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V/0349/2015

Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014

Vorlagen 04.05.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.08.2015, TOP 13

Berichtsvorlage

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Erfahrungsbericht_Schwangerschaftsberatung_2013_2014

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Berichtsvorlage

3766 Zeichen

V/0349/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht 
über die Entwicklung des Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des 
ungeborenen Lebens" für die Jahre 2013 und 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dem Erfahrungsbericht wird d ie seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre erfolgende Berichtersta t-
tung zu den Erfahrungen der Schwanger schaftsberatungsstellen und der  Entwicklung des So n-
derfonds der Stadt Münster für die Jahre 2013 und 2014 fortgeführt. 
Jede der insgesamt fünf Schwangerschaftsberatungsstellen erstellt zudem jährlich einen eigenen 
Erfahrungsbericht. Die Einzelberichte, die bis 2010 in den Gesamtbericht eingefügt wurden , sind 
jetzt direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar: 
  
 
 Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster 
  Pro Familia – Beratungsstelle Münster 
  Sozialdienst katholischer Frauen e.V.  - Schwangerschaftsberatung 
  Donum Vitae e.V., Ortverein Münster 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Der vorliegende Erfahrungsbericht macht deutlich, dass die Gesamtberatungszahlen der Bera-
tungsstellen (siehe Anlage 1: Statistische Daten) im Bereich der  Konfliktberatungen in den letz-
ten Jahren schwanken. A ktuell ist die Zahl der erfolgten  Konfliktberatungen  wieder rückläufig 
(2013/ 694 Fälle und 2014/ 677 Fälle). Dies entspricht der Entwicklung der Zahl der durchgefüh r-
ten Schwangerschaftsabbrüche in NRW.   Wie Information und Technik Nordrhein -Westfalen als 
statistisches Landesamt mitteilt, wurden für das Jahr 2014 von Arztpr axen und Krankenhäusern      
20.105 Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz in NRW gemeldet. Dies waren in s-
gesamt vier Prozent weniger als 2013 (damals: 20.939). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0349/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Berghoff 
Ruf: 
492-5681 
E-Mail: 
BerghoffB@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.04.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0349/2015 
 
Der Anteil der allgemeinen, sozialen und finanziellen Schwangerschaftsberatungen ist ebenfalls 
nicht konstant. So lag die Zahl der insgesamt in 2013 durchgeführten Beratungen (6519) deutlich 
unter der Vorjahreszahl (6902) . In 2014 ist jedoch wieder ein massiver Anstieg der Beratung s-
zahlen zu verzeichnen. Mit insgesamt 7159 Beratungen wurde  die bereits hohe Zahl an Beratun-
gen aus dem Jahr 2012 nochmal erheblich übertroffen. Der Anstieg der Beratungen im Bereich 
der allgemeinen Schwangerschaftsberatung entspricht dem wachsenden Geburten- und Bevölke-
rungszuwachs in Münster. 
 
Die Berichterstattung zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum 
Schutz des ungeborenen Lebens“ weist  die Entwicklung des Sonderfonds unter Berücksichti-
gung der Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 und gültig ab 01.04.2014 auf. 
Der Haushaltsansatz betrug unverändert 255.650 € / jährlich. Die Antragszahlen für den Sonder-
fonds liegen mit rund 1000 Anträgen pro Jahr bei inzwischen fast 800 Fällen auf  konstant hohem 
Niveau. Den im Berichtszeitraum gestellten Anträgen konnte vollständig stattgegeben werden. 
 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster und Bericht 
über die Entwicklung des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz 
des ungeborenen Lebens für die Jahre 2013 und 2014“

Erfahrungsbericht_Schwangerschaftsberatung_2013_2014

37399 Zeichen

Bericht der 
Schwangerschaftsberatungsstellen 
im Stadtgebiet Münster 
und Bericht über die Entwicklung des 
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
für die Jahre 2013 und 2014

Inhalt 
 
 
1.  Einleitung   1 
2.  Leistungsbeschreibung  der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster  * 
2.1 Trägerspezifische Aspekte  
2 
 
2 
3.  Erfahrungsberichte der Schwangerschafts - und Schwangerschafts (konflikt )- 
beratungsstellen in der Stadt Münster ** 
5 
4.  Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein -Westfalen  6 
5. Finanzielle Hilfen  6 
 
 5.1   Bundesstiftu ng  „Mutter und Kind“  6 
          
 5.2   Sonderfonds  „Hilfen für Schwangere , Mütter und Kinder zum Schutz des  
        ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster 
8 
      
         5.2.1  Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlinien  8 
         5.2. 2  Inans pruchnahme des Sonderfonds  9 
         5.2.3   Ausgabenstruktur  11  
 5.3   Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes  13  
 
