Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen !"
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1209/2023 vom 05.06.2023
Stand: Am 13.06.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag CDU Grüne - Richtlinie Straßenbenennungen
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 04.06.2023 Änderungsantrag zur Sitzung der BV Porz am 13.06.2023 hier: Ergänzung der Richtlinien des Rates für die Neu - und Umbe- nennung von Straßen und Plätzen hinsichtlich der Benennung nach Frauen Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Der Passus: „3.4 Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen zu benen- nen, bis Geschlechterparität erreicht ist.“ würde bei durchschnittlich 3 Benennungen pro Jahr mit Namen bei 722 Porzer Straßen mit 122 männliche n Namen und 30 weiblichen Namen dazu führen, dass in den nächsten 31 Jahren kein verdienter Mann mehr mit einem Straßen- namen geehrt werden kann. Das geht über 6 Ratsperio den ungezielt gegen die männliche Bevölkerung. Die Formulierung „bevorzugt“ in einem Gesetz, Verordnung, Geschäftsordnung oder öffentlich rechtlichen Dienstanweisung lässt h ier nur Spielraum in der Namensgebung, wenn kein weiblicher Name zur Verfügung steht, was durch den höheren Anteil der weiblichen Bevölkerung unmöglich ist und erfüllt somit nicht d ie Anforderungen an den Gleichberechti- gungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz. Es gab bisher nie eine Geschlechtervorschrift für S traßenbenennungen. Die Überzahl der männlichen Namen entstand aus demokratischen Abstim mungen und kann nun nicht zum Nachteil einer Geschlechtergruppe gewertet werden. Dies alles widerspricht dem Gleichbe- rechtigungs- und Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Daher wird dieser Passus ab- gelehnt. Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt eine Resolution des Rates außerhalb von Verordnungen, Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen mit der Willenserklärung aller Parteien. In die- ser können sich die Parteien verpflichten vorwiegend weibliche Namen zu vergeben bis eine annähernde Gleichheit entstanden ist. Begründung: erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin CDU-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/die Grünen
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