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2346/2025

Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und die Grundschule Helios als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln, Vogelsanger Str. 200, 5082

Beschlussvorlage Ausschuss 15.12.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025, TOP 7.1

Anlage 1 Kosten für Einrichtung und Ausstattung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 - Prüfbericht 14

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Anlage 1 Kosten für Einrichtung und Ausstattung

2274 Zeichen

Anlage 1
Grund- und Gesamtschule Helios, Einrichtung des Neubaus
Zusammenstaellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
lfd. Nr.: Raumart: Einrichtungsart: Anzahl: Einrichtungskosten pro Raum in € investive Gesamtkosten in € konsumtive Gesamtkosten in €
1 Lernlandschaften Tische, Stühle, Aufbewahrung, Sitzgelegenheiten 13 36.000 468.000
2 Lernlandschaften/Verwaltung/Uni Teeküchen 13 5.500 71.500
3 Lernlandschaften/Musik/Kunst/Auditorien Touch Panels 30 7.000 210.000
4 Chemie Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 6 46.666 280.000
5 Chemie Fachräume Arbeitsmittel 6 10.000 60.000
6 Biologie Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 3 34.000 102.000
7 Biologie Fachräume Arbeitsmittel 3 10.000 30.000
8 Physik Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 4 28.750 115.000
9 Physik Fachräume Arbeitsmittel 4 10.000 40.000
10 Werkstätten Spezialmobiliar, Hocker 7 18.700 131.000
11 Werkstätten Arbeitsmittel 7 5.000 35.000
12 Lehrküche Einrichtung 1 88.000 88.000
13 Lehrküche Ausstattung Hausrat 1 10.000 10.000
14 Küche Einrichtung 1 260.000 260.000
15 Küche Ausstattung Hausrat 1 40.000 40.000
16 Speiseraum Tische, Stühle, Aufbewahrung, Sitzgelegenheiten 1 40.000 40.000
17 Musik Tische, Stühle, Schränke 2 10.000 20.000
18 Musik Instrumente 2 15.000 30.000
19 Kunst Tische, Stühle, Schränke 2 10.000 20.000
20 Kunst Papierschneidemaschine etc. 2 15.000 30.000
21 Aula multifunktionale Ausstattung, Bestuhlung 1 225.000 225.000
22 Abstellräume Regale 10 1.000 10.000
23 Therapie Einrichtung 2 8.000 16.000
24 Bibliothek, Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Regale 1 100.000 100.000
25 Bibliothek, Selbstlernzentrum Erstausstattung 1 30.000 30.000
26 Verwaltungsbereich Kopierraum, Sekretariat etc. 1 40.000 40.000
27 Lehrerlounge Tische, Stühle 1 9.000 9.000
28 Sporthalle 3 fach Ausstattung 1 93.000 93.000
29 Sporthalle 1 fach Ausstattung 1 53.000 53.000
30 Umkleide Lehrer Schrank, Tisch, Liege 4 1.000 4.000
31 Graderoben Schränke 1128 110 124.000
32 Schleusen Schuhregale 11 1.000 11.000
33 Büro/Umkleide Caterer Schränke, Arbeitsplatz 1 5.000 5.000
34 Foyer Infotafeln etc. 1 10.000 10.000
35 PC/iPads 1 iPad Wagen inkl. iPads pro Zug 6 20.000 120.000
36 Telefonanalge inkl. Endgeräte 1 100.000 100.000
37 Unvorhergesehenes 1 50.000 50.000
927.000 2.153.500

Beschlussvorlage Ausschuss

3363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/31 
 
Vorlagen-Nummer 
 2346/2025 
Freigabedatum 15.12.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus 
mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und die Grundschule 
Helios, Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, 
Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2026  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2026 für die Einrichtung des Neubaus mit 
einer Ein- und einer Dreifachturnhalle der Gesamtschule und der Grundschule Helios, Vogels-
anger Str. 200 in 50823 Köln-Ehrenfeld eine Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 927.000 € 
im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgerauf-
gaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen 
bei der Finanzstelle: 4014-0301-4-2001. 
 
