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1323/2025

Durchführung eines Sommerfestes des Angelvereins Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf im Naturschutzgebiet (NSG) N 15 "Kiesgruben Paulsmaar" am 23.08.2025 hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67, Abs. 1 Bundesnatur

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.06.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 07.07.2025, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage1 NSG Kiesgruben Paulsmaar

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Anlage 2 Anschreiben Angelverein Heimattreue

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5407 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1323/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines Sommerfestes des Angelvereins Heimattreue 1962 e.V. Porz-
Zündorf im Naturschutzgebiet (NSG) N 15 "Kiesgruben Paulsmaar" am 23.08.2025 
hier: Antrag auf Befreiungen von den Verboten des Landschaftsplans gemäß § 67, Abs. 
1 Bundesnaturschutzgesetz  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Durchführung 
des geplanten Sommerfestes einverstanden. Er formuliert keinen Widerspruch gegen 
die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Natur-
schutzgebietes N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnatur-
schutzgesetz. 
 
Alternative:  
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde widerspricht der Befreiung 
von den Verboten des Landschaftsplans Köln zum Schutz des Naturschutzgebietes 
N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 2 Bundesnaturschutzgesetz. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 07.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beschreibung des Vorhabens 
 
Der in Porz ansässige Angelverein beabsichtigt wie jedes Jahr wieder ein Sommerfest 
im Bereich des Vereinsgewässers Paulsmaar in Köln-Porz-Libur durchzuführen. Von 
Art und Umfang her soll die Veranstaltung im selben Rahmen wie in den Vorjahren 
stattfinden. Im konkreten Fall bedeutet dies:  
Die Veranstaltung soll im nördlich gelegenen Eingangsbereich des Naturschutzgebie-
tes in der Nähe des dort stehenden Unterstandes stattfinden. Während des Festes 
sollen ein Grill sowie Sitzgelegenheiten und gegebenenfalls ein Sonnen- oder Regen-
schutz aufgestellt werden. Im Rahmen des Festes werden verschiedene Fischspeisen 
serviert, auf lärmverursachende Beschallung in Form von Lautsprecherboxen wird 
verzichtet. Im Bereich des Unterstandes existiert eine Toilettenanlage, die im Rahmen 
des Festes genutzt wird.  
 
Im Fokus des geplanten Sommerfestes steht der gegenseitige Austausch innerhalb 
des Fischereivereins. 
 
 
Regelungen des Landschaftsplans 
 
Der Standort für das geplante Sommerfest liegt innerhalb des Naturschutzgebietes 
(NSG) N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ nach Festsetzung des Landschaftsplans (LP) 
Köln. 
 
Innerhalb des NSG´s ist es gemäß LP insbesondere verboten: 
 das gesamte Gebiet zu betreten, mit Ausnahme der Wege und Uferbereiche 
zum Zweck des Angelns. 
 Feuer zu machen, zu unterhalten und zu grillen sowie brennende oder glim-
mende Gegenstände wegzuwerfen wie auch solche, die geeignet sind, Feuer 
zu verursachen sowie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen 
 ungenehmigte Veranstaltungen aller Art durchzuführen und Aufbauten zu deren 
Zweck zu errichten oder an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. 
 
Von diesen Verboten kann auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzge-
setz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas-
tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und 
Landschaftspflege vereinbar ist.

3 
 
 
Eingriffsregelung: 
 
Durch das geplante Vorhaben entsteht kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne 
des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). 
 
 
Artenschutz: 
Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Veranstaltung artenschutzrechtliche Verbote 
berührt werden.  
 
 
Befreiung 
 
Als ortsansässiger Angelverein und Pächter des östlichen Gewässers im NSG über-
nimmt der Angelverein viele Funktionen zur Sicherstellung und Bewahrung der natur-
schutzfachlichen Wertigkeit am und in diesem Gewässer der Kiesgruben. Neben den 
regelmäßigen Kontrollgängen der Mitglieder entlang des Gewässers zählt auch die 
Fischhege und Pflege und damit einhergehend die Populationskontrolle innerhalb des 
Gewässers zu diesen Aufgaben.  
Ziel der geplanten Veranstaltung ist die Vernetzung und der gegenseitige Austausch 
innerhalb des Angelvereins. Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung des Ver-
eins sowie dem Anwerben etwaiger neuer Mitglieder kommt der Veranstaltung eine 
hohe Bedeutung zu.  
Dem gegenüber stehen die Schutzgüter Naturschutz und Biodiversität. Jedoch ist die 
Beeinträchtigung der Schutzgüter durch das Ausrichten des geplanten Sommerfestes 
im befestigten Eingangsbereich des Schutzgebietes in diesem Fall als sehr gering zu 
bewerten. 
 
