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AN/0771/2017

Landtagswahl 2017 – Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen

SPD Anfrage nach § 4 11.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 4.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

5917 Zeichen

An die Vorsitzende 
des Wirtschaftsausschusses 
Frau Dos Santos Herrmann 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen  
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.05.2017 
 
AN/0771/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 15.05.2017 
Wirtschaftsausschuss 15.05.2017 
 
Landtagswahl 2017 – Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Beschwerden aus dem Kreise der Wahlberechtigten 
zur Landtagswahl über nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen und Verzögerungen bei 
der Beantragung und Zustellung von Briefwahlunterlagen hat die SPD-Fraktion am 
08.05.2017 um Aufklärung im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga-
be / Internationales gebeten. Aufgrund der Beschwerden und Rückmeldungen steht u.a. zu 
befürchten, dass ganze Straßenzüge, z.B. in Zollstock, nicht oder nur sehr unvollständig mit 
Wahlbenachrichtigungen versorgt worden sind. Diese Einschätzung wird durch aktuelle Be-
richterstattung bestätigt. Auf Drängen der SPD-Fraktion hat die Stadtverwaltung dann erst 4 
Tage vor der Wahl die betroffenen Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht informiert, obwohl 
Sie bereits seit dem 22.04.2017 von den systematischem Zustellproblem in Zollstock Kennt-
nis hatte. Dieses Schreiben ist aber nicht nur an die Wahlberechtigten gegangen, sondern 
aufgrund eines weiteren Fehlers bei der Stadtverwaltung z.B. auch an Minderjährige, die 
überhaupt noch nicht wählen dürfen.  
 
Für das gesamte Stadtgebiet sollen demnach sogar mindestens 10.000 Wahlbenachrichti-
gungen nicht zugestellt worden sein. Zudem soll es zahlreiche Fälle geben, in denen Wahl-
berechtigte zeitgerecht ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese ihnen aber bis heute 
nicht zugestellt wurden. Die Stadtverwaltung hat in diesem Zusammenhang bereits bestätigt, 
dass es Probleme mit dem eingesetzten Postdienstleister gibt. Die städtische Wahlhotline 
verweist bei Rückfragen zu nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunter-
lagen mittlerweile ebenfalls auf Probleme mit dem aktuellen Postdienstleister. Nicht zuge-
stellte Wahlbenachrichtigungen haben zumindest eine negative Auswirkung auf die Wahlbe-

- 2 - 
 
teiligung und das Briefwahlverfahren. Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Briefwahl-
unterlagen können sich sogar unmittelbar auf die Stimmabgabe und damit auf das Wahler-
gebnis auswirken.  
 
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass in den Fällen, in denen eine Wahlbenach-
richtigung nicht zugestellt worden ist, die Wahlberechtigten die notwendigen Informa-
tionen zu den verbleibenden Möglichkeiten der Stimmabgabe erhalten?  
 
2. In wie vielen Fällen sind Wahlberechtigen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht 
oder verspätet zugestellt worden und wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass sich 
Verzögerung bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht auf die Stimmabgabe 
auswirken? So können z.B. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen beantragt, 
aber nicht mehr rechtzeitig bis zum Wahlsonntag erhalten haben, nicht ohne weiteres 
im Wahllokal wählen.  
 
3. Zudem ist es in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen zu Problemen mit der 
Beantragung von Briefwahlunterlagen mittels eines QR-Codes gekommen, da die 
entsprechende Wahl- bzw. Melderegistersoftware einen Fehler aufweist. Nutzt die 
Stadtverwaltung diese Software und die zugehörige QR-Code-Funktionalität auch? 
Falls ja, ist der Stadtverwaltung dieser Fehler bekannt und seit wann? Ist es in die-
sem Zusammenhang in Köln ebenfalls zu Problemen bei der Briefwahl gekommen 
und wie viele Briefwählerinnen und Briefwähler sind betroffen? 
 
4. Warum ist mit dem aktuellen Postdienstleister lediglich ein einziger Zustellversuch für 
die Wahlunterlagen vertraglich vereinbart worden, obwohl bekannt ist, dass dieser – 
anders als die Deutsche Post – regelmäßig nicht in innenliegende Briefkästen zustel-
len kann und es rein vom Zufall abhängt, ob Anwohner zum Zeitpunkt des ersten und 
einzigen Zustellversuches die Tür öffnen? Wie sollte und ist in diesem Fällen sicher-
gestellt, dass die Stadt ihrer Informationspflicht gegenüber den Wahlberechtigen 
nachkommt? 
 
5. Ausweislich der Presseberichterstattung sind mindestens 10.000 Wahlbenachrichti-
gungen als nicht zugestellt vom eingesetzten Postdienstleister an das Wahlamt über-
geben worden (KStA vom 10.05.2017 – 10.000 Kölner ohne Wahlbenachrichtigung). 
Laut Stadtverwaltung werde sie sich jetzt, d.h. 5 Tage vor dem Wahlsonntag, um die 
vielen nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen kümmern und diese auf den nor-
malen Postweg geben. Warum reagiert die Stadtverwaltung erst jetzt auf die hohe 
Anzahl von nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen, obwohl das Verfahren zur 
Benachrichtigungen der Wahlberechtigten schon seit Wochen abgeschlossen sein 
sollte? Aus der Verwaltung hieß es weiter, dass die Zahl von 10.000 Fehlversuchen 
bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen eine geringe Zahl sei. Die Verwaltung 
wird gebeten, darzustellen, wie hoch die Zahl der nicht zugestellten Wahlbenachrich-
tigungen bei vorangegangen Wahlereignissen (seit 2009) war. Dabei sollen die abso-
luten Zahlen, die prozentuale Verteilung sowie der jeweils eingesetzte Postdienstleis-
ter aufgeführt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Wirtschaftsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
AN/0771/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
11.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27