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V/0109/2023

Bericht über Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz bei der Stadt Münster 2022

Vorlagen 15.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 14.03.2023, TOP 3

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

11265 Zeichen

V/0109/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz bei der Stadt Münster 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.03.2023 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht zu Gewaltvorfällen bei der Stadt Münster 2022 
 
Die Stadt Münster arbeitet seit mehreren Jahren an der Sensibilisierung der Mitarbeitenden für den 
Umgang mit Gewaltvorfällen am Arbeitsplatz. Entsprechend dem Grundsatz „Null Toleranz gegen-
über Gewalt“ sind alle Mitarbeitenden aufgerufen einen Gewaltvorfa ll am Arbeitsplatz zu melden. 
Durch eine Gewaltmeldung können Maßnahmen der Nachsorge angestoßen werden, die Meldungen 
dienen aber auch als Datengrundlage für die Auswertung in diesem Bericht. 
 
In 2022 wurden insgesamt 61 Vorfälle aus den Ämtern und Einrichtungen gemeldet. Nachdem in den 
Jahren bis 2019 mit insgesamt 93 Vorfällen ein deutlicher Anstieg der Gewaltvorfälle verzeichnet 
wurde, haben sich die Meldungen in den letzten 3 Jahren auf einem ähnlichen Niveau eingependelt 
(Abb. 1).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Marie Louise Franke 
Telefon: 492-1185 
FrankeML@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Entw icklung der Anzahl der Gew altmeldungen von 2017 bis 2022 in absoluten Zahlen 
 
In den Jahren 2020 und 2021 lag die Vermutung nahe, dass die gesunkenen Vorfälle mit den verän-
derten Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zusammenhingen, wie z.B. der vermehrte Einsatz 
von Sicherheitsdiensten zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung sowie eine weitgehende Steu-
erung der Bürger*innen über Terminvergaben. Diese Veränderungen wurden zum Teil verstetigt. So-
wohl im Stadthaus 1 als auch im Stadthaus 2 sind  Sicherheitsdienste für die Zugangssteuerung ein-
gesetzt. Ebenso werden für verschiedene Services dauerhaft Online-Terminvergaben genutzt. Zudem 
steigt die Zahl an Online-Services. Dies legt die Vermutung nahe, dass diese Maßnahmen zu einer 
Begrenzung der Vorfälle beigetragen haben. 
 
Insgesamt waren im Jahr 2022 Mitarbeitende aus 12 Ämtern und Einrichtungen von einem Gewalt-
vorfall betroffen (Abb. 2). Im Sozialamt sowie im Ordnungsamt ereigneten sich jeweils 14 der gemel-
deten Vorfälle und damit die meisten de r gesamten Stadtverwaltung. Zudem wurden 9 Vorfällen von 
der Feuerwehr gemeldet. Diese drei Ämter waren auch in den Vorjahren am stärksten von Gewaltvor-
fällen betroffen. Im Ordnungsamt kamen die Meldungen ausschließlich aus dem Kommunalen Ord-
nungsdienst und bei der Feuerwehr ausschließlich aus dem Rettungsdienst.  
 
Nachdem aus der Stadtbücherei in den Jahren 2019 und 2020 mehrere Vorfälle gemeldet wurden, 
sind in den letzten 2 Jahren keine Meldungen mehr eingegangen.

- 3 - 
 
 
 
 
Abb. 2: Gew altmeldungen in 2022 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen                                      
Wie bereits in den Vorjahren wurden auch in 2022 aus dem Amt für Bürger - und Ratsservice, dem 
Amt für Migration und Integration, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Famili en und aus dem Job-
center nur wenige Gewaltvorfälle gemeldet. Dies überrascht, da aufgrund der publikumsintensiven 
Tätigkeiten aus diesen Ämtern vermehrte Vorfälle vermutet werden. Es bleibt offen, ob der Einsatz 
von Sicherheitsdiensten in den Stadthäusern 1 und 2 durch die vorbeugende Wirkung zu der gerin-
gen Zahl der Vorfälle beigetragen hat oder ob aus diesen Ämtern nur ein kleiner Anteil der Vorfälle 
gemeldet wird. 
 
Insgesamt waren 72 Mitarbeitende von einem Gewaltvorfall betroffen. Bei einer Betrachtung der Ge-
waltmeldungen pro Amt in Relation zur Anzahl der Mitarbeitenden hat das Ordnungsamt den höchs-
ten Wert (Abb. 3). 7,5% der Mitarbeitenden waren hier im letzten Jahr von einem Gewaltvorfall betrof-
fen. Im Sozialamt waren es 5,7% der Mitarbeitenden. Wie im Vorjahr waren bei der Feuerwehr 2,1% 
betroffen. Trotz der vergleichsweise zahlreichen Gewaltmeldungen relativiert sich die Zahl durch der 
vielen Mitarbeitenden. 
   
