungen Frauen viele niedrigschwellige Zugangswege zu Hilfe, Un terstützung und Beratung an. Gerade bei dem Thema sexualisierte Gewalt ist die Vielfäl tig Keit der Zugangswege ein wichtiger Garant für die Inanspruchnahme von Unterstützung insbesondere bei der Zielgruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. So kann der individuell gewählte Zugangsweg zu Hilfe’und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt er folgen über: • Offene Beratung (Face-to-Face, aber ohne vorherige Terminvereinbarung) • Face- to- Face-Beratung mit vorheriger Terminvereinbarung • Telefonische Beratung (mit und ohne vorherige Terminvereinbarung) • Online-Beratung . • Beratung über Video-Chat (mit und ohne vorherige Terminvereinbarung) • Aufsuchende Beratung • Traumasensible Einzel- und Gruppenangebote in der Offenen Mädchenarbeit Des Weiteren bieten zielgruppenspezifische Informationsseiten auf der Website der LOBBY FÜR MÄDCHEN - auch als Ergänzung der.Online-Beratung - einen niedrigschwelligen Zu gang zu Informationen zum Thema (sexualisierte) Gewalt. So kann schon das Lesen von Texten zum Thema Gewalt oder auch von Fragen und Antworten zum Thema eine Ausei nandersetzung mit der eigenen Situation und der eigenen Gewaltbetroffenheit in Gang setzen. Darüber hinaus erfahren Mädchen und jungen Frauen von den Hilfe- und Unter stützungsangeboten der LOBBY FÜR MÄDCHEN über: • Präventionsveranstaltungen an Regel- und Förderschulen und in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe • Offene Mädchenarbeit • Online-Präsenz auf Instagram, Facebook, YouTube etc. Der Prävention von sexualisierter Gewalt widmet sich die LOBBY FÜR MÄDCHEN mit unter schiedlichen Bausteinen, Schwerpunkten und Zielgruppen. Zum einen werden Präventions veranstaltungen mit der Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen mit dem Ziel durch geführt, individuelle und soziale Risikofaktoren abzubauen und individuelle und soziale Schutzfaktoren auszubauen und die Kenntnis und Motivation zu stärken, sich bei Bedarf Unterstützung bei Erwachsenen und kompetenten Institutionen zu holen. Zum anderen werden Informations- und Fortbildungsangebote mit der Zielgruppe der Un terstützungspersonen, Angehörigen, Fachleuten und Multiplikatorlnnen durchgeführt, da mit diese sowohl die Betroffenheit von sexualisierter Gewalt erkennen als auch Sicherheit gewinnen, um hilfreich zu unterstützen bzw. sich im Bedarfsfall an spezialisierte Fachbe ratungsstellen zu wenden. . Hier ist es wichtig, immer wieder für die verschiedensten Opfer-Täter-Konstellationen und verschiedene Kontexte, in denen sexualisierte Gewalt vorkommen kann, zu sensibilisieren LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 2 und aufzuräumen mit auch heute noch existierenden Vorstellungen von Täter- (in gerin gerem Umfang auch Täterinnen) Stereotypen und Vergewaltigungsmythen. Durch die Auf deckung der massenhaften Verbreitung fotorealistischer Darstellungen sexualisierter Ge walt an Kindern, die gesellschaftlich als besonders abscheulich angesehen werden, ist der Blick oft auf Kinder gerichtet. Wichtig ist es allerdings auch zu berücksichtigen, dass es langjährigen Missbrauch gibt, der in der Kindheit anfängt und bis ins Jugendalter und junge Erwachsenenalter anhält oder erst im jugendlichen Alter beginnt. Hier sind andere Kon zepte gefragt als die, die für Kinder passend sind. Mädchen und jungen Frauen erleben sexualisierte Gewalten sowohl im familiären Kontext als auch im öffentlichen Raum, jugendliche Mädchen erleben sexualisierte Gewalt aber sehr häufig auch durch jugendliche Täter, wie Freunde/Ex-Freunde, mit der dazugehörigen spe ziellen Dynamik, sie erleben sexualisierte Gewalt durch Mitschüler und gerade in der Zeit der Pubertät im öffentlichen und privaten Raum eine stärkere Sexualisierung ihrer Person. In Hinblick darauf gibt es noch sehr viel Verunsicherung und mangelnde Kenntnis von pri vaten und professionellen Bezugspersonen (z.B. in Familie und Schule). Diese sehr verschiedenen Konstellationen, Auftretenswahrscheinlichkeiten, Risikofaktoren und Schutzfaktoren müssen spezifisch berücksichtigt werden bei Aufklärung, Prävention und Beratung. Aufbauend auf diesen Ausführungen stellen wir beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgendes Antrag, um dazu beizutragen, dem großen Bedarf an spezialisierter Unterstützung für von sexualisierter Ge walt betroffene Mädchen und junge Frauen gerecht zu werden Die LOBBY FÜR MÄDCHEN möchte sich in ihrem Antrag auf die folgenden beiden Zielgrup pen fokussieren: 1. Mädchen und junge Frauen mit einer schwerwiegenden geistigen und/oder körperli chen Behinderung: Gerade diese Mädchen und jungen Frauen sind im erheblichen Maße von verschiedensten Gewaltformen betroffen. Sie gehören einer Risikogruppe an, wenn es um das Erleben se xualisierter Gewalt im Lebensverlauf geht. Statistiken berechnen zusätzlich eine hohe „Dunkelziffer" mit ein, die aufgrund z.B. fehlender Artikulationsfähigkeit und eingeschränk tem Erinnerungsvermögen der Betroffenen