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V/0130/2006

Bebauungsplan Nr. 497 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlage 16.02.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.03.2006, TOP 6.9

Berichtsvorlage

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V-0130-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

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V-0130-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

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V-0130-2006-Anlage-3-Textliche Festsetzungen.pdf

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Berichtsvorlage

2529 Zeichen

V/0130/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 497: Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 497: Gremmendorf – 
Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 497 sollen die planungs rechtlichen Voraussetzungen zur weiteren geord-
neten städtebaulichen Entwicklung am nördlichen R and der Ortslage Gremmendorf geschaffen wer-
den. Durch Abrundung der vorh andenen Wohnbebauung soll ein weit eres Angebot für Einfamilien-
häuser ermöglicht werden. 
 
Die Beteiligung der Behörd en und Träger öffentlicher Bela nge wurde vom 16.09.2005 bis zum 
19.10.2005 durchgeführt. Di e frühzeitige Beteiligung der Öffentlic hkeit fand am 28.06.2005 statt. Die 
Äußerungen während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 497 überplant im Randber eich teilweise die Geltungsbereiche der Be-
bauungspläne Nr. 343: Gremmendorf - Gremmendorfer Weg / Westf. Landeseisenbahn / Erbdrosten-
weg / Vörnste Esch / Anton-Knubel-Weg und Nr. 382: Gremmendorf – Anton-Knubel-Weg / Vörnste 
Esch / Erbdrostenweg / Loddenbach. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes treten diese 
Pläne, soweit sie von dem neuen Plan überlagert we rden, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in 
den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlic h -rechtliche Vereinbarungen 
zwischen der Stadt Münster und dem Grundstückse igentümer abgeschlossen.  Der Stadt Münster 
werden keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Frühjahr 2006 erfolgen. 
 
         A n l a g e n :  
I. V.         1. Protokoll der Bürgeranhörung  
gez.         2. Begründung 
Schultheiß        3. Textliche Festsetzungen 
Stadtdirektor        4. Planverkleinerung
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0130/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.02.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

V-0130-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

16716 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 130/2006 
Niederschrift 
 
über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB zum 
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 497 „Gremmendorf – Erbdrostenweg /  
Erich-Greffin-Weg / Loddenbachsee“ 
 
 
Anlass:   Bebauungsplanvorentwurf Nr. 497 
  „Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / 
Loddenbachsee“ 
 
Stadtbezirk: Münster, Gremmendorf 
 
Zeit:  28.06.2005 um 18:00 Uhr 
 
Ort:   Pfarrheim St. Ida, 
    Anton-Knubel-Weg 45, 48167 Münster 
 
Teilnehmer: ca. 45 Bürgerinnen und Bürger 
 
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Herr L ewe 
 
Vertreter der Verwaltung:   Herr Ulrich Winter 
   Herr Bernd Kettler 
 
Vertreter der Vorhabenträgerin: Frau Annika Gille (Wolters Partner, Coesfeld) 
          Herr Carsten Lang (Wolters Partner, Coesf eld) 
 Herr Christoph Steinhoff (Wolters Partner, Coesfel d), 
(Schriftführer)

2 
Der Bezirksvorsteher Herr Lewe begrüßt zu Beginn di e anwesenden Bürgerinnen und 
Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung und der Vorhabenträgerin vor. Er erläutert 
den Anlass dieser Bürgeranhörung und informiert die  Anwesenden über den geplanten 
Ablauf der Veranstaltung. 
 
Herr Winter erläutert den Anlass der Planung, die N otwendigkeit der Aufstellung eines Be- 
bauungsplans und der Änderung des wirksamen Flächen nutzungsplans sowie den Ablauf 
des Planverfahrens. 
 