Finanzausschuss 15.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   927.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2018 unter der laufenden Nummer 76 in Ka-
tegorie 0 geführt. 
Mit Beschluss vom 14.02.2019 (Vorlagen-Nr.: 3635/2018) hat der Rat den Bau einschließlich 
der Einrichtung des Schulgebäudes Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld als inklusive 
Universitätsschule der Stadt Köln beschlossen, dass durch die Gesamtschule und die Grund-
schule Helios bezogen werden soll. 
Die Einrichtungskosten liegen bei insgesamt 3.080.000 € (konsumtiver Anteil: 2.150.000 €, in-
vestiver Anteil: 927.000 €). 
Der Neubau mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle wird im 1. Quartal 2027 eingerichtet an 
die beiden Schulen übergeben. 
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat im Zuge des Bau- und Einrichtungsbeschlus-
ses unter der Prüfnummer 2018/1120 zugestimmt. 
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 (Hpl.-Beratung) das Freigabever-

3 
fahren von investiven Auszahlungsermächtigungen beschlossen. Danach bedarf diese Mittel-
freigabe seiner Zustimmung. 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 927.000 € er-
folgt zum Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro-
duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle: 4014-0301-4-2001. 
 
Anlagen 
 
01 – Zusammenstellung der Kosten von Einrichtung und Ausstattung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

979 Zeichen

2346/2025          Anlage 0 
 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des 
Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und 
die Grundschule Helios als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln, 
Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, 
Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2026 
 
Hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und 
Lehrmittel bereitzustellen. 
 
Laut der durch die Gebäudewirtschaft vorgelegten Ausführungsterminplanung, ist 
davon auszugehen, dass der Neubau im Laufe des Schuljahr 2026/2027 für 
schulische Zwecke genutzt werden kann. Unter Berücksichtigung der allgemeinen 
Lieferfristen, sollte im 1. Quartal 2026 die Bestellung der Einrichtung erfolgen. Daher 
ist eine Beschlussfassung über die Mittelfreigabe dringend erforderlich.

Anlage 2 - Prüfbericht 14

9197 Zeichen

Anlage 2_
14
143
Efrigani
St. dt Köln
AL
40
2 9. Äug. 2018
Ampfür Schulentwicklung
^08.2018
Frau Reuter
29390
Frau Pirch 
22994
W ^2^ £
Neubau einer Grund- und Gesamtschule auf dem Heliosgelände
Vorlage der Kostenberechnung
RPA-Nr.: 2018/1120
Summe eingereicht (100 bis 700) 
inkl. Baupreissteigerung
Summe bestätigt (100 bis 700)
rund 87,76 Mio. € brutto, 
rund 91,72 Mio. € brutto
rund 91,72 Mio. € brutto
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Schreiben vom 01.08.2018 haben Sie die Kostenberechnung zu o. g. Projekt zur Prüfung 
vorgelegt. Mit der geprüften Kostenberechnung soll der Baubeschluss durch den Rat der 
Stadt Köln erreicht werden.
Ausweislich der Niederschrift zur Sitzung des Aktionsbündnisses Schulbau vom 10.7.2018 
wurde der Bauantrag bereits im Juni 2018 eingereicht
Im Ergebnis stimmt das RPA der Fortführung der Baumaßnahme zu den eingereichten Kos­
ten grundsätzlich zu. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine Mitzeichnung durch 40 erfolgt ist 
und dass die eingereichten Unterlagen durchweg seitens der Projektleitung von 26 aner­
kannt wurden. Weiterhin sind die Prüffeststellungen und Anmerkungen des Projektsteuerers 
zu Kosten und Terminen im weiteren Projektverlauf zu berücksichtigen.
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer kombinierten Grund- und Gesamtschule auf 
dem ehemaligen Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld. Ebenso ist eine Außenstelle der Universi­
tät zu Köln im Gebäude untergebracht, um eine frühzeitige Einbindung interessierter Schü- 
ler/-innen in eine mögliche akademische Ausbildung zu gewährleisten.
Insgesamt werden bei dem Schulneubau die Anforderungen an ein komplett neues Bil­
dungskonzept berücksichtigt: Es erfolgt kein klassischer Frontalunterricht im Klassenverband 
mehr, stattdessen wird jahrgangsstufenweise in sogenannten Clustern unterrichtet. Hieraus 
ergibt sich bezüglich des Raumkonzeptes eine komplett neue Art von Schulgebäude, da es 
keine herkömmlichen Klassenräume mehr gibt, sondern große Lernlandschaften mit einzel­
nen Gruppenräumen und Arbeitsinseln. Dies bedingt baulich völlig neue Lösungsansätze, 
wie z. B. die Sprinklerung der gesamten Schule.
Bei der eingereichten Planung handelt es sich um den fortgeschriebenen Siegerentwurf aus 
dem damaligen Wettbewerbsverfahren.
Besonders hohe Anforderungen werden bei diesem Konzept an die Organisation des Schul­
alltags gestellt, da bis zu 600 Schüler pro Etage unterrichtet werden sollen und alle Schüler 
zeitversetzt über eine Zugangstreppe ihre Unterrichtsbereiche erreichen.
Die gemäß KOB vorgetragenen Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf 
87.762.526,32 € brutto (KG 200 bis 700) bzw. inkl. einer zu erwartenden Kostensteigerung 
auf 91.711.840 € (brutto).
In den vorgelegten Honorarkosten (29 % auf die KG 200 bis 600) sind ca. 4,2 Mio. € als 
Prognose/Aufschlag enthalten. Der Kostenanteil von 4,2 Mio. € enthält pauschale Ansätze 
/2

