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2885/2021

Straßenlärm macht krank – Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - AN/1107/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.1.5.1

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709 Zeichen

Lärmbelastung im Stadtbezirk Innenstadt

Belastete Schulen im
Lärmbela: i
LDEN > 55 dB(A)

Kunsthochschule für Medien (Fachhochschule)
Macromedia Hochschule
KSG Gotenring

Belastete Schulen im
Lärmbelastungsbereich
LDEN > 65 dB(A)

Schulen aufgelistet

Wall Street Institute
Macromedia Hochschule

Lärmbelastung im Stadtbezirk Innenstadt

Belastete Kindertagesstätten im
ich

Lärmbela.
LDEN > 55 dB(A)
Erläuterungen:

® _ Kindertagesstätten
] Lärmbelastung LDEN > 55 dB(A)
U] 22 innenstaet

Kindertagesstätten aufgelistet

Belastete Kindertagesstätten im
Lärmbela: eich
LDEN > 65 dB(A)

® _ Kinderlagesstätten
WE Lämbelastung LDEN > 85 dB(A)
U 33x innerstast
Kindertagesstätten aufgelistet
‚Alter Mühlenweg 54

Beantwortung einer Anfrage (BV)

13603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 2885/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Straßenlärm macht krank – Lärmeinwirkungen im Bezirk Innenstadt - Anfrage der Fraktion 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - AN/1107/2021 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 
10.06.2021 eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt 
Köln1 gestellt. Basierend auf den dort entnommen Beschreibungen zu gesamtstädtisch lärmbelaste-
ten Schulgebäuden, Krankenhäusern sowie Menschen wurden folgende Fragen gestellt: 
1. Die Antragstellerin bittet um die Nennung der Schulen und Krankenhäuser, die laut Bericht im 
Bezirk Innenstadt derart lärmbelastet sind. 
2. Es wird gebeten die Kindertageseinrichtungen, Altersheime und Sportstätten aufzulisten, die 
ähnlich den Schulen und Krankenhäusern lärmbelastet sind – aufgegliedert nach den im zitier-
ten Bericht angegebenen Rubriken. 
3. Wie viele Menschen, insbesondere Kinder, leben in Haushalten, die Straßenlärm ausgesetzt 
sind? Bitte nach Haushalt, Bewohnerzahl, Kinderzahl und Lärmbelastung auflisten. 
4. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung die aktuellen, wie die in den letzten fünf Jahren beauf-
tragten Lärmgutachten im Bezirk zu nennen. Diese gelistet nach Datum, Grund der Mes-
sung/Veranlasser:in, Messergebnis, den Kosten und den daraus abgeleitete Maßnahmen so-
wie deren Kosten. 
5. Tempo 30 gilt nicht zuletzt nach einer Untersuchung der Fachhochschule Jena als signifikante 
Möglichkeit, den Straßenlärm zu reduzieren. Welche Potenziale sieht die Verwaltung in der 
Anordnung von Tempo 30 in den belasteten Gebieten? 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Wichtige Hinweise 
Zitierte Belastetenzahlen in der Anfrage 
In der Anfrage wurde Bezug auf die Angaben im ‚Bericht zur Lärmkartierung für die Stadt Köln 2017‘ 
genommen und dessen Zahlen zitiert. Dabei wurde Bezug auf die Zahlen der Hauptverkehrsstraßen 
genommen (also Bundesautobahn, Bundesstraße und Landesstraße).  
Für ein vollständiges Bild ist es jedoch sinnvoll aus Sicht der Verwaltung die Belastetenzahlen im Zu-
sammenhang mit dem gesamten lärmrelevanten Straßenverkehr zu betrachten, also zusätzlich zu 
den Hauptverkehrsstraßen auch eine Vielzahl an kommunalen Straßen. Die daraus resultierenden 
Zahlen fallen entsprechend höher aus und werden im Folgenden genannt (vgl. „Bericht zur Lärmkar-
tierung für die Stadt Köln 2017“, S. 2) 
Die gesamtstädtische Anzahl der Schulgebäude in einem Lärmbelastungsbereich > 55 dB(A) liegt bei 
                                                 
1 Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Köln, 2017, https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/bericht_zur_lärmkartierung_nach_eu_umgebungslärmrichtlinie.pdf

2 
 
108 und die der Krankenhausgebäude bei 9. Die gesamtstädtische Anzahl der Schulgebäude in ei-
nem Lärmbelastungsbereich > 65 dB(A) liegt bei 8 und die der Krankenhausgebäude bei 2. Zudem 
sind kölnweit ca. 311.000 Menschen tagsüber einer Lärmbelastung von > 55 dB(A) ausgesetzt, wäh-
rend nachts ca. 225.000 Menschen einer Lärmbelastung von > 50 dB(A) ausgesetzt sind. 
 
