BKA 0810
Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 9.2_Beantwortung der Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel)
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- ZUKUNFTS AGENTUR RHEINISCHES REVIER h Zukunftsagentur Zukunftsagentur — Am Brainergy Park 21 — 52428 Jülich Rheinisches Revier GmbH Am Brainergy Park 21 52428 Jülich Telefon: +49 2461 70396-0 Herrn Stefan Götz Vorsitzender des Braunkohlenausschusses Telefax: +49 2461 70396-99 Bezirks regieru ng Köln zukunftsagentur@rheinisches-revier.de Zeughausstraße 2-10 www.rheinisches-revier.de 50667 Köln Bodo Middeldorf Geschäftsführer Telefon: +49 2461 70396-50 bodo.middeldorf@rheinisches-revier.de 17. Mai 2023 Beantwortung der Anfrage der DIE LINKE im Braunkohlenausschuss des Regionalrats Köln Sehr geehrter Herr Götz, anbei folgt die Beantwortung der von DIE LINKE gestellten Anfrage im Braunkohlenaus- schusses des Regionalrats Köln. Fragen 1 bis 4 wurden aufgrund der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalens von der Stabsstelle Strukturwandel im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet. Zukunftsagentur Rheinis: Revier GmbH — Am Brainergy Park 21 — 52428 Jülich — Amtsgericht Düren — HRB 6813 Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier Vorsitzende des Aufsichtsrats: Staatssekretärin Silke Krebs — Geschäftsführer: Bodo Middeldorf Seite 1 von5 | 1 ZUKUNFTS AGENTUR RHEINISCHES REVIER ' 1. In welcher Art und Weise können die Einwendungen und Vorschläge des Bünd- nisses durch den genannten „10- Punkte Plan” in die neue Leitentscheidung auf- genommen werden? Seit November 2022 hat das MWIKE bzw. die Landesplanungsbehörde zahlreiche Beteili- gungsformate im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für eine neue Leitentscheidung durchgeführt. Dazu gehörten insbesondere eine digitale Fachgesprächsreihe im Winter, mehrere Vor-Ort-Dialogveranstaltungen im Frühjahr und ein begleitendes Postfach, in dem bis 15. Mai dieses Jahres schriftliche Anregungen und Hinweise für die neue Leitent- scheidung abgegeben werden können. Teile des genannten zivilgesellschaftlichen Bünd- nisses, die den „10- Punkte Plan“ erarbeitet haben, haben diese Beteiligungsmöglichkei- ten genutzt. 2. Welche der 10 Punkte finden in der bisherigen Vorgehensweise des Struktur- wandelprozesses im Rheinischen Revier schon Beachtung und sollen wie umge- setzt werden? Der „10-Punkte-Plan“ benennt aus Sicht des MWIKE zentrale Punkte, die beim Struktur- wandelprozess mit ins Zentrum gerückt werden müssen. Der Strukturwandel im Rheini- schen Revier kann ohne das Erreichen wichtiger Meilensteine in den Bereichen Kreislauf- wirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie Nachhaltigkeit nicht erfolg- reich sein. Ohne eine stärkere Berücksichtigung von integrativem Klimaschutz und -an- passung sowie ohne den Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität und Ökosysteme, be- sonders bei der Raumentwicklung, ist eine nachhaltige Entwicklung undenkbar. Ein dich- tes Netz nachhaltiger Mobilitätsoptionen ist eine Voraussetzung, um den Zugang zu einer klimaverträglichen Mobilität in der Region zu ermöglichen. Die Idee einer Internationalen Bau- und Technologieausstellung ist nicht realisierbar, ohne - wie gefordert - Wirtschaft, Umwelt und Soziales zusammen zu denken. Insofern passen die 10 Punkte zu den Inhal- ten des zwischen Region und Land geschlossenen Reviervertrags. Dieser verfolgt den An- spruch, das Rheinische Revier zu einer lebenswerten und zukunftsorientierten Modellre- gion für Klima- und Ressourcenschutz im Sinne des European Green Deal zu machen. Seite 2 von5 | Re ı ZUKUNFTS AGENTUR RHEINISCHES REVIER | 3. Wie wird die Annahme bewertet, dass der Strukturwandel bislang mehr oder weniger planerisch auf der Fortschreibung des Status Quo und auf der Steue- rung durch die Interessen von Wirtschaft und Kommunen basiert, nicht aber an Klima, Biodiversität und Ressourcenschonung ausgerichtet sei und durch wel- che Argumente wird die Bewertung