V/0419/2014
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
2712 Zeichen
V/0419/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 03.07.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs - und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2014-00083 Es wird angeregt, die öffentliche Wegeverbindung zwischen Mühlenesch und Friedhof in der wie in der Bürgeranhörung am 29.01.2014 vorgestellten Form beizubehalten (siehe Vorlage V/0060/2014). Bezirksvertretung Münster-Südost 2014-00104 Es wird beantragt, auf der Hiltruper Straße im Bereich der Hausnummern 83 -87 eine Tempo-30-Zone und ab der Bebauung "Strohbücker" eine Tempo -20-Zone einzu - richten. Bezirksvertretung Münster-Südost Die Anregung Nr. 2014-00083 wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 06.05.2014 im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0060/2014 vorgelegt. Die Eingeber h a- ben die Anregung inzwischen zurückgezogen. Die Anregung ist damit erledigt. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e- gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksve rtretung Anregungen, die in die Entsche i- Vorlagen-Nr.: V/0419/2014 Auskunft erteilt: Frau Dautzenberg Ruf: 492-3365 E-Mail: Dautzenberg@stadt-muenster.de Datum: 02.07.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0419/2014 dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t- scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks- vertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Be zirksbürger- meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Hiltruper Straße
- Mühlenesch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0419/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37