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3591/2017

Abschreibungsbedarf der Finanzanlage Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.12.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 18.12.2017, TOP 1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4877 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/200 
 
Vorlagen-Nummer 
 3591/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 18.12.2017 
 
Abschreibungsbedarf der Finanzanlage Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum 
RM Detjen verwies in der Sitzung am 13.11.2017 auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum 
Jahresabschluss der Stadt Köln für 2015, in dem die Frage gestellt werde, warum das Veransta l-
tungszentrum Köln seit Jahren Verluste mache, aber keine außerplanmäßige Abschreibung durch die 
Kämmerei erfolge. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage,  ob die Verwaltung solche auße r-
planmäßige Abschreibungen in Zukunft vornehmen werde. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu jedem städtischen Jahresabschluss erfolgt gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 GO und § 35 GemHVO im 
Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Vermögens, entg egen den im Bericht des Rechnungspr ü-
fungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2015 gemachten 
Ausführungen, auch eine Überprüfung der Werthaltigkeit des in der städtischen Bilanz als Finanza n-
lage geführten Eigenbetriebs „Veranstaltungszentrum“. 
Die Erstbilanzierung erfolgte zum 01.01.2008 als Sondervermögen auf der Basis von Substanzwer t-
gutachten. Dieses einmal gewählte Bewertungsverfahren ist für Folgebewertungen beizubehalten. 
Für eine substanzwertbezogene Beurteilung der W erthaltigkeit aus Sicht der Mutter Stadt Köln reicht 
dementsprechend eine Betrachtung des Eigenkapitals, das durch auflaufende Jahresverluste g e-
schmälert wird, nicht aus, sondern bedarf auch einer Betrachtung von möglichen stillen Reserven. 
 
Da das Veranst altungszentrum als Besitzgesellschaft konzipiert ist und selbst unmittelbar keine u n-
ternehmerische Tätigkeit entfaltet, sind die wesentlichen Determinanten für eine Veränderung des 
Substanzwertes im eigenen Grundvermögen und den Beteiligungen zu sehen. Bei  den eigenen 
Grundstücken und Aufbauten zeichnet sich bereits in Teilbereichen aufgrund von derzeit in der Erste l-
lung befindlichen Bewertungen ein Zuwachs an stillen Reserven zu den bei der Erstbilanzierung a n-
gesetzten Zeitwerten ab. Ähnliche marktgegebene  Wertsteigerungen von Grundstücken und Gebä u-
den zum weiteren Aufbau von stillen Reserven sind auch für das übrige Grundvermögen des Vera n-
staltungszentrums zu erwarten, aber derzeit nicht quantifizierbar. 
 
Weitere stille Reserven ergaben sich aus der 79,08 prozentigen Beteiligung an der KölnMesse 
GmbH, deren Bewertung ebenfalls mit Substanzwert aufgrund eines Substanzwertgutachtens erfol g-
te. Nicht zuletzt durch die positive Entwicklung in den Jahren 2015 und 2016, der vorliegenden Wir t-
schaftspläne und des ho hen Bestandes an eigenem Grundvermögen mit zu erwartenden Steigeru n-
gen des Verkehrswertes der KölnMesse GmbH ergibt sich auch daraus keine Minderung des Su b-
stanzwertes des Veranstaltungszentrums.  
 
Die Beteiligung des Veranstaltungszentrums an der KölnKong ress GmbH wird in der Bilanz des Ve r-
anstaltungszentrums lediglich mit dem anteiligen Stammkapital in Höhe von 132.600 € geführt. Es 
besteht ein Beherrschungs - und Ergebnisabführungsvertrag, so dass auftretende Verluste durch den 
Eigenbetrieb Veranstaltungs zentrum übernommen werden und entsprechend in der Gewinn - und 
Verlustrechnung dort berücksichtigt werden.

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Die Beteiligung des Veranstaltungszentrums an der KölnMusik GmbH wurde dort mit dem anteiligen 
gezeichneten Kapital bilanziert. Die Gesellschaft erh ält unterjährig durch das Veranstaltungszentrum 
eine Einlage in die Kapitalrücklage gezahlt, die später zur Deckung des tatsächlich erwirtschafteten 
Jahresverlustes herangezogen wird. Die Mittel hierfür werden gemäß Ratsbeschluss als Betriebsko s-
tenzuschuss an das Veranstaltungszentrum aus dem allgemeinen städtischen Haushalt bereitgestellt. 
Hierdurch ergibt sich für das Veranstaltungszentrum tatsächlich in der Regel keine wirtschaftliche und 
finanzielle Belastung und verursacht daher keine Schmälerung des S ubstanzwertes. In der städt i-
schen Ergebnisrechnung ist der Betriebskostenzuschuss damit bereits als Aufwand berücksichtigt. 
 
Das Problem der fortlaufenden Jahresfehlbeträge und der Belastung des Eigenkapitals beim Eige n-
betrieb Veranstaltungszentrums ist be kannt und wird auch weiterhin kritisch verfolgt. Aus der Bewe r-
tung der genannten Sachverhalte hat sich bisher allerdings der Verdacht nicht erhärten können, dass 
der Substanzwert des Eigenbetriebs dauerhaft unter den von der Stadt Köln bilanzierten Wert de r 
Eröffnungsbilanz gesunken ist. Sollten sich bei Werthaltigkeitsprüfungen der Folgejahre allerdings 
deutliche Anzeichen für eine Wertminderung zeigen, wird hierfür ein neuerliches Substanzwertgutach-
ten der gesamten Gesellschaft angefordert werden müssen.

Beratungsverlauf (1)

18.12.2017 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3591/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.12.2017
Erstellt
21.11.2017 07:46