V/0349/2015
Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014
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Berichtsvorlage
3766 Zeichen
V/0349/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014 Beratungsfolge 10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Mit dem Erfahrungsbericht wird d ie seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre erfolgende Berichtersta t- tung zu den Erfahrungen der Schwanger schaftsberatungsstellen und der Entwicklung des So n- derfonds der Stadt Münster für die Jahre 2013 und 2014 fortgeführt. Jede der insgesamt fünf Schwangerschaftsberatungsstellen erstellt zudem jährlich einen eigenen Erfahrungsbericht. Die Einzelberichte, die bis 2010 in den Gesamtbericht eingefügt wurden , sind jetzt direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar: Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster Pro Familia – Beratungsstelle Münster Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangerschaftsberatung Donum Vitae e.V., Ortverein Münster Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Der vorliegende Erfahrungsbericht macht deutlich, dass die Gesamtberatungszahlen der Bera- tungsstellen (siehe Anlage 1: Statistische Daten) im Bereich der Konfliktberatungen in den letz- ten Jahren schwanken. A ktuell ist die Zahl der erfolgten Konfliktberatungen wieder rückläufig (2013/ 694 Fälle und 2014/ 677 Fälle). Dies entspricht der Entwicklung der Zahl der durchgefüh r- ten Schwangerschaftsabbrüche in NRW. Wie Information und Technik Nordrhein -Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurden für das Jahr 2014 von Arztpr axen und Krankenhäusern 20.105 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz in NRW gemeldet. Dies waren in s- gesamt vier Prozent weniger als 2013 (damals: 20.939). Vorlagen-Nr.: V/0349/2015 Auskunft erteilt: Frau Berghoff Ruf: 492-5681 E-Mail: BerghoffB@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0349/2015 Der Anteil der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatungen ist ebenfalls nicht konstant. So lag die Zahl der insgesamt in 2013 durchgeführten Beratungen (6519) deutlich unter der Vorjahreszahl (6902) . In 2014 ist jedoch wieder ein massiver Anstieg der Beratung s- zahlen zu verzeichnen. Mit insgesamt 7159 Beratungen wurde die bereits hohe Zahl an Beratun- gen aus dem Jahr 2012 nochmal erheblich übertroffen. Der Anstieg der Beratungen im Bereich der allgemeinen Schwangerschaftsberatung entspricht dem wachsenden Geburten- und Bevölke- rungszuwachs in Münster. Die Berichterstattung zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ weist die Entwicklung des Sonderfonds unter Berücksichti- gung der Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 und gültig ab 01.04.2014 auf. Der Haushaltsansatz betrug unverändert 255.650 € / jährlich. Die Antragszahlen für den Sonder- fonds liegen mit rund 1000 Anträgen pro Jahr bei inzwischen fast 800 Fällen auf konstant hohem Niveau. Den im Berichtszeitraum gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens für die Jahre 2013 und 2014“
Erfahrungsbericht_Schwangerschaftsberatung_2013_2014
37399 Zeichen
Bericht der
Schwangerschaftsberatungsstellen
im Stadtgebiet Münster
und Bericht über die Entwicklung des
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“
für die Jahre 2013 und 2014
Inhalt
1. Einleitung 1
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster *
2.1 Trägerspezifische Aspekte
2
2
3. Erfahrungsberichte der Schwangerschafts - und Schwangerschafts (konflikt )-
beratungsstellen in der Stadt Münster **
5
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein -Westfalen 6
5. Finanzielle Hilfen 6
5.1 Bundesstiftu ng „Mutter und Kind“ 6
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere , Mütter und Kinder zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster
8
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlinien 8
5.2. 2 Inans pruchnahme des Sonderfonds 9
5.2.3 Ausgabenstruktur 11
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes 13
Anlagen
Anlage 1: Statistische Daten – Kompaktauswertung
Fallzahlen, Beratungskontexte und Zielgruppen der fünf
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster
Anlage 2: Richtlinien über Verfügungen aus dem Sond erfonds „Hilfen für Schwangere,
Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Leben s“
gültig ab 01.04. 2012 (01.04.2014)
* Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist als
barrierefreies Dokument auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster einsehbar.