 
Anlagen      
Anlage 1: Statistische Daten – Kompaktauswertung 
Fallzahlen, Beratungskontexte und Zielgruppen  der fünf 
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster 
 
Anlage 2: Richtlinien über Verfügungen aus dem Sond erfonds „Hilfen für Schwangere,  
 Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Leben s“  
 gültig ab 01.04. 2012 (01.04.2014) 
 
 
 
 
 
 
 *    Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist  als  
barrierefreies Dokument auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche  
und Familien der Stadt Münster einsehbar. 
 (aktuell unter: Leistungen / Kommunaler Sozialdien st/ Schwangerschaftsberatung) 
 
**     Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich 
einen Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungsstellen 
sind über die Träger abrufbar.

1
 
 
1. Einleitung  
 
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige Hilfen 
und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt  und Sexualität.  
Das Handeln in den Beratungsstellen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Akzep- 
tanz gegenüber den Klienten und ist darauf ausgerichtet, die individuellen Fähigkeiten zu 
eruieren und zu aktivieren. Die Beratung  orientiert sich an den Bedürfnissen der Ratsu- 
chenden, wobei auch eine längerfristige Begleitung vorgesehen ist.  
Der lösungs- und ressourcenorientierte Beratungsprozess berücksichtigt die individuell vor- 
liegende Situation und beinhaltet alle notwendigen Informationen sowie ggf. die Vermittlung 
von dem Bedarf entsprechenden und zugleich auch realisierbaren Hilfen. In diesem Kontext 
sind die präventiven Angebote der Beratungsstellen ein wichtiger Aspekt.  
Für die Gespräche und den Kontakt mit den Klientinnen gelten die professionellen und ethi- 
schen Grundsätze der sozialen, therapeutischen und medizinischen Arbeit. 
Die Schweigepflicht und das Recht auf Anonymität sind selbstverständliche Kriterien einer 
professionellen Beratung. 
 
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun- 
deskinderschutzgesetz- BKiSchG) wurden Grundlagen geschaffen, niederschwellige Ange- 
bote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes ein- 
zuführen und zu verstetigen. Damit ist die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit 
dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. 
In den Netzwerken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in der Arbeit mit Familien dazu 
beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und Kindern zu fördern, stellt die 
Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar.  
 
Eine weitere gesetzliche Neuregelung ist durch das am 01.05.2014 in Kraft getretene Ge- 
setz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt er- 
folgt. Mit dem Gesetz, das auf einer Stufenlösung basiert, werden die Hilfen für Schwange- 
re mit Anonymitätswunsch ausgebaut sowie die Rechte des Kindes und des Vaters berück- 
sichtigt. In Stufe 1 werden zur Lösung der den Anonymitätswunsch bedingenden Konfliktla- 
ge Beratung und Hilfe angeboten. In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität zur ver- 
traulichen Geburt beraten.  
Die Verantwortung für die Steuerung und Organisation des Verfahrens liegt bei den 
Schwangerschaftsberatungsstellen. Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstel- 
len in Münster lädt Anfang 2015 alle am Verfahren beteiligten Fachkräfte und Institutionen 
zu einem Koordinierungsgespräch ein. Intention des Gespräches ist es, dass die Ansprech-
partner der jeweiligen Institutionen sich kennen lernen und Verfahrensabläufe abgespro- 
chen werden können.

2
 
 
 
 
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatu ngsstellen 
in der Stadt Münster 
 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines Qualitätszirkels 
eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als Grundlage für eine Leistungs- 
vereinbarung erarbeitet. Die Leistungsvereinbarung der Schwangerschaftsberatungsstellen 
Münster wurde im Januar 2014 von den Trägervertretern der nachfolgenden Beratungsstel- 
len unterzeichnet.  
 
/head2right Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum 
/head2right Pro Familia - Beratungsstelle Münster 
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung 
/head2right Donum Vitae Münster e. V. 
/head2right   Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies  Dokument auf der Internetsei- 
te des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar. 
(aktuell unter: Leistungen / Kommunaler Sozialdienst / Schwangerschaftsberatung) 
 
 
 
2.1 
Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster  
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle 
Träger:        Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Die Beratung in der  Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster  erfolgt neutral, d. h. frei von politischen, 
weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben 
dem bundesgesetzlichen Auftrag die gesundheits- und sozialpolitischen  Erwartungen der 
Landes- und Kommunalpolitik.  
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung der Frau, 
wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in Absprache mit den Klienten in 
den Beratungsprozess einbezogen werden. Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und kön- 
nen für eine gezielte Hilfe eintreten. In der Beratungsstelle sind zwei berufserfahrene      
Diplom - Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die auf der Basis des systemischen Ansatzes un- 
ter Einsatz von Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar- und Gruppenberatung 
sozialraumorientiert arbeiten. Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden 
regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht an die Lebenslagen der Klienten angepasst. In 
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle auf kommu- 
naler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.  
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hilfen für Schwan- 
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und erstellt turnusmäßig 
den Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen der Stadt Münster.

