4063/2022
Beantwortung der Anfrage "Gab es Verbesserungen im Hochwasserschutz seit letztem Sommer ?
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5386 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 4063/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Beantwortung der Anfrage "Gab es Verbesserungen im Hochwasserschutz seit letztem Sommer ?“ Gerne nehmen wir aus Sicht der StEB Köln zu der Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE sowie des Einzelmandatsträgers Die PARTEI in der Bezirksvertre- tung Mülheim Stellung. Fragen: - Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt- und (soweit bekannt) Landesverwaltung seit Juli 2021 zur Hochwasserprävention unternommen? - Welche Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig weiterhin geplant? - Welche Folgen hätte ein dem Unwetter 2021 identisches Starkregenereignis heutzutage? - Inwiefern koordiniert die Stadt ihre Maßnahmen mit anderen relevanten Akteuren, z.B. dem Rheinisch-Bergischen Kreis, den StEB, dem Wupperverband etc.? Inwiefern findet eine Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Hochwasserschutz Dünnwald statt? Stellungnahme der StEB Köln: Um das Ereignis aufzuarbeiten und zukünftige Schäden nach Möglichkeit zu Reduzieren wurden verschiedene Aktivitäten von unterschiedlichen Akteuren unternommen. Nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat das Land NRW mehrere Hilfen und Förderproramme eingeführt, um Betroffene zu unterstützen. - Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milli- arden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nord- rhein-Westfalen“ veröffentlicht. - Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähi- gen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden. - Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein- Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale. 2 - Schon im August und Oktober 2021 wurden erste Bürgerinformationsveranstaltungen für den betroffenen Ortsteil von den StEB Köln durchgeführt. - Im März 2022 hat das Hochwasserkompetenzcentrum (HKC) im Auftrag der StEB Köln vor Ort zu Objektschutzmaßnahmen beraten. - Ein detaillierter Ereignishergang sowie mögliche öffentliche Vorsorgemaßnahmen wur- den von den StEB Köln zusammen mit der Bürgerinitiative Hochwasserschutz Dünnwald in mehreren Ortsterminen und Workshops gemeinsam erarbeitet bzw. untersucht. - Im April und Mai 2022 wurden mehrere Ortstermine mit der Bürgerinitiative Hochwasser- schutz Dünnwald (BI) durchgeführt. Basierend auf diesen Begehungen, Material der StEB Köln und der BI wurden im August 2022 zwei Workshops bei den StEB Köln zur Rekonstruktion des Ereignisablaufs durchgeführt und verschiedene Vorsorgevarianten qualitativ erörtert. - Aufgrund des komplexen Zusammenspiels von Oberflächenabfluss, Mutzbach (Wupper- verband) und rrh. Kölner Randkanals (RKR, Zweckverband rrh. Kölner Randkanal) in diesem Gebiet, wurde eine hydraulische Untersuchung des rrh. Kölner Randkanal zum Verständnis der Ereignisse am 14.07.2022 und weiterer möglicher Ereignisse im April 2022 beauftragt und dauert derzeit an. - Nach Abstimmung mit den weiteren beteiligten Akteuren (Wupperverband, Bergisch Gla- dbach, UWA Köln, Bezirksbürgermeister und StEB Köln) wird eine weitere Bürgerinfor- mationsveranstaltung mit einer Vorstellung von Maßnahmenvorschlägen für das 1. Quar- tal 2023 angestrebt. Erst nach Auswertung der hydraulischen Untersuchungsergebnisse des RKR können belastbare Aussagen auch über die Wirksamkeit potentieller Schutz- maßnahmen und ihre Umsetzbarkeit abgegeben werden. Folgen für Dünnwald und Höhenhaus bei einem erneuten, identischen Starkregenereignis Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die öffentliche Hand muss zusammen mit den Mietern und Eigentümern der Gebäude Maßnahmen zur Reduzierung der Schäden initiie- ren. Aufgrund der unterschiedlichen Akteure ist es schwierig eine Einschätzung vorzunehmen, wie weit Maßnahmen zur Schadensreduzierung im privaten Raum umgesetzt wurden. Die Erfahrungen zeigen, dass Überflutungen zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema, erhöhter Sensibilität und zu einer Verhaltensänderung der Bevölkerung führen. Die Bereitschaft für den Einbau eines privaten Objektschutzes ist nach einem Überflutungsereignis hoch. Diese Bereitschaft wurde durch das umfangreiche Beratungsange- bot unterstützt. Einen 100%igen Schutz gibt es bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen nicht. Ziel ist es, den Schaden zu begrenzen. Maßnahmen der öffentlichen Hand können erst nach Vorliegen belastbarer Aussagen über die Wirksamkeit potentieller Schutzmaßnahmen und ihre Umsetzbarkeit initiiert werden. Diese Maßnahmen sind ohne private Objektschutzmaßnahmen bei Starkregenereignissen nicht immer ausreichend. Es ist davon auszugehen, dass daher der Schaden bei einem vergleichbaren Starkregen reduziert, aber weiterhin vorhanden wäre.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4063/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 24.11.2022 23:30