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0069/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kienitz (CDU-Fraktion) aus der Sitzung des StEA am 30.11.2023 (TOP 8.2) betreffend die Erschließung und Entwässerung am Falkenweg in Köln-Rondorf

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2024, TOP 1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4838 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Rein 
Vorlagen-Nummer  18.01.2024 
 0069/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kienitz (CDU-Fraktion) aus der 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2023 betreffend die verkehrliche 
Erschließung sowie die Entwässerung des Plangebiets "Falkenweg in Köln-Rondorf" 
(TOP 8.2. der Niederschrift vom 15.12.2023), 
Hinweis: Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Beschluss in der Sitzung vom 30. Novem-
ber 2023 (Vorlage Nr. 3010/2023) bis zur nächsten regulären Sitzung am 1.Februar 2024 zu-
rückgestellt. 
 
 
Text der Anfrage): 
1. 
RM Kienitz (CDU) meldet vor Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf zum TOP an und 
bittet darum, diesen während der Sitzung aufzurufen, um Fragen stellen zu können. 
 
Er fragt nach weiteren vertiefenden Erläuterungen in Bezug auf die dargestellte verkehrliche 
Erschließung des Vorhabens. 
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung erkundigt er sich zudem hinsichtlich der Auswir-
kungen bei den Planungen zur Verbreiterung am Falkenweg. In diesem Zusammenhang 
möchte er bezugnehmend auf Anlage 4 wissen, wie die Folgen für den nicht bebauten Teil 
sind. 
2. 
RM Kienitz (CDU) möchte wissen, inwiefern Probleme hinsichtlich der Entwässerung durch 
eine Aufsiedelung entstehen können und wie mit den Starkregenereignissen umgegangen 
wird, bzw. welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1: 
Im Zuge der durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde vom Bauverwaltungsamt 
für die Ämter 64, 66, 68 und 69 (Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und Radwe-
gebau, Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und das Amt für Brücken- Tunnel- und 
Stadtbahnbau) stellvertretend eine Stellungnahme abgebeben, die alle erschließungsrechtli-
chen, beitragsrechtlichen und verkehrstechnischen Belange abdeckt.

2 
 
Auf Grund der gegebenen Hinweise ist in der Folge von der Investorenseite ein Mobilitätskon-
zept in Auftrag und von einem externen Gutachterbüro ausgearbeitet worden. 
Der vorliegende Städtebauliche Entwurf ist auch Ergebnis der verkehrlichen Untersuchungen, 
die im Rahmen des oben genannten Mobilitätskonzeptes gemacht wurden. 
Hierbei stand insbesondere im Fokus, dass sowohl der Fuß- und Radverkehr als auch der 
ÖPNV gestärkt werden sollten. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass der Verkehrsraum für 
Fahrzeuge (fahrende und stehende) auf das erforderliche Maß begrenzt werden soll. 
Da sich das Plangebiet in einem Wohngebiet befindet und Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h 
mit geringem Schwerverkehrsanteil auftreten, soll der Falkenweg als Wohnstraße ausgebaut 
werden. Bei einem angenommenen Begegnungsfall von einem Pkw und einem Müllfahrzeug 
resultiert hieraus eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Derzeit wird auch noch geprüft, ob bei einer 
geeigneten Straßengestaltung und einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf unter 40 
km/h die Fahrbahnbreite auf 5 m reduziert werden kann.  
Es sollen beidseitige Gehwege mit ausreichend Bewegungsfreiheit, insbesondere im Bereich 
der KiTa hergestellt werden. Da eine Querschnittsbreite von 11 m zur Verfügung steht, ver-
bleiben - abzüglich der geplanten Fahrbahn (5 m) sowie dem Parkstreifen (2 m) - beidseitige 
Gehwegbreiten von je 2 m (siehe Abbildung). 
 
Hinweis: 
Im geplanten Bebauungsplan werden „nur“ Straßenverkehrsflächen aber keine Profilierung o-
der Aufteilung für die einzelnen Verkehrsträger festgesetzt. 
Zu 2: 
Es ist ein Entwässerungskonzept vorgesehen, dass in Abstimmung mit der StEB auch den 
Fragen eines ein Starkregenrisiko-Managements, gerecht wird. Grundsätzlich soll das Nieder-
schlagswasser zur Versickerung gebracht werden. Es ist eine zentrale Versickerungsanlage, 
bestehend aus unterirdischen Rigolenkörpern, vorgesehen, an der alle befestigten Flächen 
angeschlossen werden. Das durchgeführte Bodengutachten im Baugebiet bestätigt, durch 
ausreichende Sickerfähigkeit der Bodenschichten und ausreichenden Abstand zum Grund-
wasser, dass einer Versickerung auf dem Grundstück möglich ist. 
Geplant ist die Versickerungsanlage zentral im Baugebiet, in der Gemeinschaftsgrünfläche.

3 
 
Zusätzlich zu der Versickerungsanlage sind Tiefpunkte in den Gärten und den privaten Zuwe-
gungen vorgesehen, so dass das Niederschlagswasser schadlos zurückgehalten und ange-
staut werden kann. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch bei einem Starkregener-
eignis das anfallende Niederschlagswasser aus dem Baugebiet im Plangebiet verbleibt. 
Das anfallende Niederschlagswasser von öffentlichen Straßenflächen soll nicht ins Grundwas-
ser, sondern in Abstimmung mit der StEB gedrosselt in den öffentlichen Kanal eingeleitet wer-
den. 
 
gez. Herr Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0069/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.01.2024
Erstellt
04.01.2024 18:05