(aktuell unter: Leistungen / Kommunaler Sozialdien st/ Schwangerschaftsberatung)
** Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich
einen Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen
sind über die Träger abrufbar.
1
1. Einleitung
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige Hilfen
und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Sexualität.
Das Handeln in den Beratungsstellen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Akzep-
tanz gegenüber den Klienten und ist darauf ausgerichtet, die individuellen Fähigkeiten zu
eruieren und zu aktivieren. Die Beratung orientiert sich an den Bedürfnissen der Ratsu-
chenden, wobei auch eine längerfristige Begleitung vorgesehen ist.
Der lösungs- und ressourcenorientierte Beratungsprozess berücksichtigt die individuell vor-
liegende Situation und beinhaltet alle notwendigen Informationen sowie ggf. die Vermittlung
von dem Bedarf entsprechenden und zugleich auch realisierbaren Hilfen. In diesem Kontext
sind die präventiven Angebote der Beratungsstellen ein wichtiger Aspekt.
Für die Gespräche und den Kontakt mit den Klientinnen gelten die professionellen und ethi-
schen Grundsätze der sozialen, therapeutischen und medizinischen Arbeit.
Die Schweigepflicht und das Recht auf Anonymität sind selbstverständliche Kriterien einer
professionellen Beratung.
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun-
deskinderschutzgesetz- BKiSchG) wurden Grundlagen geschaffen, niederschwellige Ange-
bote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes ein-
zuführen und zu verstetigen. Damit ist die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit
dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben.
In den Netzwerken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in der Arbeit mit Familien dazu
beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und Kindern zu fördern, stellt die
Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar.
Eine weitere gesetzliche Neuregelung ist durch das am 01.05.2014 in Kraft getretene Ge-
setz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt er-
folgt. Mit dem Gesetz, das auf einer Stufenlösung basiert, werden die Hilfen für Schwange-
re mit Anonymitätswunsch ausgebaut sowie die Rechte des Kindes und des Vaters berück-
sichtigt. In Stufe 1 werden zur Lösung der den Anonymitätswunsch bedingenden Konfliktla-
ge Beratung und Hilfe angeboten. In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität zur ver-
traulichen Geburt beraten.
Die Verantwortung für die Steuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den
Schwangerschaftsberatungsstellen. Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstel-
len in Münster lädt Anfang 2015 alle am Verfahren beteiligten Fachkräfte und Institutionen
zu einem Koordinierungsgespräch ein. Intention des Gespräches ist es, dass die Ansprech-
partner der jeweiligen Institutionen sich kennen lernen und Verfahrensabläufe abgespro-
chen werden können.
2
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatu ngsstellen
in der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines Qualitätszirkels
eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als Grundlage für eine Leistungs-
vereinbarung erarbeitet. Die Leistungsvereinbarung der Schwangerschaftsberatungsstellen
Münster wurde im Januar 2014 von den Trägervertretern der nachfolgenden Beratungsstel-
len unterzeichnet.
/head2right Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum
/head2right Pro Familia - Beratungsstelle Münster
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung
/head2right Donum Vitae Münster e. V.
/head2right Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies Dokument auf der Internetsei-
te des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar.
(aktuell unter: Leistungen / Kommunaler Sozialdienst / Schwangerschaftsberatung)
2.1
Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Beratung in der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster erfolgt neutral, d. h. frei von politischen,
weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben
dem bundesgesetzlichen Auftrag die gesundheits- und sozialpolitischen Erwartungen der
Landes- und Kommunalpolitik.
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung der Frau,
wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in Absprache mit den Klienten in
den Beratungsprozess einbezogen werden. Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und kön-
nen für eine gezielte Hilfe eintreten. In der Beratungsstelle sind zwei berufserfahrene
Diplom - Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die auf der Basis des systemischen Ansatzes un-
ter Einsatz von Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar- und Gruppenberatung
sozialraumorientiert arbeiten. Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden
regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht an die Lebenslagen der Klienten angepasst. In
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle auf kommu-
naler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und erstellt turnusmäßig
den Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen der Stadt Münster.