nicht genau beziffert werden kann. Die Täter und seltener auch Täterinnen sind nicht selten Verwandte oder stammen aus dem profes sionellen Unterstützer-Kreis, die nach außen meist Schutz und Hilfe suggerieren. Das macht es für Betroffene besonders schwer, sich bei Übergriffen Hilfe zu holen. Alles in allem bleiben Gewalterlebnisse von Mädchen und jungen Frauen mit schwerwiegenden Behinde rungen oftmals im Verborgenen. Viele der betroffenen Mädchen und jungen Frauen haben darüber hinaus einen erschwerten Zugang zu Informationen,, werden nur mangelhaft auf geklärt und erfahren Sexualität als Tabuthema - häufig einhergehend mit Fremdbestim mung und Abhängigkeitsverhältnissen. Wenn Mobilitätseinschränkungen, Barrieren in der Kommunikation und mangelndes Selbstbewusstsein, vorhanden sind, kann sich dies eben falls gewaltbegünstigend auswirken. Neben mangelnder Barrierefreiheit von Hilfeangebo ten erschweren diese Faktoren sowohl die Suche als auch die Inanspruchnahme von Un terstützungsangeboten im Kontext Gewalt. LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 3 Die LOBBY FÜR MÄDCHEN Arbeit seit Januar 2021 in einem 3-jährigen Modellprojekt für das MKFFI daran die Hürden in der Jugend- und Behindertenhilfe für einen gelingenden Gewaltschutz abzubauen und das private und das professionelles Hilfesystem zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und über Hilfe- und Unterstützungsangebote zu informieren. Mit einer 0,5-Vollzeitstelle könnten wir die Beratung der Mädchen und jungen Frauen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung und deren Bezugspersonen zum Thema sexualisierte Gewalt sinnvoll und notwendig ausbauen. Die damit hinzugewonnen Perso nalausstattung soll für ein besonders niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungs angebot im Kontext sexualisierter Gewalt im Einzel- oder Kleingruppenkontakt in Koope ration mit Förderschulen geistige und körperliche Entwicklung und für junge Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen eingesetzt werden. 2. Von organisierter und ritueller Gewalt betroffenen Mädchen und junge Frauen: In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwe rer sexualisierter Gewalt (in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt) an Kin dern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter und Tä terinnen bzw. Täter- und Täterinnen-Netzwerke ermöglicht und ist häufig verbunden mit kommerzieller sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution, Handel mit Kindern, fotorealis tische Darstellung von sexualisierter Gewalt an Kindern). Dient eine Ideologie zur Begrün dung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet. Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeu tung von Menschen durch Mind-Control-Methoden beinhalten. Die planmäßig wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziation bzw. eine gezielte Aufspal tung der kindlichen Persönlichkeit. Die entstehenden Persöhlichkeitsanteile werden für be stimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine in nere Struktur, die durch die Täter jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später die Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat. Für Mädchen und junge Frauen mit diesen Erfahrungen ist es besonders schwer, Schutz und angemessene Unterstützung zu erhalten. Mit einer Aufstockung um eine 0,5-Vollzeitstelle könnten wir die Beratung der von organi sierter und ritueller Gewalt betroffenen Mädchen und junge Frauen sinnvoll und notwendig ausbauen und die damit hinzugewonnen Kapazitäten nutzen, um sehr niedrigschwellige anonyme Beratung als Intervention verstärkt anbieten zu können (z.B. auch verstärkt über Online-Beratung ohne Speicherung der IP-Adressen), gerade weil der anonyme Zugang oft als erste Möglichkeit gewählt wird organisierte und rituelle Gewalt offenzulegen. Wir beantragen eine Vollzeitstelle mit der Vergütung TVöD SuE 14 Stufe 4. Das entspricht einem Jahresgehalt (Arbeitgeber-Brutto) von 62.300 €. Gefördert werden 80 % einer Per sonalstelle, das entspricht einer Fördersumme von 49.840 € pro Jahr. LOBBY FÜR MÄDCHEN e.V. 4 & KlM0ER.S(H(/TI-ZtWTK(/M Kinderschutzbund Köln • Kinderschutz-Zentrum • Bonner Straße 151 • 50968 Köln Ausbau spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt ge gen Kinder und Jugendliche (Konzept für MKFFI) Inhalt 1. Inhalte.............................................................................................................................................1 2. Personalbedarf.............................................................................................................................5 3. Perspektive....................................................................................................................................5 1. Inhalte Wir sehen im Rahmen des Förderaufrufs den Bedarf, in Köln das Angebot speziali sierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in drei ver schiedenen Handlungsfeldern auszubauen: a) Angebot der Beratung, Begleitung und