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V/0419/2014

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 02.07.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.07.2014, TOP 7.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2712 Zeichen

V/0419/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.07.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen 
sind eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs - und Beratungsrecht 
weiterer Gremien bleibt unberührt.) 
2014-00083 Es wird angeregt, die öffentliche 
Wegeverbindung zwischen Mühlenesch und 
Friedhof in der wie in der Bürgeranhörung am 
29.01.2014 vorgestellten Form beizubehalten 
(siehe Vorlage V/0060/2014). 
Bezirksvertretung  Münster-Südost  
2014-00104 Es wird beantragt, auf der Hiltruper Straße im 
Bereich der Hausnummern 83 -87 eine 
Tempo-30-Zone und ab der Bebauung 
"Strohbücker" eine Tempo -20-Zone einzu -
richten. 
Bezirksvertretung  Münster-Südost  
 
Die Anregung Nr. 2014-00083 wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost 
am 06.05.2014 im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0060/2014 vorgelegt. Die Eingeber h a-
ben die Anregung inzwischen zurückgezogen. Die Anregung ist damit erledigt. 
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e-
gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 
1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksve rtretung Anregungen, die in die Entsche i-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0419/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.07.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0419/2014 
 
dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die 
zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t-
scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks-
vertretung aber nicht geben.  
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen 
gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Be zirksbürger-
meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der 
Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe 
der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

03.07.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Mühlenesch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0419/2014
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37