3591/2017
Abschreibungsbedarf der Finanzanlage Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4877 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/200 Vorlagen-Nummer 3591/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 18.12.2017 Abschreibungsbedarf der Finanzanlage Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum RM Detjen verwies in der Sitzung am 13.11.2017 auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Köln für 2015, in dem die Frage gestellt werde, warum das Veransta l- tungszentrum Köln seit Jahren Verluste mache, aber keine außerplanmäßige Abschreibung durch die Kämmerei erfolge. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob die Verwaltung solche auße r- planmäßige Abschreibungen in Zukunft vornehmen werde. Antwort der Verwaltung: Zu jedem städtischen Jahresabschluss erfolgt gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 GO und § 35 GemHVO im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Vermögens, entg egen den im Bericht des Rechnungspr ü- fungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 gemachten Ausführungen, auch eine Überprüfung der Werthaltigkeit des in der städtischen Bilanz als Finanza n- lage geführten Eigenbetriebs „Veranstaltungszentrum“. Die Erstbilanzierung erfolgte zum 01.01.2008 als Sondervermögen auf der Basis von Substanzwer t- gutachten. Dieses einmal gewählte Bewertungsverfahren ist für Folgebewertungen beizubehalten. Für eine substanzwertbezogene Beurteilung der W erthaltigkeit aus Sicht der Mutter Stadt Köln reicht dementsprechend eine Betrachtung des Eigenkapitals, das durch auflaufende Jahresverluste g e- schmälert wird, nicht aus, sondern bedarf auch einer Betrachtung von möglichen stillen Reserven. Da das Veranst altungszentrum als Besitzgesellschaft konzipiert ist und selbst unmittelbar keine u n- ternehmerische Tätigkeit entfaltet, sind die wesentlichen Determinanten für eine Veränderung des Substanzwertes im eigenen Grundvermögen und den Beteiligungen zu sehen. Bei den eigenen Grundstücken und Aufbauten zeichnet sich bereits in Teilbereichen aufgrund von derzeit in der Erste l- lung befindlichen Bewertungen ein Zuwachs an stillen Reserven zu den bei der Erstbilanzierung a n- gesetzten Zeitwerten ab. Ähnliche marktgegebene Wertsteigerungen von Grundstücken und Gebä u- den zum weiteren Aufbau von stillen Reserven sind auch für das übrige Grundvermögen des Vera n- staltungszentrums zu erwarten, aber derzeit nicht quantifizierbar. Weitere stille Reserven ergaben sich aus der 79,08 prozentigen Beteiligung an der KölnMesse GmbH, deren Bewertung ebenfalls mit Substanzwert aufgrund eines Substanzwertgutachtens erfol g- te. Nicht zuletzt durch die positive Entwicklung in den Jahren 2015 und 2016, der vorliegenden Wir t- schaftspläne und des ho hen Bestandes an eigenem Grundvermögen mit zu erwartenden Steigeru n- gen des Verkehrswertes der KölnMesse GmbH ergibt sich auch daraus keine Minderung des Su b- stanzwertes des Veranstaltungszentrums. Die Beteiligung des Veranstaltungszentrums an der KölnKong ress GmbH wird in der Bilanz des Ve r- anstaltungszentrums lediglich mit dem anteiligen Stammkapital in Höhe von 132.600 € geführt. Es besteht ein Beherrschungs - und Ergebnisabführungsvertrag, so dass auftretende Verluste durch den Eigenbetrieb Veranstaltungs zentrum übernommen werden und entsprechend in der Gewinn - und Verlustrechnung dort berücksichtigt werden. 2 Die Beteiligung des Veranstaltungszentrums an der KölnMusik GmbH wurde dort mit dem anteiligen gezeichneten Kapital bilanziert. Die Gesellschaft erh ält unterjährig durch das Veranstaltungszentrum eine Einlage in die Kapitalrücklage gezahlt, die später zur Deckung des tatsächlich erwirtschafteten Jahresverlustes herangezogen wird. Die Mittel hierfür werden gemäß Ratsbeschluss als Betriebsko s- tenzuschuss an das Veranstaltungszentrum aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt. Hierdurch ergibt sich für das Veranstaltungszentrum tatsächlich in der Regel keine wirtschaftliche und finanzielle Belastung und verursacht daher keine Schmälerung des S ubstanzwertes. In der städt i- schen Ergebnisrechnung ist der Betriebskostenzuschuss damit bereits als Aufwand berücksichtigt. Das Problem der fortlaufenden Jahresfehlbeträge und der Belastung des Eigenkapitals beim Eige n- betrieb Veranstaltungszentrums ist be kannt und wird auch weiterhin kritisch verfolgt. Aus der Bewe r- tung der genannten Sachverhalte hat sich bisher allerdings der Verdacht nicht erhärten können, dass der Substanzwert des Eigenbetriebs dauerhaft unter den von der Stadt Köln bilanzierten Wert de r Eröffnungsbilanz gesunken ist. Sollten sich bei Werthaltigkeitsprüfungen der Folgejahre allerdings deutliche Anzeichen für eine Wertminderung zeigen, wird hierfür ein neuerliches Substanzwertgutach- ten der gesamten Gesellschaft angefordert werden müssen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3591/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.12.2017
- Erstellt
- 21.11.2017 07:46