3
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger: Diakonie Münster
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs- und BildungsCentrum der Dia-
konie Münster umfasst sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Be-
ratung im Schwangerschaftskonflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Bera-
tungsbescheinigung nach § 7 SchKG.
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der Erziehungsberatung
oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“. Fachdienstübergreifend arbeiten wir in-
nerhalb unserer verschiedenen spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuld-
ner-, Sucht-, Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend zu-
sammen.
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und sind darüber
hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und Diakonie sowie auf kom-
munaler Ebene gut vernetzt.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Le-
bens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie so Beratung zum Leben und
zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung selbst. Sie steht allen Menschen offen,
unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder
Nationalität.
Grundlage unserer Beratung ist es, dass werdendes Leben nur „mit der Frau, nicht gegen
sie“ geschützt werden kann.
pro familia - Beratungsstelle Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW
pro familia ist die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualberatung und Sexual-
pädagogik. Sie steht für ein humanistisches Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Frei-
heit des Menschen in eigener Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.
pro familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Leitbild ist die Wahrung des
Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Verankerung einer selbstbe-
stimmten und verantwortlichen Sexualität – verbunden mit der sozialen Verantwortung, die
Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu
achten.
pro familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um Sexualität,
Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende darin, verantwortliche,
selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwi-
ckeln.
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus SozialarbeiterIn-
nen, Sozial- und Diplom-PädagogInnen, PsychologInnen, Ärztinnen und Beratungsstellen-
assistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen regelmäßig an Weiterbildung und Supervision
teil. Besondere Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren- und Schwangerschaftskon-
fliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung zu Pränataldiagnostik, Kinder-
wunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.
4
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster
Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF) leistet mit seiner vom Bischof
von Münster anerkannten Schwangerschaftsberatung einen unverzichtbaren Beitrag im
Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrich-
tung gemäß § 3 SchKG zur Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG.
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der sexualpädagogischen Prä-
ventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche und junge Erwachsene und an Eltern
und Multiplikatoren/Innen in der Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet.
Die Beratungsangebote sind über die Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene hinaus auf
der Diözesanen- und auf der Bundesebene eingebunden in ein Netzwerk von katholischen
Beratungsdiensten.
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung, Beruf, Part-
nerschaft und Familie ergeben, reagiert der SkF mit besonderen Projekten. Exemplarisch
ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein Spendenprojekt, welches in Kooperation mit
anderen Trägern das Ziel verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase fi-
nanziell zu unterstützen.
Donum vitae Münster e.V.
Träger: donum vitae Münster e.V
Donum vitae Münster e.V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich anerkannte
Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen anzubieten.
Grundlage unserer Arbeit ist neben den gesetzlichen Vorgaben des StGB und des SchKG
das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae.
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr gemeinsam
nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer reflektierten Entscheidungsfindung
zu unterstützen. Dies umfasst auch die Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit prä-
nataler Diagnostik und der Kinderwunschbehandlung.
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen
und Bildungseinrichtungen.
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten Ansatzes in
Form von Einzel- und Paarberatungen, aber auch das weitere soziale Umfeld kann auf
Wunsch mit einbezogen werden.
Neben der psychosozialen Beratung können wir durch kurzfristige Erreichbarkeit, durch
Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und durch die Kooperation mit anderen
Trägern im Netz der frühen Hilfen umfassende Unterstützung sicherstellen.
5
3. Erfahrungsberichte der Schwangerschafts- und Sch wangerschafts(konflikt)-
beratungsstellen in der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich
einen Erfahrungsbericht. Die Einzelberichte, die bis 2010 in den Gesamtbericht eingefügt
wurden sind jetzt direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar:
/head2right Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger : Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Anschrift : Hafenstr. 30, 48153 Münster
/head2right Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger : Diakonie Münster
Beratungs-und bildungsCentrum GmbH
Anschrift : Hörsterplatz 2b, 48147 Münster
/head2right pro familia - Beratungsstelle Münster
Träger : Deutsche Gesellschaft für Familienplanung
und Sexualberatung NRW
Anschrift : Berliner Platz 24 – 28, 48143 Münster
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster
Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a, 48155 Münster
/head2right Donum vitae Münster e.V.
