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2062/2018

Ablösung des AVA-Programmsystems Arriba

Beschlussvorlage Ausschuss 15.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.09.2018, TOP 10.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage RPA Stellungnahme zum Bedarf

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Beschlussvorlage Ausschuss

5593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
660/11 
Vorlagen-Nummer 
 2062/2018 
Freigabedatum 
15.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ablösung des AVA-Programmsystems Arriba 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Bedarf an einem Ersatz des aktuell genutzten AVA-Programmsystems Arriba und einer Daten-
migration beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und beim Amt für Verkehrsmanagement 
wird anerkannt. 
 
Auf eine Wiedervorlage bei Vergabe wird verzichtet. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rd. 74.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    rd. 20.460€ 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.400 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen haben die Träger der Straßenbau-
last nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genü-
genden Zustand zu bauen, um- und auszubauen, zu erweitern und sonst zu verbessern sowie zu 
unterhalten. 
Als zentrales Instrument kommt auf dem Tätigkeitsfeld Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung (AVA) 
beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie beim Amt für Verkehrsmanagement das Pro-
grammsystem Arriba zum Einsatz. 
Da es sich um ein Programmsystem mit dynamischer Lizenzverwaltung handelt, bedarf es eines Ser-
vers, der die Zuteilung der Lizenzmodule durchführt und überwacht. Zurzeit wird dieser Server als 
Lizenzserver eingesetzt. Ebenfalls dient dieser für das AVA-Programm Arriba als Ablageort der not-
wendigen Projektdaten analog einem Client-Server-Verfahren. 
Der Lizenz- und Ablageserver wird vom Amt für Informationsverarbeitung derzeit in der Version 
Windows Server 2008 betrieben. 
Das Programmsystem ist trotz durchgängiger Softwarewartung und –pflege in seinen Grundstruktu-
ren nach über zwanzigjähriger Nutzung grundsätzlich als veraltet anzusehen. Es wird nunmehr durch 
die Softwareherstellerin nicht mehr weiterentwickelt. Als direkte Weiterentwicklung wird von der Soft-
wareherstellerin ausschließlich ein Nachfolgeprodukt angeboten. Ebenfalls findet keine Unterstützung 
von Windows Server für die Version 2008 mehr statt. 
Schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass seitens des Softwareherstellers Microsoft der Sup-
port des Betriebssystems Windows Server 2008 eingestellt werden wird und das Amt für Informati-
onsverarbeitung sich nicht mehr in der Lage sieht, einen hinreichend ausfallsicheren Server zur Ver-
fügung zu stellen, der den Ansprüchen an die Datensicherheit, Systemsicherheit und Systemarchitek-

3 
tur genügt. Die Migration des Lizenz- und Ablageservers spätestens zum 31.12.2019 auf ein aktuelles 
Serverbetriebssystem (Windows Server 2016) wurde grundsätzlich angekündigt. 
Es bleibt festzuhalten, dass das Programmsystem Arriba absehbar nicht mehr einsatzfähig sein wird. 
Gemäß des gemeinsamen Beschlusses vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und dem Amt 
für Informationsverarbeitung wurde aus Gründen der Kostenreduzierung die Laufzeit des Programms 
Arriba voll ausgeschöpft und es wurde durch das Amt für Informationsverarbeitung angeregt, mit En-
de des Supports des Serverbetriebssystems Windows 2008 entsprechende Software zu beschaffen. 
Ohne weitere Maßnahmen werden diese Daten somit verloren gehen und Ausschreibung sowie Bau-
ausführung in massiver Weise gestört, wenn nicht unmöglich gemacht werden. 
Somit besteht Bedarf am Austausch oder an der Migration des Softwaresystems Arriba sowie der 
entsprechenden Serverinstallationen. Hierbei sind Datentransfer und Projektkonvertierungen zwin-
gend notwendig. 
 
Der finanzielle Gesamtbedarf wird geschätzt auf ca. 136.000,00 € (netto), entsprechend 161,840,00 € 
brutto. Der Betrag setzt sich zusammen aus Anschaffungskosten (ca. 74.000,00 € brutto) sowie Im-
plementierungskosten (ca. 6.000,00 € brutto) und Wartungskosten für vier Jahre (ca. 81.840,00 € 
brutto). 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe 
von 74.000,00 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 0000-1201-0-
0001, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen im Hpl. 2018 zur Verfügung. 
 
Weiterhin stehen ab 2019 ff. im Teilergebnisplan 1201 in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- u. 
Dienstleistungen entsprechende Mittel für die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden jährlichen 
Folgeaufwendungen für die Softwarepflege in Höhe von 20.460,00 € zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus werden in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 ff. entsprechende 
Ansätze für die über die geplante Nutzungsdauer anfallenden jährlichen Abschreibungen von 
7.400,00 € berücksichtigt. 
 
Fördermöglichkeiten wurden geprüft, kommen jedoch nicht infrage. 
 
Anlage 
1. Stellungnahme RPA

Anlage RPA Stellungnahme zum Bedarf

681 Zeichen

Anlage

A .06.2018

14

445 tadt Köln

Pe 1% Juni 2018

66 ofA

Migration des Programmsystems Arriba zu iTWO / Lizenzen, Wartung, Implementie-
rung/ (142/26/33/18)
hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 161.840,00 EUR brutto/136.000,00 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 05.06.2018 bestehen keine Bedenken.

Es ist unumgänglich, dass zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Erhaltung der Leistungsfä-
higkeit der Straßen eine auf dem Stand der Technik basierende Software zum Einsatz
kommt. "

Den erforderlichen Bedarfsfeststellungsbeschluss bitte ich vor der Einleitung des Vergabe-
verfahrens einzuhölen.

eundlichen Grü

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2062/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.08.2018
Erstellt
15.06.2018 08:08