AN/0518/2024
Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen- und Projekten von Kölner Trägern
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Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen- und Projekten von Kölner Träger
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Ahmet Edis 28.03.2024 Elizaveta Khan Dorsa Billstein Mario Michalak An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Dr. Gülşen D ikbaş AN/0518/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.04.2024 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten den Integrationsrat den Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen - und Projekten von Kölner Trägern zu verabschieden. Beschluss: Der Integrationsrat beschließt folgende Resolution an die NRW -Landesregierung zu verabschieden. Resolution „Aufgrund aktueller Spar - und Kürzungsmaßnahmen seitens der Bundes - und Landesregierung spüren wir zusehends die negativen Auswirkungen auf die wichtigen Strukturen in Köln und die besorgniserregenden Auswirkungen auf die Kölner*innen, mit ihren vielfältige n Unterstützungs- und Bedarfslagen. In diesem Zusammenhang berichten uns die freien Träger von gestiegen Bedarfslagen, denen Sparmaßnahmen und Kürzungen gegenüberstehen, die existenzbedrohend sind. Durch in den letzten Jahren umgesetzte T arifsteigerungen und damit zusammenhängende steigende Personalkosten erfolgte dabei sogar in vermeintlich finanziell stabilen Programmen eine indirekte Kürzung. Gestiegene Energiekosten und steigende Inflation leisten hierzu ihr übriges. Auch vom Land geförderte und in Köln gut funktionierende Strukturen und Stellen wie bspw. das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM), das Landesprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ sowie weitere landesgeförderte Stellen und Träger befinden sich in existenzbedrohenden Szenarien. Die Stadt Köln musste bereits mit allergrößter Not in 2023/2024 mit außerordentlichen Sonderstrukturförderfonds auch landesfinanzierte Programme und Stellen u.a. für die Verwendung von Sachkosten querfinanzieren. Diese finanzielle Schieflage kann und wird aber nicht dauerhaft von der Kommune getragen werden können. Aktuell stehen viele freie Träger aufgrund steigender Kosten für Personal- und Sachmittel finanziell unter Druck. Tarifgebundene Träger, die die T arifsteigerungen des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren selbstverständlich übernommen haben, stehen vor der Entscheidung, aus etablierten Programmen, wie dem Landesprogramm KIM aussteigen zu müssen, mitsamt ihrem qualifizierten Personal. Ein solcher Ausstieg hätte zur Folge, dass Beratungsangebote für Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Köln verloren gehen und der Erfolg des Programms erheblich gefährdet würde. In Köln wurden durch die intensive Einbindung der freien Trägerschaft erfolgre iche Kooperationen, etwa für Zielgruppen wie Geflüchtete mit Behinderung, die ohne die KIM -Finanzierung nicht möglich wären, aufgebaut . Die eingesetzten Case Manager*innen verfügen über detaillierte Kenntnisse der Zielgruppe, haben einen niedrigschwelligen Zugang und überwiegend eine KIM Case Management Zertifizierung über die Paritätische Akademie abgeschlossen. Somit können sie nicht nur qualifiziert beraten, sondern auch durch ihre Expertise dazu beitragen, das kommunale Verwaltungshandeln entsprechend der KIM -Zielsetzung zu verbessern . Die Umsetzung des normierten Landesauftrages gemäß des § 9 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen T eilhabe und Integration in Nordrhein - Westfalen ist in Köln bei Ausstieg der bisher aktiven und erfahrenden KIM Träger nicht mehr gesichert. Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, nicht nur das Landesprogramm KIM sondern auch weitere systemrelevante landesgeförderte Programme und Stellen wie bspw. Integrationsagenturen, Servicestellen zur Antidiskriminierung, die Integrationspauschalen des L andes, die Soziale Beratung von Geflüc hteten, ausgewählte Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte usw. auskömmlich zu finanzieren und die Finanzierung gemäß der T arifsteigerungen der letzten Jahre (und kommender) zu dynamisieren , so dass die Träger, insbesondere auch Migrant*innenselbstorganisationen, die häufig sehr prekär finanziert sind, entlastet werden und die wichtige Arbeit gesichert werden kann. Aufgrund der aktuellen und besorgniserregenden politischen Entwicklungen hierzulande dürfen wir ferner nicht zulassen, dass weiterhin Menschen gegeneinander ausgespielt werden und vermeintliche Verteilungskämpfe auf dem Rücken von geflüchteten und rassifizierten Menschen ausgetragen werden. „ Hintergrund / Begründung: In § 3 des Gesetzes ‚ Verwirklichung der Teilhabe- und Integrationsgrundsätze‘ heißt es in Absatz 2: " Jährlich stellt das Land durch das für Integration zuständige Ministerium zur Förderung der landesweiten integrationspolitischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von mindestens 130 000 000 Euro zur Verfügung. Daraus sind die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement, die Integrationspauschalen des Landes, die Integrationsagenturen und Servicestellen zur Antidiskriminierung, ausgewählte Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und weitere institutionelle Förderungen zu finanzieren. Ab dem Jahr 2023 erfolgt eine Fortschreibung des Jahresansatzes nach Satz 1 entsprechend der Tarifsteigerung der Bekanntmachung des für Finanzen zuständigen Ministeriums „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006“ vom 8. November 2006 (MBl. NRW. S. 696) zu 80 Prozent und der Verbraucherpreisindexentwicklung für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brenn stoffe gemäß Verbraucherpreis -index für Deutschland des Statistischen Bundesamtes zu 20 Prozent. Die Aufteilung der Mittel ergibt sich aus dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung.“ Das Landesprogramm KIM, die Integrationsagenturen usw. sind somit ausdrücklich als Bestandteil der integrationspolitischen Infrastruktur erwähnt. Deshalb ist es naheliegend, dass die im Text angesprochene „Fortschreibung des Jahresansatzes“ sich auch auf die Förderbedingungen auf die besagten Landesprogramme und Stellen mit einer entsprechenden Dynamisierung auswirkt. Somit könnte die Landesregierung auf der Basis des Teilhabe - und Integrationsgesetzes zumindest von der Dynamisierungsklausel Gebrauch mach en und dies gesetzlich begründen und umsetzen. Die Förderrichtlinien für das Landesprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten “ laufen zum 31.12.2024 aus und müssen neu beschlossen werden. Hier bietet sich die große Chance, für eine auskömmliche Finanzierung der Träger zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Ahmet Edis, Elizaveta Khan, Dorsa Billstein, Mario Michalak
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0518/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 05.04.2024
- Erstellt
- 04.04.2024 11:40