Herr Lang und Herr Steinhoff erläutern anhand eines  Übersichtsplans, eines Luftbilds und 
einer Bestandsaufnahme die Situation im Plangebiet und seiner näheren Umgebung und 
führen die für das Plangebiet bestehenden rechtlich en Vorgaben des Landschaftsplans 
„Werse“ auf. 
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich des Erbdr ostenweges unmittelbar angrenzend 
an die bestehende Bebauung am Erich-Greffin-Weg. Im  Norden und Nordosten grenzen 
der Loddenbachsee und der Loddenbach mit umgebenden  Gehölzbeständen sowie Grün- 
landflächen an. Das Plangebiet selbst wird seit ein igen Jahren nicht mehr landwirtschaft- 
lich genutzt, auf der Fläche hat sich entsprechend eine Brache entwickelt. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplans LP 1 „Werse“, die Entwick- 
lungskarte stellt hier das Entwicklungsziel „Erhalt ung einer mit natürlichen Landschafts- 
elementen reich oder vielfältig ausgestatteten Land schaft“ auf. Als Schutzausweisungen 
bestehen am Erbdrostenweg unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ein Naturdenkmal 
(zwei Stieleichen). Die festgesetzten Aufwertungsmaßnahmen am Loddenbach östlich des 
Erbdrostenweges sind in der Vergangenheit bereits realisiert worden. 
Im Anschluss erläutert Herr Lang das Planungskonzept des Bebauungsplans: 
Der Vorentwurf soll unter Beachtung der räumlichen Ausdehnung der umliegenden Be- 
bauung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines ca. 1,1 ha gro- 
ßen Allgemeinen Wohngebiets schaffen. Vorgesehen si nd derzeit 24 Grundstücke, davon 
14 Einzelhäuser überwiegend im rückwärtigen Bereich  und 10 Doppelhaushälften entlang 
des Erbdrostenweges. Bei Ausnutzung der maximal mög lichen Anzahl von Wohneinheiten 
(2 Wohneinheiten in den Einzelhäusern, 1 Wohneinhei t in den Doppelhaushälften) sind 
max. 38 Wohneinheiten denkbar. 
Die Erschließung erfolgt hauptsächlich vom Erbdrost enweg aus über einen neu anzule- 
genden, fünfarmigen Kreisverkehr (Durchmesser Außen fahrbahn 26 m), der auch die be- 
stehenden Straßen Erbdrostenweg, Delstrup und Vörns te Esch aufnimmt. Nach Westen 
erhält das neue Wohngebiet eine zusätzliche Anbindung an den Erich-Greffin-Weg. 
Das Wohngebiet wird entlang seiner nördlichen Grenz e durch einen Gehölzstreifen einge- 
grünt. Nördlich des Gehölzstreifens liegt eine 0,58  ha Freifläche, die dem Ausgleich des 
mit der Errichtung des Wohngebiets verbundenen Eing riffs in Natur und Landschaft dient. 
Auf dieser Fläche ist die Anlage von Extensivgrünla nd und von Kleingewässern sowie die 
Anpflanzung von Gehölzen vorgesehen. Entlang des Lo ddenbachs soll der südliche Ufer- 
bereich durch Maßnahmen der Böschungsgestaltung und  zur Entwicklung eines Uferrand- 
streifens aufgewertet werden. 
Ebenfalls in den nördlich gelegenen Flächen ist ein  Fuß/Radweg geplant, der die beste- 
henden Wege am Erich-Greffin-Weg und am Loddenbach östlich des Erbdrostenweges 
miteinander verknüpft. 
 
Herr Lewe bittet die Anwesenden, sich zur vorliegenden Planung zu äußern.

3 
• Eine Bürgerin möchte wissen, warum diese Fläche fü r eine Wohnbebauung ausge- 
wählt wurde. 
 
Herr Winter führt dazu aus, dass auf Antrag der Vor habenträgerin der zuständige Aus- 
schuss des Rates der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet im Grundsatz 
zugestimmt hat. 
 
 
• Zur Frage des Zeitpunkts der Realisierung erläuter t Herr Winter, dass bei optimalem 
Ablauf des Planverfahrens die Rechtsverbindlichkeit  des Bebauungsplans im Laufe 
des Jahres 2006 erreicht werden kann. Die endgültig e Realisierung läge dann in der 
Hand der Vorhabenträgerin, erfahrungsgemäß sei jedo ch auch hier aufgrund der fi- 
nanziellen Vorleistungen mit einer schnellen Realisierung zu rechnen. 
 
 
• Ein Bürger äußert die Sorge, dass mit der geplante n Bebauung der Druck auf das 
Baugebiet Schumannweg/Delstrup sinkt, so dass diese s in der Realisierung hinterher- 
hinkt und evtl. eine weitere Bebauung nicht erfolgt . Er wünscht Auskunft darüber, wie 
die Stadt gedenke, hiermit umzugehen, und bittet da s Liegenschaftsamt, Auskunft 
darüber zu geben, wie die Vermarktung des Baugebietes gefördert werden könne. 
 
Herr Winter erläutert, dass der Stadt die zusätzlic he Konkurrenzsituation bewusst und be- 
kannt gewesen ist. Das Liegenschaftsamt sei jedoch zuversichtlich, dass die Grundstücke 
im Baugebiet Schumannweg/Delstrup dennoch veräußert  werden können. Das Anliegen 
werde an das Liegenschaftsamt weitergegeben. 
 
