1272/2018
9. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 1272/2018 Freigabedatum 29.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 9. Änderung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Ergänzung des Hauptstraßennetzes im Bezirk Lindenthal wie folgt: Die Stolberger Straße zwischen Josef-Lammerting-Allee und Militärringstraße sowie die Josef- Lammerting-Allee werden - wie in Anlage 1 ersichtlich - in Plan B 3/1 (Hauptstraßennetz) des Ge- samtverkehrskonzepts Köln (GVK) als „örtliche Hauptstraßen“ eingetragen. Alternativvorschlag Der Rat verzichtet auf die Änderung des GVK mit der Folge, dass der am 14.06.2012 vom Verkehrs- ausschuss beschlossene Straßenausbau nicht mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz bezuschusst werden kann. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn der Stadtentwicklungsausschuss, die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld sowie der Rahmenplanungsbeirat uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.11.2018 Verkehrsausschuss 11.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Das Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld befindet sich in den letzten Jahren in einem grundlegenden Umstrukturierungsprozess. Einstmals von industrieller Produktion geprägt, wandelt es sich mehr und mehr zu einem handels- und dienstleistungsorientierten Standort (vgl. diesbezüglich die 2004 vom Rat beschlossene Rahmenplanung, Drucksachen-Nr. 1956/002). Mit diesem Wandel geht auch eine Zunahme des Verkehrsaufkommens einher. Im Rahmen der Straßenplanungsmaß- nahmen in diesem Gebiet wurde im Jahr 2011 eine Abschätzung der Kfz-Aufkommensentwicklung für das Jahr 2025 vorgenommen, bei der von einer starken Zunahme des Kfz-Verkehrs auf den als Hauptstraßen klassifizierten Strecken ausgegangen wird. Die Ergebnisse der Verkehrssimulation wurden bereits in der vom Verkehrsausschuss am 14.06.2012 beschlossenen Vorlagen-Nr. 3655/2011 „Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld“ dargestellt. So wird z. B. erwartet, dass sich das Kfz-Aufkommen in der Stolberger Straße östlich der Vitalisstraße ungefähr verdoppelt (von 7.480 Kfz/24h im Jahr 2010 auf 14.300 Kfz/24h im Jahr 2025). Dieser Ver- kehrszuwachs wird u. a. durch die Umnutzung des benachbarten Sidol-Geländes von einem Produk- tions- zu einem Wohnstandort begünstigt. Daher ist es erforderlich, die Verkehrsinfrastruktur den ge- änderten Erfordernissen anzupassen. Um die Erschließung des Gewerbegebiets Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zu verbessern, soll die Stolberger Straße entsprechend des bereits erwähnten Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 14.06.2012 sowie in Übereinstimmung mit dem Verkehrskonzept der Rahmenplanung über einen Kreisverkehr an die Vitalisstraße und im Anschluss daran über eine Zu-/Abfahrt als ¾-Anschluss di- rekt an den Militärring angebunden werden. Die äußere Anbindung des Gewerbegebiets erfolgte bislang durch die Aachener Straße im Süden, die Militärringstraße im Westen, die Widdersdorfer Straße im Norden und den Maarweg im Osten. Diese vier Straßen sind im GVK als „örtliche Hauptverkehrszüge“ eingestuft. Gemäß der dem GVK zu Grunde gelegten Definition dient dieser Straßentyp vorrangig dem innerstädtischen Durchgangsver- kehr, erschließt aber auch angrenzende Siedlungsbereiche. Bereits am 30.05.1996 beschloss der Rat zudem die Eintragung der Vitalisstraße zwischen Widdersdorfer Straße und Vogelsanger Straße als „örtliche Hauptstraße“ in das Gesamtverkehrskonzept. Diese Verkehrserschließung ist in Anlage 1 - obere Grafik - dargestellt. Entsprechend der am 14.06.2012 beschlossenen Straßenplanung soll diese Eintragung ergänzt wer- den durch Darstellung der Josef-Lammerting-Allee sowie der Stolberger Straße zwischen Josef- Lammerting-Allee und der geplanten Anbindung an die Militärringstraße als „örtliche Hauptstraße“. Örtliche Hauptstraßen binden gemäß der dem GVK zu Grunde gelegten Definition Siedlungsbereiche an Hauptverkehrszüge an; sie stellen die Verbindung zwischen diesen und den nachgeordneten Straßen her und verbinden benachbarte