Mandari Insight

BKA 0810

Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 16.06.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 16.06.2023, TOP 9.2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 9.2_Beantwortung der Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 9.2_Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel.docx)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 9.2_Beantwortung der Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel)

12221 Zeichen

-

ZUKUNFTS
AGENTUR

RHEINISCHES REVIER h

Zukunftsagentur

Zukunftsagentur — Am Brainergy Park 21 — 52428 Jülich
Rheinisches Revier GmbH

Am Brainergy Park 21
52428 Jülich

Telefon: +49 2461 70396-0

Herrn Stefan Götz

Vorsitzender des Braunkohlenausschusses Telefax: +49 2461 70396-99
Bezirks regieru ng Köln zukunftsagentur@rheinisches-revier.de
Zeughausstraße 2-10 www.rheinisches-revier.de
50667 Köln Bodo Middeldorf

Geschäftsführer

Telefon: +49 2461 70396-50
bodo.middeldorf@rheinisches-revier.de

17. Mai 2023

Beantwortung der Anfrage der DIE LINKE im Braunkohlenausschuss des Regionalrats
Köln

Sehr geehrter Herr Götz,

anbei folgt die Beantwortung der von DIE LINKE gestellten Anfrage im Braunkohlenaus-
schusses des Regionalrats Köln. Fragen 1 bis 4 wurden aufgrund der Zuständigkeit des
Landes Nordrhein-Westfalens von der Stabsstelle Strukturwandel im Ministerium für
Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.

Zukunftsagentur Rheinis: Revier GmbH — Am Brainergy Park 21 — 52428 Jülich — Amtsgericht Düren — HRB 6813
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Staatssekretärin Silke Krebs — Geschäftsführer: Bodo Middeldorf

Seite 1 von5

| 1
ZUKUNFTS
AGENTUR

RHEINISCHES REVIER '

1. In welcher Art und Weise können die Einwendungen und Vorschläge des Bünd-
nisses durch den genannten „10- Punkte Plan” in die neue Leitentscheidung auf-
genommen werden?

Seit November 2022 hat das MWIKE bzw. die Landesplanungsbehörde zahlreiche Beteili-
gungsformate im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für eine neue Leitentscheidung
durchgeführt. Dazu gehörten insbesondere eine digitale Fachgesprächsreihe im Winter,
mehrere Vor-Ort-Dialogveranstaltungen im Frühjahr und ein begleitendes Postfach, in
dem bis 15. Mai dieses Jahres schriftliche Anregungen und Hinweise für die neue Leitent-
scheidung abgegeben werden können. Teile des genannten zivilgesellschaftlichen Bünd-
nisses, die den „10- Punkte Plan“ erarbeitet haben, haben diese Beteiligungsmöglichkei-
ten genutzt.

2. Welche der 10 Punkte finden in der bisherigen Vorgehensweise des Struktur-
wandelprozesses im Rheinischen Revier schon Beachtung und sollen wie umge-
setzt werden?

Der „10-Punkte-Plan“ benennt aus Sicht des MWIKE zentrale Punkte, die beim Struktur-
wandelprozess mit ins Zentrum gerückt werden müssen. Der Strukturwandel im Rheini-
schen Revier kann ohne das Erreichen wichtiger Meilensteine in den Bereichen Kreislauf-
wirtschaft, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie Nachhaltigkeit nicht erfolg-
reich sein. Ohne eine stärkere Berücksichtigung von integrativem Klimaschutz und -an-
passung sowie ohne den Erhalt und die Erhöhung der Biodiversität und Ökosysteme, be-
sonders bei der Raumentwicklung, ist eine nachhaltige Entwicklung undenkbar. Ein dich-
tes Netz nachhaltiger Mobilitätsoptionen ist eine Voraussetzung, um den Zugang zu einer
klimaverträglichen Mobilität in der Region zu ermöglichen. Die Idee einer Internationalen
Bau- und Technologieausstellung ist nicht realisierbar, ohne - wie gefordert - Wirtschaft,
Umwelt und Soziales zusammen zu denken. Insofern passen die 10 Punkte zu den Inhal-
ten des zwischen Region und Land geschlossenen Reviervertrags. Dieser verfolgt den An-
spruch, das Rheinische Revier zu einer lebenswerten und zukunftsorientierten Modellre-
gion für Klima- und Ressourcenschutz im Sinne des European Green Deal zu machen.

Seite 2 von5

| Re ı
ZUKUNFTS
AGENTUR

RHEINISCHES REVIER |

3. Wie wird die Annahme bewertet, dass der Strukturwandel bislang mehr oder
weniger planerisch auf der Fortschreibung des Status Quo und auf der Steue-
rung durch die Interessen von Wirtschaft und Kommunen basiert, nicht aber an
Klima, Biodiversität und Ressourcenschonung ausgerichtet sei und durch wel-
che Argumente wird die Bewertung untermauert?