untermauert? Wie im 10-Punkte-Plan bereits angelegt, ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rheinischen Revier die nachhaltige Transformation des Wirtschaftsstandortes entschei- dend. Die Arbeitsplätze von rund 15.000 Beschäftigten sind direkt und indirekt von der Braunkohleverstromung abhängig. Hinzu kommen 50.000 Beschäftigte in den energiein- tensiven Industrien, deren Arbeitsplätze in Gefahr sind. Es gilt, Unternehmen zu befähi- gen, ihre Geschäftsmodelle in Richtung grüner, ressourcenschonender, kreislaufgerech- ter, klimaangepasster und digitaler Wachstumsmärkte zu transformieren, um Arbeits- plätze über sämtliche Qualifikationsniveaus zu sichern und neu zu schaffen. Die Zielvor- stellungen der politischen Entscheidungsgremien in der Region und in den einzelnen Städten und Gemeinden sind nach dem bottom-up-Prinzip eine gelungene Grundlage für neue Entwicklungen. Aus Sicht der Landesregierung gilt es diese Zielvorstellungen zu ei- nem gemeinsamen Verständnis einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Transformation zusammenzubringen und im Dialog positiv zu entwickeln. Der 10-Punkte- Plan ist ein wichtiger Baustein dabei. Die Landesregierung führt derzeit gemeinsam mit der Region eine Bilanzierung des laufenden Strukturwandelprozesses durch, der voraus- sichtlich im Sommer abgeschlossen sein wird. Dabei soll der Strukturwandel mit Hinblick auf die im Reviervertrag genannten Ziele optimiert werden. Der angepasste Reviervertrag 2.0 wird voraussichtlich Ende Mai von Landesregierung uns Region unterzeichnet, das Ka- binett wird ebenfalls voraussichtlich Ende Mai über die angepasste Fördersystematik be- schließen. 4. Wie kann die wichtige Forderung nach Beteiligung von Bürger*innenenergiege- nossenschaften bei der Energiewende durch Gesetzesanpassung Rechnung ge- tragen werden? Auf Bundesebene sind im EEG 2023 bereits Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiege- nossenschaften vorgesehen, wenn diese den Anforderungen für Bürgerenergiegesell- schaften nach 8 3 Satz 15 entsprechen. Solche Genossenschaften sind von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit (bei PV-Anlagen bis zu 6 Megawatt und bei Wind- energieanlagen bis zu 18 Megawatt). Seit Januar 2023 gibt es begleitend das bundesweite Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für die Vorplanung von Windenergiepro- jekten, das Bürgerenergiegenossenschaften in Anspruch nehmen können, die die oben- genannten Anforderungen für Bürgerenergiegesellschaften erfüllen. Das BMWK hat in seiner kürzlich veröffentlichten Photovoltaik-Strategie darüber hinaus weitere Sonderre- gelungen für Bürgerenergieakteur:innen angekündigt. Seite 3 von 5 ve 1 ZUKUNFTS AGENTUR RHEINISCHES REVIER } Das MWIKE erarbeitet derzeit den Vorentwurf eines Referentenentwurfs zum Bürger- energiegesetz NRW. Dieser sieht eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:in- nen und Kommunen im Umfeld von neuen Windenergieprojekten vor. Dabei sollen ins- besondere auch passende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerenergiegenossenschaf- ten berücksichtigt werden. Zudem entwickelt das MWIKE gemeinsam mit der NRW.BANK einen Richtlinienentwurf für einen „Bürgerenergiefonds NRW”, der das Risiko hoher Vor- entwicklungskosten bei Erneuerbare-Energien-Projekten für Bürgerenergieakteur:innen (und damit auch für Bürgerenergiegenossenschaften) abmildern soll. 5. Beinhaltet die „Mobilitätsstrategie 2038+" der Zukunftsagentur Rheinisches Re- vier schon die Forderung einer klimaangepassten Mobilität und Verkehrsinfra- struktur nach dem Grundsatz „Verkehr vermeiden, verlagern, verbessern” und wenn ja durch welche Maßnahmen? Innerhalb der Mobilitätstrategie wurden Leitziele entwickelt, die der Forderung einer kli- maangepassten Mobilität entsprechen. So soll die Verkehrsinfrastruktur „...mit dem Ziel einer effizienten, klima- und umweltverträglichen Mobilität...” bedarfsgerecht entwickelt werden. Zudem soll für den Vorsatz einer vernetzten Region die