Mandari Insight

AN/1263/2022

Entlastung für die Beschäftigten der Unikliniken von Köln und ganz NRW

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 20.06.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1.8

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

4680 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Nicolin Gabrysch, Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.06.2022 
 
AN/1263/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Entlastung für die Beschäftigten der Unikliniken von Köln und ganz NRW 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des 
Rates am 20.06.2022 zu setzen.  
 
 
Beschluss:  
Der Rat der Stadt Köln  
 unterstützt die Forderung nach einem Tarifvertrag Entlastung, der verbindlich zu mehr 
Personal in den Universitätskliniken in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen führt.  
 schließt sich der Forderung der Beschäftigten der Unikliniken im Rahmen der Kranken-
hausbewegung „Notruf NRW“ an, individuell einklagbare Regelungen zur Personalmin-
destbemessung einzuführen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, dass eine gute 
Gesundheitsversorgung der Bürger*innen unserer Stadt einer ausreichenden Personal-
ausstattung in den Krankenhäusern bedarf.  
 appelliert an die Klinikleitung der Universitätsklinik Köln sowie an den Arbeitgeberver-
band des Landes Nordrhein-Westfalen e.V., ernsthaft über die Umsetzung eines Tarifver-
trags Entlastung zu beraten und die Forderungen der Beschäftigten umzusetzen. 
 fordert zudem die Landesregierung auf, auf die Unikliniken einzuwirken, auf die Forde-
rungen der Beschäftigten einzugehen. Zudem sollte sie sicherstellen, dass gegebenen-
falls anfallende Mehrausgaben der Kliniken abgesichert werden, um die Rahmenbedin-
gungen zur Umsetzung der Tarifergebnisse zu gewährleisten 
 
 
Begründung:  
Die Beschäftigten der Unikliniken in Nordrhein-Westfalen streiken seit Wochen dafür, dass 
sich ihre desaströsen Arbeitsbedingungen verbessern. Die Corona-Pandemie hat leider sehr 
deutlich gemacht, an welchem Limit unser Gesundheitssystem angekommen ist. Die perso-

- 2 - 
 
nelle Unterbesetzung ist dabei nicht erst das Ergebnis der Pandemie, sondern schon vor 
dem Auftreten des Virus war diese eher die Regel denn die Ausnahme. Doch Warnungen 
wurden nicht genügend ernst genommen. Zwar wurden Pflegekräfte in der Pandemie mit 
Applaus bedacht, dann aber wieder ihren unhaltbaren Arbeitsbedingungen überlassen. Bis-
her zeichnet sich keine Verbesserung der Lage ab. Rund 20.000 Fachkräfte sollen alleine in 
den Krankenhäusern NRWs fehlen. 
Nun fordern engagierte Mitarbeiter*innen der Kliniken als "Notruf NRW" einen sogenannten 
Tarifvertrag Entlastung, der die Personalbesetzung in den Krankenhäusern verbindlich re-
geln und so eine angemessene Versorgung von Patient*innen sicherstellen soll. In diesem 
Rahmen wurde bereits im Januar ein Ultimatum an die Politik gestellt. Diese sollte noch vor 
den Landtagswahlen intervenieren, was jedoch nicht geschehen ist.  
Am 14.06.2022 wurde die Klage der Uniklinik Bonn durch das Arbeitsgericht Bonn abgewie-
sen, die juristisch gegen die fortdauernde Bestreikung der Arbeit vorgehen wollte. Zwar ar-
gumentierte die Klinik vor Gericht, dass der Streik das Patient*innenwohl gefährde – immer-
hin müssen etwa Operationen verschoben werden (in Düsseldorf fielen fast 1.000 Operatio-
nen aus, in Essen 1.570 und an der Uniklinik Münster mehr als 1.600), außerdem seien auch 
hunderte Notfallpatient*innen unversorgt geblieben. Doch der Streik sei verhältnismäßig, 
befand das Gericht. Der Streik und damit der Kampf um das Gesundheitssystem wird also 
auch in Köln weitergehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Mit Urteil vom 14.06.2022 hat das Arbeitsgericht Bonn den Antrag des Universitätsklinikums 
Bonn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, weswegen die Vereinigte 
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weiterhin berechtigt ist, zu Streikmaßnahmen der Tarif-
beschäftigten aufzurufen. Seit Wochen sind aber schon viele Stationen an den Unikliniken 
NRWs geschlossen oder können teilweise nur im Minimalbetrieb weitergeführt werden. In 
den Notaufnahmen müssen Patient*innen mit langen Wartezeiten rechnen. Die anhaltend 
schlechte Personalsituation und die hohe Arbeitsbelastung gefährden die Gesundheit der 
Kölner*innen. Der Rat der Stadt Köln muss daher noch vor der Sommerpause dringend an 
die Landesregierung appellieren, um weiteren Schaden von Kölner Patient*innen und Be-
schäftigten abzuwenden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann      gez. Michael Weisenstein  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer Die LINKE- 
 
gez. Nicolin Gabrysch 
Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1263/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
20.06.2022
Erstellt
20.06.2022 13:04