Mandari Insight

2278/2019

Mehrfamilienhaus und Neubau Kolibriweg, Köln-Vogelsang

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 6.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2673 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2278/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
 
Mehrfamilienhaus und Neubau Kolibriweg, Köln-Vogelsang 
Die CDU-Fraktion der BV 4 (Ehrenfeld) bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Was wird von Seiten der Stadt Köln gegen die Nutzung von Wohnhäusern im Kolibriweg in 
Köln-Vogelsang als Ferienwohnung und Kurzzeitquartier unternommen: 
 
a. Ist der Verwaltung der Stadt Köln bekannt, dass im Wohnhaus Kolibriweg 3, über boo-
king.com zur Miete als Ferienwohnungen angeboten werden? Wenn ja, wie viele und 
seit wann? 
 
2. Hat die Stadt Köln die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und Kurzzeitquartier im 
Wohnhaus Kolibriweg 1 in Köln- Vogelsang genehmig? 
 
a. Ist der Neubau Kolibriweg 1 ebenso für diese Nutzung vorgesehen und mit wie vielen 
Appartements? 
b. Hat der Eigentümer für beide Häuser eine gewerbliche Genehmigung beantragt und 
erhalten? 
c. Ist für die gewerbliche Nutzung in dem Wohngebiet ein Bebauungsplan erforderlich 
und wurde dieser bereits intern aufgestellt? 
d. Wenn die Punkte 1 – 3 der Verwaltung bekannt sind, warum wurde die BV Ehrenfeld 
nicht einbezogen und informiert? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1)  
 
In 2018 hat das Amt für Wohnungswesen ein Ermittlungsverfahren eröffnet, da der Verdacht auf 
Zweckentfremdung von Wohnraum im Objekt Kolibriweg 3 bestand. Seit dem 01.05.2019 sind alle 
Wohneinheiten des Objektes regulär vermietet; Mietverträge, Meldedaten und Klingelanlage stimmen 
überein. 
 
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hat bewirkt, dass der Eigentümer alle Wohnungen des Ob-
jekts wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt hat und diese nun nachweislich zu Wohnzwecken ge-
nutzt werden. Es wird derzeit geprüft, ob ein Bußgeldverfahren für den in der Vergangenheit liegen-
den Zeitraum eingeleitet werden kann. Die Prüfung dauert aufgrund der komplexen Fallgestaltung 
noch an.  
 
Zu 2)  
 
Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung in gewerbliche Feri-
enwohnungen wurde weder für das Objekt Kolibriweg 1 noch Kolibriweg 3 erteilt. Es wurde lediglich

2 
 
der Abbruch der alten Gebäude genehmigt, mit der Auflage, gemäß § 5 Abs. 3 Wohnraumschutzsat-
zung Ersatzwohnraum auf demselben Grundstück zu errichten. Eine gewerbliche Nutzung als Feri-
enwohnungen scheidet demnach aus.  
 
Das Objekt Kolibriweg 1 befindet sich derzeit im Rohbau bzw. ist mit Frist zum 30.06.2019 zu errich-
ten. Nach Fertigstellung wird durch das Amt für Wohnungswesen die Wohnnutzung überprüft werden.

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2278/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.07.2019
Erstellt
24.06.2019 15:58