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1272/2018

9. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Beantwortung der Fragen der BV Lindenthal

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Anlage 1 - Auszug aus Plan B3/1 GVK

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Beschlussvorlage Rat

5963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 1272/2018 
Freigabedatum 
29.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
9. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Ergänzung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Lindenthal wie folgt: 
 
Die Stolberger Straße zwischen Josef-Lammerting-Allee und Militärringstraße sowie die Josef-
Lammerting-Allee werden - wie in Anlage 1 ersichtlich - in Plan B 3/1 (Hauptstraßennetz) des Ge-
samtverkehrskonzepts Köln (GVK) als „örtliche Hauptstraßen“ eingetragen. 
 
 
Alternativvorschlag 
 
Der Rat verzichtet auf die Änderung des GVK mit der Folge, dass der am 14.06.2012 vom Verkehrs-
ausschuss beschlossene Straßenausbau nicht mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz bezuschusst 
werden kann. 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn der Stadtentwicklungsausschuss, die 
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sowie der Rahmenplanungsbeirat uneingeschränkt 
zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.11.2018 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Das Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld befindet sich in den letzten Jahren in einem 
grundlegenden Umstrukturierungsprozess. Einstmals von industrieller Produktion geprägt, wandelt es 
sich mehr und mehr zu einem handels- und dienstleistungsorientierten Standort (vgl. diesbezüglich 
die 2004 vom Rat beschlossene Rahmenplanung, Drucksachen-Nr. 1956/002). Mit diesem Wandel 
geht auch eine Zunahme des Verkehrsaufkommens einher. Im Rahmen der Straßenplanungsmaß-
nahmen in diesem Gebiet wurde im Jahr 2011 eine Abschätzung der Kfz-Aufkommensentwicklung für 
das Jahr 2025 vorgenommen, bei der von einer starken Zunahme des Kfz-Verkehrs auf den als 
Hauptstraßen klassifizierten Strecken ausgegangen wird. Die Ergebnisse der Verkehrssimulation 
wurden bereits in der vom Verkehrsausschuss am 14.06.2012 beschlossenen Vorlagen-Nr. 
3655/2011 „Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld“ dargestellt. 
So wird z. B. erwartet, dass sich das Kfz-Aufkommen in der Stolberger Straße östlich der Vitalisstraße 
ungefähr verdoppelt (von 7.480 Kfz/24h im Jahr 2010 auf 14.300 Kfz/24h im Jahr 2025). Dieser Ver-
kehrszuwachs wird u. a. durch die Umnutzung des benachbarten Sidol-Geländes von einem Produk-
tions- zu einem Wohnstandort begünstigt. Daher ist es erforderlich, die Verkehrsinfrastruktur den ge-
änderten Erfordernissen anzupassen. 
 
Um die Erschließung des Gewerbegebiets Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zu verbessern, soll die 
Stolberger Straße entsprechend des bereits erwähnten Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 
14.06.2012 sowie in Übereinstimmung mit dem Verkehrskonzept der Rahmenplanung über einen 
Kreisverkehr an die Vitalisstraße und im Anschluss daran über eine Zu-/Abfahrt als ¾-Anschluss di-
rekt an den Militärring angebunden werden.  
 
Die äußere Anbindung des Gewerbegebiets erfolgte bislang durch die Aachener Straße im Süden, 
die Militärringstraße im Westen, die Widdersdorfer Straße im Norden und den Maarweg im Osten. 
Diese vier Straßen sind im GVK als „örtliche Hauptverkehrszüge“ eingestuft. Gemäß der dem GVK zu 
Grunde gelegten Definition dient dieser Straßentyp vorrangig dem innerstädtischen Durchgangsver-
kehr, erschließt aber auch angrenzende Siedlungsbereiche. Bereits am 30.05.1996 beschloss der Rat 
zudem die Eintragung der Vitalisstraße zwischen Widdersdorfer Straße und Vogelsanger Straße als 
„örtliche Hauptstraße“ in das Gesamtverkehrskonzept. Diese Verkehrserschließung ist in Anlage 1 - 
obere Grafik - dargestellt.  
 