Wie im 10-Punkte-Plan bereits angelegt, ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Rheinischen Revier die nachhaltige Transformation des Wirtschaftsstandortes entschei-
dend. Die Arbeitsplätze von rund 15.000 Beschäftigten sind direkt und indirekt von der
Braunkohleverstromung abhängig. Hinzu kommen 50.000 Beschäftigte in den energiein-
tensiven Industrien, deren Arbeitsplätze in Gefahr sind. Es gilt, Unternehmen zu befähi-
gen, ihre Geschäftsmodelle in Richtung grüner, ressourcenschonender, kreislaufgerech-
ter, klimaangepasster und digitaler Wachstumsmärkte zu transformieren, um Arbeits-
plätze über sämtliche Qualifikationsniveaus zu sichern und neu zu schaffen. Die Zielvor-
stellungen der politischen Entscheidungsgremien in der Region und in den einzelnen
Städten und Gemeinden sind nach dem bottom-up-Prinzip eine gelungene Grundlage für
neue Entwicklungen. Aus Sicht der Landesregierung gilt es diese Zielvorstellungen zu ei-
nem gemeinsamen Verständnis einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen
Transformation zusammenzubringen und im Dialog positiv zu entwickeln. Der 10-Punkte-
Plan ist ein wichtiger Baustein dabei. Die Landesregierung führt derzeit gemeinsam mit
der Region eine Bilanzierung des laufenden Strukturwandelprozesses durch, der voraus-
sichtlich im Sommer abgeschlossen sein wird. Dabei soll der Strukturwandel mit Hinblick
auf die im Reviervertrag genannten Ziele optimiert werden. Der angepasste Reviervertrag
2.0 wird voraussichtlich Ende Mai von Landesregierung uns Region unterzeichnet, das Ka-
binett wird ebenfalls voraussichtlich Ende Mai über die angepasste Fördersystematik be-
schließen.

4. Wie kann die wichtige Forderung nach Beteiligung von Bürger*innenenergiege-
nossenschaften bei der Energiewende durch Gesetzesanpassung Rechnung ge-
tragen werden?

Auf Bundesebene sind im EEG 2023 bereits Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiege-
nossenschaften vorgesehen, wenn diese den Anforderungen für Bürgerenergiegesell-
schaften nach 8 3 Satz 15 entsprechen. Solche Genossenschaften sind von der Pflicht zur
Teilnahme an Ausschreibungen befreit (bei PV-Anlagen bis zu 6 Megawatt und bei Wind-
energieanlagen bis zu 18 Megawatt). Seit Januar 2023 gibt es begleitend das bundesweite
Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ für die Vorplanung von Windenergiepro-
jekten, das Bürgerenergiegenossenschaften in Anspruch nehmen können, die die oben-
genannten Anforderungen für Bürgerenergiegesellschaften erfüllen. Das BMWK hat in
seiner kürzlich veröffentlichten Photovoltaik-Strategie darüber hinaus weitere Sonderre-
gelungen für Bürgerenergieakteur:innen angekündigt.

Seite 3 von 5

ve 1
ZUKUNFTS
AGENTUR

RHEINISCHES REVIER }

Das MWIKE erarbeitet derzeit den Vorentwurf eines Referentenentwurfs zum Bürger-
energiegesetz NRW. Dieser sieht eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Bürger:in-
nen und Kommunen im Umfeld von neuen Windenergieprojekten vor. Dabei sollen ins-
besondere auch passende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerenergiegenossenschaf-
ten berücksichtigt werden. Zudem entwickelt das MWIKE gemeinsam mit der NRW.BANK
einen Richtlinienentwurf für einen „Bürgerenergiefonds NRW”, der das Risiko hoher Vor-
entwicklungskosten bei Erneuerbare-Energien-Projekten für Bürgerenergieakteur:innen
(und damit auch für Bürgerenergiegenossenschaften) abmildern soll.

5. Beinhaltet die „Mobilitätsstrategie 2038+" der Zukunftsagentur Rheinisches Re-
vier schon die Forderung einer klimaangepassten Mobilität und Verkehrsinfra-
struktur nach dem Grundsatz „Verkehr vermeiden, verlagern, verbessern” und
wenn ja durch welche Maßnahmen?

