2261/2018
Anfrage der Bündnis 90/Die Gründen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21.06.2018
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2603 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/42 Vorlagen-Nummer 2261/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Anfrage der Bündnis 90/Die Gründen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 21.06.2018 - AN/0972/2018 - TOP 7.2.5 hier: Sicherheit auf Wegen in Grünanlagen Die Wege in den Grünanlagen im Bezirk Chorweiler werden von vielen Bürgern genutzt, da es eine Möglich ist, barrierefrei, also ohne Stufen und Hindernisse mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, Fahr- rad oder zu Fuß einmal im Grünen zu sein. Leider sind nicht alle Wege zurzeit als barrierefrei zu bezeichnen, obwohl sie eigentlich so geplant und gebaut wurden. Schäden durch Wurzeln und Frost, Unebenheiten durch Rohrleitungs- oder Ka- belverlegungsarbeiten laden manche Wege eher zu einem Hindernisparcour, als zu einem gemütli- chen Spaziergang ein. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wer ist für die Verkehrssicherheit dieser und anderer Wege in Grünanlagen wie Park und of- fenen Kleingartenanlagen zuständig? 2. Was wurde bisher unternommen um die Verkehrssicherheit dieser Wege zu gewährleisten? 3. Falls bisher nicht unternommen worden ist, was sind die Gründe dafür und sind Lösungsvor- schläge zur Abschaffung dieser Gründe? Antwort der Verwaltung: zu 1.: Für die Verkehrssicherheit der Wege in Grünanlagen ist generell das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig. Ausnahme sind die überregionalen Velorouten, wenn sie durch eine Grünan- lage führen. Dann ist das Amt für Straßen und Verkehrstechnik zuständig. Zwischen offenen Kleingartenanlagen variiert die Zuständigkeit von Fall zu Fall in der Regel zwischen dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Am Beispiel Fritz Wackerstraße liegt die Zuständigkeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik. zu 2.: Die Wege in den Grünanlagen werden nicht explizit überprüft. Lediglich Schäden, die bei der allge- meinen Grünunterhaltung festgestellt und als Unfallgefahr eingestuft werden, werden auch beseitigt. Ebenso wird Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen und bei Bedarf nach Priorität ausgebes- sert. Zur Vorgehensweise beim Amt für Straßen und Verkehrstehnik kann ich nichts sagen. 2 zu 3.: Werden Schäden/Unfallgefahren gemeldet oder durch eigenes Personal festgestellt, werden diese ausgebessert. Ja nach Schädigungsgrad des Weges kann dies unterschiedlich lange dauern! Unmit- telbare Unfallgefahren werden bevorzugt behoben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2261/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 05.07.2018 10:15