2346/2025
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und die Grundschule Helios als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln, Vogelsanger Str. 200, 5082
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Anlage 1 Kosten für Einrichtung und Ausstattung
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Anlage 1 Grund- und Gesamtschule Helios, Einrichtung des Neubaus Zusammenstaellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung lfd. Nr.: Raumart: Einrichtungsart: Anzahl: Einrichtungskosten pro Raum in € investive Gesamtkosten in € konsumtive Gesamtkosten in € 1 Lernlandschaften Tische, Stühle, Aufbewahrung, Sitzgelegenheiten 13 36.000 468.000 2 Lernlandschaften/Verwaltung/Uni Teeküchen 13 5.500 71.500 3 Lernlandschaften/Musik/Kunst/Auditorien Touch Panels 30 7.000 210.000 4 Chemie Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 6 46.666 280.000 5 Chemie Fachräume Arbeitsmittel 6 10.000 60.000 6 Biologie Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 3 34.000 102.000 7 Biologie Fachräume Arbeitsmittel 3 10.000 30.000 8 Physik Fachräume Spezialmobiliar, Tische, Stühle 4 28.750 115.000 9 Physik Fachräume Arbeitsmittel 4 10.000 40.000 10 Werkstätten Spezialmobiliar, Hocker 7 18.700 131.000 11 Werkstätten Arbeitsmittel 7 5.000 35.000 12 Lehrküche Einrichtung 1 88.000 88.000 13 Lehrküche Ausstattung Hausrat 1 10.000 10.000 14 Küche Einrichtung 1 260.000 260.000 15 Küche Ausstattung Hausrat 1 40.000 40.000 16 Speiseraum Tische, Stühle, Aufbewahrung, Sitzgelegenheiten 1 40.000 40.000 17 Musik Tische, Stühle, Schränke 2 10.000 20.000 18 Musik Instrumente 2 15.000 30.000 19 Kunst Tische, Stühle, Schränke 2 10.000 20.000 20 Kunst Papierschneidemaschine etc. 2 15.000 30.000 21 Aula multifunktionale Ausstattung, Bestuhlung 1 225.000 225.000 22 Abstellräume Regale 10 1.000 10.000 23 Therapie Einrichtung 2 8.000 16.000 24 Bibliothek, Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Regale 1 100.000 100.000 25 Bibliothek, Selbstlernzentrum Erstausstattung 1 30.000 30.000 26 Verwaltungsbereich Kopierraum, Sekretariat etc. 1 40.000 40.000 27 Lehrerlounge Tische, Stühle 1 9.000 9.000 28 Sporthalle 3 fach Ausstattung 1 93.000 93.000 29 Sporthalle 1 fach Ausstattung 1 53.000 53.000 30 Umkleide Lehrer Schrank, Tisch, Liege 4 1.000 4.000 31 Graderoben Schränke 1128 110 124.000 32 Schleusen Schuhregale 11 1.000 11.000 33 Büro/Umkleide Caterer Schränke, Arbeitsplatz 1 5.000 5.000 34 Foyer Infotafeln etc. 1 10.000 10.000 35 PC/iPads 1 iPad Wagen inkl. iPads pro Zug 6 20.000 120.000 36 Telefonanalge inkl. Endgeräte 1 100.000 100.000 37 Unvorhergesehenes 1 50.000 50.000 927.000 2.153.500
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/402/31 Vorlagen-Nummer 2346/2025 Freigabedatum 15.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und die Grundschule Helios, Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2026 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2026 für die Einrichtung des Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle der Gesamtschule und der Grundschule Helios, Vogels- anger Str. 200 in 50823 Köln-Ehrenfeld eine Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 927.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgerauf- gaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen bei der Finanzstelle: 4014-0301-4-2001. Finanzausschuss 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 927.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2018 unter der laufenden Nummer 76 in Ka- tegorie 0 geführt. Mit Beschluss vom 14.02.2019 (Vorlagen-Nr.: 3635/2018) hat der Rat den Bau einschließlich der Einrichtung des Schulgebäudes Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln beschlossen, dass durch die Gesamtschule und die Grund- schule Helios bezogen werden soll. Die Einrichtungskosten liegen bei insgesamt 3.080.000 € (konsumtiver Anteil: 2.150.000 €, in- vestiver Anteil: 927.000 €). Der Neubau mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle wird im 1. Quartal 2027 eingerichtet an die beiden Schulen übergeben. