Benennung einer Planstraße im Baugebiet "Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1817/2020 vom 28.07.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 1817/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung einer Planstraße im Baugebiet "Innenentwicklung Heidelweg" in Köln-Sürth Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Planstraße im Baugebiet „Innenentwicklung Hei- delweg“, welche zwischen den Hausnummern 22 und 24 des Heidelwegs beginnt und dann zunächst etwa 70 Meter in südöstliche Richtung verläuft, dann in einem 90-Gradwinkel nach Osten abknickt und nach etwa 80 weiteren Metern in einem Wendehammer endet, einschließlich der etwa 30 m lan- gen Sackgasse, die vom 90-Gradwinkel der Straße abgeht und in südwestliche Richtung verläuft, einzubeziehen in den Heidelweg. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 2 Begründung: Im Baugebiet Heidelweg in Köln-Sürth ist eine Planstraße zu benennen. Die Zufahrt ist zwischen den Gebäuden Heidelweg 22 und 24 vorgesehen. Das Baugebiet liegt im Osten des Stadtteils Sürth im Blockinnenbereich zwischen den Straßen Hei- delweg und Sürther Hauptstraße. Es befindet sich auf dem rückwärtigen Teil der Grundstücke Heidelweg 24 bis 28 sowie Sürther Hauptstraße 227, 235 und 237. Es entstehen 35 Wohneinheiten in Form von fünf Mehrfamilienhäu- sern. Nach Osten und Westen wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Bestandsbebauung an der Hammerschmidtstraße und am Heidelweg begrenzt. Im Süden grenzen die Gartenflächen der Bestandsbebauung an der Sürther Hauptstraße an das Plangebiet. Aufgrund der Art der Bebauung (lediglich 5 Mehrfamilienhäuser), der geringen Länge der Straße und der Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen, nach welcher ge- mäß Punkt 1.1. die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, wird die neue Planstraße in den Heidelweg einbezogen. Das Bauverwaltungsamt hat bezüglich der Hausnummernvergabe keine Bedenken. Anlage Einbeziehungsplan Heidelweg -
Anlage
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Plan zur Einbeziehung in den Heidelweg Köln-Sürth Einbeziehung in den Heidelweg N Anlage
Beratungsverlauf
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31.08.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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