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Unterbringung von Flüchtlingen; Prüfauftrag des Integrationsrates vom 13.06.2016

Mitteilung Ausschuss 1952/2017 vom 08.08.2017

Stand: Am 11.09.2017 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 08.08.2017 Vorlagen-Nummer 1952/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 11.09.2017 Unterbringung von Flüchtlingen; Prüfauftrag des Integrationsrates vom 13.06.2016 Der Integrationsrat hat mit Beschluss vom 13.06.2016 über den Antrag AN/0982/2016 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist: a) das im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ bestehende Angebot der Unterbrin- gung junger Flüchtlinge auf Nicht-Studierende Flüchtlinge auszudehnen; b) das im Rahmen des Projektes „Auszugsmanagement“ bestehende Angebot der Un- terbringung von alleinstehenden Flüchtlingen und Familien auf die Bildung der Haus- haltsgemeinschaften zu erweitern. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss steht noch aus und wird hiermit nachgeholt: Eine ähnlich gelagerte Anfrage wurde im Ausschuss Soziales und Senioren unter Vorlagen- Nr. 0584/2016 am 23.02.2016 beantwortet. Im Kern hat die damals getroffene Aussage der Verwaltung weiterhin Bestand. Zu a) Flüchtlinge wurden und werden auch weiterhin nach ihrem Interesse an einer Vermittlung in eine Wohngemeinschaft befragt. Hierbei hat die Verwaltung damals wie heute kaum positive Rückmeldungen erhalten. Die meisten Flüchtlinge sind an einer Unterbringung in einer Wohnpartnerschaft oder Wohngemeinschaft nicht interessiert. Diese Wohnformen sind ihnen zudem aus ihrem Heimatland meist nicht bekannt. Die wenigen positiven Rückmeldungen auf Wohngemeinschaftsangebote erfolgten nur von jungen männlichen Flüchtlingen. Zu b) Das Amt für Wohnungswesen hat die Thematik „Flüchtlingsunterbringung in Wohngemein- schaften“ im Rahmen eines Benchmarks im ersten Quartal 2016 analysiert. Rückmeldungen kamen aus Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Bremen und Berlin. Im Ergebnis bleibt festzuhal- ten, dass die meisten Städte eine Vermittlung von Flüchtlingen in Wohngemeinschaften oder vergleichbare Unterbringungsformen nicht aktiv betreiben. Zwar unterstützen Leipzig, Dort- mund und Berlin den Bezug in Wohngemeinschaften, jedoch nur, wenn ein Interessent ein 2 solches Wohnungsangebot selbstständig akquiriert hat. Diese Art der Unterbringung bleibt eher die Ausnahme. In der Vergangenheit gab es durch das Auszugsmanagement einige aktive Vermittlungen in Wohngemeinschaften. Jedoch gab es eine sehr negative Vermittlungserfahrung. aufgrund dieser und des erheblichen Aufwandes der „Rückabwicklung“ geht das Auszugsmanagement nicht mehr proaktiv mit Vermittlungen in Wohngemeinschaften um. Bei konkreten Anfragen und Wünschen zu einer Wohngemeinschaft werden Flüchtlinge natürlich weiterhin informativ unterstützt. Grundsätzlich geht die Unterbringung in Wohngemeinschaften mit einem erheblichen Mehr- aufwand an sozialarbeiterischer Betreuung einher. Zudem kann weder ausgeschlossen noch wirksam überwacht werden, ob junge und unerfahrene Flüchtlinge bei der Vermittlung über das Projekt „Wohnen für Hilfe“ bei ihren Gegenleistungen für den Wohnraum durch den Mie- ter/Eigentümer der Wohnung über Gebühr in Anspruch genommen werden. Aufgrund der zusätzlichen sozialarbeiterischen Aufwände, der oft vorhandenen Sprachbarrieren und einem möglichen Abhängigkeitsgefühl gegenüber Wohnraumanbietern wären zudem Situationen nicht auszuschließen, vor denen die Flüchtlinge eher zu schützen sind. Unter Würdigung aller Ausführungen ist eine aktive Vermittlung von Flüchtlingen in Wohn- gemeinschaften durch die Stadt oder das Auszugsmanagement nicht angezeigt. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Integrationsrat

    TOP 5.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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