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat im Zuge des Bau- und Einrichtungsbeschlus- ses unter der Prüfnummer 2018/1120 zugestimmt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 (Hpl.-Beratung) das Freigabever- 3 fahren von investiven Auszahlungsermächtigungen beschlossen. Danach bedarf diese Mittel- freigabe seiner Zustimmung. Finanzierung: Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 927.000 € er- folgt zum Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Pro- duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle: 4014-0301-4-2001. Anlagen 01 – Zusammenstellung der Kosten von Einrichtung und Ausstattung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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2346/2025 Anlage 0 Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus mit einer Ein- und einer Dreifachturnhalle für die Gesamtschule und die Grundschule Helios als inklusive Universitätsschule der Stadt Köln, Vogelsanger Str. 200, 50823 Köln-Ehrenfeld im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2026 Hier: Begründung der Dringlichkeit Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Laut der durch die Gebäudewirtschaft vorgelegten Ausführungsterminplanung, ist davon auszugehen, dass der Neubau im Laufe des Schuljahr 2026/2027 für schulische Zwecke genutzt werden kann. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Lieferfristen, sollte im 1. Quartal 2026 die Bestellung der Einrichtung erfolgen. Daher ist eine Beschlussfassung über die Mittelfreigabe dringend erforderlich.
Anlage 2 - Prüfbericht 14
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Anlage 2_ 14 143 Efrigani St. dt Köln AL 40 2 9. Äug. 2018 Ampfür Schulentwicklung ^08.2018 Frau Reuter 29390 Frau Pirch 22994 W ^2^ £ Neubau einer Grund- und Gesamtschule auf dem Heliosgelände Vorlage der Kostenberechnung RPA-Nr.: 2018/1120 Summe eingereicht (100 bis 700) inkl. Baupreissteigerung Summe bestätigt (100 bis 700) rund 87,76 Mio. € brutto, rund 91,72 Mio. € brutto rund 91,72 Mio. € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 01.08.2018 haben Sie die Kostenberechnung zu o. g. Projekt zur Prüfung vorgelegt. Mit der geprüften Kostenberechnung soll der Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln erreicht werden. Ausweislich der Niederschrift zur Sitzung des Aktionsbündnisses Schulbau vom 10.7.2018 wurde der Bauantrag bereits im Juni 2018 eingereicht Im Ergebnis stimmt das RPA der Fortführung der Baumaßnahme zu den eingereichten Kos ten grundsätzlich zu. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine Mitzeichnung durch 40 erfolgt ist und dass die eingereichten Unterlagen durchweg seitens der Projektleitung von 26 aner kannt wurden. Weiterhin sind die Prüffeststellungen und Anmerkungen des Projektsteuerers zu Kosten und Terminen im weiteren Projektverlauf zu berücksichtigen. Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer kombinierten Grund- und Gesamtschule auf dem ehemaligen Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld. Ebenso ist eine Außenstelle der Universi tät zu Köln im Gebäude untergebracht, um eine frühzeitige Einbindung interessierter Schü- ler/-innen in eine mögliche akademische Ausbildung zu gewährleisten. Insgesamt werden bei dem Schulneubau die Anforderungen an ein komplett neues Bil dungskonzept berücksichtigt: Es erfolgt kein klassischer Frontalunterricht im Klassenverband mehr, stattdessen wird jahrgangsstufenweise in sogenannten Clustern