therapeutischen Behandlung von jungen Menschen nach erlebter sexualisierter Gewalt Das Kinderschutz-Zentrum Köln unterstützt junge Menschen nach erlebter sexua lisierter Gewalt durch Beratung und Begleitung und bietet, im Gegensatz zu ande ren Familienberatungsstellen, auch therapeutische Unterstützung der jungen Menschen an. Dieses Angebot ist aktuell aus freiwilligen Spenden finanziert und daher lediglich eingeschränkt verfügbar. Warum sollte ein Träger der Jugendhilfe therapeutische Hilfen anbieten? Hierzu gibt es einige fachlich stichhaltige Gründe. In der Regel werden die Familien bei Therapiebedarf auf die Leistungen des Gesundheitssystems verwiesen. Unsere Erfahrung ist diesbezüglich, dass diese Leistungen in Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in vielen Fällen nicht gut wirken. Es ist z.B.: - bei vielen niedergelassenen Therapeutinnen eine erhebliche Unsicherheit im Umgang mit dem Thema „sexualisierte Gewalt“ vorhanden, so dass die Be troffenen unter Umständen lange suchen müssen bzw. die Suche schnell auf geben; - häufig der Fall, dass die Familien nicht in der Lage sind, die Teilnahme der Kinder an den Therapien unter den Bedingungen des Gesundheitssystem zu gewährleisten (Termine zuverlässig und dauerhaft wahrnehmen); 1 - in einigen Fällen für den Therapieerfolg immament wichtig mit den Eltern zu arbeiten, was von niedergelassenen Kinder- und Jugendlichen-Psychothera- peut*innen in der Regel nicht leistbar ist bzw. nicht angeboten wird; - häufig der Fall, dass die Übergänge zwischen Beratung, Begleitung und The rapie fließend sind, zeitlich variieren können und eine klinische Indikation nicht zwingend durchgehend vorliegt. Im Rahmen des Gesundheitssystems würde eine Therapie an dieser Stelle beendet werden, während der Prozess bei uns bis zum endgültigen Ende w'eitergeführt wird. Wir machen leider auch die Erfahrung, dass Familien vor anstehenden Strafpro zessen zu sexualisierter Gewalt anwaltlich geraten wird, den Kindern keine thera peutischen Angebote zu machen. Dies beruht auf der Annahme, dass eine Thera pie die Aussagen der Kinder beeinflusst und sich damit negativ auf die Glaubhaf tigkeitseinschätzung vor Gericht auswirkt. Der Zeitraum zwischen einer Anzeige mit der Erstvernehmung durch die Ermittlungsbehörden und der Gerichtsverhand lung kann leicht 1 bis 2 Jahre betragen, in denen die Kinder keine therapeutische Hilfe erhalten! Nach Abschluss des Strafverfahrens geraten die Kinder dann häu fig schnell aus dem Blick. Gründe hierfür sind, dass die Erwartung verschiedener Berufsgruppen hinsichtlich der Beteiligung von Kindern an der Aufklärung von Vorfällen endet, und Eltern und Jugendhilfe aufgrund der schwierigen Thematik nur eingeschränkt in der Lage sind die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen. Auch hier wirkt sich unser freiwilliges Angebot positiv im Sinne der betroffenen Kinder aus. Daher sind wir der Überzeugung, dass auf spezialisierte Angebote der Jugend hilfe in Form von Beratung und Begleitung, auch Angebote in Form von Therapie über längere Zeiträume und in höherer Frequenz erforderlich sind. Wie es Gerd Höhner von der Psychotherapeutenkammer NRW im Unterausschuss „Kommis sion zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderschutzkommission) des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 23. November 2020 gesagt hat: „Hier wurde mehrfach gesagt, man brauche in der Betreuung der Kinder eine ver lässliche und langfristige Bindung. Ich will es einmal andersherum formulieren: Hilfe für diese Kinder ohne langfristige Bindung - nicht nur Verbindung, sondern Bindung - ist eigentlich gar nicht möglich! Die Kinder haben in ihrer Geschichte gelernt, niemandem zu vertrauen, und jetzt sollen sie mir als Mitarbeiter des Ju gendamtes, nur weil ich so freundlich bin, nach zwei Terminen vertrauen? Die An nahme wäre falsch. Wenn es gelänge, hier längerfristige Betreuungsstrukturen aufzubauen, dann wären wir einen wesentlichen Schritt weiter“. Nicht zuletzt wegen der sich abzeichnenden Pandemiefolgen rechnen wir mit ei nem erhöhten Bedarf an therapeutischen Angeboten. Aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit und dem Ausbau der Ermittlungsbehörden werden zukünftig mehr Fälle sexualisierter Gewalt Sichtbarwerden. Und jeder Fall bedeutet, dass ein oder mehrere Kinder Hilfe benötigen, die wir derzeit nicht leisten könnten. b) Erstellung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten Das Kinderschutz-Zentrum führt Fortbildungen zum Thema “Institutionelle Kon zepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“ durch. Die Zahl der Anfragen übersteigt hier bei weitem die Kapazitäten. Mit zusätzlichen 2 Mitteln könnten deutlich mehr Fortbildungen durchgeführt werden. Insbesondere in Schulen und im Offenen Ganztag, aber auch in Vereinen und anderen ehren amtlichen Zusammenhängen, sehen wir in Köln erhebliche Unsicherheiten und großen Unterstützungsbedarf durch Fortbildungs- und Informationsveranstaltun gen. Zudem halten wir es für dringend erforderlich, dass