Mandari Insight

0419/2020

Einrichtung eines Begleitgremiums Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung

Mitteilung Ausschuss 22.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 17.11

Anlage 1 zur Mitteilung 0419-2020 Beantwortung Fragen der Fraktion Bündnis 90

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Mitteilung 0419-2020 Beantwortung Fragen der Fraktion Bündnis 90

8105 Zeichen

Anlage 1 zur Mitteilung 0419/2020 Einrichtung eines Begleitgremiums Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung 
Seite 1/3 
 
Beantwortung Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus dem 
Kulturausschuss vom 10. März 2020 
 
1. Wann wird die Studie zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen 
Raumbedarfen in die Stadtplanung“ den Fraktionen zur Verfügung gestellt? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Studie wurde im Ausschuss für Kunst und Kultur am 10.03.2020 vorgelegt und ist 
seitdem auch auf der Internetseite des Kulturamtes zugänglich. 
2. Wieso ist die Politik bei der Gründung des Begleitgremiums nicht im Vorfeld beteiligt 
worden? 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem Begleitgremium handelt es sich nicht um einen Beirat oder Lenkungskreis, der 
die Prozesse des verwaltungsinternen Workshops (Ämterbeteiligungsverfahren) steuert. 
Das in der Mitteilung dargestellte Gremium hat viel mehr Relais-Charakter und garantiert 
die Verbindung des Prozesses mit der Kunst- und Kulturszene, Akteuren die sich 
dezidiert mit der Thematik auseinandersetzen, mit Politik und externen Fachleuten.  
3. Ist das Begleitgremium mit dem Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen, Bauen und 
Wirtschaft abgestimmt? Welche Ämter aus den Dezernaten VI und VII werden 
beteiligt? Ist KölnBusiness beteiligt, insbesondere die KollegInnen, die die Kultur- und 
Kreativwirtschaft betreuen? Werden das Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster sowie die Gebäudewirtschaft beteiligt? 
 
4. Auf welche Weise ist die IHK Köln, die das Branchenforum Kultur- und 
Kreativwirtschaft betreut, eingebunden 
 
5. Wie ist die Zusammensetzung des Begleitgremiums? Welche "Interessenverbände" 
werden beteiligt? Welche Experten werden eingeladen?  
Welche Aufgaben genau hat das Begleitgremium? Nach welcher Geschäftsordnung 
handelt es? Wer leitet es? Wo ist die Geschäftsstelle angesiedelt? 
Antwort der Verwaltung (Aufgrund der großen inhaltlichen Überschneidungen der Fragen 
3-5 erfolgt eine gemeinsame Beantwortung): 
Zunächst muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der verwaltungsinterne 
Gesamtprozess (Ämterbeteiligungsverfahren) zur Erstellung des Handlungskonzeptes 
„Kreativräume in der Stadtentwicklung“ von einer Steuerungsgruppe bestehend aus dem 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik, dem Stadtplanungsamt sowie dem Kulturamt 
betreut wird. Überdies wird aus Dezernat VI noch das Bauaufsichtsamt und aus Dezernat 
VII das Planungsreferat beteiligt. Zusätzlich verlangt der Prozess natürlich auch die 
Beteiligung des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Dezernat III, des 
Amtes für öffentliche Ordnung im Dezernat I, des Amtes für Umwelt- und 
Verbraucherschutz im Dezernat V sowie der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. 
Im weiteren Verlauf des Prozesses, werden zusätzlich noch die Kämmerei sowie das 
Rechtsamt beteiligt werden.  
Diese Beteiligungen werden über das genannte und bereits initiierte 
Ämterbeteiligungsverfahren garantiert, das von dem geplanten Begleitgremium begleitet 
wird. Als Mitglieder hierfür zu nennen sind, wie in der Mitteilung 0419/2020 erwähnt, die 
Interessenvertretungen der Sparten der Kölner Kulturszene, Akteure, welche sich

