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0652/2018

Sachstand Verkehrskonzepte Köln-Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 08.11.2018, TOP 9.1.1

Anlage 1-Auszug Ergebnisse Verkehrsgutachten

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1-Auszug Ergebnisse Verkehrsgutachten

4694 Zeichen

Ten Brinke Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben  
ehem. Kaufhof in Köln-Kalk 
 
 
 
 
 
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 
Köln  32  
 Projekt-Nr.: 770  P:\PRO\770\TEXTE\770_BERICHT_AKTUALISIERUNG_150415.DOCX (15.04.2015) 
x Für den Knotenpunkt Rolshover Straße/Sieversstraße  lässt sich feststellen, 
dass in der südlichen Zufahrt der maximale Rückstau  wie im Bestand auch 
bis zur Dillenburger Straße reichen wird. Auch hier  zeigt der große Unter- 
schied zwischen mittlerer Staulänge und maximaler S taulänge, dass es sich 
eher um ein „ständiges Nachrücken“ handelt als um e inen Stau, der sich 
nicht abbaut. 
x Analog zur Morgenspitze weist der Knotenpunkt Rols hover Straße/ 
Dillenburger Straße im Planfall in der nördlichen u nd westlichen Zufahrt 
schlechtere Qualitätsstufen und etwas längere mittl ere und maximale Stau- 
längen auf. Die westliche Zufahrt wird durch Zusatz verkehr aus der Aufsied- 
lung Robertstraße stärker belastet, aber auch der A bfluss nach Norden ge- 
staltet sich aufgrund des Linksabbiegens mit Durchs etzen und einer stark 
frequentierten Gegenrichtung schwierig. Mit Qualitä tsstufe D ist diese Zu- 
fahrt immer noch ausreichend leistungsfähig. 
x An den übrigen Knotenpunkten werden keine nennensw erten Veränderun- 
gen festgestellt. 
 
5.4 Bewertung der Ergebnisse 
 
Die Ergebnisse können wie folgt interpretiert werden: 
 
1. Betrachtet man ausschließlich den Mehrverkehr de s Plangebietes mit der 
heutigen Infrastruktur, so sind in der Morgenspitze  keine Defizite zu erwar- 
ten. In der Abendspitze treten hingegen in der Ausf ahrt der Sieversstraße 
unzureichende Qualitätsstufen auf, die in ähnlicher  Form bei einer reinen 
Reaktivierung des Bestandsgebäudes zu erwarten gewe sen wären. Es er- 
scheint daher zielführend, dass bestehende Ausbauko nzept für den Knoten- 
punkt Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße weiter zu  verfolgen, da es an 
der Ursache der Probleme angreift. 
2. Unter Berücksichtigung der Aufsiedlungen des Pla ngebietes ehem. Kaufhof 
Kalk und des Bereichs Robertstraße sowie des Ausbau - und Signalisie- 
rungskonzeptes Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße können für die Spit- 
zenstunden morgens (09:00-10:00 Uhr) sowie abends ( 16:45-17:45 Uhr) 
ausreichend leistungsfähige Verkehrsverhältnisse mi t Hilfe der Verkehrssi-

Ten Brinke Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben  
ehem. Kaufhof in Köln-Kalk 
 
 
 
 
 
