AN/0771/2017
Landtagswahl 2017 – Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen
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SPD Anfrage nach § 4
5917 Zeichen
An die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Frau Dos Santos Herrmann An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.05.2017 AN/0771/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 15.05.2017 Wirtschaftsausschuss 15.05.2017 Landtagswahl 2017 – Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Beschwerden aus dem Kreise der Wahlberechtigten zur Landtagswahl über nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen und Verzögerungen bei der Beantragung und Zustellung von Briefwahlunterlagen hat die SPD-Fraktion am 08.05.2017 um Aufklärung im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales gebeten. Aufgrund der Beschwerden und Rückmeldungen steht u.a. zu befürchten, dass ganze Straßenzüge, z.B. in Zollstock, nicht oder nur sehr unvollständig mit Wahlbenachrichtigungen versorgt worden sind. Diese Einschätzung wird durch aktuelle Be- richterstattung bestätigt. Auf Drängen der SPD-Fraktion hat die Stadtverwaltung dann erst 4 Tage vor der Wahl die betroffenen Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht informiert, obwohl Sie bereits seit dem 22.04.2017 von den systematischem Zustellproblem in Zollstock Kennt- nis hatte. Dieses Schreiben ist aber nicht nur an die Wahlberechtigten gegangen, sondern aufgrund eines weiteren Fehlers bei der Stadtverwaltung z.B. auch an Minderjährige, die überhaupt noch nicht wählen dürfen. Für das gesamte Stadtgebiet sollen demnach sogar mindestens 10.000 Wahlbenachrichti- gungen nicht zugestellt worden sein. Zudem soll es zahlreiche Fälle geben, in denen Wahl- berechtigte zeitgerecht ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese ihnen aber bis heute nicht zugestellt wurden. Die Stadtverwaltung hat in diesem Zusammenhang bereits bestätigt, dass es Probleme mit dem eingesetzten Postdienstleister gibt. Die städtische Wahlhotline verweist bei Rückfragen zu nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunter- lagen mittlerweile ebenfalls auf Probleme mit dem aktuellen Postdienstleister. Nicht zuge- stellte Wahlbenachrichtigungen haben zumindest eine negative Auswirkung auf die Wahlbe- - 2 - teiligung und das Briefwahlverfahren. Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Briefwahl- unterlagen können sich sogar unmittelbar auf die Stimmabgabe und damit auf das Wahler- gebnis auswirken. Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass in den Fällen, in denen eine Wahlbenach- richtigung nicht zugestellt worden ist, die Wahlberechtigten die notwendigen Informa- tionen zu den verbleibenden Möglichkeiten der Stimmabgabe erhalten? 2. In wie vielen Fällen sind Wahlberechtigen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht oder verspätet zugestellt worden und wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass sich Verzögerung bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht auf die Stimmabgabe auswirken? So können z.B. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht mehr rechtzeitig bis zum Wahlsonntag erhalten haben, nicht ohne weiteres im Wahllokal wählen. 3. Zudem ist es in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen zu Problemen mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen mittels eines QR-Codes gekommen, da die entsprechende Wahl- bzw. Melderegistersoftware einen Fehler aufweist. Nutzt die Stadtverwaltung diese Software und die zugehörige QR-Code-Funktionalität auch? Falls ja, ist der Stadtverwaltung dieser Fehler bekannt und seit wann? Ist es in die- sem Zusammenhang in Köln ebenfalls zu Problemen bei der Briefwahl gekommen und wie viele Briefwählerinnen und Briefwähler sind betroffen? 4. Warum ist mit dem aktuellen Postdienstleister lediglich ein einziger Zustellversuch für die Wahlunterlagen vertraglich vereinbart worden, obwohl bekannt ist, dass dieser – anders als die Deutsche Post – regelmäßig nicht in innenliegende Briefkästen zustel- len kann und es rein vom Zufall abhängt, ob Anwohner zum Zeitpunkt des ersten und einzigen Zustellversuches die Tür öffnen? Wie sollte und ist in diesem Fällen sicher- gestellt, dass die Stadt ihrer Informationspflicht gegenüber den Wahlberechtigen nachkommt? 5. Ausweislich der Presseberichterstattung sind mindestens 10.000 Wahlbenachrichti- gungen als nicht zugestellt vom eingesetzten Postdienstleister an das Wahlamt über- geben worden (KStA vom 10.05.2017 – 10.000 Kölner ohne Wahlbenachrichtigung). Laut Stadtverwaltung werde sie sich jetzt, d.h. 5 Tage vor dem Wahlsonntag, um die vielen nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen kümmern und diese auf den nor- malen Postweg geben. Warum reagiert die Stadtverwaltung erst jetzt auf die hohe Anzahl von nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen, obwohl das Verfahren zur Benachrichtigungen der Wahlberechtigten schon seit Wochen abgeschlossen sein sollte? Aus der Verwaltung hieß es weiter, dass die Zahl von 10.000 Fehlversuchen bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen eine geringe Zahl sei. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, wie hoch die Zahl der nicht zugestellten Wahlbenachrich- tigungen bei vorangegangen Wahlereignissen (seit 2009) war. Dabei sollen die abso- luten Zahlen, die prozentuale Verteilung sowie der jeweils eingesetzte Postdienstleis- ter aufgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AN/0771/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27