Anlage 1 zur Mitteilung 0419/2020 Einrichtung eines Begleitgremiums Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung 
Seite 2/3 
 
dezidiert mit der Thematik auseinandersetzen, wie beispielsweise raum13, Klug e.V, 
sowie externe Experten wie die Hamburg Kreativ Gesellschaft, das Kompetenzteam 
Kultur- und Kreativwirtschaft in München oder die Akteure rund um das Haus der Statistik 
in Berlin u.a.  
Um weiteren unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden, ist das Begleitgremium eher im 
Sinne eines flexiblen „Board of Experts“ konzipiert. Es soll dem verwaltungsinternen 
Prozess Bedarfe aus der Szene sowie externe Expertise liefern sowie dessen 
Ergebnisse immer wieder auf Anwendbarkeit und Nutzen im Alltag von Kultur-und 
Kreativschaffenden überprüfen. Die Schaffung einer Geschäftsstelle sowie einer 
Geschäftsordnung sind nicht geplant.  
6. In welcher Weise kann/soll das Begleitgremium Räume für Kulturschaffende 
akquirieren?  
Welchen Zugriff hat das Begleitgremium auf Räume, die sich in der 
Verfügungsgewalt der Stadt befinden?  
Antwort der Verwaltung: 
Das Begleitgremium ist nicht dazu gedacht Räume für Kreativschaffende zu akquirieren. 
Siehe hierzu Beantwortung der Frage 9. 
 
7. Wie sieht der Zeitplan aus? Wieso wurde der dem Ausschuss ursprünglich 
vorgestellte Zeitplan verlassen? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Studie zur „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung“ zeigt, dass es sich bei dem Prozess nicht um einen einzelnen 
Lösungsansatz handelt, welcher die Situationen von Kultur- und Kreativschaffenden 
signifikant verbessert. Vielmehr ist es eine Vielzahl von komplexen Maßnahmen, welche 
auf Seiten der Verwaltung, aber auch auf Seiten der Kreativ- und Kulturszene umgesetzt 
werden müssen. Die Verwaltung hat bereits im Laufe des bisherigen Prozesses, 
spätestens aber mit Vorlage der Studie erkannt, dass die Komplexität der Thematik eine 
sehr sorgsame Umsetzungsprüfung benötigt. Diese muss die fachliche und juristische 
Bewertung der in der Studie angeführten Instrumente und Ma0ßnahmen umfassen, 
ebenso wie die Erarbeitung und Formulierung von Bedarfen an zusätzlichen personellen 
wie finanziellen Ressourcen. Nur so kann der Politik eine verlässliche Grundlage für 
deren Entscheidungsfindung im weiteren Verlauf des Prozesses geliefert werden.  
Die Dauer des gesamten Prozesses ist zunächst auf zwei Jahre angesetzt. Hierbei 
handelt es sich jedoch nicht um einen homogenen Gesamtprozess mit Anfang und Ende. 
Vielmehr sollen in einer Konferenz die Leitungen der beteiligten Dienststellen zu den 
einzelnen Themenbereichen (welche weitgehend der Studie entnommen werden) 
Mitarbeitende aus ihren Abteilungen benennen, welche dann Sprint-Teams bilden. 
Dieses Vorgehen ermöglicht eine flexible Bearbeitung der einzelnen Themen sowie das 
schnellere Erreichen einzelner themenspezifischer Ergebnisse.

Anlage 1 zur Mitteilung 0419/2020 Einrichtung eines Begleitgremiums Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung 
Seite 3/3 
 
 
8. Best Practice Beispiele haben bereits der Antragstellung im Rat im Februar 2018 
zugrunde gelegen. Diese wurden in verschiedenen Veranstaltungen der c/o pop 
convention, der ClubKomm und im politischen Raum weiter diskutiert und entwickelt. 
Wieso wurde hier nicht angesetzt?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung verfolgt sehr aufmerksam die Vielzahl an Best Practice Beispielen. 
Sowohl bei den von Ihnen benannten Beispielen als auch bei vielen weiteren, waren 
Mitarbeiter der Verwaltung anwesend oder direkt beteiligt. Zudem liegen der Studie von 
DeweyMuller zum einen der interkommunale Workshop mit den Städten Hamburg, 
Berlin, München und Frankfurt zugrunde sowie zum anderen eine darauf aufbauende 
detaillierte Best Practice-Analyse. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass 
nicht jede Maßnahme aus anderen Städten vor allem Stadtstaaten 1:1 auf die Kölner 
Verwaltung übertragen werden kann. Dies zu überprüfen, primär aber auch den Finanz- 
sowie Personalbedarf für die jeweiligen Maßnahmen zu benennen ist das Ziel des oben 
beschriebenen Prozesses.    
 