Träger: donum vitae Münster e.V
Anschrift: Scharnhorststr. 66, 48151 Münster
6
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-We stfalen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum eine Finanzie-
rungsbeteiligung des Landes NRW in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten
und eine Sachkostenpauschale in 2013 in Höhe von 8.400,00 € und in 2014 in Höhe von
8.800 € jährlich pro Arbeitsplatz.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 3. Dezember 2014 das Ausführungsgesetz
zum Schwangerschaftskonfliktgesetz verabschiedet. Danach werden für den Fall, dass
die Anträge auf Förderung über die Förderverpflichtung des Landes hinausgehen, die Da-
ten des Jahres 2014 zur Ermittlung und Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen im
Zeitraum 2016 bis 2020 herangezogen.
Gesetzliche Grundlagen:
/square4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
/square4 Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgese tz Nordrhein-Westfalen
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschafts-
konfliktgesetz (VO AG SchKG)
5. Finanziellen Hilfen
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ein-
gerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und
seinen Schutz zu stärken. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92
Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, die sie nach einem Bevölkerungsschlüssel an
die Zuwendungsempfänger auf Landesebene (für NRW: Caritasverband für die Diözese
Münster e. V.) vergibt.
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen
an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel:
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangers chaftsberatung
/head2right Donum Vitae e. V., Ortverein Münster
/head2right Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im Zusammenhang mit
der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Er ziehung des Kleinkindes entstehen.
Diese umfassen insbesondere die Erstausstattung des Babys, die Wohnung und deren
Einrichtung und in besonderen Einzelfällen die Weit erführung des Haushalts oder die Be-
treuung des Säuglings oder Kleinkindes.
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung bis zum Ende der Schwanger-
schaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragst ellung auch nach der Geburt möglich,
wenn sich die Situation gravierend verschlechtert hat.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der Bundesstiftung.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt einer Einkommens-
grenze. Die Einkommensgrenze für die Leistungen aus der Bundesstiftung "Mutter und
Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert sic h an dem Eckregelsatz des § 28
SGB XII und wird bei Veränderungen der Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.
7
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2013
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.758 €
1.433 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
344 € 401 € 459 €
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2014
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.799 €
1.467 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
353 € 411 € 470 €
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in folgendem
Umfang zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2012 2013 2014
Sozialdienst kath.
Frauen 221.058,92 €
216.478,10 € 212.048,37 €
Donum Vitae 22.756,81 € 18.225,40 € 22.134,40 €
Stadt Münster 49.688,47 € 46.826,53 € 46.795,42 €
Summe 293.504,20 € 281.530,03 € 280.978,19 €
8
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des unge-
borenen Lebens“ der Stadt Münster
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwanger-
schaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen
über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es
sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmit-
telbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden.
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der
Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die Kontaktaufnahme zu ei-
ner Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12. Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis
zur 14. Schwangerschaftswoche (pm).
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und zu berück-
sichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den Regularien der Bundesstiftung
“Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens, um eine weitestgehende Gleichbe-
handlung von Frauen / Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu
gewährleisten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der Bundesstiftung besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstel-
lung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
beantragt werden.
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit professioneller Beratung hat sich als
Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung weitere Hilfen und Ange-
bote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien und Kinder vom Beginn der Schwan-
gerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext
der „Frühen Hilfen“ dar.
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlini en
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt
Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt
Münster “Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le-
bens“.
Die Richtlinien gültig ab 2002 wurden 2011 vollständig überarbeitet. Die Neufassung der
Richtlinien - V/0466/2011 - gültig ab 01.04.2012 (s. Anlage 2) wurde vom Rat der Stadt
Münster am 21.03.2012 einstimmig beschlossen. In 2014 wurden die Richtlinien
- V/0122/2014 – angepasst, um das zur Verfügung stehende festgesetzte Budget von
255.650,00 € weitgehend auszuschöpfen.
