A-W/0019/2016
Einrichtung von Tempo 30 Zonen im Stadtbezirk Münster-West
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Originalantrag
1182 Zeichen
in der Bezirksvertretung Münster West
Münster, 22.2.16
An den
Bezirksbürgermeister
Herrn Stephan Brinktrine
A-W/0019/2016
Antrag
Die BV West möge beschließen:
Im Bereich aller sensiblen Stadtgebiete in Münster-West mit besonders großen
Gefährdungspotentialen für die Bürger*innen wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet.
Dazu gehören Kitas und Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere
soziale Einrichtungen, viel frequentierte Sport- und andere Freizeitstätten wie z.B.
Spielplätze.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßenabschnitte im Westen, auf die dies
zutrifft, aufzulisten und der BV West zu berichten. Hier sollen dann großzügige
Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden.
Begründung:
Nachdem gesetzlich festgelegt ist, dass Kommunen keinen besonderen
Unfallschwerpunkt mehr nachweisen müssen, um Tempo 30 Zonen einzurichten, gibt
es keinen Hinderungsgrund mehr, diese in besonders sensiblen Bereichen, wo
Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen u.a. leben
und lernen, nun auch einzurichten.
Brigitte von Schoenebeck, Anke Pallas, Karina Kuschewski, Kai Bleker
FRAKTION
Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2016
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A-W | oA112046 32.2/32 23 7100/A- BV West u 22.04.2016 Herr Vechtel/Frau Schniggendiller 3280/3282 An die Bezirksvertretung Münster-West STADT MÜNSTER über . Herrn Stadtrat Heuer Eing. 25. APR. 2016 über % 33.24 - Frau Remmers Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt, im Bereich öffentlicher Einrichtungen mit hohem Schutzgehalt großzügig Tempo-30-Streckenverbote einzurichten. Bezug ge- . nommen wird auf eine beabsichtigte Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die auf eine Initiative der Länderverkehrsministerkonferenz zurückzuführen ist und über. die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mehrfach, zuletzt im Febru- ar 2016, berichtet hat. Der Entwurf zur Änderung der StVO befindet sich zurzeit in der Verbände- und Länderanhö- rung. Es wird mit einer Änderung der StVO im Herbst 2016 gerechnet. Die ersten Rückmel- dungen zur Verbände- und Länderanhörung zeigen, dass es zu Änderungen wesentlicher Tatbestände des StVO-Entwurfes kommen kann (z. B. zum Kreis der berechtigten öffentli- chen Einrichtungen oder zur maximalen Länge eines Tempo-30-Streckenverbotes). Ohne Klarheit über diese Tatbestände ist eine sinnvolle Prüfung durch die Stadtverwaltung nicht möglich. Sobald der Bundesgesetzgeber hier Sicherheit zu den Prüfungsvoraussetzungen geschaffen hat, beabsichtigt die Verwaltung, eine Prüfung der möglichen Tempo-30- Streckenverbote stadtweit vorzunehmen: j Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird in diese stadtweite Prüfung inte- griert. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Münster-West zu den Prüfungsergebnissen Schulze-Wernär
Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017
3185 Zeichen
32.23.0014 j 04.12.2017 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretu ng Münster-West Dezernent I Ein. 6,DEZ. 2017 über Herrn Stadtrat Heuer über pr 33.24 - Frau Remmers rt Anträge zu Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen ni Bereich Münster-West A-WI001012017 (SPD- -Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN GA) A-WI0019/2016 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL) ‚ : AFW/0006/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL) A-W10042/2015 (SPD-Fraktion) 'A-WI0031/2014 (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion) Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit den vorgenannten Anträgen be- auftragt, für verschiedene Bereiche im Bezirk Münster-West zu prüfen, ob Tempo 30 ange- ordnet werden kann. Nachdem die Änderungen der StVO Ende letzten Jahres in Kraft getreten sind und Ende Mai 2017 auch die Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, wurden die jeweiligen Standorte im Bereich Münster-West, für die eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nach der geänderten StVO in Betracht kommt, einer Ein- zelfallprüfung unterzogen. Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten: 1. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße (zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz und Tilbecker Straße) 2. Alter Gemeindeplatz / Havixbecker Straße (zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz und der Kreuzung Im Seihof / Dorffeldstraße) 3. Hensenstraße (zwischen dem Twenteweg und Toppheideweg) 4. Osthofstraße (zwischen der Kreuzung \WVeseler Straße / Osthofstraße und Osthofstraße Höhe Haus-Nr. 28) 5. Dingbängerweg (zwischen der Kita „In der alten Schule“ und dem Elisabeth-Hürten-Weg) 6. Dieckmannstraße (zwischen dem ersten Kreisverkehr in Höhe Fritz-Krüger-Seniorenzentrum und der Gievenbecker Reihe) 7. Von-Esmarch-Straße (zwischen dem Michaelweg und dem Besselweg) Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu, schaffen, wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h am Dingbängerweg, an der Dieckmannstraße und an der Von-Esmarch-Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr. An der-Hensenstraße ist die Tempo-30-Regelung auf die Öffnungszeiten der Kita von montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr beschränkt. An der Annette-von-Droste-Hülshoff- Straße, dem Alten Gemeindeplatz und der Osthofstraße gilt die Geschwindigkeitsbegren- zung auf 30 km/h zeitlich unbegrenzt. Am Dingbängerweg in Höhe der Einmündung Meyerbeerstraße soll im nächsten Jahr eine ‚neue Kita entstehen. Hier wird rechtzeitig zur Inbetriebnahme entschieden, ob die Voraus- setzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorliegen. Für alle unter den Ziffern 1.-7. genannte Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten. An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Alten Gemeindeplatz / Havixbecker Straße und der Hensenstraße stehen die Verkehrszeichen „Tempo 30“ bereits. Für die Osthofstra- Re, den Dingbängerweg, die Dieckmannstraße und die Von-Esmarch-Straße ist in Kürze mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch das städtische Tiefbauamt zu rechnen. wu Schulze-Werder
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (18)
- Havixbecker Straße
- Dorffeldstraße
- Hensenstraße
- Osthofstraße
- Dieckmannstraße
- Von-Esmarch-Straße
- Alter Gemeindeplatz
- Dingbängerweg
- Elisabeth-Hürten-Weg
- Michaelweg
- Besselweg
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Tilbecker Straße
- Gievenbecker Reihe
- Meyerbeerstraße
- Toppheideweg
- Im Seihof
- Twenteweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0019/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37