3062/2018
Wohnraumzweckentfremdungen Gebrüder-Coblenz-Str. 15 und Im Ferkulum 16
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4411 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/56/561/3
AN/1206/2018
Vorlagen-Nummer
3062/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018
Wohnraumzweckentfremdungen Gebrüder-Coblenz-Str. 15 und Im Ferkulum 16
1. Nach Berichten des WDR und des Kölner Stadtanzeigers von Mitte August, werden in
der Gebrüder-Coblenz-Str. 15 in Deutz – auch aktuell noch nach Bekanntwerden der
evidenten Zweckentfremdung – in einem vermeintlichen Studentenwohnheim einer
Luxemburgischen Immobiliengesellschaft Wohnungen an Touristen über das Internet-
Portal „airbnb“ vermietet.
Diese Nutzung verstößt gegen die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln.
Seit wann ist der Verwaltung die o. g. Zweckentfremdung von Wohnraum in der Gebrüder-
Coblenz-Str. 15 bekannt?
Wie ist der aktuelle Stand des Verwaltungsverfahrens und wann ist mit einem Erlass
bzw. der Durchsetzung einer Untersagung der Zweckentfremdung zu rechnen?
Welche anderen Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um die o. g. Zweckentfremdungen
zu beseitigen?
2. Es gibt Hinweise, dass im Im Ferkulum 16 (Altstadt/Süd) ein komplettes Haus entmietet,
kernsaniert und in zehn Ferienwohnungen umgewandelt wurde. Liegt hier ein Fall von
Zweckentfremdung vor?
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu Frage 1
Im Fall des Gebäudes in der Gebrüder-Coblenz-Str. 15 (Castell Deutz) handelt es sich
um ein ehemaliges Seniorenwohnheim. Nach einer Kernsanierung im Jahre 2013, wurde
eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in Wohnungen für Studenten erteilt, mit
dem Hinweis, dass eine Änderung der Nutzung, auch in nichtstudentisches Wohnen bau-
genehmigungspflichtig sei. Der Fall wurde dem Amt für Wohnungswesen am 3. April 2018
durch Anzeige eines Bewohners bekannt.
Die Anhörung an den Eigentümer wurde durch die zuständige Hausverwaltung beantwor-
tet. Dabei wurden zum einen Nachweise vorgelegt, aus denen die überwiegende Bele-
gung der Appartements mit Studierenden hervorgeht. 18 Appartements wurden im letzten
Jahr an einen nicht studierenden Mieter befristet bis zum 31.08.2018 vermietet. Hinter-
grund war, dass es in den Wohnungen für Studenten Leerstände gegeben habe, die mit
den strengen Anforderungen des Betreibers an die Studierenden begründet wurden.
Darüber hinaus wurden bei der Hausverwaltung verstärkt Kurzzeitmietverträge
von ausländischen aber auch deutschen Studierenden anderer Universitäten angefragt.
Die Mindestmietdauer betrage allerdings sechs Monate. Viele Studierende wollen eine
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Möblierung, die in einigen Fällen auch nach Verhandlungen gestellt werden konnte. Um
die dennoch entstandenen Leerstände zu kompensieren, wurde das o. g. befristete Miet-
verhältnis eingegangen. Dem Amt für Wohnungswesen liegt ein Schriftwechsel zwischen
Hausverwaltung und Mieter vor, aus dem hervorgeht, dass noch einmal deutlich darauf
hingewiesen wurde, dass das Mietverhältnis am 31.08.2018 ende und der Vertrag nicht
verlängerbar sei. Die Wohnungsaufsicht prüft, ob die 18 Appartements dem
Wohnungsmarkt wieder zugeführt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Buß-
geldverfahren eingeleitet.
Zu Frage 1 und 2
Vorrangiges Ziel der Wohnungsaufsicht ist es, zweckfremd genutzten Wohnraum dem
Wohnungsmarkt wieder zuzuführen. Dies kann durch Verhandlungen und Gespräche mit
den Verfügungsberechtigten geschehen oder durch die Durchführung von Verwaltungs-
verfahren, in denen die Wiederzuführung zu Wohnzwecken unter Androhung von
Zwangsgeldern angeordnet wird. Parallel dazu können Bußgeldverfahren durchge-
führt werden. Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten.
Zu Frage 2
Der Vorgang Im Ferkulum 16 ist dem Amt für Wohnungswesen ebenfalls bekannt.
eine zweckfremde Nutzung in diesem Gebäude wurde nicht genehmigt. Aus den
vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das gesamte Gebäude vom
Eigentümer an einen Mieter vermietet wurde. Dieser Mieter wurde bereits angehört. Eine
Stellungnahme wurde bisher nicht vorgelegt. In der Folge wurde ein Bußgeldverfahren
eingeleitet.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Gebrüder-Coblenz-Straße 15
- Im Ferkulum 16
- Straße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3062/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 13.09.2018 14:17