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2261/2018

Anfrage der Bündnis 90/Die Gründen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21.06.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 13.09.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 2261/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
 
Anfrage der Bündnis 90/Die Gründen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
21.06.2018 - AN/0972/2018 - TOP 7.2.5 
hier: Sicherheit auf  Wegen in Grünanlagen 
Die Wege in den Grünanlagen im Bezirk Chorweiler werden von vielen Bürgern genutzt, da es eine 
Möglich ist, barrierefrei, also ohne Stufen und Hindernisse mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Fahr-
rad oder zu Fuß einmal im Grünen zu sein. 
 
Leider sind nicht alle Wege zurzeit als barrierefrei zu bezeichnen, obwohl sie eigentlich so geplant 
und gebaut wurden. Schäden durch Wurzeln und Frost, Unebenheiten durch Rohrleitungs- oder Ka-
belverlegungsarbeiten laden manche Wege eher zu einem Hindernisparcour, als zu einem gemütli-
chen Spaziergang ein. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
 
1. Wer ist für die Verkehrssicherheit dieser und anderer Wege in Grünanlagen wie Park und of-
fenen Kleingartenanlagen zuständig? 
 
2. Was wurde bisher unternommen um die Verkehrssicherheit dieser Wege zu gewährleisten? 
 
3. Falls bisher nicht unternommen worden ist, was sind die Gründe dafür und sind Lösungsvor-
schläge zur Abschaffung dieser Gründe? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Für die Verkehrssicherheit der Wege in Grünanlagen ist generell das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen zuständig. Ausnahme sind die überregionalen Velorouten, wenn sie durch eine Grünan-
lage führen. Dann ist das Amt für Straßen und Verkehrstechnik zuständig. 
Zwischen offenen Kleingartenanlagen variiert die Zuständigkeit von Fall zu Fall in der Regel zwischen 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Am 
Beispiel Fritz Wackerstraße liegt die Zuständigkeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik. 
 
zu 2.: 
 
Die Wege in den Grünanlagen werden nicht explizit überprüft. Lediglich Schäden, die bei der allge-
meinen Grünunterhaltung festgestellt und als Unfallgefahr eingestuft werden, werden auch beseitigt. 
Ebenso wird Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen und bei Bedarf nach Priorität ausgebes-
sert. 
 
Zur Vorgehensweise beim Amt für Straßen und Verkehrstehnik kann ich nichts sagen.

2 
 
 
zu 3.:  
 
Werden Schäden/Unfallgefahren gemeldet oder durch eigenes Personal festgestellt, werden diese 
ausgebessert. Ja nach Schädigungsgrad des Weges kann dies unterschiedlich lange dauern! Unmit-
telbare Unfallgefahren werden bevorzugt behoben.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2261/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.08.2018
Erstellt
05.07.2018 10:15