3
 
 
 
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger:           Diakonie Münster 
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH 
 
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs- und BildungsCentrum  der Dia- 
konie Münster umfasst sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Be- 
ratung im Schwangerschaftskonflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Bera- 
tungsbescheinigung nach § 7 SchKG. 
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der Erziehungsberatung  
oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“. Fachdienstübergreifend arbeiten wir in- 
nerhalb unserer verschiedenen spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuld- 
ner-, Sucht-, Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend zu- 
sammen.  
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und sind darüber 
hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und Diakonie sowie auf kom- 
munaler Ebene gut vernetzt. 
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Le- 
bens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie so Beratung zum Leben und 
zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung selbst. Sie steht allen Menschen offen, 
unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder 
Nationalität.  
Grundlage unserer Beratung ist es, dass werdendes Leben nur „mit der Frau, nicht gegen 
sie“ geschützt werden kann.   
 
 
 
pro familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung und Sexualberatung NRW 
 
 
pro familia  ist die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualberatung und Sexual- 
pädagogik. Sie steht für ein humanistisches Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Frei- 
heit des Menschen in eigener Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.  
pro familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Leitbild ist die Wahrung des 
Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Verankerung einer selbstbe- 
stimmten und verantwortlichen Sexualität – verbunden mit der sozialen Verantwortung, die 
Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu 
achten. 
pro familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um Sexualität, 
Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende darin, verantwortliche, 
selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwi- 
ckeln.  
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus SozialarbeiterIn- 
nen, Sozial- und Diplom-PädagogInnen, PsychologInnen, Ärztinnen und Beratungsstellen- 
assistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen regelmäßig an Weiterbildung und Supervision 
teil. Besondere Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren- und Schwangerschaftskon- 
fliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung zu Pränataldiagnostik, Kinder- 
wunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.

4
 
 
 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster 
 Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster 
 
 
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF)  leistet mit seiner vom Bischof 
von Münster anerkannten Schwangerschaftsberatung einen unverzichtbaren Beitrag im 
Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrich- 
tung gemäß § 3 SchKG zur Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG. 
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der sexualpädagogischen Prä- 
ventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche und junge Erwachsene und an Eltern 
und Multiplikatoren/Innen in der Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet. 
Die Beratungsangebote sind über die Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene hinaus auf 
der Diözesanen- und auf der Bundesebene eingebunden in ein Netzwerk von katholischen 
Beratungsdiensten. 
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung, Beruf, Part- 
nerschaft und Familie ergeben, reagiert der SkF mit besonderen Projekten. Exemplarisch 
ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein Spendenprojekt, welches in Kooperation mit 
anderen Trägern das Ziel verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase fi- 
nanziell zu unterstützen. 
 
 
 
 
Donum vitae Münster e.V. 
Träger: donum vitae Münster e.V 
 
 
Donum vitae Münster e.V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich anerkannte 
Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen anzubieten. 
Grundlage unserer Arbeit ist neben den gesetzlichen Vorgaben des StGB und des SchKG  
das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae. 
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr gemeinsam 
nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer reflektierten Entscheidungsfindung 
zu unterstützen. Dies umfasst auch die Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit prä- 
nataler Diagnostik und der Kinderwunschbehandlung. 
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen 
und Bildungseinrichtungen. 
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten Ansatzes in 
Form von Einzel- und Paarberatungen, aber auch das weitere soziale Umfeld kann auf 
Wunsch mit einbezogen werden.  
Neben der psychosozialen Beratung können wir durch kurzfristige Erreichbarkeit, durch 
Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und durch die Kooperation mit anderen 
Trägern im Netz der frühen Hilfen umfassende Unterstützung sicherstellen.

