1504/2021
Benennung einer Straße im Baugebiet Further Straße/Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven
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Anlage - Benennungsplan Further Straße/Gilleshof
95 Zeichen
N P Benennungsplan Planstraße Baugebiet Further Straße/Gilleshof in Roggendorf/Thenhoven Anlage
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2396 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23/235/1
235-1-Go
Vorlagen-Nummer
1504/2021
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Benennung einer Straße im Baugebiet Further Straße/Gilleshof in Köln-
Roggendorf/Thenhoven
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Planstraße, die an der Gottfried-Mock-Straße be-
ginnt, etwa 90 m in südwestlicher Richtung verläuft und in einer Sackgasse endet, einschließlich der
Parkplätze und des etwa 30 m langen in nordwestlich Richtung verlaufenden Fuß- und Radweges,
einzubeziehen in die
Gottfried-Mock-Straße.
oder alternativ
zu benennen in
Am Gilleshof.
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021
2
Begründung:
Im Baugebiet Further Straße/Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven entstehen acht Einfamilien-
häuser, Parkplätze und ein Fuß- und Radweg.
Das Baugebiet schließt die verbleibende Fläche zwischen dem Gilleshof im Süden (Further Straße)
und dem Straberger Weg im Norden.
Die Bebauung erfolgt auf der östlichen und westlichen Seite der entstehenden Planstraße zu jeweils
vier Einfamilienhäusern, einschließlich eines Wendebereichs im unteren Drittel der Straße mit öffentli-
chen Parkplätzen und einem etwa 30 m langen Fuß- und Radweg angebunden an den Wendebe-
reich. Die Straße hat eine Länge von etwa 90 m und endet in einer Sackgasse. Die neue Straße be-
ginnt an der Gottfried-Mock-Straße zwischen der Hausnummer 40 und dem Flurstück 895. Die Be-
nennung erfolgt einschließlich der Parkplätze und des Fuß- und Radweges.
Aufgrund der geringen Länge der Planstraße, der Art der Bebauung (lediglich acht Einfamilien-
häuser, Parkplätze und einem Fuß-und Radweg), der direkten Anbindung an die Gottfried-Mock-
Straße und der Richtlinien des Rates für Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen, in der
gemäß Punkt 1.1 die Anzahl der Straßennamen so gering wie möglich zu halten sind, empfiehlt die
Verwaltung die Einbeziehung in die Gottfried-Mock-Straße.
Die Hausnummerierung zur Gottfried-Mock-Straße ist unproblematisch.
Alternativ schlägt die Verwaltung den Straßennamen Am Gilleshof vor. Der Gilleshof liegt südlich des
Baugebiets und steht unter Baudenkmalschutz (Denkmalnummer 6596).
Anlage – Benennungsplan Further Straße/Gilleshof
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1504/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.05.2021
- Erstellt
- 21.04.2021 09:49