1917/2021
Personalmarketing- und Personalgewinnungsmaßnahmen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3747 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1917/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Personalmarketing- und Personalgewinnungsmaßnahmen Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales am 26.04.2021 , TOP 4.5 Gemäß Niederschrift zur Sitzung ist eine ergänzende Mitteilung erforderlich: „MdR Spehl bittet um eine Darstellung der finanziellen Spielräume, die die aktuelle Tarifstruktur vor- gibt, im Hinblick auf den Wettbewerb zum Thema Fachkräftegewinnung, Bewerbungs-prozesse und Außenwirkung. Ferner erkundigt sich MdR Spehl, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um als Stadt Köln für Fachkräfte interessanter zu wirken. Frau Kämmerin Prof. Dr. Diemert teilte in der Sitzung mit, dass diese Fragen im Nachgang nochmal ausführlich beantwortet werden. Sie gäbe an dieser Stelle den Hinweis, dass die Spielräume, die die Tarifstrukturen ermöglichen, ausgenutzt werden. Sie nennt beispielsweise die Fachkräftepauschalen.“ Stellungnahme der Verwaltung: § 16 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eröffnet die Möglichkeit, das Entgelt im Rahmen der Einstellung durch Stufenzuordnung der bisherigen Berufserfahrung anzupassen. Neben der Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung können aus Gründen der Personalge- winnung Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit für die neue Aufgabenerfüllung förderlich ist. Die Arbeitgeberin Stadt Köln nutzt diesen Ermessensspielraum bedarfsgerecht aus, um für Bewer- ber*innen attraktiv zu sein. Neben den Tarifverträgen kann die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Richtli- nien erlassen, welche die Stadt Köln auf ihre Beschäftigten anwenden kann. Durch diese Arbeitgeber- richtlinien kann das vereinbarte Tarifrecht innerhalb bestimmter Grenzen überschritten werden. So bietet zum Beispiel die sog. Fachkräfte-Richtlinie spezielle Möglichkeiten, Personal zu gewinnen oder zu erhalten. Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulbildung, insbesondere im IT-Bereich, sowie bei Ingenieur*innen bzw. mit gleichwertigen Kenntnissen im begründeten Einzelfall notwendig ist, können Zulagen zur Personalgewinnung oder -erhaltung für bestimmte Entgeltgruppen (z. Bsp. 9a - 15 TVöD) für den Zeitraum bis zu fünf Jahren in Höhe von monatlich maximal 1.000 € gezahlt werden. Eine einmalige Verlängerung ist möglich, so dass maximal bis zu 10 Jahre eine Zu- 2 lage gewährt werden kann. Darüber hinaus kann auch ohne einschlägige Berufserfahrung eine höhere Stufenzuordnung als fi- nanzieller Anreiz erfolgen. Bislang wurden für die Beschäftigen in der Informationstechnik sowie für fachärztliches Personal im Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Personalvertretung betriebliche Systeme zur Entgeltgestal- tung auf Grundlage dieser Fachkräfte- Richtlinie geschaffen. Für alle anderen unter den Anwen- dungsbereich der Fachkräfte-Richtlinie fallenden Beschäftigten ist eine Anwendung ohne Vorgabe gesamtstädtischer Rahmenbedingungen im jeweiligen Einzelfall zulässig. Damit wird den Dienststel- len und Dezernaten ein hohes Maß an Handlungsflexibilität geboten, die jeweils konkrete Interessen- lage zu berücksichtigten. Die derzeit gültige Fachkräfterichtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet. Gez. i.V. Professor Dr. Dörte Diemert für Dezernat I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1917/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 19.05.2021 15:47