unterrichtet. Hieraus ergibt sich bezüglich des Raumkonzeptes eine komplett neue Art von Schulgebäude, da es keine herkömmlichen Klassenräume mehr gibt, sondern große Lernlandschaften mit einzel nen Gruppenräumen und Arbeitsinseln. Dies bedingt baulich völlig neue Lösungsansätze, wie z. B. die Sprinklerung der gesamten Schule. Bei der eingereichten Planung handelt es sich um den fortgeschriebenen Siegerentwurf aus dem damaligen Wettbewerbsverfahren. Besonders hohe Anforderungen werden bei diesem Konzept an die Organisation des Schul alltags gestellt, da bis zu 600 Schüler pro Etage unterrichtet werden sollen und alle Schüler zeitversetzt über eine Zugangstreppe ihre Unterrichtsbereiche erreichen. Die gemäß KOB vorgetragenen Gesamtkosten für den Neubau belaufen sich auf 87.762.526,32 € brutto (KG 200 bis 700) bzw. inkl. einer zu erwartenden Kostensteigerung auf 91.711.840 € (brutto). In den vorgelegten Honorarkosten (29 % auf die KG 200 bis 600) sind ca. 4,2 Mio. € als Prognose/Aufschlag enthalten. Der Kostenanteil von 4,2 Mio. € enthält pauschale Ansätze /2 -2- und kann in weiten Teilen nicht bestätigt werden: Teils sind Positionen ungewöhnlich hoch angesetzt (z. B. Baugenehmigung mit 350.000 €), teils ist der Inhalt nicht nachvollziehbar (z. B. diverse Planernachträge). Da im Projekt insgesamt kein Kostenpuffer vorhanden ist, wird hier auf eine tiefergehende Prüfung bzw. Kürzung verzichtet. Die Darstellung des Projektsteuerers zu den Kosten ist hinsichtlich Ausstattungsbudget und Kostenpuffer unzutreffend: Der Projektsteuerer rechnet aus der Gesamtsumme des Baubud gets die Kosten der KG 600 sowie Kosten für Sonderausstattungselemente inkl. Nebenkos tenzuschlag in Höhe von fast 7 Mio. € heraus und ermittelt aus der sich ergebenden Diffe renz einen Kostenpuffer für „Unvorhergesehenes“ im Umfang von fast 6,7 Mio. €. Jedoch wurde vom Rat der Stadt Köln eindeutig ein Gesamtkostenansatz in Höhe von 91,41 Mio. € inkl. Einrichtungskosten beschlossen. Auch der Planungsauftrag von 40 an 26 beinhaltet die Baukosten inklusive Einrichtung und Innenausbauten. Faktisch liegt nun zwischen Planungsbeschluss und dem angestrebten Baubeschluss bereits eine Kostensteigerung in Höhe von 300.000 € vor. Kosten der KG 240 (Ausgleichsabgaben für Stellplatzablöse) und 510 (Herstellung der Geländeflächen) sind noch hinzuzurechnen und liegen ggf. bei mehreren 100.000 €. Ein „Puffer für Unvorhergesehenes“ ist somit nicht mehr vorhanden. Nach' stichprobenartiger Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die eingereichten' Baukosten bestätigt. Die benannten Kosten sind auskömmlich und marktüblich. Ein Ver gleich mit den BKI-Werten ist auf Grund des neuartigen Gebäudekonzeptes nicht zielfüh rend, die BKI-Kennwerte werden hier daher nur nachrichtlich angegeben (BKI-Maximalwert = 472 €/m3 BRI, Ist-Wert = 488 €/m3 BRI; bzw. BKI-Maximalwert = 2.036 €7m2 BGF, Ist-Wert = 2.058 €/m2 BGF; jeweils bereits inkl. Baupreissteigerung nach Destatis-Baupreisindex). Bezüglich der Termine bleibt festzuhalten, dass das ursprüngliche Ziel, den Schulbetrieb zum Schuljahr 2022/23 aufzunehmen nicht gehalten werden kann. Die nunmehr vom Pro jektsteuerer bestätigten Termine, die aufgrund fehlender Voraussetzungen (z. B. Angrenzer zustimmung der Nachbarschaft) weiterhin kritisch bleiben, beziehen sich schon auf die um ein Jahr verschobene Aufnahme des Schulbetriebs. Für diesen Zeitplan fehlt seitens der Projektsteuerung noch eine Aussage, wie die Interimslösung aussehen kann und mit wel chen zusätzlichen Kosten hier noch zu rechnen ist. Inhaltliche. Prüffeststellungen zu den einzelnen Kostengruppen sind bitte der beigefügten Anlage zu entnehmen. Mit den Anmerkungen werden die Unterlagen zur weiteren Verwendung zurückgereicht. 