9
Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2012 bzw. gültig ab 01.04.2014 -
sehen folgende Leistungen des Sonderfonds vor:
5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung):
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben
2002 255.650,00 € 270.627,78 €
2003 255 650,00 € 255.640,01 €
2004 255 650,00 € 247.894,67 €
2005 255 650,00 € 220.183,20 €
2006 255 650,00 € 241.816,55 €
2007 255 650,00 € 240.116,00 €
2008 255 650,00 € 268.468,95 €
2009 255 650,00 € 268.256,00 €
2010 255 650,00 € 264.031,00 €
2011 255 650,00 € 284.454,00 €
*
2012 255 650,00 € 238.574,00 €
2013 255.650,00 € 230.088,50 €
2014 255.650,00 € 261.705,00 € *
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt werden.
Art der Leistung Hilfeanspruch für
Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und / oder Transfer-
leistungen
(z. B. BAföG, Wohngeld)
Anspruch als ergänzende
Leistung zu SGB II / XII
und AsylbLG
Regelleistungen
Bekleidungshilfen für die
Schwangere
200,00 € 100,00 €
Babyerstausstattung
565,00 € 130,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr
300,00 €
300,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr
150,00 € (200,00 €) 150,00 € (200,00 €)
Bedarf im 3. Lebensjahr
100,00 € (150,00 €) 100,00 € (150,00 €)
Optionale Hilfen
Bedarf für Wohnen und
Einrichten bei schwanger-
schaftsbedingtem Umzug
(Antragstellung möglich bis zur
Vollendung des 2. Lebensjahres
des Kindes)
400,00 € 400,00 €
*
Nachrangigkeitsprinzip *Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung
einer Wohnung nach SGB II werden bei der
Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds
angerechnet.
10
Fallzahlen
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle
2012
€ / 201 2 Fälle
2013
€ / 201 3 Fälle
2014
€/201 4
Diakonie Münster 119 44.521,50 80 26.665,00 107 36.875,00
Pro Familia 210 73.655,50 193 71.160,00 199 81.155,00
Sozialdienst
kath. Frauen
306 76.393,50 338 82.103,50 333 85.675,00
Donum Vitae 53 15.102,50 52 16.040,00 63 22.670,00
Stadt Münster 79 28.901,00 83 34.120,00 94 35.330,00
Gesamt 767 238.574,00 746 230.088,50 796 261.705,00
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit-
raum von 2012 auf 2013 um 21 Fälle gesunken und von 2013 auf 2014 um 50 Fälle ge-
stiegen.
596
664
713
751 773 746 742 767 746
796
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Fallzahlen
Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im Jahr 2005
sind die Fallzahlen von 596 auf 796 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von
33,5 %. Die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem zunehmen-
den Armutsrisiko. Die sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich
durch gesellschaftliche Entwicklung und gesetzliche Änderungen (z. B. durch die Anrech-
nung des Elterngeldes bei SGB II Leistungen) deutlich verschärft.
11
Antragszahlen
Die Antragszahlen * liegen auf konstant hohem Niveau.
Anzahl der Anträge
insgesamt Antragstellerinnen
mit eigenem Ein-
kommen und / oder
Transferleistungen
Anspruch als ergä n-
zende Leistung zu
SGB II / XII
und AsylbLG
2012 973 309 664
2013 965 332 633
2014 1.040 357 683
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum unverändert hoch. In 2014 sind die
Antragszahlen sogar gestiegen. Das Verhältnis Antragstellerinnen mit eigenem Einkom-
men und / oder Transferleistungen zu Antragstellerinnen mit Anspruch als ergänzende
Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend.
5.2.3 Ausgabenstruktur
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall:
Jahr Anzahl der Fälle Ausgaben pro Fall
2012 767 311,05 €
2013 746 308,43 €
2014 796 328,78 €
Richtlinien gültig ab 01.04.2012, geändert ab 01.04.2014
Ausgabe nkategorie 2013
01.01. - 31.03.
