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AN/1209/2023

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen !"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 05.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.06.2023

Änderungsantrag CDU Grüne - Richtlinie Straßenbenennungen

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Änderungsantrag CDU Grüne - Richtlinie Straßenbenennungen

2412 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 
Köln 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den   04.06.2023  
 
Änderungsantrag    zur Sitzung der BV Porz am 13.06.2023  
hier:     Ergänzung der Richtlinien des Rates für die Neu - und Umbe- 
nennung von Straßen und Plätzen hinsichtlich der Benennung 
nach Frauen   
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
Der Passus:  
„3.4 Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen zu benen- 
nen, bis Geschlechterparität erreicht ist.“ würde bei durchschnittlich 3 Benennungen pro Jahr 
mit  Namen bei 722 Porzer Straßen mit 122 männliche n Namen und 30 weiblichen Namen 
dazu führen, dass in den nächsten 31 Jahren kein verdienter Mann mehr mit einem Straßen- 
namen geehrt werden kann. Das geht über 6 Ratsperio den ungezielt gegen die männliche 
Bevölkerung. Die Formulierung „bevorzugt“ in einem Gesetz, Verordnung, Geschäftsordnung 
oder öffentlich rechtlichen Dienstanweisung lässt h ier nur Spielraum in der Namensgebung, 
wenn kein weiblicher Name zur Verfügung steht, was durch den höheren Anteil der weiblichen 
Bevölkerung unmöglich ist und erfüllt somit nicht d ie Anforderungen an den Gleichberechti- 
gungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz.  
Es gab bisher nie eine Geschlechtervorschrift für S traßenbenennungen. Die Überzahl der 
männlichen Namen entstand aus demokratischen Abstim mungen und kann nun nicht zum 
Nachteil einer Geschlechtergruppe gewertet werden. Dies alles widerspricht dem Gleichbe- 
rechtigungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Daher wird dieser Passus ab- 
gelehnt.  
 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt eine Resolution des Rates außerhalb von Verordnungen, 
Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen mit der  Willenserklärung aller Parteien. In die- 
ser können sich die Parteien verpflichten vorwiegend weibliche Namen zu vergeben bis eine 
annähernde Gleichheit entstanden ist.  
 
Begründung: erfolgt mündlich  
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
Stefan Götz    Dieter Redlin      
CDU-Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender  Bündnis 90/die Grünen

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1209/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
05.06.2023
Erstellt
07.06.2023 11:10