2883/2025
Baubeschluss Entsiegelung Wendehammer Merheimer Platz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Entwurf Entsiegelung Merheimer Platz
2310 Zeichen
ZugangGartenlabor/Kleingarten ZugangLohsepark(Bestand) Baumbeet(Bestand) Beleuchtung(Bestand)ZufahrtGartenlaborewasserg.WegedeckeFahrradstellplatzwasserg.Wegedecke Rasenfläche130 m² Rasenfläche141 m²Rasenfläche426 m² Betonplatten 30/30 22 m²inkl. TB herstellenAsphaltfläche bleibtals gemeinsamer Geh- und Radweg bestehenneue Einfassung aus 16/16 Betonstein Verbundsteinpflaster (anthrazit)Bestand bleibt bestehenÜbergang Lohsepark Vorhandene Asphaltfläche bleibtals gemeinsamenr Geh- & RadwegbestehenEinfassung 16/16 BetonsteinBetonplatten Gehweg fußläufig40/40Einfassung bestehender Asphalt:16/16 Betonstein Wassergebundene WegedeckeHagener DolomitRasenfläche: Gebrauchsrasen NeupflanzungHochstamm, 2 StückSolitär, 3 Stück vorhandene Straßenbeleuchtung Legende Bestand Gehölze Einfassung Gehweg:Hochborde mit AbsenkerEinfassung Gehweg:Tiefborde zur Rasenfläche Fahrradbügel 1,25 Neuer Standort Altkleider-Container &Glas-ContainerRechteckpflaster 20/10 12 m²Übergang Geh- und Radweg zur StraßeAnbindung an Bestand herstellenÜbergang Geh- und Radweg zu StraßeRechteckpflaster 20/10 Neue Beschilderung:Gemeinsamer Geh- und Radweg Gartenlabor in Umsetzung Tilia tomentosa'Brabant'Silberlinde, Tilia tomentosa'Brabant'Silberlinde,Juglans regiaWalnuss, Solitär Celtis australiseurop. Zürgelbaum,Solitär Castanea sativaEsskastanie,Solitärvorh. Linde vorh. Linde vorh. Lindevorh. LindeHochbord an StraßeerhaltenGehweg, vorh. Gehweg, vorh. PlanänderungslisteIndexÄnderung DatumName Externe PlänePlanstandVerfasserPlannummer Übersichtsplan Bauherr Projekt PlaninhaltBaubereichLeistungsphasePlannummer MaßstabBearbeitungDatum IndexHöhenbezugFormatIndex FreigabeDatum/Unterschrift Freigabe BüroDatum/Unterschrift Stadt Köln - Die OberbürgermeisterinAmt für Landschaftspflege und GrünflächenWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 0ABCDEFGH Entsiegelungsmaßnahme des Wendehammers SiebachstraßeZuwegung zukünftiger GartenlaboreEntwurfsplanung 3 0 FH13.11.2025HinzN/A Planerstellung EntwurfÄnderung Material Container Stellplatz ; Änderung Anzahl Fahrradständer 6 -> 5Wegfall Containerstellplatz, Alternativstandort in der NachbarschaftStandort Container ; Anpassung Einmündung ; Beschilderung: gem. Geh- & Radweg27.05.202527.10.202506.11.202513.11.2025HinzHinzLuchterhandtHinz 750 x 420 mm
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7672 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 2883/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss Entsiegelung Wendehammer Merheimer Platz Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Entwurfsplanung für die, durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte, Entsiegelung des im Inneren Grüngürtel liegenden Wende- hammers am Merheimer Platz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung. Die Gesamtkosten betragen ca. 172.400 € mit einer Förderung in Höhe von 124.712€. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 172.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 124.712 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 172.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 124.712 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nachdem die Entsiegelung des Wendehammers am Merheimer Platz durch fehlende Förder- mittel bisher nicht umgesetzt werden konnte, besteht mit der Förderzusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus September 2025 nun die Möglichkeit der Umsetzung. Das Förderprogramm KfW-444 im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz fördert insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung der natür- lichen Bodenfunktion. Diese Funktionen fördern unter anderem die Kaltluftentstehung durch Verdunstung. Durch die Versickerung wird die Verbesserung des Grundwasserhaushalts er- reicht. Ebenso werden Baumpflanzungen gefördert. Die Bäume bieten Schatten und binden CO2. Das Projekt sieht vor, einen Streifen der asphaltierten Straße zu erhalten und zukünftig als ge- meinsamen Geh- und Radweg zum Kleingarten Flora e.V. und das Gartenlabor und weiter in den inneren Grüngürtel zu nutzen. Der Erhalt des intakten Asphaltstreifens ist sinnvoll und nachhaltig, weil vorhandene brauchbare Strukturen weiterverwendet werden und so keine neuen Emissionen durch Rück- und Neubau von Wegeflächen entstehen. Die Entwässerung 3 der Wegefläche erfolgt in die anliegenden Grünflächen. Die