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2883/2025

Baubeschluss Entsiegelung Wendehammer Merheimer Platz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.12.2025, TOP 9.1.2

Anlage 2 Entwurf Entsiegelung Merheimer Platz

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Entwurf Entsiegelung Merheimer Platz

2310 Zeichen

ZugangGartenlabor/Kleingarten
ZugangLohsepark(Bestand)
Baumbeet(Bestand)
Beleuchtung(Bestand)ZufahrtGartenlaborewasserg.WegedeckeFahrradstellplatzwasserg.Wegedecke
Rasenfläche130 m²
Rasenfläche141 m²Rasenfläche426 m²
Betonplatten 30/30 22 m²inkl. TB herstellenAsphaltfläche bleibtals gemeinsamer Geh- und Radweg bestehenneue Einfassung aus 16/16 Betonstein
Verbundsteinpflaster (anthrazit)Bestand bleibt bestehenÜbergang Lohsepark
Vorhandene Asphaltfläche bleibtals gemeinsamenr Geh- & RadwegbestehenEinfassung 16/16 BetonsteinBetonplatten Gehweg fußläufig40/40Einfassung bestehender Asphalt:16/16 Betonstein
Wassergebundene WegedeckeHagener DolomitRasenfläche: Gebrauchsrasen
NeupflanzungHochstamm, 2 StückSolitär, 3 Stück
vorhandene Straßenbeleuchtung
Legende
Bestand Gehölze
Einfassung Gehweg:Hochborde mit AbsenkerEinfassung Gehweg:Tiefborde zur Rasenfläche
Fahrradbügel
1,25
Neuer Standort Altkleider-Container &Glas-ContainerRechteckpflaster 20/10 12 m²Übergang Geh- und Radweg zur StraßeAnbindung an Bestand herstellenÜbergang Geh- und Radweg zu StraßeRechteckpflaster 20/10
Neue Beschilderung:Gemeinsamer Geh- und Radweg
Gartenlabor in Umsetzung
Tilia tomentosa'Brabant'Silberlinde,
Tilia tomentosa'Brabant'Silberlinde,Juglans regiaWalnuss, Solitär
Celtis australiseurop. Zürgelbaum,Solitär
Castanea sativaEsskastanie,Solitärvorh. Linde
vorh. Linde
vorh. Lindevorh. LindeHochbord an StraßeerhaltenGehweg, vorh.
Gehweg, vorh.
PlanänderungslisteIndexÄnderung DatumName
Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer
Übersichtsplan
Bauherr
Projekt
PlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummer
MaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndex
FreigabeDatum/Unterschrift
Freigabe BüroDatum/Unterschrift
Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
0ABCDEFGH
Entsiegelungsmaßnahme des Wendehammers SiebachstraßeZuwegung zukünftiger GartenlaboreEntwurfsplanung
3 0
FH13.11.2025HinzN/A
Planerstellung EntwurfÄnderung Material Container Stellplatz ; Änderung Anzahl Fahrradständer 6 -> 5Wegfall Containerstellplatz, Alternativstandort in der NachbarschaftStandort Container ; Anpassung Einmündung ; Beschilderung: gem. Geh- & Radweg27.05.202527.10.202506.11.202513.11.2025HinzHinzLuchterhandtHinz
750 x 420 mm

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7672 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2883/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss Entsiegelung Wendehammer Merheimer Platz  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Entwurfsplanung für die, durch die Kreditanstalt für 
Wiederaufbau (KfW) geförderte, Entsiegelung des im Inneren Grüngürtel liegenden Wende-
hammers am Merheimer Platz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit 
der baulichen Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen ca. 172.400 € mit einer Förderung in 
Höhe von 124.712€. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   172.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 124.712      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  172.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 124.712      
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nachdem die Entsiegelung des Wendehammers am Merheimer Platz durch fehlende Förder-
mittel bisher nicht umgesetzt werden konnte, besteht mit der Förderzusage der Kreditanstalt 
für Wiederaufbau (KfW) aus September 2025 nun die Möglichkeit der Umsetzung. 
Das Förderprogramm KfW-444 im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz 
fördert insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung der natür-
lichen Bodenfunktion. Diese Funktionen fördern unter anderem die Kaltluftentstehung durch 
Verdunstung. Durch die Versickerung wird die Verbesserung des Grundwasserhaushalts er-
reicht. Ebenso werden Baumpflanzungen gefördert. Die Bäume bieten Schatten und binden 
CO2. 
 