 
Abb. 3: Gew altmeldungen nach Ämtern relativ zur Mitarbeiterzahl – in Prozent 
 
Zu den 72 Betroffenen gehören 22 Frauen und 41 Männer (Abb. 4). Die Tendenz, dass deutlich mehr 
Männer als Frauen von Gewaltvorfällen betroffen waren, entspricht den Vorjahren. Insbesondere im 
Ordnungsamt und bei der Feuerwehr sind deutlich mehr Männer als Frauen beschäftigt und dadurch

- 4 - 
 
 
 
auch von Gewalt betroffen. Im Gesundheits- und Veterinäramt gehören ausschließlich Frauen zu den 
Opfern von Gewalt. Im Sozialamt fällt wie bereits im Vorjahr auf, dass mehr Frauen in einem Vorfall 
betroffen waren. Hier wird vermutet, dass der Grund in der höheren Anzahl an weiblichen Mitarbei-
tenden liegt. Eine Schwerbehinderung lag wie im Vorjahr bei keinem der betroffenen Mitarbeitenden 
vor. 
 
Ergänzend zum Geschlecht der betroffenen Mitarbeitenden wurde auch das Geschlecht der Tä-
ter*innen dokumentiert. Von 76 Täter*innen waren 68 männlich und 8 weiblich. Der überwiegend 
männliche Anteil unter den Täter*innen wurde auch in den Vorjahren beobachtet.  
 
 
Abb. 4: Gew altmeldungen in 2022 nach Geschlecht und Ämtern in absoluten Zahlen 
 
In der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung 
Münster“ wird Gewalt in 5 Stufen unterteilt, von der Stufe 1 „Kontroverse Gesprächssituation“ bis zur 
Stufe 5 „Geiselnahme, Amoklauf“. Die Gewaltmeldungen werden diesen Stufen zugeordnet. Von den 
61 Gewaltmeldungen entsprechen 44 Vorfälle der Stufe 4 „Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, 
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (Abb. 5). Weitere Beispiele für 
Vorfälle der Stufe 4 sind Körper verletzung, Anspucken, Anschreien aus kürzester Distanz, anonyme 
Drohbriefe sowie Beleidigung. Neben einem Fall mit einer Sachbeschädigung wurden zudem 16 Vor-
fälle als „Unangepasstes Sozialverhalten“ eingestuft (Stufe 2). Zu dieser Kategorie gehören z.B. dis-
tanzloses Verhalten, wie Duzen, v erbale Aggressionen sowie die Weigerung, ein bestimmtes gefor-
dertes Verhalten auszuführen, aber auch sexuelle Belästigungen, z. B. anzügliche Witze oder Bemer-
kungen über das Aussehen.

- 5 - 
 
 
 
 
Abb. 5: Gew altmeldungen in 2022 nach Stufen der Gew alt – absolute Zahlen 
 
Im zweiten Jahr in Folge wurde dokumentiert, ob ein Vorfall in einem sexistischen, homophoben, ras-
sistischen oder ableistischen Zusammenhang stand. In 2022 wurde die Gewaltmeldung aufgrund 
eines Vorfalls mit einer ant isemitischen Äußerung zudem um ein Feld ergänzt, in dem angegeben 
werden kann, ob die Tat in einem antisemitischen Kontext bestand. 
  
Im letzten Jahr standen 9 Vorfälle in einem sexistischen Zusammenhang (Abb. 6). Diese Vorfälle 
wurden alle verbal durch Mä nner verübt. Drei Vorfälle mit sexistischen Äußerungen wurden gegen-
über Mitarbeitenden aus dem Ordnungsamt geäußert, 2 im Amt für Bürger - und Ratsservice sowie 
jeweils ein Vorfall bei der Feuerwehr, im Gesundheits- und Veterinäramt, im Jobcenter sowie im Be-
reich der Dezernenten. Zudem wurde bei 3 Fällen ein rassistischer Hintergrund und zweimal ein anti-
semitischer Kontext gemeldet. Ein homophober oder ableistischer Hintergrund wurde nicht festge-
stellt. 
 
 
Abb. 6: Gew altmeldungen nach Ämtern mit homophoben, sexistischen, rassistischen, antisemitischen oder ableistischen Zusammenhang 
 
Zusätzlich zu den 61 Gewaltmeldungen wurden 3 Vorfälle gemeldet, die als Sonderfälle eingestuft 
wurden und daher nicht in die Statistik aufgenommen wurden. In der Geschäftsanweisung „Umgang 
mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung Münster“ geht es um

- 6 - 
 
 
 
Gewalt von Bürger*innen gegenüber städtischen Mitarbeitenden. Die 3 Sonderfälle entsprechen nicht 
diesem Kriterium. Dabei geht es um einen beobachteten Suizid, einen Vorfall zwischen einem Vorge-
setzten und einem Mitarbeiter sowie um einen Vorfall gegen einen Sicherheitsdienstmitarbeiter. 
 
