Mandari Insight

AN/0518/2024

Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen- und Projekten von Kölner Trägern

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 05.04.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.04.2024, TOP 6.6

Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen- und Projekten von Kölner Träger

· application/pdf

Ansehen

Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen- und Projekten von Kölner Träger

6817 Zeichen

Ahmet Edis            28.03.2024      
Elizaveta Khan      
Dorsa Billstein   
Mario Michalak 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Dr. Gülşen D ikbaş 
 
AN/0518/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.04.2024 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten den Integrationsrat den Antrag zu einer Resolution an die Landesregierung 
hinsichtlich Kürzungen von landesgeförderten Stellen - und Projekten von Kölner 
Trägern zu verabschieden. 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat beschließt folgende Resolution an die NRW -Landesregierung zu 
verabschieden. 
Resolution 
„Aufgrund aktueller Spar - und Kürzungsmaßnahmen seitens der Bundes - und 
Landesregierung spüren wir zusehends die negativen Auswirkungen auf die 
wichtigen Strukturen in Köln und die besorgniserregenden Auswirkungen auf 
die Kölner*innen, mit ihren vielfältige n Unterstützungs- und Bedarfslagen. In 
diesem Zusammenhang berichten uns die freien Träger von gestiegen 
Bedarfslagen, denen Sparmaßnahmen und Kürzungen gegenüberstehen, die 
existenzbedrohend sind. Durch in den letzten Jahren umgesetzte 
T arifsteigerungen und damit zusammenhängende steigende Personalkosten 
erfolgte dabei sogar in vermeintlich finanziell stabilen Programmen eine 
indirekte Kürzung. Gestiegene Energiekosten und steigende Inflation  leisten 
hierzu ihr übriges.  Auch vom Land geförderte und in Köln gut funktionierende 
Strukturen und Stellen wie bspw. das Landesprogramm Kommunales 
Integrationsmanagement (KIM), das Landesprogramm „Soziale Beratung von 
Geflüchteten“ sowie weitere landesgeförderte Stellen und Träger befinden sich 
in existenzbedrohenden Szenarien. Die Stadt Köln musste bereits mit 
allergrößter Not in 2023/2024 mit außerordentlichen Sonderstrukturförderfonds 
auch landesfinanzierte Programme und Stellen  u.a. für die Verwendung von

Sachkosten querfinanzieren. Diese finanzielle Schieflage kann und wird aber 
nicht dauerhaft von der Kommune getragen werden können.  
Aktuell stehen viele freie Träger aufgrund steigender Kosten für Personal- und 
Sachmittel finanziell unter Druck. Tarifgebundene Träger, die die 
T arifsteigerungen des öffentlichen Dienstes in den letzten Jahren 
selbstverständlich übernommen haben, stehen vor der Entscheidung, aus 
etablierten Programmen, wie  dem Landesprogramm KIM aussteigen  zu 
müssen, mitsamt ihrem qualifizierten Personal. Ein solcher Ausstieg hätte zur 
Folge, dass Beratungsangebote für Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte in Köln verloren gehen und der Erfolg des Programms 
erheblich gefährdet würde. In Köln wurden durch die intensive Einbindung der 
freien Trägerschaft erfolgre iche Kooperationen, etwa für Zielgruppen wie 
Geflüchtete mit Behinderung, die ohne die KIM -Finanzierung nicht möglich 
wären, aufgebaut . Die eingesetzten Case Manager*innen verfügen über 
detaillierte Kenntnisse der Zielgruppe, haben einen niedrigschwelligen Zugang 
und überwiegend eine KIM Case Management Zertifizierung über die 
Paritätische Akademie abgeschlossen. Somit können sie nicht nur qualifiziert 
beraten, sondern auch durch ihre Expertise dazu beitragen, das kommunale 
Verwaltungshandeln entsprechend der KIM -Zielsetzung zu verbessern . Die 
Umsetzung des normierten Landesauftrages gemäß des § 9 des Gesetzes zur 
Förderung der gesellschaftlichen T eilhabe und Integration in Nordrhein -
Westfalen ist in Köln bei Ausstieg der bisher aktiven und erfahrenden KIM 
Träger nicht mehr gesichert.       
Wir fordern die NRW-Landesregierung auf, nicht nur das Landesprogramm KIM 
sondern auch weitere systemrelevante landesgeförderte Programme und 
Stellen wie bspw. Integrationsagenturen,   Servicestellen zur 
Antidiskriminierung, die Integrationspauschalen des L andes, die Soziale 
Beratung von Geflüc hteten, ausgewählte Organisationen von Menschen mit 
Einwanderungsgeschichte usw. auskömmlich zu finanzieren  und die 
Finanzierung gemäß der T arifsteigerungen der letzten Jahre (und kommender) 
zu dynamisieren , so dass die Träger, insbesondere auch 
Migrant*innenselbstorganisationen, die häufig sehr prekär finanziert sind,  
entlastet werden und die wichtige Arbeit gesichert werden kann. Aufgrund der 
aktuellen und besorgniserregenden politischen Entwicklungen hierzulande 
dürfen wir ferner nicht zulassen, dass weiterhin Menschen gegeneinander 
ausgespielt werden und vermeintliche Verteilungskämpfe auf dem Rücken von 
geflüchteten und rassifizierten Menschen ausgetragen werden. „ 
 