5
 
 
 
 
3. Erfahrungsberichte der Schwangerschafts- und Sch wangerschafts(konflikt)-  
 beratungsstellen in der Stadt Münster 
  
Die Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich 
einen Erfahrungsbericht. Die Einzelberichte, die bis 2010 in den Gesamtbericht eingefügt 
wurden sind  jetzt direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar: 
 
 
/head2right Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle  
Träger :  Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Anschrift : Hafenstr. 30, 48153 Münster  
 
 
/head2right Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger : Diakonie Münster 
 Beratungs-und bildungsCentrum GmbH 
            Anschrift : Hörsterplatz 2b, 48147 Münster 
 
 
 
/head2right pro familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger : Deutsche Gesellschaft für Familienplanung 
 und Sexualberatung NRW 
Anschrift : Berliner Platz 24 – 28, 48143 Münster 
 
 
 
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
 
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster 
 Katharinenstraße 10 – 12, 48145 Münster 
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a,   48155 Münster  
 
 
/head2right Donum vitae Münster e.V. 
Träger: donum vitae Münster e.V  
Anschrift:  Scharnhorststr. 66, 48151 Münster

6
 
 
 
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-We stfalen 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum  eine Finanzie- 
rungsbeteiligung des Landes NRW  in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten 
und eine Sachkostenpauschale in 2013 in Höhe von 8.400,00 € und in 2014 in Höhe von 
8.800 € jährlich pro Arbeitsplatz. 
 
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 3. Dezember 2014 das Ausführungsgesetz 
zum Schwangerschaftskonfliktgesetz verabschiedet. Danach werden für den Fall, dass 
die Anträge auf Förderung über die Förderverpflichtung des Landes hinausgehen, die Da- 
ten des Jahres 2014 zur Ermittlung und Zuteilung der förderfähigen Fachkraftstellen im 
Zeitraum 2016 bis 2020 herangezogen. 
 
Gesetzliche Grundlagen: 
/square4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
/square4 Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgese tz Nordrhein-Westfalen 
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschafts- 
konfliktgesetz (VO AG SchKG) 
 
 
 
5. Finanziellen Hilfen 
 
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 
 Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ein- 
gerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und 
seinen Schutz zu stärken. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92 
Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, die sie nach einem Bevölkerungsschlüssel an 
die Zuwendungsempfänger auf Landesebene (für NRW: Caritasverband für die Diözese 
Münster e. V.) vergibt. 
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen 
an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel: 
 
/head2right Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangers chaftsberatung 
/head2right Donum Vitae e. V., Ortverein Münster 
/head2right Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder,  Jugendliche und Familien 
 
 
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im Zusammenhang mit 
der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Er ziehung des Kleinkindes entstehen. 
Diese umfassen insbesondere die Erstausstattung des  Babys, die Wohnung und deren 
Einrichtung und in besonderen Einzelfällen die Weit erführung des Haushalts oder die Be- 
treuung des Säuglings oder Kleinkindes. 
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung  bis zum Ende der Schwanger- 
schaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragst ellung auch nach der Geburt möglich, 
wenn sich die Situation gravierend verschlechtert hat.  
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der Bundesstiftung. 
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt einer Einkommens- 
grenze. Die Einkommensgrenze für die Leistungen aus  der Bundesstiftung "Mutter und 
Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert sic h an dem Eckregelsatz des § 28 
SGB XII und wird bei Veränderungen der Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.

7
 
 
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2013 
Verh. / Paar  Alleinerziehend  
 
1.758 € 
 
 
1.433 € 
Zuzüglich für jedes Kind  
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
344 € 401 € 459 € 
 
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2014 
Verh. / Paar  Alleinerziehend  
 
1.799 € 
 
 
1.467 € 
Zuzüglich für jedes Kind  
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
353 € 411 € 470 € 
 
 
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in folgendem 
Umfang zur Verfügung gestellt:  
 
 
Bundesstiftungsmittel  
 2012  2013  2014  
Sozialdienst kath. 
Frauen 221.058,92 €
 216.478,10 € 212.048,37 € 
Donum Vitae 22.756,81 €  18.225,40 € 22.134,40 € 
Stadt Münster 49.688,47 €  46.826,53 € 46.795,42 € 
Summe 293.504,20 € 281.530,03 € 280.978,19 €

8
 
 
 
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des unge- 
 borenen Lebens“ der Stadt Münster 
 
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwanger- 
schaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen 
über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es 
sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmit- 
telbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden. 
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der 
Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die Kontaktaufnahme zu ei- 
ner Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12. Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis 
zur 14. Schwangerschaftswoche (pm). 
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und zu berück- 
sichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den Regularien der Bundesstiftung 
“Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens, um eine weitestgehende Gleichbe- 
handlung von Frauen / Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu 
gewährleisten. 
 
 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der Bundesstiftung besteht 
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstel- 
lung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres 
beantragt werden. 
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit professioneller Beratung hat sich als 
Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung weitere Hilfen und Ange- 
bote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien und Kinder vom Beginn der Schwan- 
gerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext 
der „Frühen Hilfen“ dar. 
 
 
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlini en 
 
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt 
Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt  
Münster “Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le- 
bens“.  
Die Richtlinien gültig ab 2002 wurden 2011 vollständig überarbeitet. Die Neufassung der 
Richtlinien - V/0466/2011  -  gültig ab 01.04.2012 (s. Anlage 2) wurde vom Rat der Stadt 
Münster am 21.03.2012 einstimmig beschlossen. In 2014 wurden die Richtlinien  
- V/0122/2014 – angepasst, um das zur Verfügung stehende festgesetzte Budget von 
255.650,00 € weitgehend auszuschöpfen.