 
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger äußern ihre Bedenke n zur Grund- und Oberflächen- 
wassersituation. Sie wünschen Auskunft über die Gru ndwassersituation, die Über- 
schwemmungsgefahr und die geplante Entwässerung des  neuen Baugebiets. Da die 
Fläche in der Vergangenheit bei Starkregenereigniss en bereits mehrfach unter Was- 
ser gestanden hätte, sei sie für eine Bebauung nich t geeignet. Bei größeren Nieder- 
schlagsereignissen steige in der bestehenden Bebauung am Erich-Greffin-Weg derzeit 
das Grundwasser und überflute über die Kellerfenste r die Kellerräume. Mit der Ent- 
wicklung des neuen Baugebiets wird eine Verschärfun g der Entwässerungssituation 
befürchtet. 
 
Herr Winter und die Vertreter des Planungsbüros füh ren dazu aus, dass die vorgestellten 
Planungen einen frühen Planungsstand darstellen. Ko nkrete Aussagen zur Entwässerung 
des neuen Baugebiets sind noch nicht möglich, da hi erfür noch ein entsprechendes Ent- 
wässerungsgutachten bzw. -konzept erstellt werden m üsse. Es sei jedoch aufgrund der 
derzeitigen Höhenlage der Kanalisation damit zu rec hnen, dass das Baugebiet aufgehöht 
werde. Nach Auskunft des Staatl. Umweltamtes ist fü r den Loddenbach bisher kein ge- 
setzliches Überschwemmungsgebiet festgelegt worden. 
 
 
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger wünschen Auskunft d arüber, welches Ingenieurbüro 
das erforderliche Entwässerungsgutachten erstellt u nd die Einsicht in das Gutachten. 
Darüber hinaus wird gefordert, dass das Gutachten a uch eine eventuell erforderliche 
Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens Loddenbachse e bzw. die Anlage eines

4 
weiteren Regenrückhaltebeckens prüfen solle. Im Gut achten müsse auch aufgeführt 
werden, wo das Wasser eingeleitet werde. Außerdem s eien die Auswirkungen auf die 
bestehende Bebauung im Gutachten zu untersuchen. 
 
Hierzu führt Herr Lang aus, dass die Hinweise an de n Gutachter weitergegeben werden. 
Dieser müsse im Rahmen seines Entwässerungskonzepts den Nachweis bringen, dass es 
durch die Planung nicht zu Beeinträchtigungen der v orhandenen Wohnnutzungen kommt. 
Das Gutachten könne im Rahmen der Offenlegung des B ebauungsplans bei der Verwal- 
tung eingesehen werden. Die Einsichtnahme in das Gu tachten bei der Verwaltung sei dar- 
über hinaus vor der Offenlegung möglich, sobald der Vorhabenträger dies vorgelegt habe.  
 
 
• Ein Bürger wünscht Auskunft, wie das Entwässerungs gutachten erstellt wird und wer 
dafür haftet, falls das Gutachten fehlerhaft sei.  
Herr Lang erläutert, dass ein solches Gutachten all e für eine Berechnung erforderli- 
chen Faktoren, u. a. die topographischen Verhältnis se, die Boden- und Grundwasser- 
verhältnisse, die Niederschlagsmengen und die Abflu ssverhältnisse berücksichtige. 
Für die Richtigkeit seines Gutachtens haftet der Gu tachter. Das Entwässerungskon- 
zept muss sicherstellen, dass das neue Baugebiet or dnungsgemäß entwässert wird. 
Gemäß rechtliche Vorgaben (Landeswassergesetz) dürf e anfallendes Niederschlags- 
wasser nicht auf Fremdgrundstücke geleitet werden, sondern müsse ordnungsgemäß 
entsorgt werden, z.B. durch Einleitung in einen Vorfluter. 
 
 
• Mehrere Anwesende interessieren sich für die zukün ftige Straßengestaltung am 
Erbdrostenweg, im Besonderen ob ein Fuß-/Radweg gep lant sei und die Tempo 30-
Regelung bestehen bleibe.  
 
Herr Winter erläutert, dass die Tempo 30-Zone am Er bdrostenweg erhalten bleibt. Ein se- 
parat geführter Radweg sei daher am Erbdrostenweg nicht erforderlich, ein Bürgersteig sei 
jedoch vorgesehen. 
 