Grundlage der in dieser Antwort vorgestellten Ergebnisse 
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR)2 sind im Rahmen der Lärmkartierung sowohl Angaben 
über die geschätzte Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser zu machen, die bestimmten 
Lärmindizes ausgesetzt sind, als auch die geschätzte Anzahl der Menschen in einem lärmbelasteten 
Gebiet. Dies sind also die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie erforderlichen Pflichtangaben, 
welche mit Hilfe von Lärmberechnungen ermittelt wurden. Aus diesem Grund wurden bei der offiziel-
len Berechnung weitere lärmbelastete Einrichtungen und Bevölkerungsgruppen nicht berücksichtigt. 
Vor diesem Hintergrund mussten die angefragten Daten daher nach Möglichkeit speziell für diese 
Anfrage nachträglich umfangreich analysiert und ermittelt werden. 
Die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Belastetenzahlen im o.g. Bericht über die Lärmkartie-
rung für die Stadt Köln 2017 war die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche „Vorläufige Berechnungsme-
thode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)“ sowie die „Vorläufige Be-
rechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)“. 
Die verwendeten Gebäudedaten weisen den Aktualitätsstand der Lärmkartierung Stufe 3 auf, d.h. sie 
stammen aus dem Jahr 2017. 
 
Frage 1 – Belastete Schulen, Krankenhäuser und Kitas 
Hinweis: 
Die im Folgenden aufgelisteten Einrichtungen sind zusätzlich in Kartenform als Anlage 1 beigefügt. 
 
Schulen 
Im Bezirk Innenstadt existieren im Lärmbelastungsbereich von LDEN > 55 dB(A) insgesamt 11 belaste-
te Schulen: 
 Berufskolleg Ulrepforte (Außenstelle) 
 Gymnasium Kreuzgasse 
 Wall Street Institute 
 Kunsthochschule für Medien (Fachhochschule) 
 Macromedia Hochschule 
 KSG Gotenring 
 Gymnasium Schaurtestr. 
 Köln-Kolleg 
 Friedrich-Wilhelm-Gymnasium 
 Gymnasium Thusneldastr. 
 Severin Schule 
 
Im Bezirk Innenstadt existieren im Lärmbelastungsbereich von LDEN > 65 dB(A) insgesamt 2 belastete 
Schulen: 
 Wall Street Institute 
 Macromedia Hochschule 
 
Krankenhäuser 
Im Bezirk Innenstadt befinden sich keine Krankenhäuser in einem Lärmbelastungsbereich von LDEN > 
55 dB(A) bzw. LDEN > 65 dB(A). 
 
                                                 
2 Richtlinie 2002/49/EG vom 25.Juni 2002, Anhang IV

3 
 
Kindertagesstätten 
Hinweis: 
Die zur Ermittlung der belasteten Kindertagesstätten verwendeten Daten stammen vom OpenData-
Portal der Stadt Köln. Es konnte leider weder die Aktualität noch der Urheber der Daten ermittelt wer-
den. Die Daten wurden jedoch mit tabellarischen Daten vom Amt für Kinder, Jugend und Familie ab-
geglichen und somit verifiziert. 
Im Bezirk Innenstadt existieren im Lärmbelastungsbereich von LDEN > 55 dB(A) insgesamt 14 belaste-
te Kindertagesstätten: 
 Richard-Wagner-Straße 46 
 Alter Mühlenweg 54 
 Vorgebirgstraße 20 
 Richard-Wagner-Straße 22 
 Marsenstraße 6 
 Christophstraße 1 
 Stormstraße 1 
 Bataverstraße 19 
 Aachener Straße 114 
 Venloer Wall 17 
 Lentstraße 3 
 Sedanstraße 9 
 Eifelstraße 41 
 Moltkestraße 119 
Im Bezirk Innenstadt existiert im Lärmbelastungsbereich von LDEN > 65 dB(A) insgesamt 1 belastete 
Kindertagesstätte: 
 Alter Mühlenweg 54 
 
Frage 2 – Belastete Altersheime und Sportstätten 
Altersheime 
Es liegen nach den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters (Stand 12.01.2021) keine Senioren-
heime im Bezirk Innenstadt in einem Lärmbelastungsbereich LDEN > 55 dB(A) bzw. LDEN > 65 dB(A). 
 