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 
Köln  33  
 Projekt-Nr.: 770  P:\PRO\770\TEXTE\770_BERICHT_AKTUALISIERUNG_150415.DOCX (15.04.2015) 
mulation festgestellt werden. Auch wenn der Knotenp unkt Rolshover Stra- 
ße/Sieversstraße weiterhin vorfahrtgeregelt wird, z eigt sich für die Ausfahrt 
aus der Sieversstraße eine gute Verkehrsqualität unter Berücksichtigung des 
heutigen Fahrverhaltens (Freihalten des Knotenpunktes).  
3. Bei dem Ausbaukonzept für den Knotenpunkt Kalker  Hauptstraße/Rolshover 
Straße erscheint es dabei zielführend, wenn  
a. die südliche Zufahrt einen separat signalisierte n Linksabbiegefahr- 
streifen, der ohne Konflikte zu querenden Fußgänger n geschaltet 
wird, 
b. für die Geradeaus- und Rechtsabbiegeströme zwei Fahrstreifen vor- 
gehalten werden, von denen der rechte ein Mischfahrstreifen ist und 
c. in der Zufahrt der Rückstauraum vergrößert sowie  störende Parkvor- 
gänge unterbunden werden. 
4. Der Stauraum in der Zufahrt Rolshover Straße am Knotenpunkt mit der 
Kalker Hauptstraße ist im Ausbaukonzept vergrößert.  Dennoch sind immer 
wieder Situationen zu erwarten, in denen eine sehr ungleiche Verteilung von 
Abbiegeströmen auftritt. So kann beispielsweise ein  Rückstau im Linksab- 
biegestrom die Zufahrt zum Gerade-/Rechts-Strom blo ckieren und zu unge- 
nutzten Freigabezeiten führen. Folglich sollte bei der Umsetzung des Kon- 
zeptes eine möglichst flexible und leistungsstarke verkehrsabhängige Steue- 
rung geplant werden. 
5. Der Streckenzug Rolshover Straße ist mit kurzen Knotenpunktabständen, 
hohen Belastungen und seitlichem Parken ein störanf älliger Streckenzug. 
Die Ergebnisse der Simulation verdeutlichen die grundsätzliche Machbarkeit, 
jedoch können Störeinflüsse vor Ort kurzzeitig auch  deutliche Behinderun- 
gen zur Folge haben.  
6. Für den Knotenpunkt Rolshover Straße/Sieversstra ße wurde eine Teilsigna- 
lisierung vorgeschlagen. Die Ergebnisse zeigen, das s diese Lösung sowohl 
eine sichere Querung für Fußgänger bewirken kann al s auch die ausrei- 
chend leistungsfähige Ausfahrt aus der Sieversstraß e. Die Signalisierung 
sollte verkehrsabhängig ausgeführt werden. Die Notw endigkeit einer Signali- 
sierung wird jedoch nicht durch das Plangebiet ausg elöst, da ein vorfahrtge- 
regelter Ablauf auch leistungsfähig wäre.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

8509 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 0652/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.11.2018 
 
Sachstand Verkehrskonzepte Köln-Kalk 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk am 25.01.2018, TOP 9.2.5 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1: 
AN/0401/2016: „Wie ist der Sachstand bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes 
Kalk Nord?“ 
 
Frage 2: 
AN/0401/2016: „Gibt es hierbei erste Ergebnisse?“ 
 
Frage 3: 
AN/0401/2016:“Gibt es einen verbindlichen Zeitplan zur Anfertigung des Verkehrskonzep-
tes?“ 
 
Frage 4: 
1322/2016: „Da der Grunderwerb zum Ausbau der Rolshover Straße teilweise abgeschlos-
sen ist, hat man mittlerweile die Planungen aufnehmen können (Fragen 
1 und 2)?“ 
 
Frage 5: 
1322/2016: „Gibt es die Ergebnisse zur Verkehrsuntersuchungen (Fragen 4 und 5)“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1, 2, 3 und 5: 
 
Verkehrskonzept und Verkehrsuntersuchungen 
 
Im Folgenden wird „Kalk-Nord“ (Fragen 1-3, 5) als durch die Straße des 17. Juni/Istanbulstraße, B 55 
a, Kalker Hauptstraße und den Rangierbahnhof eingegrenzter Bereich definiert.  
 
