V/0935/2020
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
3654 Zeichen
V/0935/2020 V/0935/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs - und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2020-00135 Es wird angeregt, auf dem Straßenschild den Straßennamen "Danziger Freiheit" auf roten Grund zu drucken und mit einem QR -Code auszustatten, über den weitere Informationen zum Straßennamen abgerufen werden können. Dieses Prozedere wird auch für weitere nationalsozialistisch vorbelastete Straßen - namen vorgeschlagen. Verwaltung zur Vorprüfung 2020-00139 Es wird angeregt, die Halteverbotszone in der Studtstraße zwischen der E inmündung Gertrudenstraße und dem Schreibwarenladen aufzuheben und unbefristetes Parken zu erlauben. Verwaltung 2020-00140 Es wird angeregt, am Düesbergweg vor der Gnadenkirche/Kita Kanalhaie eine Querungshilfe einzurichten sowie - zumindest zwischen W erlandweg und Einmündung Clemenshospital - die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Verwaltung Amt für Bürger- und Ratsservice 29.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg Telefon: 492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0935/2020 2020-00150 Es wird angeregt, auf der Ferdinandstraße nur einseitiges Parken zu erlauben und auf der Straße gekennzeichnete Fahrradabstellplätze einzurichten. Verwaltung 2020-00167 Es wird angeregt, im Bereich York - Ring/Koburger Weg in Fahrtrichtung Grevener Straße eine weitere Ampel sowie eine Haltelinie für Radfahrer vorzusehen, um die Gefahrensituationen für Radfahrer und Fußgänger zu entschärfen. Verwaltung 2020-00179 Es wird angeregt, den Promenadenring in die Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und somit eine regelmäßige Reinigung, insbesondere im Herbst, zu gewährleisten. Verwaltung zur Vorprüfung Die Anregungen Nr. 2020 -00150, Nr. 2020-00167 und Nr. 2020 -00179 wurden sowohl an die Be- zirksvertretung Münster-Mitte als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 11.11.2020 bekannt gegeben. Erläuterungen zum Verfahren: Gemäß § 24 Abs . 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anregung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anregungen, die in die Entscheidungsz u- ständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürger meisters fallen, an die zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die Entscheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirksvertretung aber nicht geben. Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen g e- mäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürgermei ster oder bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Abs. 4 der Haupt- satzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Studtstraße
- Gertrudenstraße
- Ferdinandstraße
- Düesbergweg
- Grevener Straße
- Koburger Weg
- York-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0935/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 08:51