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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kienitz (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des StEA am 30.11.2023 (TOP 8.2) betreffend die Erschließung und Entwässerung am Falkenweg in Köln-Rondorf

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0069/2024 vom 18.01.2024

Stand: Am 01.02.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Rein Vorlagen-Nummer 18.01.2024 0069/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kienitz (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023 betreffend die verkehrliche Erschließung sowie die Entwässerung des Plangebiets "Falkenweg in Köln-Rondorf" (TOP 8.2. der Niederschrift vom 15.12.2023), Hinweis: Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Beschluss in der Sitzung vom 30. Novem- ber 2023 (Vorlage Nr. 3010/2023) bis zur nächsten regulären Sitzung am 1.Februar 2024 zu- rückgestellt. Text der Anfrage): 1. RM Kienitz (CDU) meldet vor Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf zum TOP an und bittet darum, diesen während der Sitzung aufzurufen, um Fragen stellen zu können. Er fragt nach weiteren vertiefenden Erläuterungen in Bezug auf die dargestellte verkehrliche Erschließung des Vorhabens. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung erkundigt er sich zudem hinsichtlich der Auswir- kungen bei den Planungen zur Verbreiterung am Falkenweg. In diesem Zusammenhang möchte er bezugnehmend auf Anlage 4 wissen, wie die Folgen für den nicht bebauten Teil sind. 2. RM Kienitz (CDU) möchte wissen, inwiefern Probleme hinsichtlich der Entwässerung durch eine Aufsiedelung entstehen können und wie mit den Starkregenereignissen umgegangen wird, bzw. welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde vom Bauverwaltungsamt für die Ämter 64, 66, 68 und 69 (Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und Radwe- gebau, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und das Amt für Brücken- Tunnel- und Stadtbahnbau) stellvertretend eine Stellungnahme abgebeben, die alle erschließungsrechtli- chen, beitragsrechtlichen und verkehrstechnischen Belange abdeckt. 2 Auf Grund der gegebenen Hinweise ist in der Folge von der Investorenseite ein Mobilitätskon- zept in Auftrag und von einem externen Gutachterbüro ausgearbeitet worden. Der vorliegende Städtebauliche Entwurf ist auch Ergebnis der verkehrlichen Untersuchungen, die im Rahmen des oben genannten Mobilitätskonzeptes gemacht wurden. Hierbei stand insbesondere im Fokus, dass sowohl der Fuß- und Radverkehr als auch der ÖPNV gestärkt werden sollten. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass der Verkehrsraum für Fahrzeuge (fahrende und stehende) auf das erforderliche Maß begrenzt werden soll. Da sich das Plangebiet in einem Wohngebiet befindet und Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h mit geringem Schwerverkehrsanteil auftreten, soll der Falkenweg als Wohnstraße ausgebaut werden. Bei einem angenommenen Begegnungsfall von einem Pkw und einem Müllfahrzeug resultiert hieraus eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Derzeit wird auch noch geprüft, ob bei einer geeigneten Straßengestaltung und einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf unter 40 km/h die Fahrbahnbreite auf 5 m reduziert werden kann. Es sollen beidseitige Gehwege mit ausreichend Bewegungsfreiheit, insbesondere im Bereich der KiTa hergestellt werden. Da eine Querschnittsbreite von 11 m zur Verfügung steht, ver- bleiben - abzüglich der geplanten Fahrbahn (5 m) sowie dem Parkstreifen (2 m) - beidseitige Gehwegbreiten von je 2 m (siehe Abbildung). Hinweis: Im geplanten Bebauungsplan werden „nur“ Straßenverkehrsflächen aber keine Profilierung o- der Aufteilung für die einzelnen Verkehrsträger festgesetzt. Zu 2: Es ist ein Entwässerungskonzept vorgesehen, dass in Abstimmung mit der StEB auch den Fragen eines ein Starkregenrisiko-Managements, gerecht wird. Grundsätzlich soll das Nieder- schlagswasser zur Versickerung gebracht werden. Es ist eine zentrale Versickerungsanlage, bestehend aus unterirdischen Rigolenkörpern, vorgesehen, an der alle befestigten Flächen angeschlossen werden. Das durchgeführte Bodengutachten im Baugebiet bestätigt, durch ausreichende Sickerfähigkeit der Bodenschichten und ausreichenden Abstand zum Grund- wasser, dass einer Versickerung auf dem Grundstück möglich ist. Geplant ist die Versickerungsanlage zentral im Baugebiet, in der Gemeinschaftsgrünfläche. 3 Zusätzlich zu der Versickerungsanlage sind Tiefpunkte in den Gärten und den privaten Zuwe- gungen vorgesehen, so dass das Niederschlagswasser schadlos zurückgehalten und ange- staut werden kann. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch bei einem Starkregener- eignis das anfallende Niederschlagswasser aus dem Baugebiet im Plangebiet verbleibt. Das anfallende Niederschlagswasser von öffentlichen Straßenflächen soll nicht ins Grundwas- ser, sondern in Abstimmung mit der StEB gedrosselt in den öffentlichen Kanal eingeleitet wer- den. gez. Herr Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2024

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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