9
 
 
 
Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2012 bzw. gültig ab 01.04.2014 -    
sehen folgende Leistungen des Sonderfonds  vor: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds  
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung): 
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben 
2002 255.650,00 € 270.627,78 € 
2003 255 650,00 € 255.640,01 € 
2004 255 650,00 € 247.894,67 € 
2005 255 650,00 € 220.183,20 € 
2006 255 650,00 € 241.816,55 € 
2007 255 650,00 € 240.116,00 € 
2008 255 650,00 € 268.468,95 € 
2009 255 650,00 € 268.256,00 € 
2010 255 650,00 € 264.031,00 € 
2011 255 650,00 € 284.454,00 €  
* 
2012 255 650,00 € 238.574,00 € 
2013  255.650,00 € 230.088,50 € 
2014  255.650,00 € 261.705,00 €  * 
 
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt werden. 
Art der Leistung  Hilfeanspruch für  
Antragstellerinnen mit  
eigenem Einkommen 
und / oder Transfer-
leistungen  
(z. B. BAföG, Wohngeld) 
Anspruch als ergänzende  
Leistung zu SGB II / XII  
und AsylbLG 
 
Regelleistungen 
 
Bekleidungshilfen für die  
Schwangere                
 
200,00 € 100,00 € 
 
Babyerstausstattung     
 
565,00 € 130,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr  
 
300,00 € 
 
300,00 € 
 
Bedarf im 2. Lebensjahr  
 
150,00 € (200,00 €) 150,00 € (200,00 €) 
Bedarf im 3. Lebensjahr  
 
100,00 € (150,00 €) 100,00 € (150,00 €) 
 
Optionale Hilfen 
 
Bedarf für Wohnen und  
Einrichten bei schwanger- 
schaftsbedingtem Umzug  
(Antragstellung möglich bis zur 
Vollendung des 2. Lebensjahres 
des Kindes) 
 
400,00 €   400,00 € 
* 
Nachrangigkeitsprinzip  *Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung  
 einer Wohnung nach SGB II werden bei der 
 Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds  
 angerechnet.

10 
 
 
Fallzahlen  
 
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden: 
 Fälle 
2012 
 
€ / 201 2 Fälle 
2013 
€ / 201 3 Fälle  
2014 
€/201 4 
Diakonie Münster  119  44.521,50  80  26.665,00  107  36.875,00  
Pro Familia 210  73.655,50  193  71.160,00  199  81.155,00  
Sozialdienst 
kath. Frauen 
306  76.393,50  338  82.103,50  333  85.675,00  
Donum Vitae 53  15.102,50  52  16.040,00  63  22.670,00  
Stadt Münster 79  28.901,00  83  34.120,00  94  35.330,00  
       
Gesamt  767  238.574,00  746  230.088,50  796  261.705,00  
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
 
 
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit- 
raum von 2012 auf 2013 um 21 Fälle gesunken und von 2013 auf 2014 um 50 Fälle ge- 
stiegen. 
 
596 
664 
713 
751 773 746 742 767 746 
796 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 
Fallzahlen 
 
 
 
Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 
sind die Fallzahlen  von 596 auf 796 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von  
33,5 %. Die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen korrelieren mit dem zunehmen- 
den Armutsrisiko. Die sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich 
durch gesellschaftliche Entwicklung und gesetzliche Änderungen (z. B. durch die Anrech- 
nung des Elterngeldes bei SGB II Leistungen) deutlich verschärft.

11 
 
 
 
 
 
Antragszahlen 
 
Die Antragszahlen * liegen auf konstant hohem Niveau. 
 
Anzahl der Anträge   
 insgesamt  Antragstellerinnen 
mit eigenem Ein- 
kommen und / oder 
Transferleistungen   
 
Anspruch als ergä n- 
zende Leistung zu 
SGB II / XII  
und AsylbLG 
 
2012  973  309  664 
2013  965  332  633  
2014  1.040  357  683  
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum unverändert hoch. In 2014 sind die 
Antragszahlen sogar gestiegen. Das Verhältnis  Antragstellerinnen mit eigenem Einkom- 
men und / oder Transferleistungen zu Antragstellerinnen mit Anspruch als ergänzende 
Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend. 
 