2013
01.04. - 31.12.
Regelleistungen
Schwangerschaftsbekleidung 7.200,00 € 15.000,00 €
Babyerstausstattung 10.945,00 € 37.310,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 21.000,00 € 72.000,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 10.050,00 € 22.803,50 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 6.900,00 € 12.000,00 €
Optionale Hilfen 4.380,00 € 10.500,00 €
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
4.380,00 €
10.500,00 €
Summe 60.475,00 € 169.613,50 €
Gesamtaufwand 230.088,50 €
12
Ausgabe nkategorie 2014
01.01. 31.03.
2014
01.04. - 31.12.
Regelleistungen
Schwangerschaftsbekleidung 5.300,00 € 18.680,00 €
Babyerstausstattung 10.030,00 € 36.020,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 13.800,00 € 84.500,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 12.350,00 € 34.350,00 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 4.600,00 € 19.000,00 €
Optionale Hilfen
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
4.000,00 €
19.075,00 €
Summe 50.080,00 € 211.625,00 €
Gesamt aufwand 261.705,00 €
Ausgaben 201 3 Ausgaben 2014
01.01. - 31.03.2013 60.475,00 € 01.01.- 31.03.2014 50.080,00 €
01.04. - 31.12.2013 169.613,50 € 01.04 - 3 1.12.2014 211.625,00 €
Gesamt 230.088,50 € Gesamt 261.705,00 €
Schwangerschafts-
bekleidung
10%
Babyerstaus-
stattung
21%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
40%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
14%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
8%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
7%
Hilfearten 2013
13
Schwangerschafts-
bekleidung
9% Babyerstaus-
stattung
18%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
37%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
18%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
9%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
9%
Hilfearten 2014
In 2013 (2014) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 31 % (27 %) bestehend aus Schwan-
gerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die nachgeburtlichen Hilfen 62 %
(64 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2., u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Woh-
nungs- und Einrichtungsbeihilfe betrug 2013 - 7% und in 2014 - 9 %.
Die Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 hat sich auf die Verteilung der Hilfen
nicht wesentlich ausgewirkt
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte
Verhütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und Sterilisation für
Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation
befinden, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisa-
tion des Partners / Ehemannes übernommen.
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII
sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine
Verhütungsmittel mehr gezahlt werden.
Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen
Eigenanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt.
Das Budget wurde 2009 von 15.000 € auf 20.000 € und in 2014 auf 25.000 € aufgestockt.
Auf die bereitgestellten Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen.
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und des Gesundheitsamtes.
In 2013 wurden insgesamt 105 Anträge und im Jahr 2014 insgesamt 132 Anträge auf
Kostenübernahme gestellt. Der Ansatz wurde in den Wirtschaftsjahren 2013 und 2014
jeweils vollständig ausgeschöpft.
Anlage 1
Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf Schwangerschaftsberatungsstellen
in der Stadt Münster
Gesamtberatungszahlen / Fälle
Stadt
Münster
Pro
Familia*
Diakonie
Münster
Donum
Vitae
Sozialdienst
kath. Frauen Summe
2012 361 1424 229 321 1244 3579
201 3 362 1383 189 371 1070 3375
20 14 414 1483 192 381 1081 3551
Gesamt 1137 4290 610 1073 3395 10505
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
Stadt
Münster
Pro
Familia*
Diakonie
Münster
Donum
Vitae
Sozialdienst
kath. Frauen Summe
2012 §2 758 1913 503 218 3510 6902
§5/§6 57 486 41 103 0 687
201 3 §2 720 1930 327 545 2997 6519
§5/§6 57 455 38 144 0 694
201 4 §2 729 2093 550 584 3203 7159
§5/§6 64 448 39 126 0 677
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung.
6519 / 7159 13/1 4 allgem. Ber atung en
694 / 677 13/1 4 Konfliktber atung en
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG
SSB*
Sexual/
Partner-
ber.
Fam.plan.-
KiWunsch
Verhüt.-
ber.