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und kann in weiten Teilen nicht bestätigt werden: Teils sind Positionen ungewöhnlich hoch 
angesetzt (z. B. Baugenehmigung mit 350.000 €), teils ist der Inhalt nicht nachvollziehbar (z. 
B. diverse Planernachträge). Da im Projekt insgesamt kein Kostenpuffer vorhanden ist, wird 
hier auf eine tiefergehende Prüfung bzw. Kürzung verzichtet.
Die Darstellung des Projektsteuerers zu den Kosten ist hinsichtlich Ausstattungsbudget und 
Kostenpuffer unzutreffend: Der Projektsteuerer rechnet aus der Gesamtsumme des Baubud­
gets die Kosten der KG 600 sowie Kosten für Sonderausstattungselemente inkl. Nebenkos­
tenzuschlag in Höhe von fast 7 Mio. € heraus und ermittelt aus der sich ergebenden Diffe­
renz einen Kostenpuffer für „Unvorhergesehenes“ im Umfang von fast 6,7 Mio. €. Jedoch 
wurde vom Rat der Stadt Köln eindeutig ein Gesamtkostenansatz in Höhe von 91,41 Mio. € 
inkl. Einrichtungskosten beschlossen. Auch der Planungsauftrag von 40 an 26 beinhaltet die 
Baukosten inklusive Einrichtung und Innenausbauten.
Faktisch liegt nun zwischen Planungsbeschluss und dem angestrebten Baubeschluss bereits 
eine Kostensteigerung in Höhe von 300.000 € vor. Kosten der KG 240 (Ausgleichsabgaben 
für Stellplatzablöse) und 510 (Herstellung der Geländeflächen) sind noch hinzuzurechnen 
und liegen ggf. bei mehreren 100.000 €. Ein „Puffer für Unvorhergesehenes“ ist somit nicht 
mehr vorhanden.
Nach' stichprobenartiger Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die eingereichten' 
Baukosten bestätigt. Die benannten Kosten sind auskömmlich und marktüblich. Ein Ver­
gleich mit den BKI-Werten ist auf Grund des neuartigen Gebäudekonzeptes nicht zielfüh­
rend, die BKI-Kennwerte werden hier daher nur nachrichtlich angegeben (BKI-Maximalwert = 
472 €/m3 BRI, Ist-Wert = 488 €/m3 BRI; bzw. BKI-Maximalwert = 2.036 €7m2 BGF, Ist-Wert = 
2.058 €/m2 BGF; jeweils bereits inkl. Baupreissteigerung nach Destatis-Baupreisindex).
Bezüglich der Termine bleibt festzuhalten, dass das ursprüngliche Ziel, den Schulbetrieb 
zum Schuljahr 2022/23 aufzunehmen nicht gehalten werden kann. Die nunmehr vom Pro­
jektsteuerer bestätigten Termine, die aufgrund fehlender Voraussetzungen (z. B. Angrenzer­
zustimmung der Nachbarschaft) weiterhin kritisch bleiben, beziehen sich schon auf die um 
ein Jahr verschobene Aufnahme des Schulbetriebs. Für diesen Zeitplan fehlt seitens der 
Projektsteuerung noch eine Aussage, wie die Interimslösung aussehen kann und mit wel­
chen zusätzlichen Kosten hier noch zu rechnen ist.
Inhaltliche. Prüffeststellungen zu den einzelnen Kostengruppen sind bitte der beigefügten 
Anlage zu entnehmen.
Mit den Anmerkungen werden die Unterlagen zur weiteren Verwendung zurückgereicht.
26 erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.erhä 
fre^iMit freundlichen Grüßen
I!
i
/
0
Anlage
/3