 
 
 
 
5.2.3 Ausgabenstruktur 
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall: 
 
Jahr  Anzahl der Fälle  Ausgaben pro Fall  
2012 767 311,05 € 
2013 746 308,43 € 
2014 796 328,78 € 
 
 
 
Richtlinien gültig ab 01.04.2012, geändert ab 01.04.2014 
Ausgabe nkategorie  2013  
01.01. - 31.03. 
2013  
01.04. - 31.12. 
Regelleistungen  
Schwangerschaftsbekleidung 7.200,00 €  15.000,00 € 
Babyerstausstattung 10.945,00 €  37.310,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 21.000,00 €  72.000,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 10.050,00 €  22.803,50 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 6.900,00 €  12.000,00 € 
Optionale Hilfen  4.380,00 € 10.500,00 € 
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
 
4.380,00 € 
 
10.500,00 € 
Summe 60.475,00 € 169.613,50 € 
Gesamtaufwand  230.088,50 €

12 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausgabe nkategorie  2014  
01.01.  31.03. 
2014  
01.04. - 31.12. 
Regelleistungen  
Schwangerschaftsbekleidung 5.300,00 €  18.680,00 € 
Babyerstausstattung 10.030,00 €  36.020,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 13.800,00 €  84.500,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 12.350,00 €  34.350,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 4.600,00 €  19.000,00 € 
Optionale Hilfen  
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
 
4.000,00 € 
 
19.075,00 € 
Summe 50.080,00 € 211.625,00 € 
Gesamt aufwand  261.705,00 € 
 
 
 
Ausgaben  201 3  Ausgaben 2014  
01.01. - 31.03.2013            60.475,00 € 01.01.- 31.03.2014             50.080,00 € 
01.04. - 31.12.2013          169.613,50 € 01.04 - 3 1.12.2014           211.625,00 € 
Gesamt                             230.088,50 € Gesamt                            261.705,00 € 
 
 
 
Schwangerschafts-
bekleidung 
10% 
Babyerstaus-
stattung 
21% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
40% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
14% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
8% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
7% 
Hilfearten 2013

13 
 
Schwangerschafts-
bekleidung 
9% Babyerstaus-
stattung 
18% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
37% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
18% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
9% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
9% 
Hilfearten 2014 
 
 
In 2013 (2014) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 31 % (27 %) bestehend aus Schwan- 
gerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die nachgeburtlichen Hilfen 62 %  
(64 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2., u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Woh- 
nungs- und Einrichtungsbeihilfe betrug 2013 - 7% und in 2014 - 9 %.  
Die Neufassung der Richtlinien gültig ab 01.04.2012 hat sich auf die Verteilung der Hilfen 
nicht wesentlich ausgewirkt 
 
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s 
 
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte 
Verhütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und Sterilisation für 
Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation 
befinden, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisa- 
tion des Partners / Ehemannes übernommen. 
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII 
sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine 
Verhütungsmittel mehr gezahlt werden. 
Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen 
Eigenanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt. 
 
Das Budget wurde 2009 von 15.000 € auf 20.000 € und in 2014 auf 25.000 € aufgestockt. 
Auf die bereitgestellten Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen. 
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer 
Stellungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und des Gesundheitsamtes. 
In 2013 wurden insgesamt 105 Anträge und im Jahr 2014 insgesamt 132 Anträge auf 
Kostenübernahme gestellt. Der Ansatz wurde in den Wirtschaftsjahren 2013 und 2014  
jeweils vollständig ausgeschöpft.

Anlage 1 
 
Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf Schwangerschaftsberatungsstellen 
in der Stadt Münster 
 
Gesamtberatungszahlen / Fälle  
  
Stadt  
Münster 
Pro  
Familia* 
Diakonie  
Münster 
Donum  
Vitae 
Sozialdienst  
kath. Frauen Summe 
2012  361  1424  229  321  1244  3579  
201 3 362  1383  189  371  1070  3375  
20 14 414  1483  192  381  1081  3551  
Gesamt  1137  4290  610  1073  3395  10505  
 
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen  
    
Stadt 
Münster  
Pro  
Familia* 
Diakonie  
Münster 
Donum 
Vitae 
Sozialdienst  
kath. Frauen Summe  
2012  §2  758  1913  503  218  3510  6902  
  §5/§6  57  486  41  103  0 687  
201 3 §2  720  1930  327  545  2997  6519  
 §5/§6  57  455  38  144  0 694  
201 4 §2  729  2093  550  584  3203  7159  
 §5/§6  64  448  39  126  0 677  
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /  
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung. 
 
6519 / 7159  13/1 4 allgem. Ber atung en    
694  /   677  13/1 4 Konfliktber atung en   
 
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung  § 2  SchKG  
  
SSB* 
 
 
 
Sexual/ 
Partner-
 
ber. 
 
