BKA 0788
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0788 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 28.10.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 9.1 beschließend TOP: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Vorschlag: Erläuterungen: Anlage(n): 1. Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022)
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Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz
Sehr geehrter Herr Götz,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses
am 25. November 2022 aufzunehmen:
Antrag:
Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln fordert die Landesregierung Nordrhein- Westfalen, die
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L12 zwischen Holzwei-
ler und Keyenberg erst dann zu entwidmen und bergbaulich in Anspruch zu nehmen nachdem eine Ersatzver-
bindung geschaffen und dem Verkehr übergeben worden ist.
Begründung:
Die L12 ist neben der L 19 die einzige Verbindung in der Stadt Erkelenz zum Ortsteil Holzweiler. Durch eine
zeitnahe Inanspruchnahme dieser wichtigen Verkehrsverbindung ohne eine Ersatzverbindung werden den
Bürger*innen in den nicht mehr vom Tagebau Garzweiler II beanspruchten Ortschaften weitere Belastungen
auferlegt. Diese sind unnötig und zugleich nicht sozialverträglich.
Durch die Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch das bergbautreibende Unternehmen kann die
westliche Tagebaulinie begradigt werden. Die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ist nach Angaben von Ver-
tretern der Landesregierung NRW geeignet und notwendig, um die Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle
in den Jahren 2023 und 2024 zu sichern. Mit anderen Worten erzielt RWE durch die Inanspruchnahme von
Lützerath genug Braunkohle, um den Kraftwerksbetrieb mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Da die L12
im Bereich des Hauptbetriebsplanes, den RWE vorgelegt hat und der ab 01.01.2023 gelten soll, lediglich im
äußersten nördlichen Bereich, direkt an der Ortschaft Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen werden
soll, macht die Unterbrechung dort überhaupt keinen Sinn. Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter
südlich, im Bereich der ehemaligen Ortschaft Immerath und der Ortschaft Lützerath gewonnen.
In Holzweiler sind jedoch Gewerbe, Handel und ein praktischer Arzt ansässig mit Kundschaft und Patienten
auch in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Durch den Wegfall der L12
ist es für die Einwohner dieser Dörfer nicht mehr auf direktem Weg möglich, die Ortschaft Holzweiler zu errei-
chen. Wenn die bisherige Entfernung dieser Dörfer zu Holzweiler bei ca. 3 bis 5 Kilometer liegt, würde die zu-
künftige Verbindung bei rund 12 bis 14 Kilometern liegen. Diese Strecke ist weder der Kundschaft, noch den
GRÜNE im Braunkohlenausschuss
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 oder 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de
Köln, den 25.10.2022
An den
Vorsitzenden des
Braunkohlenausschusses
Herrn Stefan Götz
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
50667 Köln
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Patienten oder dem Hausarzt bei Hausbesuchen zuzumuten. Somit sehen wir den Rückbau der L12 ohne
vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung als nicht sozialverträglich und geschäftsschädigend.
Des Weiteren erwarten die GRÜNEN im Braunkohlenausschuss vor einer weiteren Inanspruchnahme bislang
ungenutzter Fläche außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes, dass eine neue Leitentscheidung verab-
schiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen festgelegt werden. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Er-
satzverbindung für die L12 geplant, genehmigt und errichtet werden.
Die Fraktion der GRÜNEN sieht andernfalls auch die Gefahr, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der
L12 ohne vorab geschaffene Ersatzverbindung die Errichtung dieser Ersatzstraße als unbegründet eingestuft
werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Josef Dederichs
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0788
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 13:49