Ein Versagen der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG 
würde im vorliegenden Fall zu einer unzumutbaren Belastung für den Antragsteller 
führen, die durch das Vorhaben zu erwartenden Störungen des Naturhaushaltes sind 
aufgrund ihrer geringen Ausprägung zudem mit den Belangen des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege vereinbar.  
 
Es liegen somit die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten des Land-
schaftsplans vor.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Lageplan des Naturschutzgebietes N15 „Kiesgruben Paulsmaar“ 
Anlage 2: Anschreiben des Angelvereins 
 
Anlagen

Anlage1 NSG Kiesgruben Paulsmaar

332 Zeichen

Geoinformationen für die Verwaltung
Anlage 1 Erstellt am 8.7.2013
Maßstab 1:9811 © Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Die Vervielfältigung, Umarbeitung, Veröffentlichung oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des
Herausgebers zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung und Umarbeitung zum eigenen Gebrauch.

Anlage 2 Anschreiben Angelverein Heimattreue

1891 Zeichen

ANF Angel- und Naturfreunde 
Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf Mitglied im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. 
Wenn nicht zustellbar bitte zurück an  
Geschäftsstelle des ANF-Heimattreue 1962 e. V. Porz-Zündorf 
Martin Backhausen Voigtgasse 4a 51143 Köln-Porz-Langel 
Stadt Köln — Die Oberbürgermeisterin 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Untere Landschaftsbehörde 
z.Hd. Frau Weil  
Willy-Brandt -Platz  2 
50679 Köln 
Köln, den 17.04.2025  
Genehmigung des Sommerfestes 2025 
Sehr geehrte Frau Weil 
hiermit bitte ich um Genehmigung zur Durchführung Sommerfest. 
Begründung: 
der Angelverein ANF-Heimattreue 1962 e.V. Porz-Zündorf plant am 23.08.2025 die 
Durchführung eines Sommerfestes im Bereich des Vereinsgewässers Paulsmaar. 
Die Veranstaltung soll im Eingangsbereich (Nähe Unterstand) des Paulsmaars 
durchgeführt werden. 
Die Aufstellung eines Grills, sowie Sitzgelegenheiten, Sonnen- bzw. Regenschutz ist 
vorgesehen. Außerdem wollen wir Hausgeräucherte Forellen und kleine Fischsnacks 
reichen um die Besucher an das gesunde Lebensmittel Fisch zu führen. Auf Lärm 
erzeugende Beschallung wird verzichtet, der Unterstand verfügt 
über eine Toilettenanlage. Unser Sommerfest dient in erster Linie zum gegenseitigen 
Kennenlernen unserer Vereinsmitglieder und Familien 
Der Verein bittet um Genehmigung der o.a. Veranstaltung. 
Martin Backhausen 
Schriftführer 
Sparkasse KÖLN BONN 
1. Vorsitzender 
Horst Engels 
Loorweg 173a 
51143 Köln (Porz-Zündorf) 
2 (02203) 29 25 83 
horst-encielsefreenet.de 
IBAN: DE 89 37050198 1001642832 
Schriftführer 
Martin Backhausen 
Voigtgasse 4a 
51143 Köln (Porz-Langel) 
(0177)7846397 
infoeseefischundmeer.de  
BIC: COLSDE33 	 Gläubiger-ID:  DE 94 ANF 00000 622278 
Kassierer 	 Gewässerwart 
Michael Kraft 	 Ralph König 
Mainzerstr. 188-190 	 Wahnheider Straße 18 53179 Köln 	 51105 Köln  Poll  2 (0163)1900813 	 rä  t (0177) 5845966

Beratungsverlauf (1)

07.07.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Voigtgasse 4a
  • Wahnheider Straße 18
  • Loorweg 173a
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Straße 18

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Details

Aktenzeichen
1323/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.06.2025
Erstellt
30.04.2025 10:53