Fam.plan.-
KiWunsch 
 
Verhüt.-
ber. 
Ber. / prä- 
nat. Diag- 
nostik 
Ber. 
nach 
Geb. 
etc. 
Ber. 
nach 
Fehlgeb. 
etc. 
Sexual-
 
aufkl. 
 
 
Sonst. 
 
 
 
 
Stadt  
Münster 
  
2012 218  1 37  0 42  1 0 5 
2013 227  0 38  0 38  1 0 3 
2014 235  0 58  1 56  2 0 2 
 
Pro 
Familia 
  
2012 236  220  142  142  113  19  40  35  
2013 207  239  137  134  124  14  47  43  
2014 241  220  138  160  131  13  102  30  
 
Diakonie 
Münster 
 
2012 76  0 6 0 82  3 0 21  
2013 68  2 9 1 69  1 0 1 
2014 75  1 11  0 51  2 1 16  
 
Donum 
Vitae 
  
2012 108  2 21  1 63  9 0 14  
2013 118 2 13  7 73  12  1 10  
2014 139  4 34  9 62  5 3 13  
 
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2012 767  0 61  5 376  29  0 86  
2013 706  0 57  7 294  5 0 65  
2014 694  0 54  5 345  4 0 38  
* Schwangerschaftsberatung

Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6  SchkG  (Mehrfac hnennungen)  
  fehl - 
end.  
Kiwu.  
Konfl. 
Part./  
Fami- 
lie 
Droh.   
Arbeits
beits- 
losigk.  
Vater 
will  
kein 
Kind 
Woh. 
probl 
Fi- 
nanz  
psy. / 
phy. 
Überf 
Ausb.  
Beruf 
befürch . 
Krankh. 
Stadt 
Münster 
  
2012  4 23  2 6 14  32  24  31  8 
2013 4 36  1 20  20  26  24  25  7 
2014 8 24  1 8 26  43 21  29  4 
 
Pro 
Familia 
  
2012 20  184  13  73  22  126  113  201  15  
2013 10  174  22  66  57  151  140  224  23  
2014 15  157  19  77  47  146  146  207  25  
 
Diakonie 
Münster 
 
2012  11  20  0 5 3 16  46  24  8 
2013 0 18  11  11  13  27  12  14  2 
2014 1 20  6 8 11  19  15  18  2 
 
Donum 
Vitae 
   
2012 11  32  17  41  19  58  51  44  7 
2013 20  52  19  59  27  79  80  59  11  
2014 17  54  17  41  28  57  59  46  7 
 
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2012  keine Konfliktberatungen 
2013 Keine Konfliktberatungen 
2014 Keine Konfliktberatungen 
 
 
Staatsangehörigkeit  
    deutsch  andere  Übersetz.  
Stadt Münster 
  
  
2012 219  128  41  
2013 179  131  31  
2014 189  172  50  
 
ProFamilia 
  
  
2012 1260  164  18  
2013 1216  167  13  
2014 1318  165  31  
 
Diakonie Münster 
 
 
2012 125  104  22  
2013 89  95  18  
2014 90  100  6 
 
Donum Vitae 
  
  
2012 206  115  20  
2013 244  120  29  
2014 232  147  37  
 
Sozialdienst 
kath. Frauen 
  
2012 652  592  0 
2013 545  525  11  
2014 537  544  17  
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

Altersstruktur gesamt  
    
unter 14  
 
14-17  
 
18-21  
 
22-26  
 
27-34  
 
35-39  
 
ab 40  
 
ohne 
Angabe  
 
Stadt  
Münster 
  
2012 1 13  49  100  133  27  19  19  
2013 0 5 42  97  120  35  24  39  
2014 0 11  49  100  182  40  20  32  
  
Pro 
Familia 
  
2012 2 50  168  289  447  205  235  28  
2013 2 51  146  230  488  215  227  24  
2014 9 54  129  263  521  236  222  49  
  
Diakonie 
Münster 
 
2012 0 7 39  75  73  24  11  0 
2013 0 4 24  55  66  26  7 7 
2014 0 2 19  62  65  26  8 10  
  
Donum 
Vitae 
   
2012 0 6 33  77  110  60  17  18  
2013 0 7 35  117  121  49  22  20  
2014 1 8 40  118  121  48  21  24  
  
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2012 0 32  199  373  487  114  38  0 
2013 0 23  59  290  554  111  33  0 
2014 0 22  61  294  532  134  38  0 
 
 
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2  
  2012 2013 2014 
Stadt Münster  11  4 7 
Pro Familia  32  31  45  
Diakonie Münster  4 4 0 
Donum Vitae  4 2 8 
Sozialdienst 
kath. Frauen 32  23  22  
Gesamt  83  64  82  
 