 
• Eine Bürgerin fragt an, wie die Zufahrt zu den Gru ndstücken in der nördlichen zweiten 
Reihe vorgesehen sei und warum keine Schleifenverkehrsführung geplant sei. 
 
Herr Lang erläutert, dass die Grundstücke über die vorgelagerten Grundstücke erschlos- 
sen werden, so dass sich sog. „Pfeifengrundstücke“ ergeben. Eine Schleifenverkehrsfüh- 
rung sei nicht wünschenswert, da hierfür eine wesen tlich größere Verkehrsfläche in 
Anspruch genommen würde. Darüber hinaus hätte dann die mittlere Baureihe eine beid- 
seitige Verkehrsbelastung zu ertragen. 
 
 
• Die Bürgerinnen und Bürger fragen an, wann mit dem  Bau des Kreisverkehrs zu rech- 
nen sei und merken an, dass die Verkehrsführung ber eits beim Baugebiet Delstrup 
hätte geklärt werden müssen. 
 
Herr Winter führt aus, dass voraussichtlich mit dem Bau des Kreisverkehrs begonnen wird, 
wenn auch die Wohnbebauung realisiert wird. Dies se i sinnvoll, um nicht den Kreisverkehr 
durch das Befahren mit schweren Baumaschinen zu bes chädigen. Die Verkehrsführung

5 
sei in der Vergangenheit bereits von der Stadt vorg esehen und geplant gewesen, jedoch 
an der liegenschaftlichen Verfügbarkeit gescheitert. 
 
 
• Ein Bürger merkt an, dass die öffentlichen Parkplä tze im Wohngebiet nicht ausreichen. 
Es bestehe die Gefahr, dass der Erich-Greffin-Weg zum Parken missbraucht werde. 
 
Herr Winter führt hierzu aus, dass die Schaffung vo n zusätzlichem öffentlichen Parkraum 
mit finanziellen und straßenbaulichen Belangen abzu wägen ist. Der öffentliche Raum dür- 
fe nicht von den Anwohnern zum privaten Parken miss braucht werden, hierzu sind private 
Grundstücksflächen bereitzustellen. Mit den im Beba uungsplan angebotenen 9 Stellplät- 
zen im öffentlichen Raum sei die Anzahl der Besucherstellplätze ausreichend.  
 
 
• Ein Bürger kritisiert die Anbindung an den Erich-G reffin-Weg und befürchtet hierdurch 
eine zusätzliche verkehrliche Belastung des Erich-Greffin-Weges. 
 
Herr Lang erläutert, dass ohne die Anbindung des neuen Baugebiets an den Erich-Greffin-
Weg eine Wendemöglichkeit mit einem Durchmesser von ca. 18 m erforderlich würde. Aus 
Gründen des sparsamen Umgangs mit Verkehrsflächen u nd aus städtebaulicher Sicht sei 
dies nicht vertretbar, da doch eine bestehende Anbi ndungsmöglichkeit vorhanden ist. Es 
sei davon auszugehen, dass die Zufahrt über den Eri ch-Greffin-Weg in das neue Bauge- 
biet lediglich von den im Westen gelegenen Grundstü cken benutzt würde. Darüber hinaus 
besitze das an der Zufahrt gelegene Grundstück am E rich-Greffin-Weg auf dieser Seite 
keine Grundstückszufahrt. 
 
 
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger kritisieren, dass i hnen nur eine geringe Einfluss- 
nahme auf die Planung ermöglicht wird, denn die vor gestellten Planungen signalisie- 
ren, dass das Baugebiet ohnehin realisiert würde.  
 
Herr Lewe weist darauf hin, dass es sich hier um eine frühzeitige Bürgerbeteiligung hande- 
le, und dass – auch wenn die Plandarstellung mit ih ren Details den Eindruck vermitteln, 
dass schon alles fertig sei – dies nicht der Fall s ei und einer möglichst umfassenden In- 
formation der Bürger diene.  
 
 
• Ein Bürger merkt an, dass lediglich die Südseite d es Loddenbachs aufgewertet würde, 
so dass von einer Renaturierung nicht gesprochen werden könne. Darüber hinaus wä- 
re die Planung von Kleingewässern auf der Ausgleich sfläche nicht erforderlich, da die- 
se aufgrund der Wasserverhältnisse sich von selbst einstellen. 
 
Hierzu führt Herr Lang aus, dass der Planungsbereic h nur das südliche Ufer des Lodden- 
bachs beinhaltet. Bezüglich der Kleingewässer sei e s begrüßenswert, wenn sich diese 
aufgrund der bestehende Boden- und Wasserverhältnisse von selbst einstellen.  
 