Ber. / prä-
nat. Diag-
nostik
Ber.
nach
Geb.
etc.
Ber.
nach
Fehlgeb.
etc.
Sexual-
aufkl.
Sonst.
Stadt
Münster
2012 218 1 37 0 42 1 0 5
2013 227 0 38 0 38 1 0 3
2014 235 0 58 1 56 2 0 2
Pro
Familia
2012 236 220 142 142 113 19 40 35
2013 207 239 137 134 124 14 47 43
2014 241 220 138 160 131 13 102 30
Diakonie
Münster
2012 76 0 6 0 82 3 0 21
2013 68 2 9 1 69 1 0 1
2014 75 1 11 0 51 2 1 16
Donum
Vitae
2012 108 2 21 1 63 9 0 14
2013 118 2 13 7 73 12 1 10
2014 139 4 34 9 62 5 3 13
Soziald.
kath.
Frauen
2012 767 0 61 5 376 29 0 86
2013 706 0 57 7 294 5 0 65
2014 694 0 54 5 345 4 0 38
* Schwangerschaftsberatung
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfac hnennungen)
fehl -
end.
Kiwu.
Konfl.
Part./
Fami-
lie
Droh.
Arbeits
beits-
losigk.
Vater
will
kein
Kind
Woh.
probl
Fi-
nanz
psy. /
phy.
Überf
Ausb.
Beruf
befürch .
Krankh.
Stadt
Münster
2012 4 23 2 6 14 32 24 31 8
2013 4 36 1 20 20 26 24 25 7
2014 8 24 1 8 26 43 21 29 4
Pro
Familia
2012 20 184 13 73 22 126 113 201 15
2013 10 174 22 66 57 151 140 224 23
2014 15 157 19 77 47 146 146 207 25
Diakonie
Münster
2012 11 20 0 5 3 16 46 24 8
2013 0 18 11 11 13 27 12 14 2
2014 1 20 6 8 11 19 15 18 2
Donum
Vitae
2012 11 32 17 41 19 58 51 44 7
2013 20 52 19 59 27 79 80 59 11
2014 17 54 17 41 28 57 59 46 7
Soziald.
kath.
Frauen
2012 keine Konfliktberatungen
2013 Keine Konfliktberatungen
2014 Keine Konfliktberatungen
Staatsangehörigkeit
deutsch andere Übersetz.
Stadt Münster
2012 219 128 41
2013 179 131 31
2014 189 172 50
ProFamilia
2012 1260 164 18
2013 1216 167 13
2014 1318 165 31
Diakonie Münster
2012 125 104 22
2013 89 95 18
2014 90 100 6
Donum Vitae
2012 206 115 20
2013 244 120 29
2014 232 147 37
Sozialdienst
kath. Frauen
2012 652 592 0
2013 545 525 11
2014 537 544 17
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
Altersstruktur gesamt
unter 14
14-17
18-21
22-26
27-34
35-39
ab 40
ohne
Angabe
Stadt
Münster
2012 1 13 49 100 133 27 19 19
2013 0 5 42 97 120 35 24 39
2014 0 11 49 100 182 40 20 32
Pro
Familia
2012 2 50 168 289 447 205 235 28
2013 2 51 146 230 488 215 227 24
2014 9 54 129 263 521 236 222 49
Diakonie
Münster
2012 0 7 39 75 73 24 11 0
2013 0 4 24 55 66 26 7 7
2014 0 2 19 62 65 26 8 10
Donum
Vitae
2012 0 6 33 77 110 60 17 18
2013 0 7 35 117 121 49 22 20
2014 1 8 40 118 121 48 21 24
Soziald.
kath.