Innerhalb der Mobilitätstrategie wurden Leitziele entwickelt, die der Forderung einer kli-
maangepassten Mobilität entsprechen. So soll die Verkehrsinfrastruktur „...mit dem Ziel
einer effizienten, klima- und umweltverträglichen Mobilität...” bedarfsgerecht entwickelt
werden. Zudem soll für den Vorsatz einer vernetzten Region die Inter- und Multimodalität
flächendeckend unterstützt und ermöglicht werden. Abgestimmtes Handeln der Aufga-
ben- und Straßenbaulastträger sowie der Mobilitätsanbieter dient einem effizienten Inei-
nandergreifen der Wegeketten und erhöht den Komfort und die Attraktivität im mobilen
Alltag. Dabei kommt der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und der Digitali-
sierung eine tragende Rolle zu. Die Mobilitätsstrategie des Rheinischen Reviers verankert
das Ziel - besonders durch eine integrierte Verkehrsplanung - den Verkehrsflächenver-
brauch zu minimieren und die Verkehrsmenge zu reduzieren. Insbesondere im Bereich
der Verkehrsoptimierung und Verkehrsvermeidung kann die Digitalisierung eine Schlüs-
selrolle einnehmen. Für eine Verlagerung des MIV soll das Angebot des ÖPNV weiter aus-
gebaut und dessen Attraktivität gesteigert werden.

Dies ist stets getragen von dem Ziel, das Rheinische Revier als eine lebenswerte Region
mit hoher Lebensqualität zu erhalten und zu stärken.

Aktuell gehen im Rheinischen Revier erste Mobilitätsvorhaben mit umweltfreundlichen
Antrieben und zur klimaneutralen ÖPNV-Anbindung sowie zur Potenzialabschätzungen
für bedarfsgerechte Mobilität in die Umsetzung. Eine weitere Projektidee zur Bündelung
von Verkehren im Revier ist in Prüfung. Die Multimodalität wird mit den Mobilstationen
gestärkt und eine Erweiterung des SPNVs wird in mehreren Machbarkeitsstudien unter-
sucht. Zudem setzt sich die ZRR für eine interkommunale Betrachtung von Mobilitätskon-
zepten innerhalb des Reviers und für eine integrierte Betrachtung von verkehrsträgerbe-
zogenen Konzeptionen ein

Seite 4 von 5

en 1
ZUKUNFTS
AGENTUR

RHEINISCHES REVIER |

6. Wie kann die weitere wichtige Forderung des „10-Punkte Plans”, einer stärkeren
Einbeziehung von Bürger*innen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
Rechnung getragen werden, um eine demokratische Legitimation des Gesamt-
prozesses zu stärken und die Akzeptanz zu verbessern?

Maßnahmen der aufsuchenden Beteiligung:

Die Zukunftsagentur geht zu den Menschen. An ihren Informations- und Beteiligungs-
ständen treten Mitarbeitende in den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Stände der
Zukunftsagentur stehen auf öffentlichen Veranstaltungen der Kommunen oder anderer
Akteure im Rheinischen Revier (u.a. auf Volksfesten, lokalen Themen-Tagen & Festivals).

Anhand von strategischen Leitfragen, die beispielsweise im Zusammenhang mit der Ent-
wicklung der regionalen Klimawandelanpassungsstrategie stehen, werden informelle Ge-
spräche mit Bürgerinnen und Bürgern geführt und ihr Input, ihre Ideen und Vorschläge
eingesammelt und in den Strategieentwicklungsprozess eingebracht.

An den Informations- und Beteiligungsständen der Zukunftsagentur wird über weitere
Angebote zur Beteiligung informiert. Mittels Flyer und Poster mit QR-Codes werden
Standbesucherinnen und Standbesucher direkt zu aktuellen digitalen Beteiligungsmaß-
nahmen weitergeleitet - beispielsweise zu Online-Umfragen, digitalen Kartentools etc.

Die Zukunftsagentur setzt zudem verstärkt auf (Kooperations-) Veranstaltungen zur Bür-
gerbeteiligung, die Bestandteil regionaler Projektwochen mit einem weitgefächerten Pro-
grammangebot sind und daher verschiedene Akteursgruppen der organisierten und
nicht-organisierten Zivilgesellschaft an einem Ort zusammenbringen.

Umsetzung einer Gesamtstrategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere mit Blick
auf Bürgerbeteiligung:

Die Zukunftsagentur hat eine Beteiligungsstrategie, das sog. 3-Phasen-Modell der Öffent-
lichkeitsbeteiligung, erarbeitet, die aus drei aufeinander aufbauenden Modulen besteht,
die crossmediale Formate umfassen. Dieses Konzept kommt systematisch zur Anwen-
dung. Die Strategie stellt sicher, dass die Beteiligung strategisch und ergebnisorientiert
erfolgt und standardisiert, repräsentativ und vergleichbar ist. Gleichzeitig wird gewähr-
leistet, dass genügend Spielraum für thematische und zielgruppespezifische Bedarfe be-
steht. Dabei wird die „Bürgerbeteiligungscharta Rheinisches Revier” („Revier-Charta”) be-
rücksichtigt.