 
• Mehrere Bürger fragen an, wo Spielplätze bzw. Spie lmöglichkeiten für Kinder vorge- 
sehen seien. Es sei zu befürchten, dass die hochwer tigen Grundstücke im Norden 
keine spielenden Kinder auf der Ausgleichsfläche du lden werden. Generell gehe es

6 
beim Thema Spielflächen nicht um eingezäunte Spielp lätze mit Spielgeräten, sondern 
um einfache Freiflächen, die den Kindern zur Verfüg ung stehen. Dies sei in der Pla- 
nung nicht ausreichend berücksichtigt. 
 
Nach den städt. Richtzahlen ist voraussichtlich kei n zusätzlicher Bedarf an öffentlichen 
Spielplätzen gegeben, da die vorhandenen Anlagen in  der näheren Umgebung ausrei- 
chen. Im Übrigen seien die privaten Gärten im Wohng ebiet so bemessen, dass sie für das 
Spiel von Kleinkindern geeignet sind. 
 
 
• Eine Bürgerin fragt an, wann sich in Gremmendorf d ie Infrastruktur (insbesondere 
Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten) verbessern. 
 
Herr Winter verweist auf das Einzelhandelsgutachten , dass ebenfalls zu diesem Ergebnis 
kommt. Leider fehlten derzeit Standorte, die von den Investoren angenommen werden. 
 
 
• Ein Bürger fragt an, ob ein Fuß/Radweg nördlich de s Wohngebiets geplant sei. Even- 
tuell sei es sinnvoll, am Erbdrostenweg einen Fuß-/ Radweg anzulegen und auf den 
nördlichen Weg zu verzichten. 
 
Hierzu führen Herr Winter und Herr Lang aus, dass n ördlich des neuen Baugebiets eine 
Fuß-/Radwegverbindung zwischen den bestehenden Wege n am Loddenbachsee im Wes- 
ten und dem Loddenbach im Osten vorgesehen ist. Die  Anlage eines Radwegs am 
Erbdrostenweg sei aufgrund der Tempo 30-Regelung nicht erforderlich. 
 
 
• Mehrere Bürger wünschen, dass die neue Erschließun gsstraße und der Erich-Greffin-
Weg als Spielstraßen ausgewiesen werden. 
 
Herr Lewe gibt dies als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter. 
 
 
• Ein Bürger fragt an, wieso der Weg zur Regenwasser kläranlage in den Geltungsbe- 
reich des Bebauungsplans aufgenommen sei und ob hier Planungen bestehen. 
 
Hierzu führt Herr Lang aus, dass der Weg in den Gel tungsbereich aufgenommen wurde, 
um einen lückenlosen Anschluss des Bebauungsplans a n den westlich bestehenden Vor- 
haben- und Erschließungsplan „Erich-Greffin-Weg“ zu erzielen. Veränderungen am Weg 
seien nicht vorgesehen. 
 
• Ein Bürger stellt den Antrag, die neue Erschließun gsstraße nach dem Gremmendorfer 
Bürger Kurt-Werner-Weg zu nennen. 
 
Der Hinweis wird seitens der Verwaltung bzw. Politik zur Kenntnis genommen.

7 
 
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger wünschen Einsicht i n das Protokoll zur Bürgeranhö- 
rung. 
 
Es wird vereinbart, dass das Protokoll bei der Verw altung eingesehen werden kann. Dar- 
über hinaus werde das Protokoll auch den politische n Gremien im Rahmen des weiteren 
Planverfahrens als Anlage zur Beratungsvorlage vorgelegt. 
 
 
• Auf die Frage einer weiteren Bürgerbeteiligung füh ren Herr Winter und Herr Lewe aus, 
dass im Rahmen der Offenlegung die Bürger erneut di e Möglichkeit der Meinungsäu- 
ßerung bekommen.  
 
 
• Ein Bürger äußert sein Unverständnis darüber, waru m die Planung bei den anwesen- 
den Bürgern so negativ gesehen werde. Es gäbe durch aus auch Befürworter, die bzw. 
deren Kinder ein Grundstück in Gremmendorf suchen und bauen wollen. 
 
 
• Zum Vorschlag einer Bürgerin, die Abmarkierung im Kreuzungsbereich Erbdrosten- 
weg/Vörnste Esch zu erneuern, schlägt Herr Lewe vor , dies in einem Ortstermin zu 
klären. 
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich Herr Lewe  bei den 
Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen und been det die Bürgeranhörung um 20.15 
Uhr. 
 