die Institutionen kontinu ierlich bei der Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte begleitet werden. Viel zu häufig werden Schutzkonzepte in Eigenregie erstellt, aber nicht gelebt. Nicht nur die Leitungsebene, sondern alle Mitarbeiter*innen-Teams - haupt- und ehrenamtliche Kolleginnen - sollten in den Prozess eingebunden werden. Schließlich würden wir die Umsetzung der Schutzkonzepte in Elternabenden und in Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (Informationsveranstaltungen oder Veranstaltungen zu speziellen Themen) unterstützen. Auftakt zur Entwicklung von Schutzkonzepten könnte eine zweiteilige Veranstal tung sein, die das Kinderschutz-Zentrum Köln im Rahmen des Fortbildungsange bot konzipert hat und an der mehrere Einrichtungen gleichzeitig teilnehmen kön nen. Je nach dem Stand der Entwicklung können einzelne Teile auch übersprun gen werden. Im ersten Teil, einer 6-stündigen Fortbildung zum Thema „institutionelle Schutz konzepte“, erfolgt eine Einführung in das Thema. Folgende Bausteine eines insti tutionellen Schutzkonzepts werden je nach Bedarf besprochen: • Haltung und Leitbild • Personalauswahl und -entwicklung • Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung • Analyse von Risiko- und Schutzfaktoren, Verhaltenskodex für Mitarbei terinnen • Interventionsplan bei Anhaltspunkten für Gewalt von Mitarbeiterinnen ge gen junge Menschen • Partizipation von jungen 'Menschen in der Einrichtung • Beratungs- und Beschwerdewege • Sexualpädagogisches Konzept Nach der Information über fachliche und rechtliche Aspekte der jeweiligen Bau steine wird die Einführung eines. Schutzkonzepts vorbereitet, indem die verschie denen Maßnahmen passend für die jeweilige Einrichtung bewertet und vorgeplant werden. Dabei sind folgende Leitfragen maßgeblich: • Welche Bausteine des institutionellen Schutzkonzepts gibt es schon? • Welche Maßnahmen und Schritte sind in unserer Einrichtung vorrangig, welche haben noch etwas Zeit? • Wie sind die verschiedenen Hierarchieebenen an der Einführung und Um setzung zu beteiligen? • Was ist Leitungsaufgabe, was wird gemeinsam diskutiert und entschie den? • Wie sind die verschiedenen Personengruppen zu beteiligen: Mitarbei terinnen, Eltern, Kinder,-Jugendliche? 3 • Was ist für ein von allen „gelebtes“ Schutzkonzept zu beachten, im Ge gensatz zu einem Schutzkonzept „für die Schublade“? Im zweiten Teil, einem 6-stündigen Workshop, werden Erfahrungen bei der Ent wicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte ausgetauscht und besprochen. Maßgebliche Leitfragen des Workshops sind: • Was ist in der Umsetzung gut gelungen, was war nicht so einfach? • Welche Erfahrungen bei der Beteiligung der verschiedenen Personen gruppen und Hierarchieeben gab es? Welche Rückmeldungen gab es? • Was hat sich in der Einrichtung durch das Schutzkonzept geändert? • Welche Fragen und Themen sind noch offen? • Was sind die nächsten Schritte? Aufbauend auf diesen beiden Veranstaltungen würden wir die weitere Entwick lung von Schutzkonzepten durch fachliche Beratung der Leitung und der für das Konzept Verantwortlichen, Beratung einzelner Teams, Durchführung von Work shops und Fortbildungsveranstaltungen sowie eine gemeinsame Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts auf der Grundlage von Interventionsfällen be gleiten. c) Präventive Elternarbeit * Einen ganz besonderen Bedarf sehen wir in der präventiven Arbeit mit Eltern. Kin der müssen sich nach Erfahrungen sexualisierter Gewalt häufig mehrfach äußern, bevor sie von Eltern und anderen Erwachsenen gehört und verstanden werden. Es fehlt an breiteren Angeboten, die Eltern gezielt für das Thema sensibilisieren und informieren, etwa in Form von Elternabenden. Neben dem Thema „Schutz vor sexueller Gewalt“ sollten den Eltern auch Angebote zu den Themen „Sexual erziehung“, „Aufklärung“ und allgemein „Sexualpädagogik“ gemacht werden. Ein sicherer Umgang mit dem Thema rund um die - häufig missverstandene - kindli che Sexualität befähigt Eltern, mit ihren Kindern angemessen zu sprechen und trägt zu Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt bei. Der Kinderschutzbund möchte zunächst Angebote im Rahmen der Elternarbeit im Stadtteil, im Rahmen der Kooperation mit Kindertagessstätten und Familienzentren sowie in Einrichtun gen bereitstellen, die wir bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen. Je nach Kapazität planen wir eine Ausweitung der Angebote. Der Kinderschutzbund würde gemeinsam mit den Fachkräften der Einrichtungen Elternabende zu folgenden Themen anbieten: • Wie entwicklet sich die Sexualität vom Neugeborenen bis ins Jugend- und Erwachsenenalter? • Was sind die fundamentalen Unterschiede zwischen der kindlichen und der Erwachsenen-Sexualität? • Was ist normale kindliche Neugier und was sind Grenzverletzungen unter Kindern? ' • Was probieren viele Kinder aus und was ist eher ungewöhnlich? 