2017/2025
Ausweichfläche Uniwiesen Karneval; hier: Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2017/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweichfläche Uniwiesen Karneval hier: Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für den 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes L16 „Innerer Grüngürtel“ gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uniwiesen als Ausweichfläche für den 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 nicht einverstanden. Er formuliert einen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes L16 „Innerer Grüngürtel“ gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 2 Begründung: Sachverhalt In den vergangenen Jahren hat der Straßenkarneval besonders im „Kwatier Latäng“ einen im- mensen Zuwachs an Menschen verzeichnen können. Dies führte dazu, dass die Ordnungsbe- hörde seit 2017 ein Sicherheitskonzept umsetzt, so dass die Zugänge in das „Kwartier Latäng“ gesteuert wurden. In den letzten Jahren reichte dies jedoch nicht aus. Die Feiernden wurden über die Karnevalstage im Februar als auch am 11.11. auf Ausweichflächen in den Inneren Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet L16 „Innerer Grüngürtel“) „umgeleitet“. Zum 11.11.2024 und dem Straßenkarneval 2025 haben sich jedoch deutliche Rückgänge an Feiernden gezeigt. Das von der Stadt Köln bislang vorangetriebene Konzept für alternative Flächen wird vor diesem Hintergrund aktuell nicht weiterbetrieben. Ein zusätzlicher Feierhot- spot würde definitiv zu einer Mehrbelastung des Sicherheitspersonals führen voraussichtlich aber nicht zu einer entscheidend verringerten Belastung der Uniwiesen, die für den Ernstfall als Entlastungsfläche weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Nutzung der Fläche nochmals deutlich reduziert. Zum „Elften im Elften“ 2025 soll nur etwa die Hälfte der Fläche und im Straßenkarneval 2026 ledig- lich rund ein Drittel der Fläche in Anspruch genommen werden Anlage 1 enthält den Antrag des Ordnungsamtes auf Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans mit einer vertieften Begründung für den Verzicht auf eine Alternativfläche sowie eine detaillierte Darstellung der reduzierten Inanspruchnahme der Uniwiesen. Das Glasverbot, das sich im Karneval 2025 bewährt hat, wird weiter essentieller Bestandteil des Konzeptes zum Schutz der Uniwiesen sein. Befreiungsvoraussetzungen Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 Absatz 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen vor, da das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Wohl der Menschen das Inte- resse am Schutz der Grünflächen der Uniwiesen im Inneren Grüngürtel überwiegt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden (Aus- zäunung von wertvolleren Flächen, Verlegung von Bodenplatten, Glasverbot) um die Auswir- kungen auf das Schutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Möglichkeiten wird die Nutzung der Wiesenflächen im Vergleich zu den Vorjahren weiter reduziert. Die Flä- chen werden dazu nach Beendigung der Maßnahme wiederhergestellt. Anlagen Anlage 1: Antrag auf Befreiung für den 11.11.2025 und den Straßenkarneval 2026 Anlage 1.1: Übersichtskarten Entwicklung Nutzung Uniwiese
Anlage 1: Antrag auf Befreiung für den 11.11.2025 und den Straßenkarneval 2026
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32 11.06.2025 Herr Mayer 25098 571/1 Herrn Distelrath Nutzung der Uniwiese im "Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel" am 11.11.2025 sowie zum Straßenkarneval 2026 im Zuge der Gefahrenabwehr Sehr geehrter Herr Distelrath, hiermit beantrage ich gemäß § 67 (1) Nr, 1 BNatSchG eine Befreiung von den entgegenstehenden Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uniwiesen zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße als Ausweichfläche für die Feiernden aus dem Kwartier Latäng zum 11.11.2025 sowie zum Straßenkarneval 2026. Dabei sind auch die notwendigen Auf- und Abbauzeiten zu berücksichtigen. Das Kwartier Latäng zieht seit Jahren sowohl zur Sessionseröffnung am 11.11. als auch zum Straßenkarneval eine Vielzahl von Feiernden an, die insbesondere die Kapazität der Zülpicher Straße immer wieder an ihre Grenzen bringt und zeitweise überschritten hat. Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Feiernden wird in Abstimmung mit den Sicherheitspartner*innen jährlich ein Sicherheitskonzept erstellt. Dieses wird anlassbezogen und unter Berücksichtigung der Entwicklungen und Erkenntnisse aus vorherigen Ereignissen immer wieder lagebedingt angepasst. Die Uniwiese ist als Ausweichfläche bereits seit mehreren Jahren Teil dieses Sicherheitskonzeptes. Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich Karneval nicht wie gewohnt gefeiert werden konnte, wurde Köln zum Straßenkarneval 2022 zur Brauchtumszone erklärt. Dies ermöglichte – mit Einschränkungen und Auflagen - das Feiern des Straßenkarnevals in Köln. Ich gehe davon aus, dass als Folge dessen 2022 sehr viele Jecke aus dem regionalen und überregionalen Umland den Feierhotspot Köln und insbesondere das Kwartier Latäng besuchten und dies dazu führte, dass es in den Folgejahren zu zunehmenden Besucherströmen kam. Die Uniwiese im direkten Umfeld des Kwartier Latäng wurde somit zwangsläufig ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und dient seitdem als Entlastungsfläche der Gefahrenabwehr. Zur Sessionseröffnung am 11.11.2022 wurde die Uniwiese nicht als Entlastungsfläche genutzt und so kam es aufgrund der hohen Anzahl an Feiernden zu einer Überfüllung des Kwartier Latängs und daraus resultierenden Gefahrensituationen sowie einem Verkehrskollaps. Um solche Gefahrensituationen im Sinne des 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) zu vermeiden, ist die Uniwiese seit 2023 wieder Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und wird als Entlastungsfläche genutzt. Seit geraumer Zeit ist die Verwaltung bemüht, eine alternative Fläche für die Feiernden zu finden, um eine dauerhafte Entlastung der Uniwiese und auch des Zülpicher Viertels herbeizuführen. Sowohl der 11.11.2024 als auch der Straßenkarneval 2025 haben einen sehr deutlichen Rückgang der Feiernden gezeigt. Die Ursachen dafür mögen vielfältig sein und lassen sich nicht zu 100 Prozent verifizieren. Ungeachtet dessen führt der offensichtliche Rückgang der Feiernden im Kwartier Latäng zu einer neuen Ausgangssituation, die die Erschließung anderer Flächen entbehrlich macht. Diese Entwicklung und die daraus resultierenden Erkenntnisse führten bereits seit dem 11.11.2024 dazu, dass die genutzten Flächen der Uniwiese sukzessive verkleinert werden konnten. Zusätzlich wurde die Attraktivität der Uniwiese für Feiernde reduziert, indem zum Beispiel auf die Abspielung von Musik und den Alkoholausschank verzichtet wurde. Die Erkenntnisse der vergangenen Veranstaltungen zeigen deutlich, dass die Maß- nahmen zur Reduzierung der Attraktivität ihre Wirkung entfalten. Ebenso ist zu vermuten, dass das Feiern im Umland aufgrund dortiger Veranstaltungen wieder an Attraktivität gewonnen hat. In diesem Zusammenhang soll die benötigte und mit Rasenabdeckung ausgelegte Fläche der Uniwiese nach einem modularen System genutzt werden. Das bedeutet, die Entlastungsfläche soll zum 11.11.2025 um die Hälfte sowie zum Straßenkarneval 2026 auf ein Drittel verkleinert werden. Damit wird die Uniwiese lediglich als Transitstrecke in das Zülpicher Viertel fungieren und Feiernde vom Verweilen abgehalten werden. Der nicht durch Rasenabdeckungen geschützte Bereich wird eingezäunt und ausschließlich im Zuge der Gefahrenabwehr als Evakuierungsfläche eingesetzt. Um noch mehr Schutz für die Grünflächen, Baumbestände und Tiere innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu gewährleisten, wird die Erweiterung des geltenden Glasverbots auf den Inneren Grüngürtel fortgesetzt und durch Ordnungskräfte sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen Ralf Mayer Anlagen
Anlage 1.1: Übersicht Karten Entwicklung Nutzung Uniwiese
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Nutzung Uniwiese 11.11.2025/ Straßenkarneval 2026 Sessionseröffnung 11.11.2025 • Nutzung der Flächen bis • Verringerung der Fläche zu Straßenkarneval 2025 um 50% Straßenkarneval 2026 • Nutzung der Flächen und • Verringerung der Fläche zu Straßenkarneval 2025 auf 1/3 1 2 3 eingezäunte Wiesenfläche: für Feiernde gesperrt: Rasenschutzplatten : befestigte Fläche: 1 3 1 2 Sessionseröffnung 11.11.2024 eingezäunte Wiesenfläche: für Feiernde gesperrt: Rasenschutzplatten : befestigte Fläche: Straßenkarneval 2025 /g120Verkleinerung der abgedeckten Fläche um ca. 2.000 m² im Vergleich zum 11.11.2024 eingezäunte Wiesenfläche: für Feiernde gesperrt: Rasenschutzplatten : befestigte Fläche:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2017/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 10:45