Entsprechend der am 14.06.2012 beschlossenen Straßenplanung soll diese Eintragung ergänzt wer-
den durch Darstellung der Josef-Lammerting-Allee sowie der Stolberger Straße zwischen Josef-
Lammerting-Allee und der geplanten Anbindung an die Militärringstraße als „örtliche Hauptstraße“. 
Örtliche Hauptstraßen binden gemäß der dem GVK zu Grunde gelegten Definition Siedlungsbereiche 
an Hauptverkehrszüge an; sie stellen die Verbindung zwischen diesen und den nachgeordneten 
Straßen her und verbinden benachbarte Siedlungsbereiche miteinander, sollen aber keinen nen-
nenswerten Durchgangsverkehr aufnehmen. Die Josef-Lammerting-Allee bietet sich vor allem des-
halb zur Klassifizierung als örtliche Hauptstraße an, weil sie an den bereits so deklarierten nördlichen 
Teil der Vitalisstraße anschließt und frei von Wohnbebauung ist. Die verkehrliche Bedeutung des 
Straßenzugs wird durch die Führung der Buslinien 140 und 141 durch die Josef-Lammerting-Allee 
unterstrichen. Die vorgesehene Ergänzung des Hauptstraßennetzes ist in Anlage 1 - untere Grafik - 
dargestellt. Perspektivisch soll diese Klassifizierung auch dazu beitragen, den südlichen Teil der Vita-
lisstraße, an dem eine dichte Wohnbebauung vorhanden ist, vom gewerblichen Verkehr und vom 
Durchgangsverkehr weiter zu entlasten. 
 
Eine wichtige Voraussetzung zur Änderung der Klassifizierung gemäß GVK wird durch die in Bearbei-
tung befindliche Übertragung der Straßenbaulast der Josef-Lammerting-Allee von privat auf die Stadt 
Köln geschaffen. Über die Straßenbaulastübertragung wurde bereits Einigung mit dem derzeitigen 
Eigentümer erzielt.

3 
Eine Darstellung dieses Straßenzuges als „örtliche Hauptstraße“ im Gesamtverkehrskonzept (GVK) 
ist gemäß § 1 i.V.m. § 3 Entflechtungsgesetz und der derzeit geltenden Richtlinien zur Förderung des 
kommunalen Straßenbaus Voraussetzung für die angestrebte Bezuschussung der Maßnahme. 
 
Anlage 
1. Auszug aus dem Plan B 3/1 des Gesamtverkehrskonzepts in der bislang gültigen Fassung und mit 
der vorgesehenen Änderung

Anlage 2 - Beantwortung der Fragen der BV Lindenthal

2135 Zeichen

Anlage 2 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 05.11.2018 folgende Fragen 
gestellt: 
 
1. „Es handelt sich um den Straßenausbau Kreisverkehr Vitalisstraße/Stolberger Str. und 
Zu- und Abfahrten. Beschluss im VA 14.12.2012. Können die entsprechenden Pläne der 
BV vorgelegt werden?“ 
2. „In welcher Höhe belaufen sich die Entflechtungsmittel?“ 
3. „Wenn eine Straße in das Hauptstraßennetz des GVKs eingeordnet wird, wer hat dann 
die Zuständigkeit? BV oder VA?“ 
4. „Wenn die Zuständigkeit in VA fällt, welchen Straßen im Rahmenplanungsgebiet bzw. 
näheres Umfeld werden dann in die Zuständigkeit der BV als Ausgleich übertragen?  
Zum Beispiel: Maarweg zwischen Stolberger Straße und Aachener Straße? Ein oder 
mehrere Vorschläge sind der BV vorzulegen.“ 
5. „Hat die Verwaltung die Absicht auch die Stolberger Straße zwischen Josef-Lammerting-
Allee und Oskar-Jäger-Straße auch zu „örtliche Hauptstraßen“ umzuwidmen?“ 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Pläne zur Maßnahme „Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet 
Braunsfeld/Ehrenfeld“ wurden mit einer Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3655/2011) 
veröffentlicht und lagen der BV Lindenthal in der Sitzung am 19.03.2012 vor. Sie sind 
jederzeit im Ratsinformationssystem unter Eingabe der oben angegebenen Session-Nummer 
einsehbar. 
 
Zu Frage 2: 
 
Bei der Bezirksregierung Köln wurden für die Gesamtmaßnahme „Verkehrserschließung für 
das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld“ Entflechtungsmittel in Höhe von 
4.107.368 € beantragt. Dieser Betrag entspricht der bei solchen Maßnahmen üblichen 
Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten. 
 
Zu Frage 3: 
 
In die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses fallen alle verkehrlichen Belange von 
klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und von im 
Gesamtverkehrskonzept als örtliche oder überörtliche Hauptverkehrszüge oder örtliche 
Haupt- und Umgehungsstraße kategorisierten Straßen. 
 
Zu Fragen 4 und 5: 
 
Weitere Änderungen der Kategorisierung von Straßen sind im Rahmenplanungsgebiet 
Braunsfeld/Ehrenfeld derzeit nicht vorgesehen.

Anlage 1 - Auszug aus Plan B3/1 GVK

184 Zeichen

Anlage 1: 
 
Auszug aus dem Plan B3/1 „Hauptstraßennetz“ des Gesamtverkehrskonzepts 
 
bisher 
gültige 
Fassung:  
 
 
mit der 
Beschluss-
fassung 
vorgelegte 
Änderung:  
 
 
Legende:

Beratungsverlauf (7)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2018 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1272/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.08.2018
Erstellt
18.04.2018 17:53