Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreigungssatzung hier: Ausübeung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1790/2019 vom 20.05.2019
Stand: Am 13.06.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1790/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreigungssatzung hier: Ausübeung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen -
Anlage 1 BV 7 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 7 -
Anlage 2 BV 7 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 7 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße -
Anlage 3 Bv 7 Zusammenfassung
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Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Bielefelder Str. von Bonner Str. bis Duisburger Str. A 1 x Verbindungsweg zur Bochumer Str. G 1 2 Streichung, nich t gewidmet neu: Bielefelder Str. von Bonner Str. bis Duisburger Str. A 1 x alt: Freiheit von Pastor-Huthmacher-Str. bis Kuxgasse x x neu: Freiheit von Pastor-Huthmacher-Str. bis Kuxgasse x x von Kruxgasse bis Wildpfad x 1 Widmung alt: Kurt-Schumacher-Str. von Humboldtstr. bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x von Nr. 23/Johannesstr. ca. 25 m langes Teilstück x x Verbindungsstraße von Kurt-Schumacher-Str. bis Garagen A 1 Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. A 1 neu: Kurt-Schumacher-Str. von Humboldtstr. bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x von Nr. 23/Johannesstr. bis Ende x x 1 Widmung Verbindungsstraße von Kurt-Schumacher-Str. bis Garagen A 1 Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. A 1 alt: Linder Weg von Scheuermühlenstr. bis Nibelungenstr. H 1 x von Nibelungenstr. bis Viehtrift H 1 x 2 Fußwege zu Heidestr. und Guntherstr. x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Linder Weg von Heidestr. bis einschl. Hausnr. 2 x 8 von Hausnr. 4 bis Scheuermühlenstr. x x 1 Widmung von Scheuermühlenstr. bis Nibelungenstr. H 1 x von Nibelungenstr. bis Viehtrift H 1 x Fußweg zur Guntherstr. x 8 alt: Reinholdstr. A 1 x Verbindungsstraße zu Nr. 15/19 x x Verbindungsweg zum Erlenweg x 2 Streichung, doppelt neu: Reinholdstr. A 1 x Verbindungsstraße zu Nr. 15-19 x 8, 1 Widmung alt: Talweg x x neu: Talweg von Bahnhofplatz bis Gotenstr. x x 8 von Gotenstr. bis Auf dem Streitacker A 1 x 6 Zunahme Ve rschmutzung Seite 2
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