Frauen
2012 0 32 199 373 487 114 38 0
2013 0 23 59 290 554 111 33 0
2014 0 22 61 294 532 134 38 0
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2
2012 2013 2014
Stadt Münster 11 4 7
Pro Familia 32 31 45
Diakonie Münster 4 4 0
Donum Vitae 4 2 8
Sozialdienst
kath. Frauen 32 23 22
Gesamt 83 64 82
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6
2012 2013 2014
Stadt M ünster 2 1 4
Pro Familia 20 22 18
Diakonie Münster 3 0 2
Donum Vitae 2 5 1
Sozialdienst
kath. Frauen 0 0 0
Gesamt 27 28 25
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
Anlage 2
R i c h t l i n i e n
über Verfügungen aus dem Sonderfonds
„Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder -
zum Schutz des ungeborenen Lebens“
gültig ab 01.04.2012 (gültig ab 01.04.2014)
1. Die Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwa ngere, Mütter und Kinder zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ werden Schwangeren und Müttern gewährt, die sich wegen einer
Notlage an eine der insgesamt fünf Schwangerschafts beratungsstellen im Stadtgebiet
Münster wenden.
Es handelt sich bei den Sonderfondsmitteln um mater ielle Hilfen, die unmittelbar, schnell
und unbürokratisch gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sonderfonds besteht nicht.
2. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip (Grundsatz der Nachrangigkeit).
Hilfen können nur gewährt werden, wenn keine ausreichenden anderen Mittel zur Finanzie-
rung zur Verfügung stehen. Rechtsansprüche auf Hilf en aufgrund gesetzlicher Ansprüche
(z. B. Sozialgesetzbuch II -, VIII -, XII - Leistungen, Wohngeld, Bundeskindergeld u. a.) sind
vor der Inanspruchnahme von Sonderfondsmitteln geltend zu machen.
3. Voraussetzungen der Hilfegewährung:
3.1 Die Kontaktaufnahme der Schwangeren zu einer Sc hwangerschaftsberatungsstelle erfolgt
bis zur 12. Schwangerschaftswoche post Coitus bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche
post Menstrum.
3.2 Der Wohnsitz ist in Münster.
3.3 Die Mittel können nur über eine Beratungsstelle beantragt werden und müssen zweck-
gebunden sein.
4. Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängi g. Maßgeblich für die Hilfegewährung ist
die wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt der An tragstellung.
Die jeweils gültigen und zu berücksichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an
den Regularien der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
5. Leistungen des Sonderfonds:
6. Die aufgeführten Leistungen können pro Schwanger schaft / Kind nur einmal gewährt
werden.
7. Bei gleichzeitiger Gewährung von Hilfen aus der Bundesstiftung und dem Sonderfonds
sollen die festgelegten Beträge nicht überschritte n werden.
8. Die Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderf onds treten zum 01.04.2012
(01.04.2014) in Kraft und lösen damit die seit 20 02 gültigen Richtlinien und deren
Anlage ab.
9. Die neu gefassten Richtlinien gelten für alle Sonderfondsanträge ab dem 01.04.2012
(01.04.2014).
Art der Leistung Hilfeanspruch für
Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und /oder Transferleis-
tungen
(z.B. BAföG, Wohngeld)
Anspruch als ergänze nde
Leistung zu SGB II / XII
und AsylbLG
Regelleistungen
Bekleidungshilfen für die
Schwangere
200,00 € 100,00 €
Babyerstausstattung
565,00 € 130,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr
300,00 €
300,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr
150,00 € (200,00 €) 150,00 € (200,00 €)
Bedarf im 3. Lebensjahr
100,00 € (150,00 €) 100,00 € (150,00 €)
Optionale Hilfen
Bedarf für Wohnen und
Einrichten bei schwanger-
schaftsbedingtem Umzug
(Antragstellung möglich bis zur
Vollendung des 2. Lebensjah-
res des Kindes)
400,00 € 400,00 € *
Nachrangigkeitsprinzip *Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung
einer Wohnung nach SGB II werden bei der
Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds
angerechnet.
Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die
Jahre 2013 und 2014
Impressum
Herausgeberin:
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Schwangerschaftsberatungsstelle
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff
Juni 2015, Auflage 330
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Katharinenstraße 10
- Hafenstraße 30
- Wolbecker Straße 16a
- Scharnhorststraße 66
- Hörsterplatz 2b
- Berliner Platz 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0349/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37