Der strategische Ansatz gibt die Vorgehensweise bei Bürgerbeteiligungen im Kontext der
Entwicklung regionaler Strategien vor, die von der Zukunftsagentur koordiniert werden.
Darüber hinaus wird für die Übernahme bzw. Anwendung der Beteiligungsstrategie der
Zukunftsagentur bei Kommunen und anderen Akteuren im Rheinischen Revier gewor-
ben.

Seite 5 von5

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 9.2_Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel.docx)

3224 Zeichen

im Braunkohlenausschuss 
Zeughausstraße2- 10 
50667 Köln            
 
                                                                                                  
                                                                                                                           
Herrn Stefan Götz 
Vorsitzender des 
Braunkohlenausschusses 
Bezirksregierung Köln                                                                                                 Köln, den 05.03.2023 
50606 Köln 
 
 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
ich bitte darum, die  nachfolgende Anfrage  auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Braunkohlenausschusses  am 17.03.2023 aufzunehmen. 
Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken 
Ende Januar 2023 traten Vertreter*innen eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses in 
Düsseldorf vor die Presse, um eine Neujustierung des Strukturwandelprozesses im 
Rheinischen Braunkohlenrevier zu fordern. Das Bündnis kritisiert, dass die bisherige 
Strukturwandelpolitik der Landesregierung NRW vorranging auf wirtschaftliche Belange 
ausgerichtet sei. Es fordert die umgehende Korrektur von Fehlentwicklungen, weshalb es 
nötig sei, eine Zusammenführung von Ökonomie, Sozialem und Ökologie konsequenter zu 
entwickeln und in allen Handlungsfeldern umzusetzen. Das Bündnis stellte ihren, zu diesem 
Zweck erarbeitete, „10- Punkte Plan“ vor, der  auf den Internetseiten der verschiedenen 
Bündnismitglieder wie Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), 
Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 
(AbL) und anderen nachzulesen ist. 
 In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In welcher Art und Weise können die Einwendungen und Vorschläge des Bündnisses 
durch den genannten „10- Punkte Plan“ in die neue Leitentscheidung aufgenommen 
werden? 
2. Welche der 10 Punkte finden in der bisherigen Vorgehensweise  des 
Strukturwandelprozesses im Rheinischen Revier schon Beachtung und sollen wie 
umgesetzt werden?  
3. Wie wird die Annahme bewertet, dass der Strukturwandel bislang mehr oder weniger 
planerisch auf der Fortschreibung des Status Quo und auf der Steuerung durch die

Interessen von Wirtschaft und Kommunen basiert, nicht aber an Klima, Biodiversität 
und Ressourcenschonung ausgerichtet sei und durch welche Argumente wird die 
Bewertung untermauert? 
4. Wie kann die wichtige Forderung nach Beteiligung von 
Bürger*innenenergiegenossenschaften bei der Energiewende durch 
Gesetzesanpassung Rechnung getragen werden? 
5. Beinhaltet die „Mobilitätsstrategie 2038+“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier 
schon die Forderung einer klimaangepassten Mobilität und Verkehrsinfrastruktur nach 
dem Grundsatz „ Verkehr vermeiden, verlagern, verbessern“ und wenn ja durch 
welche Maßnahmen? 
6. Wie kann die weitere wichtige Forderung des „10-Punkte Plans“, einer stärkeren 
Einbeziehung von Bürger*innen an  Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen 
Rechnung getragen werden, um eine demokratische Legitimation des 
Gesamtprozesses zu stärken und die Akzeptanz zu verbessern? 
 
 
 
 
 
 
           Beate Hane-Knoll   
           DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken)

851 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0810 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 16.06.2023 9.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage DIE LINKE im Braunkohlenausschuss v. 05.03.2023: Den Strukturwandel im Rheini-
schen Braunkohlerevier noch einmal neu denken 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
Mit Schreiben der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.05.2023 wird vorliegende 
Anfrage beantwortet. Es wird auf die Anlage 2 zu vorliegendem Tagesordnungspunkt verwiesen.  
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 9.2_Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel.docx  
2. Anl. 2 zu TOP 9.2_Beantwortung der Anfrage DIE LINKE._Strukturwandel

Beratungsverlauf (1)

16.06.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 9.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0810
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
19.05.2023 13:17