    
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6  
  2012 2013 2014 
Stadt M ünster  2 1 4 
Pro Familia  20  22  18  
Diakonie Münster  3 0 2 
Donum Vitae  2 5 1 
Sozialdienst 
kath. Frauen 0 0 0 
Gesamt  27  28  25  
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

Anlage 2      
 
 
R i c h t l i n i e n 
 
über Verfügungen aus dem Sonderfonds 
„Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder - 
zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
gültig ab 01.04.2012 (gültig ab 01.04.2014) 
 
 
 
 
1. Die Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwa ngere, Mütter und Kinder zum Schutz des  
ungeborenen Lebens“ werden Schwangeren und Müttern gewährt, die sich wegen einer 
Notlage an eine der insgesamt fünf Schwangerschafts beratungsstellen im Stadtgebiet 
Münster wenden. 
Es handelt sich bei den Sonderfondsmitteln um mater ielle Hilfen, die unmittelbar, schnell 
und unbürokratisch gewährt werden. 
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Sonderfonds besteht nicht. 
 
 
2. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip (Grundsatz der  Nachrangigkeit). 
Hilfen können nur gewährt werden, wenn keine ausreichenden anderen Mittel zur Finanzie- 
rung zur Verfügung stehen. Rechtsansprüche auf Hilf en aufgrund gesetzlicher Ansprüche  
(z. B. Sozialgesetzbuch II -, VIII -, XII - Leistungen, Wohngeld, Bundeskindergeld u. a.) sind 
vor der Inanspruchnahme von Sonderfondsmitteln geltend zu machen. 
 
 
3. Voraussetzungen der Hilfegewährung: 
 
3.1 Die Kontaktaufnahme der Schwangeren zu einer Sc hwangerschaftsberatungsstelle erfolgt  
bis zur 12. Schwangerschaftswoche post Coitus bzw. bis zur 14. Schwangerschaftswoche  
post Menstrum. 
3.2 Der Wohnsitz ist in Münster. 
3.3 Die Mittel können nur über eine Beratungsstelle  beantragt werden und müssen zweck- 
 gebunden sein. 
 
 
4. Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängi g. Maßgeblich für die Hilfegewährung ist  
 die wirtschaftliche Situation zum Zeitpunkt der An tragstellung.  
Die jeweils gültigen und zu berücksichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an 
den Regularien der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“

5. Leistungen des Sonderfonds: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. Die aufgeführten Leistungen können pro Schwanger schaft / Kind nur einmal  gewährt  
 werden. 
 
7. Bei gleichzeitiger Gewährung von Hilfen aus der Bundesstiftung und dem Sonderfonds  
 sollen die festgelegten Beträge nicht überschritte n werden. 
 
8. Die Richtlinien über Verfügungen aus dem Sonderf onds  treten zum 01.04.2012 
 (01.04.2014)  in Kraft und lösen damit die seit 20 02 gültigen Richtlinien und deren 
 Anlage ab.  
 
9. Die neu gefassten  Richtlinien gelten  für alle Sonderfondsanträge ab dem 01.04.2012 
 (01.04.2014).  
 
 
 
 
 
Art der Leistung  Hilfeanspruch für  
Antragstellerinnen mit  
eigenem Einkommen 
und /oder Transferleis- 
tungen  
(z.B. BAföG, Wohngeld) 
 
Anspruch als  ergänze nde  
Leistung zu SGB II / XII  
und AsylbLG 
 
Regelleistungen 
Bekleidungshilfen für die  
Schwangere                 
 
   
200,00 € 100,00 € 
 
Babyerstausstattung     
  
 
565,00 € 130,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr  
 
300,00 € 
 
300,00 € 
 
Bedarf im 2. Lebensjahr  
 
150,00 € (200,00 €) 150,00 € (200,00 €) 
Bedarf im 3. Lebensjahr  
 
100,00 € (150,00 €) 100,00 € (150,00 €) 
 
Optionale Hilfen 
Bedarf für Wohnen und  
Einrichten bei schwanger- 
schaftsbedingtem Umzug  
(Antragstellung möglich bis zur 
Vollendung des 2. Lebensjah- 
res des Kindes) 
 
400,00 €   400,00 € * 
Nachrangigkeitsprinzip  *Gewährte  Leistungen für Umzug / Erstausstattung  
 einer Wohnung nach SGB II  werden bei der 
 Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds  
 angerechnet.

Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen 
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung  
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die  
Jahre 2013 und 2014 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin: 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Schwangerschaftsberatungsstelle 
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff 
Juni 2015, Auflage 330

Beratungsverlauf (3)

10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Katharinenstraße 10
  • Hafenstraße 30
  • Wolbecker Straße 16a
  • Scharnhorststraße 66
  • Hörsterplatz 2b
  • Berliner Platz 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0349/2015
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37