2006/0213
Straßenbahnausbau in Arheilgen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2006/0213
5849 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Dezernat VI zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0213 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Straßenbahnausbau in Arheilgen Vorlage vom: 16.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht zum geplanten Straßenbahnausbau in Arheilgen zur Kenntnis. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Mit Schreiben vom 03.03.2006 wurde die Stadt Darmstadt durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt (ASV) darüber informiert, dass das zur Förderung angemeldete Projekt Straßenbahnausbau Arheilgen bedauerlicherweise nicht zur Förderung im Jahr 2006 vorgesehen werden könne. Darüber hinaus könne derzeit aus haushaltstechnischen Gründen auch kein vorläufiger Bewilligungsbescheid ausgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Planungsbeteiligten davon ausgegangen, dass unmittelbar nach der Baurechtschaffung (Planfeststellungsbeschluss) ein Bewilligungsbescheid des Landes ausgestellt werden wird. Durch die neue Situation wird nun eine Lücke in der Gesamtabwicklung des Projektes „Ausbau der Straßenbahn in Arheilgen“ entstehen. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird nach wie vor gerechnet. Die Unterlagen für einen solchen Beschluss des Landes liegen dem Land vollständig vor. Die Anhörung des Regierungspräsidiums (RP) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat im Juni 2005 planmäßig stattgefunden. Die an diesem Termin wiederholt bzw. neu vorgetragenen Argumente wurden vom RP geprüft und bewertet. Rückfragen und Erläuterungen wurden zwischen den Verwaltungen auf kurzem Wege geklärt. Als formale Korrektur war auf Grund von Einwendungen aus dem Bereich der Landwirtschaft der landschaftspflegerische Begleitplan für den Bereich nordöstlich der Ortsbebauung anzupassen. Da hierbei ein Privatgrundstück neu betroffen wurde, musste eine begrenzte formelle Anhörung stattfinden, an der neben den Fachbehörden und Verbänden auch die betroffene Eigentümerin angehört werden musste. Diese Anhörung erfolgte im November und konnte ohne weitere Anregungen und Bedenken abgeschlossen werden. Seit Anfang Dezember liegen dem RP alle notwendigen Planungen und Erläuterungen in der Fassung vor, die planfestgestellt werden sollen. Auf Wunsch des RP wurden diesem im Januar nochmals inhaltlich unveränderte Planauszüge an die Hand gegeben, um die betroffen Einwender im Rahmen des Beschlusses gezielt zu informieren. Ein Planfeststellungsbeschluss ist noch für März in Aussicht gestellt. Aus formalrechtlichen Gründen kann erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses ein Antrag auf GVFG/FAG beim Land Hessen vollständig werden, weil gültiges Baurecht die Grundlage für einen Finanzierungsbescheid ist und den Antragsunterlagen beizufügen ist. Um die Verfahrenswege und Bearbeitungszeiten zu verkürzen ist es jedoch üblich und sinnvoll, beide Verfahren parallel zu betreiben. Die Abstimmung des Straßenverkehrsamtes der Stadt mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen des Landes ermöglichte es, dass die Unterlagen beim Land bereits soweit bearbeitet sind, dass die wesentlichen inhaltliche Punkte für den Zuwendungsbescheid geklärt sind. Die Planprüfung zum Finanzierungsantrag und zum Planfeststellungsantrag erfolgten zeitgleich. Durch den zeitlich parallelen Prüfungsverlauf des Antrages auf Baurecht und des Antrages auf Finanzierung blieb es nicht aus, dass auf Grund von Anregungen einzelne Planungsbereiche jeweils im parallelen Verfahren mit geändert bzw. angepasst werden mussten. Zudem hat sich gezeigt, dass die hessische Straßenbauverwaltung - auf Grund der knappen Geldmittel - zwischenzeitlich noch strengere Maßstäbe an die Antragsunterlagen anlegt, als dies in der Vergangenheit geschah. Daher mussten von städtischer Seite detaillierte Planunterlagen nachgereicht werden, wie sie in früheren Antragsverfahren erst in der 3 ... Ausführungsplanung erstellt wurden. Abschließend ist also festzuhalten, dass dem Land alle erforderlichen planerischen Informationen rechtzeitig schriftlich vorlagen. Der Förderungsantrag zur Finanzierung ist jedoch formal unvollständig, bis das Land Hessen einen Planfeststellungsbeschluss ausgefertigt hat. Um einen zügigen Baubeginn zu ermöglichen wurde bereits am 26.07.2005 ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn beim Land gestellt. Dies geschah für den ersten Teilbauabschnitt Virchowstraße, für den eigentlich kein Planfeststellungsbeschluss erforderlich ist. Dieser Antrag wurde wegen der offensichtlich nicht gesicherten Finanzierung ebenso wie der Wiederholungsantrag vom 09.11.2005 abgelehnt. Von Seiten der städtischen Verwaltung wurden soweit alle Maßnahmen ergriffen, um nach Vorlage der erforderlichen Bescheide zügig mit dem Bau zu beginnen. Die Ausführungsplanung für den gesamten ersten Bauabschnitt und das Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung sind vorbereitet, dass nach vorliegen aller Genehmigungen zügig in die Realisierungsphase gegangen werden könnte. Wie vor Ort vom aufmerksamen Beobachter zu sehen ist, wurden zwischenzeitlich zur Fixierung der Versorgungsleitungen unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Randbedingungen kleinere Arbeiten (Schlitzgräben, Baumfällungen) durchgeführt, die unschädlich für eine finanzielle Förderung sind. Darmstadt, 16.03.2006 VI-ah DER DEZERNENT VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Virchowstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0213
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00