vorhandenen Parkplätze werden zurückgebaut und größtenteils begrünt. Eine Ausnahme stellt der neue Zugang zum Gartenlabor dar. Im Eingangsbereich des neu gebauten Gartenla- bors werden Fahrradständer installiert. Ebenfalls wird der vorhandene Gehweg entlang des Wendehammers zurückgebaut und der Grünfläche zugeschrieben. Der heute im Bereich der Zufahrt zum Wendehammer Siebachstr. unterbrochene Gehweg wird im Zuge der Entsiege- lung durchgängig gepflastert ausgebaut, um eine eindeutige Verkehrsführung zu gewährleis- ten. Für die vorhandenen Glascontainer sowie den Altkleidercontainer wurde mit dem Betreiber und dem Amt für Straßen und Radwegebau ein neuer Standort auf zwei Parktaschen an der Kopfseite des Merheimer Platzes abgestimmt. Die Umpositionierung berücksichtigt die vorge- geben Abstände zur Wohnbebauung und liegt günstig durch die gehwegseitige Andienung und die kürzeren Wege aus dem Quartier. Zudem ergeben sich Synergieeffekte im Zuge ei- nes Einkaufs am benachbarten Supermarkt auch die Entsorgung von Altglas etc. vorzuneh- men. Bei der Maßnahme werden etwa 725 m² versiegelte Fläche zurückgebaut. Nach dem Baubeschluss erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Die Durchführung der Arbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Die Maßnahmen zur konkreten Entsiegelung von Verkehrsflächen im Bereich des Inneren Grüngürtels (Landschaftsschutzgebiet 16), hier Merheimer Platz, beziehen sich auf Be- schlüsse „Neues Gartenlabor am Merheimer Platz“ (0870/2022) und „Neues Gartenlabor am Merheim Platz – Ergänzungen“ (AN/1430/2022) Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teil- finanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, veranschlagt. Bei Finanzstelle 6700-1301-0-9510, Klimaanpassung Entsiegelung (FW), stehen im Haushaltsjahr 2026 Fi- nanzmittel in Höhe von 172.400 € bereit. Die KfW fördert die Maßnahme im Auftrag des Bun- desministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 80 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten betragen 155.890 € mit einer Förderung in Höhe von 124.712€. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2025/2026 konnten entsprechende Einzahlungen aus Zuwendungen für diese Investitionsmaßnahme noch nicht veranschlagt werden. Der städtische Eigenanteil beträgt somit, einschließlich der nicht förderfähigen Kos- ten, 47.688€. Die Maßnahme stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergebnisplan. Korrespondierende Zuwendungen (Fördermit- tel) wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl. 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung, veranschlagt. Die Anordnung der Haushaltssperre vom 04.11.2025 wurden beachtet. Die Entsiegelung des Wendehammers am Merheimer Platz war bereits Bestandteil der vom Rat am 9. Februar 2023 beschlossenen Vorlage „Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruk- tur“ (3066/2022). Die Umsetzung dieser Ratsvorlage konnte bisher nicht erfolgen, da die Be- willigung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ - und somit die Voraussetzung zur Umsetzung - ausblieb. Dies hat sich unter- dessen mit der Förderzusage der KfW geändert. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung 4 am 9. Juli 2019 den Klimanotstand erklärt und der Eindämmung des vom Menschen gemach- ten Klimawandels hohe Priorität beigemessen. Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entsiegelung von Flächen - insbesondere in stark verdichteten Räumen mit hohem Entsiegelungsgrad – ein geeignetes Mittel zur Eindämmung des Klimawandels darstellen und darüber hinaus dazu dienen, die Folgen des Klimawandels, z.B. im Fall von Starkregenereig- nissen das Risiko von Überflutungen, zu minimieren. Im Zuge der Prüfung, ob Standards ge- senkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Baunormen und Nachhaltigkeit (z.B. Teilerhalt als Rad- und Fußweg) ausge- wählt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Entwurf Merheimer Platz
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1169 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine von der kfw-Bank geförderte Maßnahme zur Wiederherstellung der vorhandenen Bodenfunktion durch den Rückbau nicht mehr benötigter Verkehrsinfrastruktur. In diesem Kontext ist der Gestaltungsspielraum nicht ausreichend. Auch wegen einer Baustelle nebenan ist eine Umsetzung zum zweiten Quartal 2026 erforderlich. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2883/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.11.2025
- Erstellt
- 30.09.2025 12:30