26 erhält eine Durchschrift dieses Schreibens.erhä fre^iMit freundlichen Grüßen I! i / 0 Anlage /3 -3- Anlage Zu den einzelnen Kostengruppen der KOB wurde Folgendes festgestellt: KG 100 Grundstück Über den kostenmäßigen Status des Grundstücks (Eigentum der Stadt bzw. Kaufpreis etc.) liegen keine Informationen vor. KG 200 Herrichten und Erschließen: Der Architekt führt aus, dass die Kostengruppe 200 nur „teilweise“ angegeben wird. Die er mittelten 79.500 € für die Ablösung von 30 Stellplätzen (KG 240) sind jedenfalls nicht erfasst und erhöhen entsprechend die angegebenen Gesamtkosten. KG 300 Baukonstruktion: Die stichpunktartige Sichtung der Kostenberechnung ergab, dass die ausgewiesenen Ein heitspreise insgesamt eher hochpreisig sind. Das tatsächliche Preisniveau wird sich durch den Wettbewerb ergeben. Die Ausstattung ist hochwertig und das Design der Schule klar und strukturiert, für einen Schulbau jedoch extravagant. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die kindgerechte Funktionalität - insbesondere in dem Grundschulbereich - trotzdem ge währleistet ist und ob bei zukünftigen Projekten nicht das designbedingt hohe Kostenniveau auf ein Normalmaß reduziert werden sollte. Die Mengenermittlung weist in Bezug auf die Kostenermittlung nicht die notwendige Detailtie fe aus, so dass die Mengenansätze auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht prüfbar sind. Teure und aufwendige Einbauten und Ausstattungsdetails sind im weiteren Verlauf im Hinblick auf eine Kostenreduzierung zu überprüfen (z. B. Kletterregal, Kletterwand,...). KG 400 Bauwerk - Technische Anlage (inkl. Küche): Anhand einer Stichproben-Prüfung der Kostenermittlung zeigt sich, dass die angesetzten Einheitspreise in weiten Teilen marktüblich und auskömmlich sind. Eine Ausnahme hiervon sind die Preise für das Sanitär-Hygienezubehör in Edelstahlqualität, diese sind -auch inner halb der Werkstoffqualität Edelstahl- sehr hochpreisig angesetzt. Einsparpotential besteht hier im Rahmen der Ausschreibung durch Verzicht auf teure Designerware. Für die verschiedenen TGA-Gewerke sind in der KOB diverse Lohnstunden enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese für den Fachplaner entsprechend der HOAI nicht hono rarwirksam werden dürfen, da es sich um unvorhersehbare Arbeiten handelt. Weiterhin wird auf Folgendes hingewiesen: KG 410: Ein Reserveätutzen am Trinkwasserverteiler ist unter Hygienegesichtspunkten nach VDI 6023 nicht mehr zulässig. KG 420: Aus der Rohrnetzberechnung ist ersichtlich, dass einige Teilstrecken mit erhebli chen Rohrreibungsdruckveriusten (deutlich größer als 100 Pa/m) dimensioniert wurden. Ins besondere bei Hauptverteilleitungen und Teilstrecken mit langen Leitungslängen sollte hier im Interesse einer optimierten Pumpenauslegung (Einsparung von Antriebsenergie) im wei teren Verlauf der Planung eine Überarbeitung erfolgen. KG 430: Die Hinweise von 261/43 insbesondere zum RLT-Regelungskonzept sind im weite ren Verlauf der Planung zu beachten. Zum Kapitel „Wartungsempfehlungen“ im Erläute rungsbericht ist anzumerken, dass RLT-Zentralgeräte und Filter zwingend zu warten sind (Priorität 1). KG 500 Außenanlagen Aufgrund fehlender Übemahmehöhen ist die Kostengruppe 510 - oder eine entsprechende Prognose - nicht enthalten. Die Kosten für das außerhalb der Grundstücksgrenzen gelegene Bauteil E in Höhe von 675.069,15 € sind ebenfalls nicht Teil der Gesamtsumme. KG 600 Ausstattung und Kunstwerke Der Architekt führt aus, dass die Kostengruppe 600 nur „teilweise" angegeben wird. Es ist unklar, was damit gemeint ist und ob mit weiteren Kosten für KG 600 zu rechnen ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2346/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.12.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 08:04