 
 
 
 
 
........................................... ....... ................................... 
Lewe  Steinhoff 
Bezirksvorsteher Schriftführer

V-0130-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

89 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 130/2006 
Bebauungsplan Nr. 497 
-Ausschnitt-  
Maßstab: 1:1000

V-0130-2006-Anlage-3-Textliche Festsetzungen.pdf

3235 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 130/2006 
1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB  
 
1.1 Im Allgemeinen Wohngebiet sind die Ausnah-
men gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe 
des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht 
störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Ver-
waltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) 
ausgeschlossen (§ 1 Abs. 6 BauNVO). 
 
1.2 Garagen bzw. Carports / Stellplätze und Ne-
benanlagen sind nur innerhalb der überbau-
baren Grundstücksflächen zulässig. Garagen 
bzw. Carports / Stellplätze sind außerdem auf 
den mit Ga / St festgesetzten Flächen zuläs-
sig (§ 12 Abs. 6 BauNVO, § 14 Abs. 1 BauN- 
VO). 
 
1.3 Je Einzelhaus sind maximal 2 Wohneinheiten, 
je Doppelhaushälfte maximal 1 Wohneinheit 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 
 
1.4 Die mit einem Pflanzgebot belegten Flächen 
sind mit standortgerechten Gehölzen (z. B. 
Hainbuche, Haselnuss, Holunder, Hecken-
rose, Schneeball) im Pflanzverband von 1 m x 
1 m zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 
Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a 
BauGB). 
 
1.5 Für das Baugebiet wird eine maximale Ge- 
bäudehöhe von 8 m über Oberkante Stra-
ßenkrone festgesetzt. 
 
Bezugshöhe ist die Oberkante fertige Stra-
ßenkrone der entsprechenden Erschließungs-
fläche (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 
BauNVO). 
 
1.6 Die Oberkante Erdgeschoßfertigfußboden 
muss mindestens 0,3 m über der Oberkante 
der jeweilig der Erschließung dienenden Ver-
kehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 
 
1.7 Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen ist 
bei Räumen, die dem Schlafen dienen, der 
Einbau von Fenstern mit schallgedämmten 
Lüftungen erforderlich (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Mindestens 75 % der Außenwandfläche der 
zu errichtenden Hauptgebäude sind in Sicht-
mauerwerk unter Verwendung roter bis rot-
brauner Vormauerziegel auszuführen. 
 
2.2 Doppelhäuser sind in gleicher Dachneigung 
und Dachform zu errichten. 
 
2.3 Als Dachabdeckung sind bei geneigten Dä-
chern nur Materialien in roten, rot-braunen 
und grauen Farbtönen zulässig. 
 
2.4 Für die Gebäude in zwingend zweigeschossi-
ger Bauweise sind Dachaufbauten und Staf-
felgeschosse unzulässig; bei festgesetzter 
eingeschossiger Bauweise sind Dachaufbau-
ten nur ab 30°  Dachneigung auf max. 1/2 der 
Trauflänge zulässig. 
 
2.5 Grundstückseinfriedigungen an den Erschlie-
ßungsflächen (öffentliche und private) sind 
nur in Verbindung mit einer der Erschlie-
ßungsfläche zugewandten Eingrünung mit 
standortgerechten Gehölzen zulässig. Dahin-
ter liegende Zäune oder Mauern dürfen 1,20 
m Höhe nicht überschreiten. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist un-
verzüglich der Stadt oder dem Landschafts-
verband Westfalen-Lippe, Westfälisches Mu-
seum für Archäologie – Landesmuseum und 
Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzu-
zeigen (§ 15 DSchG NW). Die Fundstelle ist 
unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG NW). 
 
3.2 Zum Schutz vor Überflutungen wird empfoh-
len, die gebäudenahen Grundstücksfreiflä-
chen auf mind. 54,50 m über NN aufzuhöhen. 
 
3.3  Zur Realisierung dieses Bebauungsplans wer-
den ergänzende, öffentlich -rechtliche Verein-
barungen zwischen der Stadt Münster und 
dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.

Beratungsverlauf (2)

14.03.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 497 (amtlicher Umring) amtlich
  • Erbdrostenweg
  • Erich-Greffin-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Anton-Knubel-Weg 45
  • Vörnste Esch
  • Werse
  • Delstrup

Bebauungsplan Nr. 497

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0130/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37