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A-W/0019/2016

Einrichtung von Tempo 30 Zonen im Stadtbezirk Münster-West

Antrag an die BV West 26.02.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.05.2016, TOP 8.5

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2016

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Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017

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Originalantrag

1182 Zeichen

in der Bezirksvertretung Münster West 
        
 
 
Münster, 22.2.16 
An den  
Bezirksbürgermeister 
Herrn Stephan Brinktrine 
 
 
          A-W/0019/2016 
 
Antrag 
 
 
 
Die BV West möge beschließen:  
 
Im Bereich aller sensiblen Stadtgebiete in Münster-West mit besonders großen 
Gefährdungspotentialen für die Bürger*innen wird eine Tempo 30 Zone eingerichtet. 
Dazu gehören Kitas und Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und andere 
soziale Einrichtungen, viel frequentierte Sport- und andere Freizeitstätten wie z.B. 
Spielplätze. 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Straßenabschnitte im Westen, auf die dies 
zutrifft, aufzulisten und der BV West zu berichten. Hier sollen dann großzügige 
Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. 
 
 
Begründung: 
Nachdem gesetzlich festgelegt ist, dass Kommunen keinen besonderen 
Unfallschwerpunkt mehr nachweisen müssen, um Tempo 30 Zonen einzurichten, gibt 
es keinen Hinderungsgrund mehr, diese in besonders sensiblen Bereichen, wo 
Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, alte Menschen u.a. leben 
und lernen, nun auch einzurichten. 
 
 
Brigitte von Schoenebeck, Anke Pallas, Karina Kuschewski, Kai Bleker 
 
FRAKTION

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2016

1621 Zeichen

A-W | oA112046

32.2/32 23 7100/A- BV West u 22.04.2016
Herr Vechtel/Frau Schniggendiller 3280/3282

An die Bezirksvertretung
Münster-West
STADT MÜNSTER

über .
Herrn Stadtrat Heuer Eing. 25. APR. 2016

über %

33.24 - Frau Remmers

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt, im Bereich öffentlicher Einrichtungen
mit hohem Schutzgehalt großzügig Tempo-30-Streckenverbote einzurichten. Bezug ge-
. nommen wird auf eine beabsichtigte Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die auf
eine Initiative der Länderverkehrsministerkonferenz zurückzuführen ist und über. die das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mehrfach, zuletzt im Febru-
ar 2016, berichtet hat.
Der Entwurf zur Änderung der StVO befindet sich zurzeit in der Verbände- und Länderanhö-
rung. Es wird mit einer Änderung der StVO im Herbst 2016 gerechnet. Die ersten Rückmel-
dungen zur Verbände- und Länderanhörung zeigen, dass es zu Änderungen wesentlicher
Tatbestände des StVO-Entwurfes kommen kann (z. B. zum Kreis der berechtigten öffentli-
chen Einrichtungen oder zur maximalen Länge eines Tempo-30-Streckenverbotes). Ohne
Klarheit über diese Tatbestände ist eine sinnvolle Prüfung durch die Stadtverwaltung nicht
möglich. Sobald der Bundesgesetzgeber hier Sicherheit zu den Prüfungsvoraussetzungen
geschaffen hat, beabsichtigt die Verwaltung, eine Prüfung der möglichen Tempo-30-
Streckenverbote stadtweit vorzunehmen: j

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird in diese stadtweite Prüfung inte-
griert. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Münster-West zu den Prüfungsergebnissen

Schulze-Wernär

Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2017

3185 Zeichen

32.23.0014 j 04.12.2017
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretu ng
Münster-West

Dezernent I

Ein. 6,DEZ. 2017

über
Herrn Stadtrat Heuer

über pr
33.24 - Frau Remmers rt

Anträge zu Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen ni Bereich Münster-West

A-WI001012017 (SPD- -Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN GA)
 A-WI0019/2016 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL)
‚ : AFW/0006/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN GAL)
 A-W10042/2015 (SPD-Fraktion)
'A-WI0031/2014 (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung mit den vorgenannten Anträgen be-
auftragt, für verschiedene Bereiche im Bezirk Münster-West zu prüfen, ob Tempo 30 ange-
ordnet werden kann.

Nachdem die Änderungen der StVO Ende letzten Jahres in Kraft getreten sind und Ende Mai
2017 auch die Veröffentlichung der erforderlichen Verwaltungsvorschriften erfolgt ist, wurden
die jeweiligen Standorte im Bereich Münster-West, für die eine Herabsetzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nach der geänderten StVO in Betracht kommt, einer Ein-
zelfallprüfung unterzogen.

Tempo 30 km/h kann demnach für folgende Straßen gelten:

1. Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
(zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz
und Tilbecker Straße)

2. Alter Gemeindeplatz / Havixbecker Straße
(zwischen der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße / Alter Gemeindeplatz
und der Kreuzung Im Seihof / Dorffeldstraße)

3. Hensenstraße
(zwischen dem Twenteweg und Toppheideweg)

4. Osthofstraße
(zwischen der Kreuzung \WVeseler Straße / Osthofstraße und Osthofstraße Höhe
Haus-Nr. 28)

5. Dingbängerweg
(zwischen der Kita „In der alten Schule“ und dem Elisabeth-Hürten-Weg)

6. Dieckmannstraße
(zwischen dem ersten Kreisverkehr in Höhe Fritz-Krüger-Seniorenzentrum und der
Gievenbecker Reihe)

7. Von-Esmarch-Straße
(zwischen dem Michaelweg und dem Besselweg)

Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Streckenabschnitte zu, schaffen, wurden die
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h am Dingbängerweg, an der Dieckmannstraße
und an der Von-Esmarch-Straße zeitlich beschränkt auf montags bis freitags von 7 bis 20
Uhr. An der-Hensenstraße ist die Tempo-30-Regelung auf die Öffnungszeiten der Kita von
montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr beschränkt. An der Annette-von-Droste-Hülshoff-
Straße, dem Alten Gemeindeplatz und der Osthofstraße gilt die Geschwindigkeitsbegren-
zung auf 30 km/h zeitlich unbegrenzt.

Am Dingbängerweg in Höhe der Einmündung Meyerbeerstraße soll im nächsten Jahr eine
‚neue Kita entstehen. Hier wird rechtzeitig zur Inbetriebnahme entschieden, ob die Voraus-
setzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorliegen.

Für alle unter den Ziffern 1.-7. genannte Strecken sind die Prüfungen abgeschlossen, so
dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen konnten.

An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße, dem Alten Gemeindeplatz / Havixbecker Straße
und der Hensenstraße stehen die Verkehrszeichen „Tempo 30“ bereits. Für die Osthofstra-
Re, den Dingbängerweg, die Dieckmannstraße und die Von-Esmarch-Straße ist in Kürze mit
dem Aufstellen der Verkehrszeichen durch das städtische Tiefbauamt zu rechnen.

wu

Schulze-Werder

Beratungsverlauf (1)

19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Havixbecker Straße
  • Dorffeldstraße
  • Hensenstraße
  • Osthofstraße
  • Dieckmannstraße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Alter Gemeindeplatz
  • Dingbängerweg
  • Elisabeth-Hürten-Weg
  • Michaelweg
  • Besselweg
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Tilbecker Straße
  • Gievenbecker Reihe
  • Meyerbeerstraße
  • Toppheideweg
  • Im Seihof
  • Twenteweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0019/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37