Hintergrund / Begründung:  
In § 3 des Gesetzes ‚ Verwirklichung der Teilhabe- und Integrationsgrundsätze‘ heißt 
es in Absatz 2: " Jährlich stellt das Land durch das für Integration zuständige 
Ministerium zur Förderung der landesweiten integrationspolitischen Infrastruktur in 
Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von mindestens 130 000 000 Euro zur Verfügung. 
Daraus sind die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale 
Integrationsmanagement, die Integrationspauschalen des Landes, die

Integrationsagenturen und Servicestellen zur Antidiskriminierung, ausgewählte 
Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und weitere 
institutionelle Förderungen zu finanzieren. Ab dem Jahr 2023 erfolgt eine 
Fortschreibung des Jahresansatzes nach Satz 1 entsprechend der Tarifsteigerung der 
Bekanntmachung des für Finanzen zuständigen Ministeriums „Tarifvertrag für den 
öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006“ vom  8. November 2006 (MBl. 
NRW. S. 696) zu 80 Prozent und der Verbraucherpreisindexentwicklung für Wohnung, 
Wasser, Strom, Gas und andere Brenn stoffe gemäß Verbraucherpreis -index für 
Deutschland des Statistischen Bundesamtes zu 20 Prozent. Die Aufteilung der Mittel 
ergibt sich aus dem Gesetz über die Feststellung des  Haushaltsplans des Landes 
Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung.“ 
 
Das Landesprogramm KIM, die Integrationsagenturen usw. sind somit ausdrücklich als 
Bestandteil der integrationspolitischen Infrastruktur erwähnt. Deshalb ist es 
naheliegend, dass die im Text angesprochene „Fortschreibung des Jahresansatzes“ 
sich auch auf die Förderbedingungen auf die besagten Landesprogramme und Stellen 
mit einer entsprechenden Dynamisierung auswirkt. Somit könnte die Landesregierung 
auf der Basis des Teilhabe - und Integrationsgesetzes zumindest von der 
Dynamisierungsklausel Gebrauch mach en und dies gesetzlich begründen und 
umsetzen.  
 
Die Förderrichtlinien für das Landesprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten “ 
laufen zum 31.12.2024 aus und müssen neu beschlossen werden. Hier bietet sich die 
große Chance, für eine auskömmliche Finanzierung der Träger zu sorgen. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Ahmet Edis, Elizaveta Khan, Dorsa Billstein, Mario Michalak

Beratungsverlauf (1)

16.04.2024 Integrationsrat
TOP 6.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0518/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
05.04.2024
Erstellt
04.04.2024 11:40