4 • Wie gelingt es Erwachsenen besonnen mit dem Thema umzugehen, wenn es zu Grenzverletzungen gekommen ist? • Warum gibt es unter jüngeren Kindern keine Opfer und Täter und keinen Missbrauch? • • Welche Haltungen von Eltern erleichtern ihnen eine körperfreundliche Se xualerziehung? • Wie spricht man mit Kindern verschiedenen Alters über Sexualität? • Wie sprechen Eltern und Fachkräfte über kindliche Sexualität? • Wie stärkt man Kinder, u-m sie vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen? 2. Personalbedarf Zu 2.a) eine Fachkraft /1 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Pädagogik oder vergleichbarer Abschluss mit Kinder- und Jugendtherapeutischer Zusatzausbildung Zu 2.b) eine Fachkraft / 0,5 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Sozialpädagogik/Sozialarbeit o der vergleichbarer Abschluss mit praktischer Erfahrung im Kinderschutz Zu 2.c) eine Fachkraft / 0,5 VZÄ / Qualifikation: Dipl.-Sozialpädagogik/Sozialarbeit o der vergleichbarer Abschluss mit praktischer Erfahrung im Kinderschutz und Elternar beit 3. Perspektive . Laut Förderaufruf werden die notwendigen Personalstellen zu 80% aus den Förder mitteln des MKFFI getragen. Für die fehlenden 20% der Personalkosten sowie für die einhergehenden Sach- und Overheadkosten muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. Das Jugendamt der Stadt Köln hat in seinem Begleitschreiben zum Interessensbe kundungsverfahren signalisiert, eine kommunale Bezuschussung des Eigenanteils wohlwollend zu prüfen. Aufgrund der Aktualität der Thematik besteht die begründete Hoffnung, dass eine dauerhafte Finanzierung beschlossen wird. Köln, 07.01.2022 ' 5 I'bihr etZ Sexuelle Übergriffe gegen Kinder im Vor- und Grundschulalter • Hilfen für betroffene und sexuell übergriffige Kinder • Prävention . Psychologen (100%) (w/m/d) Seit 1995 ist die Beratung in Fällen sexueller Übergriffe durch Kinder einer der Schwerpunkte des Zartbitter-Beratungsangebotes für kölner Mädchen und Jungen sowie für ihre Familien und pädagogischen Fachkräfte. Die Beratungsnachfrage hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass bei Eltern und Fachkräften von Schule und Jugendhilfe das Problembewusstsein bezüglich sexueller Übergriffe durch Kinder im Vor- und Grundschulalter gestiegen ist, zugleich aber auch ein Anstieg durch von Kindern verübter digitaler sexueller Gewalt bereits in Kindertagesstätten und ersten Grundschuljahren zu beobachten ist. Während bis zum Lockdown die meisten Beratungsanfragen von Fachkräften kamen und sich auf sexuelle Übergriffe in Kitas, Grundschulen und OGS bezogen, melden sich im Augenblick vorrangig Eltern betroffener Kinder, die aufgrund des Loqkdowns sich geschützt fühlten und den Mut fanden, über sexuelle Gewalterfahrungen auch in Institutionen zu sprechen. Auch beziehen sich zunehmend Anfragen auf Fälle sexueller Übergriffe im familialen Umfeld (zum Beispiel durch Geschwister, Cousins/Cousinen, Nachbarskinder). Es ist davon auszugehen, dass sich in Zukunft zunehmend Fachkräfte an Zartbitterwenden werden, denen Kinder sexuelle Übergriffe durch Geschwister oder gleichaltrige Mädchen und Jungen des familialen Umfelds anvertraut haben. Als Antwort auf diesen Bedarf hat Zartbitter neben vielfältigen Präventionsangeboten sowohl für Kinder im Vor- als auch Grundschulalter und Eltern in den letzten 10 Jahren zahlreiche Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte angeboten. Diese werden außerordentlich gut angenommen - ebenso digitale Angebote, die Zartbitter für Eltern und Fachkräften macht (digitale Informationsmaterialien, Online-Workshops). Durch die starke Zunahme an Beratungsanfragen musste Zartbitter das Beratungsangebot in Einzelfällen stark begrenzen. War es bis vor zwei Jahren noch möglich, in besonders komplexen Fällen betroffene und auch übergriffige Kinder therapeutische Begleitung anzubieten, so können wir inzwischen nur noch ein Clearing anbieten. Insbesondere die Hilfe für übergriffige Kinder und ihrer Eltern ist jedoch häufig sehr zeitintensiv. Zartbitter hatte die wenigen Therapieplätze für Familien vorgehalten, die aufgrund besonderer familialer Belastungen bzw. Konstellationen ein relativ niedrigschwelliges Beratungsangebot brauchen und kaum Zugang zu Angeboten niedergelassener Therapeutinnen finden. Inzwischen kann Zartbitter aufgrund der hohen problemspezifischen Nachfrage an Fachberatungen durch Schulen, Kitas, Familienhelferinnen, Sozialarbeiterinnen ... in Fällen sexueller Übergriffe durch Kinder nur noch in Ausnahmefällen betroffenen und sexuell übergriffigen Kindern und deren Eltern ein umfassendes Beratungsangebot machen. Meist beschränkt sich das Angebot auf Krisenintervention/Clearing nach Aufdeckung der sexuellen Übergriffe. In Fällen, in denen das sexuell übergriffige Verhalten bereits nach den ersten Vorfällen von pädagogischen Fachkräften und Eltern gestoppt wurde und sich folglich noch nicht verfestigt hat, ist die Fachberatung von pädagogischen Fachkräften und zum Beispiel Familienhelfer*innen sowie Krisenintervention/Beratung für Eltern hinsichtlich der Stabilisierung der betroffenen als auch übergriffigen Kinder oftmals