Angrenzend an das Untersuchungsgebiet wurden bereits mehrere Verkehrsuntersuchungen durchge-
führt. Die Verwaltung hat die Umnutzungen und städtebaulichen Entwicklungen südlich der Kalker 
Hauptstraße auf dem Huwald-Hammacher-Gelände, der ehemaligen Kaufhof-Filiale sowie der poten-
ziellen AWB-Aufsiedlung intensiv durch Verkehrsuntersuchungen begleitet und geprüft. Die Gutach-
ten wurden sukzessive aufeinander aufgebaut, sodass die zukünftig zu erwartende Gesamtverkehrs-
belastung im Umfeld der Kalker Hauptstraße ermittelt werden konnte. Als Ergebnis der Verkehrsun-
tersuchungen soll der Knotenpunkt Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße umgebaut und signaltech-
nisch überarbeitet werden, um auch zukünftig den Verkehr leistungsfähig abwickeln zu können.

2 
 
 
Die Beschlussvorlage zum Baubeschluss soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 der Bezirksvertretung 
Kalk zur Beratung vorgelegt werden. Der Baubeschluss zur Herstellung des signalisierten Überwegs 
in Höhe der Sieversstraße über der Rolshover Straße wurde der Bezirksvertretung am 25.01.2018 
vorgelegt und beschlossen. 
 
Die Verkehrsuntersuchungen und die resultierenden Maßnahmen zeigen auf, dass die zukünftige 
verkehrliche Entwicklung im Gebiet aus Sicht der Verwaltung keine wesentlichen Änderungen erfor-
dert.  
 
Die Zusammenfassung und die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind als Anlage1 dieser Mittei-
lung beigefügt.  
 
 
Verkehrssituation und Fahrradstraße Kalk-Mülheimer-Straße 
 
Der bereits heute stark belastete Knotenpunkt Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße wird aufgrund 
der zukünftigen Entwicklungen südlich der Kalker Hauptstraße umgebaut und signaltechnisch überar-
beitet. Eine Öffnung der Kalk-Mülheimer Straße für den Zweirichtungsverkehr für Kraftfahrzeuge wür-
de dazu führen, dass die Lichtsignalanlage Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße weitere zusätzliche 
Verkehrsbeziehungen signaltechnisch abwickeln müsste (zusätzliche Phasen). Weitere Phasen füh-
ren dazu, dass sich die Verkehre auf dieser stark belasteten Kreuzung nicht mehr leistungsfähig ab-
wickeln lassen.   
 
Es ist geplant, noch im Jahr 2018 ein Radverkehrskonzept für den Bezirk Kalk extern zu vergeben. Im 
Rahmen des Konzepts wird auch die zukünftige Bedeutung des Radverkehrs auf der Kalk-Mülheimer 
Straße überprüft.  
 
 
Änderungen der Verkehrsführung 
 
Im Abschnitt zwischen der Kalker Hauptstraße und der Vorsterstraße ist die Vietorstraße für den 
Zweirichtungsverkehr geöffnet. Die Gründe hierfür sind: 
 
- die direkte Erschließung des Parkhauses der Köln Arkaden für von Osten kommende Verkeh-
re und die Entzerrung der Parkhauserschließung, 
 
- die Vermeidung von langen Umwegen und 
 
- die Erschließung der auf der östlichen Seite liegenden Wohnbebauung.  
 
Die Einrichtung einer Einbahnstraße in dem o. g. Abschnitt der Vietorstraße würde somit die Erreich-
barkeit der Fahrbeziehungen Köln Arkaden und die Verkehrserschließung der Wohngebiete ver-
schlechtern und zu unerwünschten zusätzlichen Verkehren in das Gebiet führen. 
 
Eine Linksabbiegemöglichkeit von der Kalker Hauptstraße von Westen kommend in die Barcelona-
Allee ist nicht zwingend erforderlich, weil bereits heute eine Linksabbiegemöglichkeit in den Walter-
Pauli-Ring vorhanden ist und von dort die Köln Arkaden problemlos erreichbar sind. 
 
