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BKA 0788

Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.11.2022

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.11.2022, TOP 9.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0788 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 28.10.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.11.2022 9.1 beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022 
Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
 
Vorschlag: 
 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 25.10.2022)

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Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
 
 
 Sehr geehrter Herr Götz, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses 
am 25. November 2022 aufzunehmen: 
 
 
Antrag: 
 
Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln fordert die Landesregierung Nordrhein- Westfalen, die 
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L12 zwischen Holzwei-
ler und Keyenberg erst dann zu entwidmen und bergbaulich in Anspruch zu nehmen nachdem eine Ersatzver-
bindung geschaffen und dem Verkehr übergeben worden ist.  
 
Begründung: 
 
Die L12 ist neben der L 19 die einzige Verbindung in der Stadt Erkelenz zum Ortsteil Holzweiler. Durch eine 
zeitnahe Inanspruchnahme dieser wichtigen Verkehrsverbindung ohne eine Ersatzverbindung werden den 
Bürger*innen in den nicht mehr vom Tagebau Garzweiler II beanspruchten Ortschaften weitere Belastungen 
auferlegt. Diese sind unnötig und zugleich nicht sozialverträglich. 
 
Durch die Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch das bergbautreibende Unternehmen kann die 
westliche Tagebaulinie begradigt werden. Die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ist nach Angaben von Ver-
tretern der Landesregierung NRW geeignet und notwendig, um die Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle 
in den Jahren 2023 und 2024 zu sichern. Mit anderen Worten erzielt RWE durch die Inanspruchnahme von 
Lützerath genug Braunkohle, um den Kraftwerksbetrieb mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Da die L12 
im Bereich des Hauptbetriebsplanes, den RWE vorgelegt hat und der ab 01.01.2023 gelten soll, lediglich im 
äußersten nördlichen Bereich, direkt an der Ortschaft Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen werden 
soll, macht die Unterbrechung dort überhaupt keinen Sinn. Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter 
südlich, im Bereich der ehemaligen Ortschaft Immerath und der Ortschaft Lützerath gewonnen.  
 
In Holzweiler sind jedoch Gewerbe, Handel und ein praktischer Arzt ansässig mit Kundschaft und Patienten 
auch in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Durch den Wegfall der L12 
ist es für die Einwohner dieser Dörfer nicht mehr auf direktem Weg möglich, die Ortschaft Holzweiler zu errei-
chen. Wenn die bisherige Entfernung dieser Dörfer zu Holzweiler bei ca. 3 bis 5 Kilometer liegt, würde die zu-
künftige Verbindung bei rund 12 bis 14 Kilometern liegen. Diese Strecke ist weder der Kundschaft, noch den 
GRÜNE im Braunkohlenausschuss 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
www.gruene-regionalrat-duesseldorf.de 
 
 
Köln, den 25.10.2022 
An den 
 
Vorsitzenden des 
Braunkohlenausschusses  
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss 
 
50667 Köln

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Patienten oder dem Hausarzt bei Hausbesuchen zuzumuten. Somit sehen wir den Rückbau der L12 ohne 
vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung als nicht sozialverträglich und geschäftsschädigend.  
 
Des Weiteren erwarten die GRÜNEN im Braunkohlenausschuss vor einer weiteren Inanspruchnahme bislang 
ungenutzter Fläche außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes, dass eine neue Leitentscheidung verab-
schiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen festgelegt werden. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Er-
satzverbindung für die L12 geplant, genehmigt und errichtet werden.  
Die Fraktion der GRÜNEN sieht andernfalls auch die Gefahr, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der 
L12 ohne vorab geschaffene Ersatzverbindung die Errichtung dieser Ersatzstraße als unbegründet eingestuft 
werden könnte. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Hans-Josef Dederichs 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

25.11.2022 Braunkohlenausschuss
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0788
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
28.10.2022 13:49