ausreichend. In diesem Fällen haben sich in den letzten Monaten die digitalen Zartö/tter-Materialen im Sinne einer ergänzenden Information bereits außerordentlich bewährt - sowohl inhaltlich als auch arbeitsökonomisch. Sie werden nicht nur von Eltern und Fachkräften als unterstützend erlebt, sondern tragen in konkreten Fällen auch häufig zur Versachlichung konfliktreicher Dynamiken in Fällen sexueller Übergriffe durch Kinder zwischen Eltern bei. (siehe www.sinaundtim.de ) Allerdings reichen die skizzierten Angebote in Fällen eines bereits verfestigten sexuell übergriffigen Verhaltens von Kindern im Vor- und Grundschulalter keineswegs aus. In diesen Fällen ist - sofern keine angemessene Hilfe angeboten werden kann - zumindest langfristig von einer möglichen Kindeswohlgefährdung auszugehen. In der Regel resultiert die Verhaltensauffälligkeit aus mehreren biographischen Belastungen des jungen Kindes.(zum Beispiel eigene sexuelle Gewalterfahrungen, Kindesvernachlässigung, Überforderung durch einen allzu kognitiv orientierten Erziehungsstil im Elternhaus, häusliche Gewalt, körperliche Gewalt, Mobbing, Traumatisierung durch besondere Belastungen der Familie, Bindungsabbrüche, sexuell grenzverletzende Gruppennormen, Vortraumatisierungen der Eltern). Demzufolge besteht nicht nur ein Bedarf einer sorgfältigen Verlaufsdiagnostik in Kooperation mit pädagogischen Fachkräften und Eltern, sondern neben der oftmals verhaltens- und traumatherapeutischen Arbeit mit dem Kind auch der Bedarf einer intensiven langfristigen Elternberatung. Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass die Väter in den Beratungsprozess einbezogen werden. Über die Absicherung der beantragten Stelle einer therapeutisch qualifizierten Beraterin könnte Zartbitter wieder einzelne Kindertherapieplätze und längerfristige Beratungsangebote für Eltern als auch Fachberatung der pädagogischen Fachkräfte anbieten. Zudem soll die Aufstockung der personellen Kapazitäten dazu genutzt werden, das Präventionsangebot gegen sexuelle Übergriffe Sina und Tim zu erweitern. Die Nachfrage übersteigt bei weitem die bisherigen Kapazitäten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1632 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51/511/2
Vorlagen-Nummer
0111/2022
Stand: 25.07.2024
Sachstandsbericht
Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge
und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die benannten drei Beratungsstellen leisten innerhalb der bestehenden Beratungs-
struktur in der Stadt Köln aktuell ein unverzichtbares Beratungsangebot für die Ziel-
gruppe der Kinder und Jugendlichen, die von sexualisierten Gewalterfahrungen betrof-
fen sind. Die Beratungskapazitäten werden vollumfänglich ausgeschöpft. Es besteht
eine kontinuierliche Nachfrage von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Das Thema
ist inzwischen gesellschaftlich betrachtet sehr präsent und perspektivisch auch weiter-
hin zu verfolgen. Insofern unterstützt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Um-
setzung der wichtigen Beratungsarbeit der Träger ausdrücklich zum Schutz der Ziel-
gruppe.
Das Land NRW fördert die Personalressourcen im Umfang von 80% der Arbeitgeber-
Bruttopersonalkosten im Jahr. Der verbleibende Anteil im Umfang von 20% ist im
Rahmen der Förderrichtlinie des Landes NRW jeweils von den kommunalen Jugend-
ämtern zu übernehmen.
Nächste Schritte:
Die spezialisierte Beratungsarbeit der benannten Beratungsstellen wird im Rahmen
der fortlaufenden Qualitätsentwicklungsdialoge mit dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie jeweils erörtert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.03.2026
Foerdergrundsaetze_Ausbau_spezialisierter_Beratung
6728 Zeichen
1 „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ I. Förderziele und Rechtsgrundlagen Ziel der Landesregierung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und schnelle Hilfe für Betroffene und ihre Familien zu ermöglichen. Hierzu sollen u. a. vorhandene spezialisierte Beratungsstrukturen und -angebote ausgebaut so- wie zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre, die Opfer von sexualisierter Ge- walt geworden sind, sowie ihre Familien sollen durch die spezialisierte Fachberatung er- reichbare, rasche, qualifizierte und auf ihre Situation zugeschnittene Hilfe, psychosoziale Beratung und/ oder Therapieangebote erhalten. Zugleich sollen Jugendämter und freie Träger, Kindertageseinrichtungen und weitere Einrichtungen auf spezialisierte Fachbera- tungsangebote in erreichbarer Nähe zugreifen können. Dazu gewährt des Land den freien und öffentlichen Trägern von Familienberatungsstel- len nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze, der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) und der dazu gehörend en Regelungen sowie unter Berücksichtigung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienbera- tungsstellen vom 17.12.2014 einen Zuschuss zu den Personalkosten. II. Fördergegenstand Fördergegenstand ist der personelle Ausbau vorhandener sowie neuer spezialisierter Be- ratungsangebote und -strukturen mit zusätzlichen geeigneten Fachkräften. Die Förde- rung wird in Höhe von mindestens 0,5 VZÄ pro Fachkraft gewährt. