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1349/2019

Barrierefreiheit an Haltestellen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.05.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.07.2019, TOP 3.3

Anlage - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

1395 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 03.06.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
6.3 Barrierefreiheit an Haltestellen 
1349/2019 
Die Beantwortung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt. 
 
RM Hegenbarth fragt nach dem voraussichtlichen Zeitrahmen der noch anstehenden 
Maßnahmen. Zudem bittet er um Auskunft, ob und wann die Bushaltestellen barriere-
frei umgebaut werden; hierauf gehe die vorliegende Stellungnahme nicht ein. 
 
Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, führt zum 
Bereich Stadtbahnhaltestellen aus, dass die Verwaltung derzeit die in 2016 be-
schlossene Prioritätenliste überarbeite bzw. aktualisiere und zu gegebener Zeit – vo-
raussichtlich noch in diesem Jahr - im hiesigen Ausschuss vorstellen werde.  
 
Zu den Bushaltestellen teilt Herr Höhn, Vertreter der KVB, mit, dass alle Busse mit 
Klapprampen ausgestattet seien und der Fokus von daher prioritär auf den Ausbau 
der Stadtbahnhaltestellen gelegt wurde.  
 
Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, fügt ergän-
zend hinzu, dass die Verwaltung auch für die Bushaltestellen eine Prioritätenliste 
erstellt habe. Dies sei Ziff. 2 der Stellungnahme zu entnehmen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6404 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 29.04.2019 
 1349/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Barrierefreiheit an Haltestellen 
 
Die Gruppe BUNT des Verkehrsausschusses stellte am 21.03.2019 die Anfrage: 
Am 1. Januar 2013 ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft getreten, das die Bestim-
mungen zur Barrierefreiheit beinhaltet, die in den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und 
Land sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert werden. Der Gesetzgeber hat damit die 
staatliche Ebene verpflichtet, bis zum 01.01.2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in 
Deutschland auszudehnen. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir: 
 
1. Wie weit sind die Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Barrierefreiheit im 
Kölner ÖPNV vorangekommen? 
2. Welche Haltestellen können aus welchen Gründen bis 2022 nicht barrierefrei umgebaut werden? 
3. Welche von den in Frage 2 abgefragten Haltestellen werden nach 2022 (also verspätet) barriere-
frei?  
 
Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.) In Köln werden seit Jahrzehnten Stadtbahnanlagen gebaut. Die Barrierefreiheit des Systems 
stand lange nicht im Vordergrund. Die Anlagen wurden den funktionalen Erfordernissen entsprechend 
in der Regel mit Treppenzugängen und ggf. zusätzlichen, aufwärtsführenden Fahrtreppen errichtet. 
Erst seit den 1980er Jahren werden auch die unterirdischen Stadtbahnhaltestellen barrierefrei ausge-
baut. Ältere Stadtbahnanlagen werden seitdem schrittweise mit Aufzügen nachgerüstet. Erste Projek-
te waren u.a. die Aufzugsnachrüstungen an den Haltestellen Poststraße, Florastraße und Hans-
Böckler-Platz. Danach wurden von der Stadt Köln Aufzüge an den Stadtbahnhaltestellen Ebertplatz, 
Bf. Deutz/Messe und Neusser Str./Gürtel eingebaut. Derzeit werden die Stadtbahnhaltestellen Kalk-
Post und Vingst mit Aufzügen nachgerüstet. Bei allen Nachrüstungen werden auch Vorkehrungen wie 
beispielsweise taktile Leitelemente für die sensitiv eingeschränkten Fahrgäste berücksichtigt. 
Als Arbeitsgrundlage für Maßnahmen zur barrierefreien Nachrüstung von Stadtbahnanlagen gilt für 
das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die am 14.06.2016 vom Verkehrsausschuss be-
schlossene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen (Vorlagen-Nr. 
0743/2016). 
 
Gemäß § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Aufgabenträger „für die Sicherstellung 
einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personen-
nahverkehr […] zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und 
Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittel-
übergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nah-

2 
 
verkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit 
dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Janu-
ar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die vorgenannte Frist gilt nicht, sofern in dem 
Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden 
Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des 
Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind 
Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch ein-
geschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und 
diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. […]“ 
 
Auf Basis des PBefG hat die Stadt Köln im aktuellen 3. Nahverkehrsplan (NVP), der im Juli 2017 vom 
Rat beschlossen wurde (Vorlagen-Nr. 0958/2017), eine Priorisierung der bedeutsamsten Maßnahmen 
im Busbereich vorgenommen, um bis 2022 für möglichst viele Menschen einen barrierefreien Zugang 
zum ÖPNV zu ermöglichen (siehe NVP, Kapitel 8.2.3, www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf66/dritter-nahverkehrsplan-12-2017.pdf). Gemäß der beschlossenen 
Prioritätenliste wird derzeit die Ausschreibung der Planung relevanter Haltestellen der drei aufkom-
mensstärksten Linien 127, 157 und 133 vorbereitet. 
 
Zu 2.) Im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, der den Rahmen für die Entwicklung des Öffentlichen 
Personennahverkehrs in Köln bildet, ist unter Kapitel 8.2.3 nachzulesen, dass „sich mit den bereit 
stehenden personellen Ressourcen und den begrenzten Fördermittelkontingenten die Zielsetzung 
einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 jedoch auf keinen Fall erreichen lässt. Es muss 
eine Priorisierung nach den bedeutendsten Maßnahmen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Bar-
rierefreiheit an allen Stadtbahnhaltestellen nach und nach herzustellen.“ 
 
Bis 2022 wird demnach voraussichtlich bei nachfolgenden Stadtbahnhaltestellen die Barrierefreiheit 
noch nicht gegeben sein: Venloer Straße/Gürtel, Aachener Straße/Gürtel, Dürener Straße/Gürtel, 
Gleueler Straße/Gürtel, Weinsbergstraße/Gürtel, Euskirchener Straße, Zülpicher Straße/Gürtel, 
Oskar-Jäger-Straße/Gürtel, Berrenrather Straße/Gürtel, Wüllnerstraße, Geldernstraße/Parkgürtel, 
Fuldaer Straße, Reichenspergerplatz, Escher Straße, Appellhofplatz/Zeughaus (Linie 5), Slabystraße 
Süd (Linie 18), Slabystraße Nord (Linie 13) und Longerich Friedhof. Auch für die Stadtbahnhaltestel-
len Friesenplatz, Barbarossaplatz, Nußbaumerstraße, Subbelrather Straße und Lohsestraße werden 
die Umbaumaßnahmen voraussichtlich nicht vollständig abgeschlossen sein. Neben diesen Stadt-
bahnhaltestellen müssen noch weitere Stadtbahnhaltestellen mit beispielsweise taktilen Leitelemen-
ten für die sensitiv eingeschränkten Personen nachgerüstet werden. 
Da die Planungen zur Herstellung der Barrierefreiheit sehr umfangreich sind und zusätzlich die Ge-
nehmigungen sowie die Finanzierungsmittel sichergestellt werden müssen, sind die Baumaßnahmen 
mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Zudem ist die umfangreiche brandschutztechnische Sanie-
rung bei den Aufzugsnachrüstungen zu berücksichtigen. 
 
Zu 3.) Alle aufgeführten Maßnahmen unter Punkt 2 werden nach 2022 umgebaut. 
 
Gez. Greitemann i.V. für Blome

Beratungsverlauf (2)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1349/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.05.2019
Erstellt
11.04.2019 10:19