In der GA „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz – Handlungsempfehlung für die Stadtverwaltung 
Münster“ wird empfohlen, ab einem Gewaltvorfall der Stufe 3 auf dem Dienstweg Strafanzeige oder 
Strafantrag zu erstatten. In 2022 wurden 21 Strafanträge und Strafanzeigen gestellt. Das Personal - 
und Organisationsamt hat die Ämter und Einrichtungen dazu aufgefordert darüber zu informieren, ob 
der/die Täter*in die Tat eingeräumt hat, ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob es zu einem Urteil 
kam. Da zu Beginn des Jahres 2022 nur wenige Rückmeldungen vorlagen, werden die Ämter und 
Einrichtung nach einem Vorfall mit einem Schreiben daran erinnert das Personal- und Organisations-
amt über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Zu den Vorfällen aus 2022 wurde zu 2 Strafan-
trägen zurückgemeldet, dass die Verfahren eingestellt wurden, weitere Rückmeldungen liegen bisher 
nicht vor. Aufgrund der geringen Rückmeldungen wurde über das Intranet erneut daran erinnert das 
Personal- und Organisationsamt über den Ausgang der Verfahren zu informieren. Ergänzend zu den 
Strafanträgen und Strafanzeigen wurde in 8 Fällen ein Hausverbot beantragt. 
 
 
Fortbildungen haben in der Gewaltprävention einen besonders hohen Stellenwert. Im Zentralen Fort-
bildungsprogramm wurden für 2023 mehrere Fortbildungen neu eingerichtet mit dem Ziel die Mitarbei-
tenden präventiv zu schulen. Dazu gehören Angebote zum Thema „Deeskalation“ sowie zur „Gewalt-
freien Kommunikation“. Zudem gibt es eine Ergänzung durch eine Aufbau -Fortbildung „Herausfor-
dernde Gesprächskontakte“. 
 
In 2022 wurden im Stadthaus 1 und 2 weiterhin Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie dienten insbeson-
dere der Steuerung von Terminkund*innen, zu Beginn des Jah res 2022 gehörte zudem die Einhal-
tung der Corona -Schutzverordnung zu ihren Aufgaben. Auch bei der Stadtbücherei, den AWM und 
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit waren Sicherheitsdienste im Einsatz.   
 
Im Januar 2022 wurde in 11 kreisfreien S tädten und Kreisen in NRW das „Innovative Melde- und Er-
fassungssystem“ (IMEG) als Pilotprojekt eingeführt. IMEG ist ein IT-System, mit dem Rettungskräfte 
der Feuerwehr Übergriffe online melden können. IMEG soll Meldewege vereinfachen und damit zu 
einer lückenlosen Erfassung der Vorfälle beitragen. Zudem soll die psychosoziale Nachbereitung ei-
nes Vorfalls verbessert werden. Die Feuerwehr der Stadt Münster nimmt an dem Pilotprojekt teil. Die 
Aktivphase des IT-Systems am 31.12.2022 begonnen.  
 
Die Stadt Münster ist dem Präventionsnetzwerkes #sicherimDienst beigetreten, das aus dem landes-
weite Projekt NRW -Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ 
hervorgegangen ist. Das Netzwerk dient als Austausch -Forum zum Thema Gewalt ge gen Mitarbei-
tende am Arbeitsplatz.  
 
Bei der Stadt Münster besteht weiterhin die Absicht eine Gefährdungsdatei einzurichten, in der Per-
sonen eingegeben werden, die sich gegenüber Mitarbeitenden mindestens entsprechend der Stufe 2 
auffällig verhalten haben. Eine Gefährdungsdatei ist ein Instrument der Gewaltprävention, die dazu 
dienen soll Mitarbeitende vor einem Vorfall zu schützen. 
 
 
 
i.V. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

- 7 -

Anlage A

1385 Zeichen

Anlage A zur V/0109/2023 
Kurzüberblick 
 
In dem Bericht über Gewaltvorfälle gegen Mitarbeitende der Stadt Münster wird die Statistik über 
die internen Gewaltmeldungen für das Jahr 2022 erläutert. Zudem werden aktuelle Entwicklungen 
vorgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Bericht sollen Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz 
dokumentiert werden. Sie stellen die Grundlage für Anpassungen und Veränderungen in den 
Maßnahmen zur Prävention und zur Nachsorge von Gewaltvorfällen dar.  
Im Ausschuss für Gleichstellung, im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Si-
cherheit und Ordnung sowie im Verwaltungsvorstand wird jährlich über die Gewaltvorfälle berich-
tet. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (2)

09.03.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0109/2023
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2023
Erstellt
15.02.2023 10:59