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4168/2018

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und einer Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Städtebauliches Planungskonzept; Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord; Hier: Mitteilung über eine neue Konzeptidee - 3799/2018"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.01.2019, TOP 12.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2103 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Beer Az 
Vorlagen-Nummer 
 4168/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion und einer Anfrage der CDU-Fraktion betreffend 
"Städtebauliches Planungskonzept; Arbeitstitel: "Nördlich Colonius" in Köln-Neustadt/Nord; 
Hier: Mitteilung über eine neue Konzeptidee - 3799/2018" 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 stellten die SPD-Fraktion und die 
CDU-Fraktion folgende schriftliche Anfragen: 
 
Frage der SPD-Fraktion: 
Wird eine Studie zu der zu erwartenden Verschattung auf Ehrenfelder Gebiet erstellt? Bei einer ge-
planten Gebäudehöhe von 94 m sei zu erwarten, dass eine beträchtliche Verschattung auch auf der 
Ehrenfelder Seite eintritt. 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
Zur weiteren Qualifizierung der Konzeptidee ist diese durch das Büro Carsten Roth weiterzuentwi-
ckeln, hierbei wird eine Verschattungsstudie –wie bereits im städtebaulichen Qualifizierungsverfahren 
2016/2017- Bestandteil der Prüfung sein. Darzustellen ist die Verschattung an 2 vorgegebenen Tagen 
zu je drei Tageszeiten. Das Ergebnis der neuen Verschattungsstudie wird der Bezirksvertretung Eh-
renfeld mitgeteilt.  
 
 
 
 
Frage der CDU-Fraktion: 
Liegen die Abstandflächen, welche das neu zu errichtende Gebäude erfordert, möglicherweise auf 
dem Gebiet des Stadtbezirks Ehrenfeld? Sollte dies so sein, wäre die Bezirksvertretung Ehrenfeld an 
der Beschlussfassung zu beteiligen. Abstandflächen würden eine Beeinträchtigung darstellen und 
eventuelle Bebauungen auf Ehrenfelder Gebiet verhindern. 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
Die Lage der Abstandflächen kann erst nach Weiterentwicklung der Konzeptidee und deren Beurtei-
lung durch die Jury abschließend konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang wird geprüft, in-
wieweit vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandflächen festgelegt werden. 
Beeinträchtigungen für den Bezirk Ehrenfeld sollen vermieden werden.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4168/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.01.2019
Erstellt
12.12.2018 08:31