Inter- und Multimodalität flächendeckend unterstützt und ermöglicht werden. Abgestimmtes Handeln der Aufga- ben- und Straßenbaulastträger sowie der Mobilitätsanbieter dient einem effizienten Inei- nandergreifen der Wegeketten und erhöht den Komfort und die Attraktivität im mobilen Alltag. Dabei kommt der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und der Digitali- sierung eine tragende Rolle zu. Die Mobilitätsstrategie des Rheinischen Reviers verankert das Ziel - besonders durch eine integrierte Verkehrsplanung - den Verkehrsflächenver- brauch zu minimieren und die Verkehrsmenge zu reduzieren. Insbesondere im Bereich der Verkehrsoptimierung und Verkehrsvermeidung kann die Digitalisierung eine Schlüs- selrolle einnehmen. Für eine Verlagerung des MIV soll das Angebot des ÖPNV weiter aus- gebaut und dessen Attraktivität gesteigert werden. Dies ist stets getragen von dem Ziel, das Rheinische Revier als eine lebenswerte Region mit hoher Lebensqualität zu erhalten und zu stärken. Aktuell gehen im Rheinischen Revier erste Mobilitätsvorhaben mit umweltfreundlichen Antrieben und zur klimaneutralen ÖPNV-Anbindung sowie zur Potenzialabschätzungen für bedarfsgerechte Mobilität in die Umsetzung. Eine weitere Projektidee zur Bündelung von Verkehren im Revier ist in Prüfung. Die Multimodalität wird mit den Mobilstationen gestärkt und eine Erweiterung des SPNVs wird in mehreren Machbarkeitsstudien unter- sucht. Zudem setzt sich die ZRR für eine interkommunale Betrachtung von Mobilitätskon- zepten innerhalb des Reviers und für eine integrierte Betrachtung von verkehrsträgerbe- zogenen Konzeptionen ein Seite 4 von 5 en 1 ZUKUNFTS AGENTUR RHEINISCHES REVIER | 6. Wie kann die weitere wichtige Forderung des „10-Punkte Plans”, einer stärkeren Einbeziehung von Bürger*innen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen Rechnung getragen werden, um eine demokratische Legitimation des Gesamt- prozesses zu stärken und die Akzeptanz zu verbessern? Maßnahmen der aufsuchenden Beteiligung: Die Zukunftsagentur geht zu den Menschen. An ihren Informations- und Beteiligungs- ständen treten Mitarbeitende in den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Stände der Zukunftsagentur stehen auf öffentlichen Veranstaltungen der Kommunen oder anderer Akteure im Rheinischen Revier (u.a. auf Volksfesten, lokalen Themen-Tagen & Festivals). Anhand von strategischen Leitfragen, die beispielsweise im Zusammenhang mit der Ent- wicklung der regionalen Klimawandelanpassungsstrategie stehen, werden informelle Ge- spräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt und ihr Input, ihre Ideen und Vorschläge eingesammelt und in den Strategieentwicklungsprozess eingebracht. An den Informations- und Beteiligungsständen der Zukunftsagentur wird über weitere Angebote zur Beteiligung informiert. Mittels Flyer und Poster mit QR-Codes werden Standbesucherinnen und Standbesucher direkt zu aktuellen digitalen Beteiligungsmaß- nahmen weitergeleitet - beispielsweise zu Online-Umfragen, digitalen Kartentools etc. Die Zukunftsagentur setzt zudem verstärkt auf (Kooperations-) Veranstaltungen zur Bür- gerbeteiligung, die Bestandteil regionaler Projektwochen mit einem weitgefächerten Pro- grammangebot sind und daher verschiedene Akteursgruppen der organisierten und nicht-organisierten Zivilgesellschaft an einem Ort zusammenbringen. Umsetzung einer Gesamtstrategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere mit Blick auf Bürgerbeteiligung: Die Zukunftsagentur hat eine Beteiligungsstrategie, das sog. 3-Phasen-Modell der Öffent- lichkeitsbeteiligung, erarbeitet, die aus drei aufeinander aufbauenden Modulen besteht, die crossmediale Formate umfassen. Dieses Konzept kommt systematisch zur Anwen- dung. Die Strategie stellt sicher, dass die Beteiligung strategisch und ergebnisorientiert erfolgt und standardisiert, repräsentativ und vergleichbar ist. Gleichzeitig wird gewähr- leistet, dass genügend Spielraum für thematische und zielgruppespezifische Bedarfe be- steht. Dabei wird die „Bürgerbeteiligungscharta Rheinisches Revier” („Revier-Charta”) be- rücksichtigt. Der strategische Ansatz gibt die Vorgehensweise bei Bürgerbeteiligungen im Kontext der Entwicklung regionaler Strategien vor, die von der Zukunftsagentur koordiniert werden. Darüber hinaus wird für die Übernahme bzw. Anwendung der Beteiligungsstrategie der Zukunftsagentur bei Kommunen und anderen Akteuren im Rheinischen Revier gewor- ben. Seite 5 von5
