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AN/0310/2024

Nutzung der Schulsportstätten an den LVR-Schulen

SPD Anfrage nach § 4 27.02.2024

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3191 Zeichen

An den Vorsitzenden des Sportausschusses 
Herrn Oliver Seeck 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.02.2024 
 
AN/0310/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 14.03.2024 
 
Nutzung der Schulsportstätten an den LVR-Schulen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Sportausschusses 
am 14.03.2024 zu setzen. 
 
Die Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sind mit zahlreichen Turn- und 
Schwimmhallen ausgestattet. Nach dem regulären Schulbetrieb bleiben diese Einrichtungen 
ungenutzt. Der LVR hat entschieden, diese Ressourcen der Allgemeinheit zur Verfügung zu 
stellen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, Sport zu treiben. Deshalb bietet der 
LVR den Städten und Gemeinden, insbesondere dort, wo er Förderschulen betreibt, die Nut-
zung seiner Sportstätten an. Ziel ist es, den Standortkommunen die eigenständige Nutzung 
der Sportstätten an den LVR-Förderschulen für sportliche Zwecke zu ermöglichen. Alternativ 
sollen sie die sportliche Nutzung durch Behindertensportvereine oder -gruppen, Sportvereine 
oder andere von der Standortkommune ausgewählte Gruppen außerhalb des Schulbetriebes 
fördern können. 
 
In Köln betrifft dies konkret die LVR-Schule Belvedere mit einer Schwimmhalle und einer Turn-
halle sowie die LVR -Johann-Joseph-Gronewald-Schule mit einem Gymnastikrau m im Ge-
bäude Biggestraße und einer Turnhalle im Gebäude Gronewaldstraße. 
 
Der LVR hat beschlossen zunächst in einer einjährigen Umsetzungsphase Erfolg und etwaige 
Anpassungsbedarfe, z.B. Konkretisierung der Regelungen zur Übergabe oder Reinigung

- 2 - 
 
sowie der damit verbundenen Aufwände, im Prozess der Sportstättenüberlassung zu evaluie-
ren. Eine frühzeitige und aktive Begleitung dieser Umsetzungsphase durch die Verwaltung 
liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung die Entscheidung des LVR bekannt?  
2. wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Verwaltung, um sicherzustellen, dass 
die ungenutzten Sportstätten an den LVR-Förderschulen effektiv und sinnvoll für die 
Allgemeinheit genutzt werden können? 
3. welche konkreten Schritte kann die Verwaltung unternehmen, um den Prozess der 
Sportstättenüberlassung aktiv zu begleiten und sicherzustellen, dass etwaige Anpas-
sungsbedarfe während der einjährigen Umsetzungsphase effektiv evaluiert und ange-
passt werden? 
4. plant die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln frühzeitig und aktiv in 
den Prozess der Sportstättenüberlassung einzubeziehen und welche Kommunikati-
onswege bzw. Plattformen könnten dabei genutzt werden, um die Öffentlichkeit ange-
messen zu informieren und Feedback einzuholen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Christian Joisten 
SPD – Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Sportausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0310/2024
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
27.02.2024
Erstellt
27.02.2024 14:35