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2017/2025

Ausweichfläche Uniwiesen Karneval; hier: Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.06.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.07.2025, TOP 3.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1: Antrag auf Befreiung für den 11.11.2025 und den Straßenkarneval 2026

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Anlage 1.1: Übersicht Karten Entwicklung Nutzung Uniwiese

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3847 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2017/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweichfläche Uniwiesen Karneval 
hier: Antrag auf Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uniwiesen 
als Ausweichfläche für den 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 einverstanden. Er 
formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes L16 „Innerer Grüngürtel“ gem. § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Nutzung der Uniwiesen 
als Ausweichfläche für den 11.11.2025 sowie den Straßenkarneval 2026 nicht einverstanden. 
Er formuliert einen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans 
Köln zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes L16 „Innerer Grüngürtel“ gem. § 67 (1) Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025

2 
Begründung: 
 
Sachverhalt 
In den vergangenen Jahren hat der Straßenkarneval besonders im „Kwatier Latäng“ einen im-
mensen Zuwachs an Menschen verzeichnen können. Dies führte dazu, dass die Ordnungsbe-
hörde seit 2017 ein Sicherheitskonzept umsetzt, so dass die Zugänge in das „Kwartier Latäng“ 
gesteuert wurden. In den letzten Jahren reichte dies jedoch nicht aus. Die Feiernden wurden 
über die Karnevalstage im Februar als auch am 11.11. auf Ausweichflächen in den Inneren 
Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet L16 „Innerer Grüngürtel“) „umgeleitet“.  
 
Zum 11.11.2024 und dem Straßenkarneval 2025 haben sich jedoch deutliche Rückgänge an 
Feiernden gezeigt. Das von der Stadt Köln bislang vorangetriebene Konzept für alternative 
Flächen wird vor diesem Hintergrund aktuell nicht weiterbetrieben. Ein zusätzlicher Feierhot-
spot würde definitiv zu einer Mehrbelastung des Sicherheitspersonals führen voraussichtlich 
aber nicht zu einer entscheidend verringerten Belastung der Uniwiesen, die für den Ernstfall 
als Entlastungsfläche weiterhin zur Verfügung stehen müssen. 
Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Nutzung der Fläche nochmals deutlich reduziert. Zum 
„Elften im Elften“ 2025 soll nur etwa die Hälfte der Fläche und im Straßenkarneval 2026 ledig-
lich rund ein Drittel der Fläche in Anspruch genommen werden 
 
Anlage 1 enthält den Antrag des Ordnungsamtes auf Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans mit einer vertieften Begründung für den Verzicht auf eine Alternativfläche sowie 
eine detaillierte Darstellung der reduzierten Inanspruchnahme der Uniwiesen. Das Glasverbot, 
das sich im Karneval 2025 bewährt hat, wird weiter essentieller Bestandteil des Konzeptes 
zum Schutz der Uniwiesen sein.  
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 Absatz 1, Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz liegen 
vor, da das öffentliche Interesse an der Sicherheit von Leib und Wohl der Menschen das Inte-
resse am Schutz der Grünflächen der Uniwiesen im Inneren Grüngürtel überwiegt. Hierbei ist 
insbesondere zu berücksichtigen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden (Aus-
zäunung von wertvolleren Flächen, Verlegung von Bodenplatten, Glasverbot) um die Auswir-
kungen auf das Schutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Möglichkeiten 
wird die Nutzung der Wiesenflächen im Vergleich zu den Vorjahren weiter reduziert. Die Flä-
chen werden dazu nach Beendigung der Maßnahme wiederhergestellt. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Antrag auf Befreiung für den 11.11.2025 und den Straßenkarneval 2026 
Anlage 1.1: Übersichtskarten Entwicklung Nutzung Uniwiese

