1323/2025
Durchführung eines Sommerfestes des Angelvereins Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf im Naturschutzgebiet (NSG) N 15 "Kiesgruben Paulsmaar" am 23.08.2025 hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67, Abs. 1 Bundesnatur
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 1323/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines Sommerfestes des Angelvereins Heimattreue 1962 e.V. Porz- Zündorf im Naturschutzgebiet (NSG) N 15 "Kiesgruben Paulsmaar" am 23.08.2025 hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67, Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Durchführung des geplanten Sommerfestes einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Natur- schutzgebietes N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnatur- schutzgesetz. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Naturschutzgebietes N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung des Vorhabens Der in Porz ansässige Angelverein beabsichtigt wie jedes Jahr wieder ein Sommerfest im Bereich des Vereinsgewässers Paulsmaar in Köln-Porz-Libur durchzuführen. Von Art und Umfang her soll die Veranstaltung im selben Rahmen wie in den Vorjahren stattfinden. Im konkreten Fall bedeutet dies: Die Veranstaltung soll im nördlich gelegenen Eingangsbereich des Naturschutzgebie- tes in der Nähe des dort stehenden Unterstandes stattfinden. Während des Festes sollen ein Grill sowie Sitzgelegenheiten und gegebenenfalls ein Sonnen- oder Regen- schutz aufgestellt werden. Im Rahmen des Festes werden verschiedene Fischspeisen serviert, auf lärmverursachende Beschallung in Form von Lautsprecherboxen wird verzichtet. Im Bereich des Unterstandes existiert eine Toilettenanlage, die im Rahmen des Festes genutzt wird. Im Fokus des geplanten Sommerfestes steht der gegenseitige Austausch innerhalb des Fischereivereins. Regelungen des Landschaftsplans Der Standort für das geplante Sommerfest liegt innerhalb des Naturschutzgebietes (NSG) N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ nach Festsetzung des Landschaftsplans (LP) Köln. Innerhalb des NSG´s ist es gemäß LP insbesondere verboten: das gesamte Gebiet zu betreten, mit Ausnahme der Wege und Uferbereiche zum Zweck des Angelns. Feuer zu machen, zu unterhalten und zu grillen sowie brennende oder glim- mende Gegenstände wegzuwerfen wie auch solche, die geeignet sind, Feuer zu verursachen sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ungenehmigte Veranstaltungen aller Art durchzuführen und Aufbauten zu deren Zweck zu errichten oder an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas- tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. 3 Eingriffsregelung: Durch das geplante Vorhaben entsteht kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Artenschutz: Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Veranstaltung artenschutzrechtliche Verbote berührt werden. Befreiung Als ortsansässiger Angelverein und Pächter des östlichen Gewässers im NSG über- nimmt der Angelverein viele Funktionen zur Sicherstellung und Bewahrung der natur- schutzfachlichen Wertigkeit am und in diesem Gewässer der Kiesgruben. Neben den regelmäßigen Kontrollgängen der Mitglieder entlang des Gewässers zählt auch die Fischhege und Pflege und damit einhergehend die Populationskontrolle innerhalb des Gewässers zu diesen Aufgaben. Ziel der geplanten Veranstaltung ist die Vernetzung und der gegenseitige Austausch innerhalb des Angelvereins. Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung des Ver- eins sowie dem Anwerben etwaiger neuer Mitglieder kommt der Veranstaltung eine hohe Bedeutung zu. Dem gegenüber stehen die Schutzgüter Naturschutz und Biodiversität. Jedoch ist die Beeinträchtigung der Schutzgüter durch das Ausrichten des geplanten Sommerfestes im befestigten Eingangsbereich des Schutzgebietes in diesem Fall als sehr gering zu bewerten. Ein Versagen der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG würde im vorliegenden Fall zu einer unzumutbaren Belastung für den Antragsteller führen, die durch das Vorhaben zu erwartenden Störungen des Naturhaushaltes sind aufgrund ihrer geringen Ausprägung zudem mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar. Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Land- schaftsplans vor. Anlagen Anlage 1: Lageplan des Naturschutzgebietes N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ Anlage 2: Anschreiben des Angelvereins Anlagen
Anlage1 NSG Kiesgruben Paulsmaar
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Geoinformationen für die Verwaltung Anlage 1 Erstellt am 8.7.2013 Maßstab 1:9811 © Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Die Vervielfältigung, Umarbeitung, Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Herausgebers zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung und Umarbeitung zum eigenen Gebrauch.
Anlage 2 Anschreiben Angelverein Heimattreue
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ANF Angel- und Naturfreunde Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf Mitglied im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. Wenn nicht zustellbar bitte zurück an Geschäftsstelle des ANF-Heimattreue 1962 e. V. Porz-Zündorf Martin Backhausen Voigtgasse 4a 51143 Köln-Porz-Langel Stadt Köln — Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Untere Landschaftsbehörde z.Hd. Frau Weil Willy-Brandt -Platz 2 50679 Köln Köln, den 17.04.2025 Genehmigung des Sommerfestes 2025 Sehr geehrte Frau Weil hiermit bitte ich um Genehmigung zur Durchführung Sommerfest. Begründung: der Angelverein ANF-Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf plant am 23.08.2025 die Durchführung eines Sommerfestes im Bereich des Vereinsgewässers Paulsmaar. Die Veranstaltung soll im Eingangsbereich (Nähe Unterstand) des Paulsmaars durchgeführt werden. Die Aufstellung eines Grills, sowie Sitzgelegenheiten, Sonnen- bzw. Regenschutz ist vorgesehen. Außerdem wollen wir Hausgeräucherte Forellen und kleine Fischsnacks reichen um die Besucher an das gesunde Lebensmittel Fisch zu führen. Auf Lärm erzeugende Beschallung wird verzichtet, der Unterstand verfügt über eine Toilettenanlage. Unser Sommerfest dient in erster Linie zum gegenseitigen Kennenlernen unserer Vereinsmitglieder und Familien Der Verein bittet um Genehmigung der o.a. Veranstaltung. Martin Backhausen Schriftführer Sparkasse KÖLN BONN 1. Vorsitzender Horst Engels Loorweg 173a 51143 Köln (Porz-Zündorf) 2 (02203) 29 25 83 horst-encielsefreenet.de IBAN: DE 89 37050198 1001642832 Schriftführer Martin Backhausen Voigtgasse 4a 51143 Köln (Porz-Langel) (0177)7846397 infoeseefischundmeer.de BIC: COLSDE33 Gläubiger-ID: DE 94 ANF 00000 622278 Kassierer Gewässerwart Michael Kraft Ralph König Mainzerstr. 188-190 Wahnheider Straße 18 53179 Köln 51105 Köln Poll 2 (0163)1900813 rä t (0177) 5845966
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Voigtgasse 4a
- Wahnheider Straße 18
- Loorweg 173a
- Willy-Brandt-Platz 2
- Straße 18
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Details
- Aktenzeichen
- 1323/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 10:53