2278/2019
Mehrfamilienhaus und Neubau Kolibriweg, Köln-Vogelsang
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2673 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 2278/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Mehrfamilienhaus und Neubau Kolibriweg, Köln-Vogelsang Die CDU-Fraktion der BV 4 (Ehrenfeld) bittet um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was wird von Seiten der Stadt Köln gegen die Nutzung von Wohnhäusern im Kolibriweg in Köln-Vogelsang als Ferienwohnung und Kurzzeitquartier unternommen: a. Ist der Verwaltung der Stadt Köln bekannt, dass im Wohnhaus Kolibriweg 3, über boo- king.com zur Miete als Ferienwohnungen angeboten werden? Wenn ja, wie viele und seit wann? 2. Hat die Stadt Köln die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und Kurzzeitquartier im Wohnhaus Kolibriweg 1 in Köln- Vogelsang genehmig? a. Ist der Neubau Kolibriweg 1 ebenso für diese Nutzung vorgesehen und mit wie vielen Appartements? b. Hat der Eigentümer für beide Häuser eine gewerbliche Genehmigung beantragt und erhalten? c. Ist für die gewerbliche Nutzung in dem Wohngebiet ein Bebauungsplan erforderlich und wurde dieser bereits intern aufgestellt? d. Wenn die Punkte 1 – 3 der Verwaltung bekannt sind, warum wurde die BV Ehrenfeld nicht einbezogen und informiert? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1) In 2018 hat das Amt für Wohnungswesen ein Ermittlungsverfahren eröffnet, da der Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum im Objekt Kolibriweg 3 bestand. Seit dem 01.05.2019 sind alle Wohneinheiten des Objektes regulär vermietet; Mietverträge, Meldedaten und Klingelanlage stimmen überein. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hat bewirkt, dass der Eigentümer alle Wohnungen des Ob- jekts wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt hat und diese nun nachweislich zu Wohnzwecken ge- nutzt werden. Es wird derzeit geprüft, ob ein Bußgeldverfahren für den in der Vergangenheit liegen- den Zeitraum eingeleitet werden kann. Die Prüfung dauert aufgrund der komplexen Fallgestaltung noch an. Zu 2) Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung in gewerbliche Feri- enwohnungen wurde weder für das Objekt Kolibriweg 1 noch Kolibriweg 3 erteilt. Es wurde lediglich 2 der Abbruch der alten Gebäude genehmigt, mit der Auflage, gemäß § 5 Abs. 3 Wohnraumschutzsat- zung Ersatzwohnraum auf demselben Grundstück zu errichten. Eine gewerbliche Nutzung als Feri- enwohnungen scheidet demnach aus. Das Objekt Kolibriweg 1 befindet sich derzeit im Rohbau bzw. ist mit Frist zum 30.06.2019 zu errich- ten. Nach Fertigstellung wird durch das Amt für Wohnungswesen die Wohnnutzung überprüft werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2278/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.07.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 15:58