Mandari Insight

1952/2017

Unterbringung von Flüchtlingen; Prüfauftrag des Integrationsrates vom 13.06.2016

Mitteilung Ausschuss 08.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.09.2017, TOP 5.11

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3579 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
562/5 
08.08.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1952/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 11.09.2017 
 
Unterbringung von Flüchtlingen; Prüfauftrag des Integrationsrates vom 13.06.2016 
Der Integrationsrat hat mit Beschluss vom 13.06.2016 über den Antrag AN/0982/2016 die 
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist:  
 
a) das im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ bestehende Angebot der Unterbrin-
gung junger Flüchtlinge auf Nicht-Studierende Flüchtlinge auszudehnen;  
b) das im Rahmen des Projektes „Auszugsmanagement“ bestehende Angebot der Un-
terbringung von alleinstehenden Flüchtlingen und Familien auf die Bildung der Haus-
haltsgemeinschaften zu erweitern.  
 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss steht noch aus und wird hiermit 
nachgeholt: 
 
Eine ähnlich gelagerte Anfrage wurde im Ausschuss Soziales und Senioren unter Vorlagen-
Nr. 0584/2016 am 23.02.2016 beantwortet. Im Kern hat die damals getroffene Aussage der 
Verwaltung weiterhin Bestand.  
 
Zu a) 
Flüchtlinge wurden und werden auch weiterhin nach ihrem Interesse an einer Vermittlung in 
eine Wohngemeinschaft befragt. Hierbei hat die Verwaltung damals wie heute kaum positive 
Rückmeldungen erhalten. Die meisten Flüchtlinge sind an einer Unterbringung in einer 
Wohnpartnerschaft oder Wohngemeinschaft nicht interessiert. Diese Wohnformen sind ihnen 
zudem aus ihrem Heimatland meist nicht bekannt. Die wenigen positiven Rückmeldungen 
auf Wohngemeinschaftsangebote erfolgten nur von jungen männlichen Flüchtlingen.  
 
 
Zu b)  
Das Amt für Wohnungswesen hat die Thematik „Flüchtlingsunterbringung in Wohngemein-
schaften“ im Rahmen eines Benchmarks im ersten Quartal 2016 analysiert. Rückmeldungen 
kamen aus Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Bremen und Berlin. Im Ergebnis bleibt festzuhal-
ten, dass die meisten Städte eine Vermittlung von Flüchtlingen in Wohngemeinschaften oder 
vergleichbare Unterbringungsformen nicht aktiv betreiben. Zwar unterstützen Leipzig, Dort-
mund und Berlin den Bezug in Wohngemeinschaften, jedoch nur, wenn ein Interessent ein

2 
 
solches Wohnungsangebot selbstständig akquiriert hat. Diese Art der Unterbringung bleibt 
eher die Ausnahme. 
In der Vergangenheit gab es durch das Auszugsmanagement einige aktive Vermittlungen in 
Wohngemeinschaften. Jedoch gab es eine sehr negative Vermittlungserfahrung. aufgrund 
dieser und des erheblichen Aufwandes der „Rückabwicklung“ geht das Auszugsmanagement 
nicht mehr proaktiv mit Vermittlungen in Wohngemeinschaften um. Bei konkreten Anfragen 
und Wünschen zu einer Wohngemeinschaft werden Flüchtlinge natürlich weiterhin informativ 
unterstützt.  
 
Grundsätzlich geht die Unterbringung in Wohngemeinschaften mit einem erheblichen Mehr-
aufwand an sozialarbeiterischer Betreuung einher. Zudem kann weder ausgeschlossen noch 
wirksam überwacht werden, ob junge und unerfahrene Flüchtlinge bei der Vermittlung über 
das Projekt „Wohnen für Hilfe“ bei ihren Gegenleistungen für den Wohnraum durch den Mie-
ter/Eigentümer der Wohnung über Gebühr in Anspruch genommen werden. Aufgrund der 
zusätzlichen sozialarbeiterischen Aufwände, der oft vorhandenen Sprachbarrieren und einem 
möglichen Abhängigkeitsgefühl gegenüber Wohnraumanbietern wären zudem Situationen 
nicht auszuschließen, vor denen die Flüchtlinge eher zu schützen sind.  
 
Unter Würdigung aller Ausführungen ist eine aktive Vermittlung von Flüchtlingen in Wohn-
gemeinschaften durch die Stadt oder das Auszugsmanagement nicht angezeigt.  
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Integrationsrat
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1952/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27