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Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 4. Runde

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4213/2018 vom 17.12.2018

Stand: Am 17.12.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 4213/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der bezirksorientierten Mittel 2018 gemäß § 37 Absatz 3 GO NW - 4. Runde Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks 2 – Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksori- entierten Haushaltsmittel gem. § 37 Absatz 3 GO NW für 2018 in der 4. Runde wie folgt: 75/18 14.11.18 12 Turn- und Sportverein Immendorf 1968 e.V. 2 Zuschuss 50 Jahre TSV Immen- dorf Juni 2018 500,00 € 77/18 04.12.18 1 A.R.T. e.V. 1 Fortführung des Angebotes KiTrab zeitnah 3.000,00 € 78/18 20.11.18 5 Freunde des Zoll- stocker Dienstagszugs e.V. 5a Zuschuss zur Fina n- zierung des Zoll- stocker Dienstagszug 05.03.2019 - BOM-Mittel- Vergabe erfolgt über das Ro- denkirchener Festkomitee (81/19) 79/18 13.12.18 13 Kölle United e.V. 10 Meschenicher Maifes t, 9. Franz Kremer G e- dächtnis-Cup 2019 Mai 2019 1.000,00 € 80/19 13.12.18 6 Bürgeramt Rodenkirchen, Sportsachbearbeiter 4 Durchführung der Sportlerehrung 2017 und 2018 1. Quartal 2019 1.493,73 € Gesamt 5.993,73 € Die sonstigen Kulturmittel in Höhe von 3.940,67 € werden wie folgt verwendet:  Karnevalsgesellschaft Löstige Öhs Rondorf e.V. - Mittel in Höhe von 1111 €  Rodenkirchener Festkomitee – Mittel in Höhe von 2.829,64 € mit der Bitte, die Mittel an alle Karneval s- vereine im Stadtbezirk Rodenkirchen einschließlich Zollstock zur Durchf ührung der Veedelszüge zu ve r- Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 2 teilen. 76/18 15.11.18 8 Karnevalsgesellschaft Löstige Öhs Rondorf e.V. 5a Spende der BV 2 10.11.2018 November 2018 1.111,00 € 81/19 13.12.18 Rodenkirchener Fes t- komitee 5a Unterstützung der Ve e- delszüge im Bezirk R o- denkirchen einschließlich Zollstock 1. Quartal 2019 2.829,64 € Gesamt 3.940,64 € 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 9.934,37 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Gemeindeordnung NW legt in § 37 Absatz 3 GO NW fest, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NW auf insgesamt 971.000 Euro für 2018 festgesetzt. Hiervon entfällt auf den Stadtbezirk Rodenkirchen für das Haus- haltsjahr 2018 eine Summe von 99.800 €. Zusätzlich stehen für 2018 insgesamt 3.940,67 € als „Sonstige Kulturmittel“ zur Verfügung, welche nicht deckungsfähig mit den bezirksorientierten Mitteln sind. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat mit Beschluss vom 04.06.2018 bereits über Mittel in Höhe von 46.964 € (inkl. 10.000 € Reservierung für Stromanschluss für Kirmesplatz Meschenich), mit Be- schluss vom 09.07.2018 über 11.767,29 € und mit Beschluss vom 12.11.2018 über 44.092,25 € (inkl. Korrektur Beschluss Stromanschluss Kirmesplatz Meschenich auf 4.000 €) gemäß § 37 Absatz 4 GO NW beschlossen. In einer Sonder-FVB am 13.12.2018 wurde über weitere 7 Anträge beraten und Einigkeit über die in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse in Höhe 9.934,37 € (sonstige Kulturmittel: 3.940,67 € und 5.993,73 € BOM-Mittel) erzielt. Begründung für die Dringlichkeit: Einige Antragsteller auf Vergabe bezirksorientierter Mittel haben durch Nachfragen bei der Verwal- tung die Dringlichkeit einer Entscheidung über ihre Anträge herangetragen. In Kürze stattfindende Veranstaltungen könnten nicht durchgeführt werden, wenn über die Zuschüsse erst später entschie- den und die Beträge später ausgezahlt würden. 4 Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung wird die Vorlage daher ohne Einhaltung der Vorla- gefrist der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Entscheidung vorgelegt.

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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