-3-
Anlage
Zu den einzelnen Kostengruppen der KOB wurde Folgendes festgestellt:
KG 100 Grundstück
Über den kostenmäßigen Status des Grundstücks (Eigentum der Stadt bzw. Kaufpreis etc.) 
liegen keine Informationen vor.
KG 200 Herrichten und Erschließen:
Der Architekt führt aus, dass die Kostengruppe 200 nur „teilweise“ angegeben wird. Die er­
mittelten 79.500 € für die Ablösung von 30 Stellplätzen (KG 240) sind jedenfalls nicht erfasst 
und erhöhen entsprechend die angegebenen Gesamtkosten.
KG 300 Baukonstruktion:
Die stichpunktartige Sichtung der Kostenberechnung ergab, dass die ausgewiesenen Ein­
heitspreise insgesamt eher hochpreisig sind. Das tatsächliche Preisniveau wird sich durch 
den Wettbewerb ergeben. Die Ausstattung ist hochwertig und das Design der Schule klar 
und strukturiert, für einen Schulbau jedoch extravagant. Grundsätzlich stellt sich die Frage, 
ob die kindgerechte Funktionalität - insbesondere in dem Grundschulbereich - trotzdem ge­
währleistet ist und ob bei zukünftigen Projekten nicht das designbedingt hohe Kostenniveau 
auf ein Normalmaß reduziert werden sollte.
Die Mengenermittlung weist in Bezug auf die Kostenermittlung nicht die notwendige Detailtie­
fe aus, so dass die Mengenansätze auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht prüfbar 
sind. Teure und aufwendige Einbauten und Ausstattungsdetails sind im weiteren Verlauf im 
Hinblick auf eine Kostenreduzierung zu überprüfen (z. B. Kletterregal, Kletterwand,...).
KG 400 Bauwerk - Technische Anlage (inkl. Küche):
Anhand einer Stichproben-Prüfung der Kostenermittlung zeigt sich, dass die angesetzten 
Einheitspreise in weiten Teilen marktüblich und auskömmlich sind. Eine Ausnahme hiervon 
sind die Preise für das Sanitär-Hygienezubehör in Edelstahlqualität, diese sind -auch inner­
halb der Werkstoffqualität Edelstahl- sehr hochpreisig angesetzt. Einsparpotential besteht 
hier im Rahmen der Ausschreibung durch Verzicht auf teure Designerware.
Für die verschiedenen TGA-Gewerke sind in der KOB diverse Lohnstunden enthalten. Es 
wird darauf hingewiesen, dass diese für den Fachplaner entsprechend der HOAI nicht hono­
rarwirksam werden dürfen, da es sich um unvorhersehbare Arbeiten handelt.
Weiterhin wird auf Folgendes hingewiesen:
KG 410: Ein Reserveätutzen am Trinkwasserverteiler ist unter Hygienegesichtspunkten nach 
VDI 6023 nicht mehr zulässig.
KG 420: Aus der Rohrnetzberechnung ist ersichtlich, dass einige Teilstrecken mit erhebli­
chen Rohrreibungsdruckveriusten (deutlich größer als 100 Pa/m) dimensioniert wurden. Ins­
besondere bei Hauptverteilleitungen und Teilstrecken mit langen Leitungslängen sollte hier 
im Interesse einer optimierten Pumpenauslegung (Einsparung von Antriebsenergie) im wei­
teren Verlauf der Planung eine Überarbeitung erfolgen.
KG 430: Die Hinweise von 261/43 insbesondere zum RLT-Regelungskonzept sind im weite­
ren Verlauf der Planung zu beachten. Zum Kapitel „Wartungsempfehlungen“ im Erläute­
rungsbericht ist anzumerken, dass RLT-Zentralgeräte und Filter zwingend zu warten sind 
(Priorität 1).
KG 500 Außenanlagen
Aufgrund fehlender Übemahmehöhen ist die Kostengruppe 510 - oder eine entsprechende 
Prognose - nicht enthalten. Die Kosten für das außerhalb der Grundstücksgrenzen gelegene 
Bauteil E in Höhe von 675.069,15 € sind ebenfalls nicht Teil der Gesamtsumme.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
Der Architekt führt aus, dass die Kostengruppe 600 nur „teilweise" angegeben wird. Es ist 
unklar, was damit gemeint ist und ob mit weiteren Kosten für KG 600 zu rechnen ist.

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2346/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.12.2025
Erstellt
23.07.2025 08:04