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 9.2_Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel.docx)
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im Braunkohlenausschuss
Zeughausstraße2- 10
50667 Köln
Herrn Stefan Götz
Vorsitzender des
Braunkohlenausschusses
Bezirksregierung Köln Köln, den 05.03.2023
50606 Köln
Sehr geehrter Herr Götz,
ich bitte darum, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des
Braunkohlenausschusses am 17.03.2023 aufzunehmen.
Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken
Ende Januar 2023 traten Vertreter*innen eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses in
Düsseldorf vor die Presse, um eine Neujustierung des Strukturwandelprozesses im
Rheinischen Braunkohlenrevier zu fordern. Das Bündnis kritisiert, dass die bisherige
Strukturwandelpolitik der Landesregierung NRW vorranging auf wirtschaftliche Belange
ausgerichtet sei. Es fordert die umgehende Korrektur von Fehlentwicklungen, weshalb es
nötig sei, eine Zusammenführung von Ökonomie, Sozialem und Ökologie konsequenter zu
entwickeln und in allen Handlungsfeldern umzusetzen. Das Bündnis stellte ihren, zu diesem
Zweck erarbeitete, „10- Punkte Plan“ vor, der auf den Internetseiten der verschiedenen
Bündnismitglieder wie Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(AbL) und anderen nachzulesen ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Art und Weise können die Einwendungen und Vorschläge des Bündnisses
durch den genannten „10- Punkte Plan“ in die neue Leitentscheidung aufgenommen
werden?
2. Welche der 10 Punkte finden in der bisherigen Vorgehensweise des
Strukturwandelprozesses im Rheinischen Revier schon Beachtung und sollen wie
umgesetzt werden?
3. Wie wird die Annahme bewertet, dass der Strukturwandel bislang mehr oder weniger
planerisch auf der Fortschreibung des Status Quo und auf der Steuerung durch die
Interessen von Wirtschaft und Kommunen basiert, nicht aber an Klima, Biodiversität
und Ressourcenschonung ausgerichtet sei und durch welche Argumente wird die
Bewertung untermauert?
4. Wie kann die wichtige Forderung nach Beteiligung von
Bürger*innenenergiegenossenschaften bei der Energiewende durch
Gesetzesanpassung Rechnung getragen werden?
5. Beinhaltet die „Mobilitätsstrategie 2038+“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier
schon die Forderung einer klimaangepassten Mobilität und Verkehrsinfrastruktur nach
dem Grundsatz „ Verkehr vermeiden, verlagern, verbessern“ und wenn ja durch
welche Maßnahmen?
6. Wie kann die weitere wichtige Forderung des „10-Punkte Plans“, einer stärkeren
Einbeziehung von Bürger*innen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
Rechnung getragen werden, um eine demokratische Legitimation des
Gesamtprozesses zu stärken und die Akzeptanz zu verbessern?
Beate Hane-Knoll
DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0810 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 16.06.2023 9.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheini- schen Braunkohlerevier noch einmal neu denken Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Mit Schreiben der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.05.2023 wird vorliegende Anfrage beantwortet. Es wird auf die Anlage 2 zu vorliegendem Tagesordnungspunkt verwiesen. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 9.2_Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel.docx 2. Anl. 2 zu TOP 9.2_Beantwortung der Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0810
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 19.05.2023 13:17