Sportstätten 
Bei der Ermittlung der angefragten belasteten Sportstätten werden seitens der Verwaltung zwei Prob-
leme gesehen: 
1. Die Eingrenzung und Definition des in der Anfrage verwendeten Begriffes Sportstätte ist 
schwierig und die Verfügbarkeit von annähernd vollständigen und eindeutig differenzierbaren 
Daten ist nicht gegeben. Da keine georeferenzierten Daten zu den Sportstätten vorliegen wird 
seitens des Sportamtes auf das OpenData-Portal NRW verwiesen. Die dort vorliegenden Da-
ten sind jedoch einerseits unvollständig und weisen andererseits viele spezielle Objektarten 
auf, welche nicht eindeutig dem Begriff Sportstätte zugeordnet werden können (Spielplätze, 
Bolzplätze, Skateranlagen etc.).  
Daher sind diese Daten für eine Verschneidung mit den Lärmbereichen und einer Ermittlung 
belasteter Sportstätten aus Sicht der Umweltverwaltung nicht geeignet. 
 
2. Weiterhin werden Sportstätten grundsätzlich eher als potenzielle Lärmquelle denn als schutz-
würdige Einrichtung gesehen. Beispielsweise wird der Schutz vor schädlichen Umwelteinwir-
kungen durch Lärm von Sportanlagen durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. 
BImSchV) geregelt. Auch nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zu Schulen gehörige Turn-
hallen explizit nicht als sensible Einrichtung zu berücksichtigen. 
Aus diesen Gründen wurden keine belasteten Sportstätten ermittelt.

4 
 
Frage 3 – Belastete Menschen, Haushalte und Kinder 
Hinweis: 
Zur Orientierung und Einschätzung der folgenden Ergebnisse wird an dieser Stelle zunächst auf die 
aktuellen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung hingewiesen, bei deren Überschreitung Lärm-
schutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden. 
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) des Lan-
des Nordrhein-Westfalen hat für Kommunen in NRW Auslösewerte von 70 dB(A) für den LDEN und 60 
dB(A) für den LNight festgelegt3.  
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt kurzfristig Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von 65 
dB(A) für den LDEN und 55 dB(A) für den LNight4. 
 
Belastete Menschen 
Anzahl belasteter Menschen im Stadtbezirk Innenstadt: 
LDEN in dB(A) >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 >70..≤75 > 75 
Anzahl belasteter 
Menschen 
8.027 9.136 12.417 5.656 298 
 
LNight in dB(A) >50..≤55 >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 > 70 
Anzahl belasteter 
Menschen 
8.928 11.324 8.136 736 0 
Nges = 128.477 (Gesamteinwohner Bezirk 1) 
 
Belastete Haushalte 
Anzahl belasteter Haushalte im Stadtbezirk Innenstadt: 
LDEN in dB(A) >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 >70..≤75 > 75 
Anzahl belasteter 
Haushalte 
5.091 5.814 7.895 3.585 193 
 
LNight in dB(A) >50..≤55 >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 > 70 
Anzahl belasteter 
Haushalte 
5.684 7.179 5.180 470 0 
Nges = 81.656 (Gesamtzahl Haushalte Bezirk 1) 
 
Belastete Kinder 
Hinweis: 
Im Rahmen der Lärmkartierung wird nach der VBEB lediglich die Gesamteinwohnerzahl ermittelt, die 
gewissen Lärmpegelbereichen ausgesetzt ist. Eine Unterscheidung nach Altersgruppen wird nicht 
verlangt und liegt daher im Zusammenhang mit den Arbeiten nach EU-ULR nicht vor. Aus diesem 
Grund wurde die Anzahl der belasteten Kinder mittels des Kinderanteils im Stadtbezirk Innenstadt 
(9,6 %, Stand 31.12.2020) und den belasteten Einwohnern des Bezirks je Lärmpegelbereich speziell 
                                                 
3 Lärmaktionsplanung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtscha ft und Verbraucherschutz - V-5 - 
8820.4.1 v. 7.2.2008 
4 https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr -laerm/umgebungslaermrichtlinie/laermaktionsplanung

5 
 
für diese Anfrage statistisch ermittelt.  
 