9. Wie weit sind die Maßnahmen und Überlegungen mit den Überlegungen des KEP 
zum Kulturraumschutz verknüpft? 
Antwort der Verwaltung: 
Wie der Studie entnommen werden kann, sind immer auch die in der 
Kulturentwicklungsplanung formulierten Ideen mit in die Betrachtungen eingeflossen. 
Besonders der Prozess der Erstellung eines Raummanagements ist sehr eng mit dem 
oben beschriebenen Vorgehen verbunden. Der beschriebene Prozess dient quasi als 
Grundlage zur Definition eines möglichen Aufgabenspektrums des Raummanagements. 
Hier wäre auch eher die Akquirierung von Räumen anzusiedeln (siehe Frage 6). Auch 
hierfür gilt es, belastbare Ergebnisse über Personal- und Finanzbedarf zu gewinnen.

Mitteilung Ausschuss

2956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0419/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 
 
28.04.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
 
Einrichtung eines Begleitgremiums Integration von Kreativräumen und kulturellen 
Raumbedarfen in die Stadtplanung 
Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage 1350/2019 Integration von Kreativräumen und kulturellen 
Raumbedarfen in die Stadtplanung, berichtete die Verwaltung dem Ausschuss für Kunst und Kultur im 
November 2019 über den Umsetzungsstand des Ratsbeschlusses AN/0149/2018. Als erstes Ergeb-
nis liegt – wie berichtet –  der Verwaltung eine umfassende extern verfasst Studie zur „Integration von 
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ vor. Derzeit beginnt ein ämter-
übergreifender Prozess zur Prüfung und Implementierung der in der Studie gewonnenen Ergebnisse 
und Handlungsempfehlungen in die Verwaltungspraxis. 
 
Ein weiterer Bestandteil dieses ursprünglichen Ratsbeschlusses ist die Empfehlung zur „Mobilisierung 
von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch Aufbau eines Netz-
werks“. Die Verwaltung sieht ein Begleitgremium Kultur und Stadtentwicklung vor, das im März zur 
Begleitung der Implementierung der in der obigen genannten Studie gewonnen Ergebnisse in die 
Verwaltungspraxis gegründet wird. Das Begleitgremium wird aus jeweils 2 Vertreterinnen und/oder 
Vertretern der Interessensverbände der Freien Szene gebildet. Diese Vertreterinnen und Vertreter 
sollen sicherstellen, dass die Bedarfe der jeweiligen Szenen angemessen Berücksichtigung finden. 
Neben diesen Vertreterinnen und Vertretern werden, bezogen auf die in der Studie angesprochenen 
Fachbereiche, Expertinnen und Experten aus Köln und anderen Städten Teil des Begleitgremiums 
werden. 
 
Ziel ist es, sicherzustellen, dass im Rahmen des Implementierungsprozesses der in der Studie zur 
„Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ gewonnenen Er-
gebnisse in Zusammenarbeit mit der Szene passgenaue Lösungen entwickelt werden können. 
Gleichsam soll die Möglichkeit zur Bestellung weiterer fachspezifischer Expertinnen und Experten 
gewährleisten, dass Fachwissen, aber auch Erfahrungen von Best Practice-Beispielen in den laufen-
den Prozess Eingang finden. Diese Fachleute sollen Expertise aus den Bereichen Architektur, Stadt-
planung, Kunst- und Kultur aber auch Verwaltungspraxis in den Prozess einspeisen. 
Jeweils ein bis zwei von der Fraktion benannte Vertreterinnen und Vertreter der im Hauptausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen werden zudem eingeladen, sich mit ihrer Expertise ebenfalls am Be-
gleitgremium zu beteiligen. 
 
Mit ersten Ergebnissen zur Diskussion im Gremium wird kurz vor der Sommerpause gerechnet. 
Überdies soll dieses Begleitgremium perspektivisch die Ausweitung des Clubkatasters zu einem Kul-
turkataster fachlich begleiten.

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0419/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.04.2020
Erstellt
06.02.2020 10:31