 
Verkehrsberuhigung Kalker Hauptstraße 
 
Der Beschluss vom 03.03.2016, TOP 7.1 beinhaltet eine nicht klar definierte „verkehrsberuhigte Zo-
ne“ auf der Kalker Hauptstraße. Für eine verkehrsberuhigte Zone kommen mehrere Möglichkeiten in 
Betracht: Ein verkehrsberuhigter Bereich gemäß VZ 325.1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
                                                 
1 Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben ehem. Kaufhof in Köln-
Kalk, 2015 (Auszug)

3 
 
(Spielstraße), ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone), eine Tempo 30-Zone oder 
die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mittels Einzelbeschilderung.  
 
Die verkehrliche Bedeutung und Nutzung sowie der Ausbau der Kalker Hauptstraße lassen einen 
verkehrsberuhigten Bereich heute nicht zu. Dazu wäre ein kompletter Umbau erforderlich.  
 
Nach § 45 Abs. 1b Nr.3 der StVO kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen 
oder Bereiche mit „überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht“. 
 
Das hohe KFZ- Verkehrsaufkommen und die wichtige Erschließungsfunktion für den gesamten Bezirk 
schließen diese Art der Verkehrsberuhigung in der Kalker Hauptstraße heute aus. Um einen solchen 
Bereich ausschildern zu können, müsste die Erreichbarkeit der Kalker Hauptstraße für Kraftfahrer 
eingeschränkt werden.  
 
Eine Tempo 30-Zone kann ebenso wenig eingerichtet werden, da gemäß §45 Abs. 1c in einer Tem-
po-30-Zone keine Lichtsignalanlagen und benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen zulässig sind. 
Diese sind auf der Kalker Hauptstraße vorhanden. In Fällen, wo keine Tempo-30-Zone eingerichtet 
werden kann, gibt es andere Alternativen um Höchstgeschwindigkeiten zu reduzieren und eine Ver-
kehrsberuhigung zu erreichen. 
 
Eine Alternative wäre die Einschränkung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h mittels Ein-
zelbeschilderung. Dadurch könnte die Geschwindigkeit verringert werden. Die Geschwindigkeitsbe-
schränkung hätte die Konsequenz, dass mehrere Lichtsignalanlagen auf der Kalker Hauptstraße an-
gepasst werden müssten und die Leistungsfähigkeit im gesamten Straßenzug deutlich abnehmen 
würde. 
 
Nach der Neuerung der StVO gilt, dass „auf Straßen des überörtlichen Verkehrs im unmittelbaren 
Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schu-
len, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser“ eine Geschwindigkeitsbeschrän-
kung von 30 km/h angeordnet werden kann. Eine übergreifende Geschwindigkeitsreduzierung auf der 
Kalker Hauptstraße scheidet damit aus. 
 
Da die Kalker Hauptstraße mit einem Ratsbeschluss im Mai 2001 nicht mehr als „örtliche Hauptstra-
ße“ kategorisiert ist, wurde unter dem Begriff „verkehrsberuhigte Zone“ die Einrichtung eines „ver-
kehrsberuhigten Geschäftsbereiches“ nach § 45, Abs. 1d der StVO als Tempo 20-Zone geprüft. Ent-
sprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45, Abs. 1 bis 1e 
kommen Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen „nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr 
von geringer Bedeutung ist.“ Um Aussagen zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich treffen zu 
können, sind deshalb weitere Verkehrsuntersuchungen, wie z.B. Durchgangsverkehrszählungen not-
wendig. 
 
Die Verwaltung wird die erforderlichen Untersuchungen und die Durchgangsverkehrszählung begin-
nen und die Bezirksvertretung Kalk unaufgefordert über die Ergebnisse informieren. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Straßenplanung Rolshover Straße 
 
Die Anfang der 2000- er Jahre erstellte Planung zur Umgestaltung der Rolshover Straße zwischen 
Wetzlarer Straße und Singhofener Straße ist nach den heutigen Anforderungen hinsichtlich der Ver-
kehrssicherheit, Barrierefreiheit und Teileinrichtungsbreiten überholt und muss vollständig überarbei-
tet werden.  
 
Anlage 
1. Auszug Ergebnisse Verkehrsgutachten

4

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0652/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.09.2018
Erstellt
27.02.2018 10:57