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. Eine Förderung kann ab dem laufenden bzw. dem folgenden Haushaltsjahr beantragt werden. Träger, die beabsichtigen einen Antrag zu stellen, müssen zuvor in einem vor- gelagerten Verfahren ihr Interesse bekunden. III. Fördervoraussetzungen Folgende Anforderungen müssen bei der Antragstellung erfüllt sein: - Die Träger der Beratungsstellen erhalten eine Förderung gemäß den R ichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstel- len vom 17.2.2014 (SMBI. NRW 21630) oder bei Trägern, die bislang keine Landesförderung nach den Richtlinien über die Ge- währung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen vom 17.2.2014 (SMBI. NRW 21630) erhalten, muss der jeweilige Trägerverband bei der Antragstellung prüfen und rechtsverbindlich bestätigen, dass die Fördervo- raussetzungen der o. g. Richtlinien für Beratungsstellen für Kinder -, Jugendliche 2 und Eltern- / Erziehungsberatungsstellen (Nr. 4.3.1 der Richtlinien) oder für Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Miss- brauch von Kindern (Nr. 4.3.4 der Richtlinien) erfüllt sind. Geförderte Einrichtungen müssen ihre Beratungsarbeit auf der Grundlage freiwilliger Inan- spruchnahme und ohne Erhebung eines Leistungsentgelts leisten, soweit nicht Ansprüche gegen andere Kostenträger gegeben sind (Nr. 4.1 der Richtlinien). - Bei bereits bestehenden Beratungsstellen ist das Personal zusätzlich einzustellen. Der Beschäftigungsumfang muss mindestens 0,5 VZÄ betragen. - Bei neu einzurichtenden Beratungsstellen sind mindestens 1,5 VZÄ zu beantragen und ist ein Team aus mindestens drei Fachkräften sicherzustellen. - Das zusätzlich eingestellte Personal verfügt über eine psychologische, sozialpä- dagogische/sozialarbeiterische, heilpädagogische oder pädagogisch -therapeuti- sche Qualifikation i.S.d. Nr. 4.3.1 der o.g. Richtlinien. - Für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre mit sexualisierten Gewalterfahrungen sowie Familien mit Kindern unter 21 Jahren ist eine entsprechende Fort- bzw. Weiterbildung der einzustellenden Fachkräfte ge- mäß den Regeln des fachlichen Könnens im Beratungswesen ( Nr. 1.2 d er o.g. Richtlinien) zu gewährleisten. Der Anteil der Fachkräfte mit einer traumatherapeu- tischen Zusatzqualifikation soll erhöht werden. - Der beantragte Aus - bzw. Aufbau der Beratungsstruktur trägt vorrangig zum flä- chendeckenden Ausbau des Beratungsangebots in NRW bei . Nach Vorlage der Anträge entscheidet zunächst die regionale Verteilung. Die Beratungstätigkeit soll die Bedarfe über die kom munalen Grenzen hinaus abdecken. Im Antrag ist das erwartete Versorgungsgebiet (anhand der Jugendamtsbezirke bzw. PLZ/Ort) darzu- stellen. - Das beantragte Beratungsangebot muss Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maß- nahmen nach § 8a SGB VIII soll dem Antrag beigefügt werden. Der Beschluss ist spätestens alle fünf Jahre erneut beizubringen. - Die Einbindung in regionale Netzwerkarbeit mit Partnern anderer Systeme wie Po- lizei, Justiz, Gesundheitswesen, etc. ist zu gewährleisten. - Es ist sicherzustellen, dass spezialisierten Fachkräften ein fachspezifischer kolle- gialer Austausch und Intervision sowie die Teilnahme a n Vernetzungstreffen mit anderen spezialisierten Fachkräften im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kin- der und Jugendliche ermöglicht werden. - Es ist zu gewährleisten, dass die durch präventive Arbeit entstehend en Bedarfe (Beratung, Intervention etc.) bedient werden können. - Gefördert werden Angebote der Prävention, Intervention, Diagnostik (im Sinne ei- ner psychosozialen diagnostischen Abklärung) sowie Aufgabenwahrnehmung in 3 der therapeutischen Begleitung, Nachsorge , Stabilisierung von Bezugspersonen sowie bei der Erarbeitung von Stellungnahmen. - Um die Qualität der spezialisierten B eratung sicherzustellen, ist dem Antrag ein Beratungskonzept beizufügen, das über die o.g. Vorgaben der Richtlinien hinaus auch die derzeit vorhandene Expertise und damit verbu ndenen Erkenntnisse der spezialisierten Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt berücksichtigt. Bei- spielhaft wird auf die aktuell gültigen Qualitätsmerkm ale der Fachverbände ver- wiesen. IV. Empfänger der Fördermittel Empfänger der Fördermittel sind anerkannte Träger der öffentlichen und freien Jugend- hilfe. Gefördert werden auch Verbünde bzw. Kooperationen von Beratungsstellen, die die Ver- sorgung überregional sicherstellen. V. Berechnungsgrundlage, Auszahlung Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Landschaftsverbände. Für die Förderung der VZÄ setzt das zuständige Ministerium analog der 5.4.1 der o.g. Richtlinien Förderpauschalen fest. Die Festlegung erfolgt jährlich in Höhe von 80% der nach Satz 2 ermittelten Grundlage. VI. Schlussbestimmung Die Fördergrundsätze treten am 17.02.2021 in Kraft.