Das Projekt sieht vor, einen Streifen der asphaltierten Straße zu erhalten und zukünftig als ge-
meinsamen Geh- und Radweg zum Kleingarten Flora e.V. und das Gartenlabor und weiter in 
den inneren Grüngürtel zu nutzen. Der Erhalt des intakten Asphaltstreifens ist sinnvoll und 
nachhaltig, weil vorhandene brauchbare Strukturen weiterverwendet werden und so keine 
neuen Emissionen durch Rück- und Neubau von Wegeflächen entstehen. Die Entwässerung

3 
der Wegefläche erfolgt in die anliegenden Grünflächen. 
Die vorhandenen Parkplätze werden zurückgebaut und größtenteils begrünt. Eine Ausnahme 
stellt der neue Zugang zum Gartenlabor dar. Im Eingangsbereich des neu gebauten Gartenla-
bors werden Fahrradständer installiert. Ebenfalls wird der vorhandene Gehweg entlang des 
Wendehammers zurückgebaut und der Grünfläche zugeschrieben. Der heute im Bereich der 
Zufahrt zum Wendehammer Siebachstr. unterbrochene Gehweg wird im Zuge der Entsiege-
lung durchgängig gepflastert ausgebaut, um eine eindeutige Verkehrsführung zu gewährleis-
ten. 
 
Für die vorhandenen Glascontainer sowie den Altkleidercontainer wurde mit dem Betreiber 
und dem Amt für Straßen und Radwegebau ein neuer Standort auf zwei Parktaschen an der 
Kopfseite des Merheimer Platzes abgestimmt. Die Umpositionierung berücksichtigt die vorge-
geben Abstände zur Wohnbebauung und liegt günstig durch die gehwegseitige Andienung 
und die kürzeren Wege aus dem Quartier. Zudem ergeben sich Synergieeffekte im Zuge ei-
nes Einkaufs am benachbarten Supermarkt auch die Entsorgung von Altglas etc. vorzuneh-
men.  
 
Bei der Maßnahme werden etwa 725 m² versiegelte Fläche zurückgebaut.  
Nach dem Baubeschluss erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die 
Durchführung der Arbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.  
 
Die Maßnahmen zur konkreten Entsiegelung von Verkehrsflächen im Bereich des Inneren 
Grüngürtels (Landschaftsschutzgebiet 16), hier Merheimer Platz, beziehen sich auf Be-
schlüsse „Neues Gartenlabor am Merheimer Platz“ (0870/2022) und „Neues Gartenlabor am 
Merheim Platz – Ergänzungen“ (AN/1430/2022) 
 
Finanzierung 
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil-
finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öf-
fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 
6700-1301-0-9510, Klimaanpassung Entsiegelung (FW), stehen im Haushaltsjahr 2026 Fi-
nanzmittel in Höhe von 172.400 € bereit. Die KfW fördert die Maßnahme im Auftrag des Bun-
desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 80 % der 
förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten betragen 155.890 € mit einer Förderung in 
Höhe von 124.712€. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 konnten entsprechende 
Einzahlungen aus Zuwendungen für diese Investitionsmaßnahme noch nicht veranschlagt 
werden. Der städtische Eigenanteil beträgt somit, einschließlich der nicht förderfähigen Kos-
ten, 47.688€. 
 
Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen 
dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstehen für 
den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten 
die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in 
gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermit-
tel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. 
 
Die Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 
2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, veranschlagt.  
 
Die Anordnung der Haushaltssperre vom 04.11.2025 wurden beachtet. Die Entsiegelung des 
Wendehammers am Merheimer Platz war bereits Bestandteil der vom Rat am 9. Februar 2023 
beschlossenen Vorlage „Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruk-
tur“ (3066/2022). Die Umsetzung dieser Ratsvorlage konnte bisher nicht erfolgen, da die Be-
willigung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den 
Klimawandel“ - und somit die Voraussetzung zur Umsetzung - ausblieb. Dies hat sich unter-
dessen mit der Förderzusage der KfW geändert. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung

4 
am 9. Juli 2019 den Klimanotstand erklärt und der Eindämmung des vom Menschen gemach-
ten Klimawandels hohe Priorität beigemessen. Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch 
auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, 
dass die Entsiegelung von Flächen - insbesondere in stark verdichteten Räumen mit hohem 
Entsiegelungsgrad – ein geeignetes Mittel zur Eindämmung des Klimawandels darstellen und 
darüber hinaus dazu dienen, die Folgen des Klimawandels, z.B. im Fall von Starkregenereig-
nissen das Risiko von Überflutungen, zu minimieren. Im Zuge der Prüfung, ob Standards ge-
senkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der 
Vorgaben der Baunormen und Nachhaltigkeit (z.B. Teilerhalt als Rad- und Fußweg) ausge-
wählt. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Entwurf Merheimer Platz

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1169 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine von der kfw-Bank geförderte Maßnahme zur Wiederherstellung der 
vorhandenen Bodenfunktion durch den Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsinfrastruktur. In diesem 
Kontext ist der Gestaltungsspielraum nicht ausreichend. Auch wegen einer Baustelle nebenan ist eine 
Umsetzung zum zweiten Quartal 2026 erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2883/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.11.2025
Erstellt
30.09.2025 12:30