Siedlungsbereiche miteinander, sollen aber keinen nen- nenswerten Durchgangsverkehr aufnehmen. Die Josef-Lammerting-Allee bietet sich vor allem des- halb zur Klassifizierung als örtliche Hauptstraße an, weil sie an den bereits so deklarierten nördlichen Teil der Vitalisstraße anschließt und frei von Wohnbebauung ist. Die verkehrliche Bedeutung des Straßenzugs wird durch die Führung der Buslinien 140 und 141 durch die Josef-Lammerting-Allee unterstrichen. Die vorgesehene Ergänzung des Hauptstraßennetzes ist in Anlage 1 - untere Grafik - dargestellt. Perspektivisch soll diese Klassifizierung auch dazu beitragen, den südlichen Teil der Vita- lisstraße, an dem eine dichte Wohnbebauung vorhanden ist, vom gewerblichen Verkehr und vom Durchgangsverkehr weiter zu entlasten. Eine wichtige Voraussetzung zur Änderung der Klassifizierung gemäß GVK wird durch die in Bearbei- tung befindliche Übertragung der Straßenbaulast der Josef-Lammerting-Allee von privat auf die Stadt Köln geschaffen. Über die Straßenbaulastübertragung wurde bereits Einigung mit dem derzeitigen Eigentümer erzielt. 3 Eine Darstellung dieses Straßenzuges als „örtliche Hauptstraße“ im Gesamtverkehrskonzept (GVK) ist gemäß § 1 i.V.m. § 3 Entflechtungsgesetz und der derzeit geltenden Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus Voraussetzung für die angestrebte Bezuschussung der Maßnahme. Anlage 1. Auszug aus dem Plan B 3/1 des Gesamtverkehrskonzepts in der bislang gültigen Fassung und mit der vorgesehenen Änderung
Anlage 2 - Beantwortung der Fragen der BV Lindenthal
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Anlage 2 Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 05.11.2018 folgende Fragen gestellt: 1. „Es handelt sich um den Straßenausbau Kreisverkehr Vitalisstraße/Stolberger Str. und Zu- und Abfahrten. Beschluss im VA 14.12.2012. Können die entsprechenden Pläne der BV vorgelegt werden?“ 2. „In welcher Höhe belaufen sich die Entflechtungsmittel?“ 3. „Wenn eine Straße in das Hauptstraßennetz des GVKs eingeordnet wird, wer hat dann die Zuständigkeit? BV oder VA?“ 4. „Wenn die Zuständigkeit in VA fällt, welchen Straßen im Rahmenplanungsgebiet bzw. näheres Umfeld werden dann in die Zuständigkeit der BV als Ausgleich übertragen? Zum Beispiel: Maarweg zwischen Stolberger Straße und Aachener Straße? Ein oder mehrere Vorschläge sind der BV vorzulegen.“ 5. „Hat die Verwaltung die Absicht auch die Stolberger Straße zwischen Josef-Lammerting- Allee und Oskar-Jäger-Straße auch zu „örtliche Hauptstraßen“ umzuwidmen?“ Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Pläne zur Maßnahme „Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld“ wurden mit einer Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3655/2011) veröffentlicht und lagen der BV Lindenthal in der Sitzung am 19.03.2012 vor. Sie sind jederzeit im Ratsinformationssystem unter Eingabe der oben angegebenen Session-Nummer einsehbar. Zu Frage 2: Bei der Bezirksregierung Köln wurden für die Gesamtmaßnahme „Verkehrserschließung für das Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld“ Entflechtungsmittel in Höhe von 4.107.368 € beantragt. Dieser Betrag entspricht der bei solchen Maßnahmen üblichen Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten. Zu Frage 3: In die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses fallen alle verkehrlichen Belange von klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und von im Gesamtverkehrskonzept als örtliche oder überörtliche Hauptverkehrszüge oder örtliche Haupt- und Umgehungsstraße kategorisierten Straßen. Zu Fragen 4 und 5: Weitere Änderungen der Kategorisierung von Straßen sind im Rahmenplanungsgebiet Braunsfeld/Ehrenfeld derzeit nicht vorgesehen.
Anlage 1 - Auszug aus Plan B3/1 GVK
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Anlage 1: Auszug aus dem Plan B3/1 „Hauptstraßennetz“ des Gesamtverkehrskonzepts bisher gültige Fassung: mit der Beschluss- fassung vorgelegte Änderung: Legende:
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1272/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.08.2018
- Erstellt
- 18.04.2018 17:53