Beschlussvorlage Ausschuss
7442 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511/2 Vorlagen-Nummer 0111/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage zum Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der JHA beschließt, dass die benannten Träger in ihrer Antragstellung beim MKFFI NRW mit dieser zustimmenden Beschlussfassung unterstützt werden, damit der Ausbau von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Köln und landesweit vorangetrieben und gefördert werden kann. Die zustimmende Beschlussfassung des JHA wird dann von den betreffenden Trägern dem MKFFI NRW im Rahmen des Förderaufrufes zur Entscheidung vorgelegt. Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im 1. Quartal 2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (kurz: MKFFI) NRW über die Landesinitiative zum Ausbau und zur Förderung der spezialisierten Beratung bei sexu- alisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Form eines Förderaufrufes über den Verteiler der Landesjugendämter informiert. Hintergrund der Landesinitiative ist das Vorhaben die strukturellen Rahmenbedingungen für speziali- sierte Beratungsanliegen bei Vorliegen von sexualisierter Gewalt und den Schutz von Betroffenen deutlich und dauerhaft zu verbessern. Bereits bestehende, spezialisierte Beratungsangebote sollen entweder ausgebaut oder neue, zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden. Zielrichtung ist, dass diese spezialisierten Beratungsangebote für die Zielgruppen gut und schnell erreichbar sind, und diese die erforderlichen Hilfen, Beratungen oder Therapien erhalten können. Ferner sollen die Jugendämter, sowie die Träger und Dienste im Feld der Jugendhilfe auf die spezia- lisierte Form der Beratung und Unterstützung zugreifen können, um die Herausforderungen in diesem hoch sensiblen Beratungsbereich in verbesserter und qualifizierter Form wahrnehmen zu können. Das Land beteiligt sich nicht an der Finanzierung bereits in diesem Feld auf Initiative der kommunalen Jugendhilfe bestehenden Angeboten. Lediglich darüber hinausgehende neue Angebote können zu Förderung beantragt werden. Das Land fördert ausschließlich die Personalkosten der eingesetzten Fachkräfte. Diese müssen min- destens in einem Volumen von über 0,5 VZÄ beantragt werden. Der Förderanteil beträgt nach den Richtlinien des Landes 80% der Personalkosten. Weitere Informationen können aus der Anlage „Information des MKFFI zum Förderaufruf“ entnommen werden. Im Rahmen des Förderaufrufs des MKFFI NRW haben sich folgende Beratungsstellen in der Sitzung der AG § 78 Familienberatung am 11.03.2021 bereit erklärt, in einem mit 511 abgestimmten Verfah- ren Anträge auf Fördermittel beim MKFFI zu stellen: - Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum - Lobby für Mädchen – Mädchenhaus Köln e.V. - Zartbitter e.V. Die interessierten Beratungsstellen haben zur weiteren Abstimmung Kurzkonzepte der geplanten Angebote eingereicht. Kinderschutzbund Köln/Kinderschutz-Zentrum: 3 2,0 VZÄ; Angebot der Beratung, Begleitung und therapeutischen Behandlung von jungen Menschen nach erlebter sexualisierter Gewalt; Erstellung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten; Präventive Elternarbeit. Lobby für Mädchen – Mädchenhaus Köln e.V.: 1,0 VZÄ; spezialisiertes Beratungsangebot für Mädchen und junge Frauen mit einer schwerwiegen- den geistigen und/oder körperlichen Behinderung; von organisierter und ritueller Gewalt betroffenen Mädchen und junge Frauen. Zartbitter e.V.: 1,0 VZÄ; sexuelle Übergriffe gegen Kinder im Vor- und Grundschulalter - Hilfen für betroffene und sexuell übergriffige Kinder; Prävention. Weitere Informationen können aus der Anlage „Beratungskonzepte“ entnommen werden. In einer Videokonferenz am 19.04.2021, unter Beteiligung der drei o.g. Beratungsstellen und der Ju- gendverwaltung (511), wurden die von den Trägern eingereichten Kurzkonzepte erörtert und ein für Köln abgestimmtes Verfahren zur Antragstellung vereinbart. Die Beratungsstellen wurden im Rahmen der Interessensbekundungen für ihre Förderanträge mit einem gleichlautenden Begleitschreiben un- terstützt. Das Schreiben kann dem Anhang „Begleitschreiben Interessenbekundungsverfahren MKFFI“ ent- nommen werden. Zu den Antragsvoraussetzungen des MKFFI zählen u.a. die Vorlage eines Beschlusses des zustän- digen Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII. Alle drei Beratungsträger erfüllen die Anforderungen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwen- dungen zur Förderung von Familienberatungsstellen. Nach Auffassung der Jugendverwaltung erfüllen die eingereichten Beratungskonzepte inhaltlich und qualitativ den Anspruch, die bereits bestehenden Beratungsangebote in Köln sinnvoll zu ergänzen. Konkurrenzen sind durch den enorm gestiegenen Beratungsbedarf bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht zu erkennen. Die Konzeptionen der vorgenannten Jugendhilfeträger sind in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert, aufeinander abgestimmt und bilden in ihrer Gesamtheit eine einmalige und fachlich heraus- ragende Erweiterung der Spezialberatung bei sexueller Gewalt für Kinder und Jugendliche mit Leuchtturmcharakter für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bei entsprechender Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen wird die Jugendverwaltung der Stadt Köln die Qualitätsentwicklung der Spezialangebote im Dialog mit den Jugendhilfeträgern fachlich unterstützen. Mit den Beratungsträgern ist abgestimmt, dass die Auswertungen des Qualitätsentwicklungsprozesses dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und interessierten Kommunen zur Ver- fügung gestellt werden. Mit allen drei Beratungsträgern wurden Kinderschutzvereinbarungen nach § 8a SGB VIII abgeschlos- sen. Außerdem sind die Beratungsträger im Rahmen der Zuwendungsverträge zur Einhaltung der Grundsätze des Kinderschutzes verpflichtet und nehmen ihre Beratungstätigkeit als insoweit Erfahre- ne Fachkräfte wahr. Die Jugendverwaltung vertritt die Auffassung, dass die formale Abstimmung mit der örtlichen Jugend- hilfe nach den Gesprächen mit dem Jugendamt erfolgt sei und im Rahmen des Antragsverfahrens bescheinigt werden kann. Bei einem positiven Bescheid des MKFFI NRW entstehen der Kommune keine Kosten. Die Jugend- verwaltung hat zugesagt, anschließend die Bezuschussung des Eigenanteils durch kommunale För- 4 dermittel wohlwollend zu prüfen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Beschlussfassung in der Sitzung des JHA am 25.01.2022 ist gegeben, da das Ministerium vor der Sitzung der darauffolgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.03.2022 bereits über die Anträge der benannten Träger entscheidet und der aktuelle Beschluss insoweit vor- liegen muss.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0111/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 15:10