Statistische Anzahl belastete Kinder im Stadtbezirk Innenstadt: 
LDEN in dB(A) >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 >70..≤75 > 75 
Geschätzte An-
zahl bel. Kinder 
771 877 1.192 543 29 
 
LNight in dB(A) >50..≤55 >55..≤60 >60..≤65 >65..≤70 > 70 
Geschätzte An-
zahl bel. Kinder 
857 1.087 781 71 0 
Nges = 12.349 (Gesamtzahl Kinder Bezirk 1) 
 
Frage 4 – Beauftragte Lärmgutachten 
Da die Umweltverwaltung nur wenige Lärmgutachten federführend beauftragt, wurden die entspre-
chenden Dienststellen um die Bereitstellung von der Anfrage nachkommenden Auflistungen gebeten. 
Es wurde seitens der betreffenden Dienststellen signalisiert, dass aufgrund des kurzfristigen Zeitrau-
mes zur Bereitstellung der Informationen eine fristgerechte Beantwortung der Anfrage nicht möglich 
ist. Darüber hinaus sei es fraglich ob der gewünschte Detailierungsgrad (Grund der Berechnung, Er-
gebnis der Berechnung, Kosten, abgeleitete Maßnahmen und deren Kosten) vollständig erfüllt wer-
den könne. 
Die Zusammenstellung ist daher noch nicht abgeschlossen und wird nachgereicht, sobald die jeweili-
gen Rückmeldungen der Dienststellen vorliegen. 
 
Frage 5 – Potentiale von Tempo 30 
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h hat verschiedene verkehrsbezogene Auswirkungen. 
Nach der „Städtebaulichen Lärmfibel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ba-
den-Württemberg“ kann für den Aspekt Verkehrslärm, unter Annahme einer Ausgangsgeschwindig-
keit von 50 km/h, eine Minderung des Mittelungspegels von ca. 2,5 dB(A) erwartet werden, wenn von 
einem stetigen Verkehrsfluss ausgegangen wird5. 
Evaluation zum Rückgang Betroffener durch Tempo 30 
Eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation des Ingenieurdienstleisters Lärmkontor GmbH zur Um-
setzung der EU-ULR im Land Baden-Württemberg hat die Veränderung der Belastetenzahl an in-
nerörtlichen Hauptverkehrsstraßen untersucht. Hierbei wurden u.a. alle Straßenabschnitte mit einer 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h rechnerisch auf 30 km/h gesetzt. Berücksichtigt 
wurden nur Straßenabschnitte, die einen nächtlichen Beurteilungspegel LNight von ≥ 55 dB(A) an be-
wohnten Gebäuden auslösen. 
Der prozentuale Rückgang der Betroffenen in den unterschiedlichen Lärmkategorien stellte sich in 
der Evaluation wie folgt dar: 
 
LDEN > 65 dB(A) LNight > 55 dB(A) LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) 
- 32 % - 27 % - 60 % - 51 % 
 
 
                                                 
5 https://www.staedtebauliche -laermfibel.de/?p=111&p2=7.1.5

6 
 
 
Hinweis: 
Die Ergebnisse der Evaluation sind nicht direkt auf die Hauptverkehrsstraßen in Köln übertragbar, 
bieten aber eine Orientierung zu den Potentialen einer Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindig-
keit auf Tempo 30 entlang lärmbelasteter Straßen.  
Eine Umsetzung von Tempo 30 ist nur dann möglich, wenn anderweitige straßenverkehrsrechtliche 
Belange dem nicht entgegenstehen. Das Umweltrecht insofern nicht maßgeblich. Im Rahmen der 
verkehrsrechtlichen Entscheidung ist im jeweiligen Einzelfall abzuwägen, inwiefern Benachteiligungen 
andere Belange (Luftreinhaltung, Verlagerungseffekte in andere Gebiete, ÖPNV-Belange etc.) einem 
eventuell positiven Lärmminderungseffekt entgegenstehen.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.5.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (21)

  • Richard-Wagner-Straße 46
  • Vorgebirgstraße 20
  • Marsenstraße 6
  • Christophstraße 1
  • Stormstraße 1
  • Bataverstraße 19
  • Aachener Straße 114
  • Lentstraße 3
  • Sedanstraße 9
  • Eifelstraße 41
  • Moltkestraße 119
  • Gotenring
  • Alter Mühlenweg 54
  • Thusneldastraße
  • Schaurtestraße
  • Venloer Wall 17
  • Ulrepforte
  • Kreuzgasse
  • Straße 22
  • Straße 11
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
2885/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.08.2021
Erstellt
12.08.2021 14:27