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1817/2020

Benennung einer Planstraße im Baugebiet "Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 1817/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung einer Planstraße im Baugebiet "Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Planstraße im Baugebiet „Innenentwicklung Hei-
delweg“, welche zwischen den Hausnummern 22 und 24 des Heidelwegs beginnt und dann zunächst 
etwa 70 Meter in südöstliche Richtung verläuft, dann in einem 90-Gradwinkel nach Osten abknickt 
und  nach etwa 80 weiteren Metern in einem Wendehammer endet, einschließlich der etwa 30 m lan-
gen Sackgasse, die vom 90-Gradwinkel der Straße abgeht und in südwestliche Richtung verläuft, 
einzubeziehen in den 
 
 
Heidelweg. 
  
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020

2 
Begründung: 
 
Im Baugebiet Heidelweg in Köln-Sürth ist eine Planstraße zu benennen. Die Zufahrt ist zwischen den 
Gebäuden Heidelweg 22 und 24 vorgesehen. 
 
Das Baugebiet liegt im Osten des Stadtteils Sürth im Blockinnenbereich zwischen den Straßen Hei-
delweg und Sürther Hauptstraße. 
 
Es befindet sich auf dem rückwärtigen Teil der Grundstücke Heidelweg 24 bis 28 sowie Sürther 
Hauptstraße 227, 235 und 237. Es entstehen 35 Wohneinheiten in Form von fünf Mehrfamilienhäu-
sern.  
 
Nach Osten und Westen wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Bestandsbebauung 
an der Hammerschmidtstraße und am Heidelweg begrenzt. Im Süden grenzen die Gartenflächen der 
Bestandsbebauung an der Sürther Hauptstraße an das Plangebiet. 
 
Aufgrund der Art der Bebauung (lediglich 5 Mehrfamilienhäuser), der geringen Länge der Straße und 
der Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen, nach welcher ge-
mäß Punkt 1.1. die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, wird die neue 
Planstraße in den Heidelweg einbezogen. 
 
Das Bauverwaltungsamt hat bezüglich der Hausnummernvergabe keine Bedenken. 
 
 
 
Anlage 
Einbeziehungsplan Heidelweg

Anlage

88 Zeichen

Plan zur Einbeziehung in den Heidelweg Köln-Sürth
Einbeziehung in den Heidelweg
N
Anlage

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Sürther Hauptstraße 227
  • Hauptstraße 227
  • Hammerschmidtstraße
  • Heidelweg 22

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Details

Aktenzeichen
1817/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.07.2020
Erstellt
12.06.2020 09:20