Anlage 1: Antrag auf Befreiung für den 11.11.2025 und den Straßenkarneval 2026

4571 Zeichen

32 11.06.2025 
 Herr Mayer 
 25098 
 
 
571/1 
Herrn Distelrath 
Nutzung der Uniwiese im "Landschaftsschutzgebiet Innerer Grüngürtel" am 
11.11.2025 sowie zum Straßenkarneval 2026 im Zuge der Gefahrenabwehr 
Sehr geehrter Herr Distelrath, 
hiermit beantrage ich gemäß § 67 (1) Nr, 1 BNatSchG eine Befreiung von den 
entgegenstehenden Verboten des Landschaftsplans für die Nutzung der Uniwiesen 
zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße als Ausweichfläche für die 
Feiernden aus dem Kwartier Latäng zum 11.11.2025 sowie zum Straßenkarneval 
2026. Dabei sind auch die notwendigen Auf- und Abbauzeiten zu berücksichtigen. 
Das Kwartier Latäng zieht seit Jahren sowohl zur Sessionseröffnung am 11.11. als 
auch zum Straßenkarneval eine Vielzahl von Feiernden an, die insbesondere die 
Kapazität der Zülpicher Straße immer wieder an ihre Grenzen bringt und zeitweise 
überschritten hat. 
Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Feiernden wird in Abstimmung mit den 
Sicherheitspartner*innen jährlich ein Sicherheitskonzept erstellt. Dieses wird 
anlassbezogen und unter Berücksichtigung der Entwicklungen und Erkenntnisse aus 
vorherigen Ereignissen immer wieder lagebedingt angepasst. Die Uniwiese ist als 
Ausweichfläche bereits seit mehreren Jahren Teil dieses Sicherheitskonzeptes. 
Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich Karneval nicht wie 
gewohnt gefeiert werden konnte, wurde Köln zum Straßenkarneval 2022 zur 
Brauchtumszone erklärt. Dies ermöglichte – mit Einschränkungen und Auflagen - das 
Feiern des Straßenkarnevals in Köln. Ich gehe davon aus, dass als Folge dessen 
2022 sehr viele Jecke aus dem regionalen und überregionalen Umland den 
Feierhotspot Köln und insbesondere das Kwartier Latäng besuchten und dies dazu 
führte, dass es in den Folgejahren zu zunehmenden Besucherströmen kam. Die 
Uniwiese im direkten Umfeld des Kwartier Latäng wurde somit zwangsläufig ein 
fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und dient seitdem als Entlastungsfläche 
der Gefahrenabwehr. 
Zur Sessionseröffnung am 11.11.2022 wurde die Uniwiese nicht als 
Entlastungsfläche genutzt und so kam es aufgrund der hohen Anzahl an Feiernden 
zu einer Überfüllung des Kwartier Latängs und daraus resultierenden 
Gefahrensituationen sowie einem Verkehrskollaps. Um solche Gefahrensituationen 
im Sinne des 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) zu 
vermeiden, ist die Uniwiese seit 2023 wieder Bestandteil des Sicherheitskonzeptes 
und wird als Entlastungsfläche genutzt.

Seit geraumer Zeit ist die Verwaltung bemüht, eine alternative Fläche für die 
Feiernden zu finden, um eine dauerhafte Entlastung der Uniwiese und auch des 
Zülpicher Viertels herbeizuführen. Sowohl der 11.11.2024 als auch der 
Straßenkarneval 2025 haben einen sehr deutlichen Rückgang der Feiernden gezeigt. 
Die Ursachen dafür mögen vielfältig sein und lassen sich nicht zu 100 Prozent 
verifizieren. Ungeachtet dessen führt der offensichtliche Rückgang der Feiernden im 
Kwartier Latäng zu einer neuen Ausgangssituation, die die Erschließung anderer 
Flächen entbehrlich macht. 
Diese Entwicklung und die daraus resultierenden Erkenntnisse führten bereits seit 
dem 11.11.2024 dazu, dass die genutzten Flächen der Uniwiese sukzessive 
verkleinert werden konnten. Zusätzlich wurde die Attraktivität der Uniwiese für 
Feiernde reduziert, indem zum Beispiel auf die Abspielung von Musik und den 
Alkoholausschank verzichtet wurde. 
Die Erkenntnisse der vergangenen Veranstaltungen zeigen deutlich, dass die Maß-
nahmen zur Reduzierung der Attraktivität ihre Wirkung entfalten. Ebenso ist zu 
vermuten, dass das Feiern im Umland aufgrund dortiger Veranstaltungen wieder an 
Attraktivität gewonnen hat.  
In diesem Zusammenhang soll die benötigte und mit Rasenabdeckung ausgelegte 
Fläche der Uniwiese nach einem modularen System genutzt werden. Das bedeutet, 
die Entlastungsfläche soll zum 11.11.2025 um die Hälfte sowie zum Straßenkarneval 
2026 auf ein Drittel verkleinert werden. Damit wird die Uniwiese lediglich als 
Transitstrecke in das Zülpicher Viertel fungieren und Feiernde vom Verweilen 
abgehalten werden. Der nicht durch Rasenabdeckungen geschützte Bereich wird 
eingezäunt und ausschließlich im Zuge der Gefahrenabwehr als Evakuierungsfläche 
eingesetzt. 
Um noch mehr Schutz für die Grünflächen, Baumbestände und Tiere innerhalb des 
Landschaftsschutzgebietes zu gewährleisten, wird die Erweiterung des geltenden 
Glasverbots auf den Inneren Grüngürtel fortgesetzt und durch Ordnungskräfte 
sichergestellt.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Mayer 
 
Anlagen

Anlage 1.1: Übersicht Karten Entwicklung Nutzung Uniwiese

718 Zeichen

Nutzung Uniwiese 11.11.2025/ Straßenkarneval 2026 
Sessionseröffnung 11.11.2025 
• Nutzung der Flächen        bis 
• Verringerung der Fläche zu Straßenkarneval 2025 um 50% 
Straßenkarneval 2026 
• Nutzung der Flächen       und 
• Verringerung der Fläche zu Straßenkarneval 2025 auf 1/3 
1
2
3
eingezäunte Wiesenfläche:
für Feiernde gesperrt: 
Rasenschutzplatten 
: 
befestigte Fläche: 
1 3
1 2

Sessionseröffnung 11.11.2024 
eingezäunte Wiesenfläche:
für Feiernde gesperrt: 
Rasenschutzplatten 
: 
befestigte Fläche:

Straßenkarneval 2025 
/g120Verkleinerung der abgedeckten Fläche um ca. 2.000 m² im Vergleich zum 11.11.2024 
eingezäunte Wiesenfläche:
für Feiernde gesperrt: 
Rasenschutzplatten 
: 
befestigte Fläche:

Beratungsverlauf (1)

07.07.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.4 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2017/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.06.2025
Erstellt
17.06.2025 10:45